Protocol of the Session on March 30, 2022

Mehr als die Hälfte der begangenen Gewaltdelikte wird dem Linksextremismus zugeordnet. Auch 2021 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik mehr Gewalttaten und Sachbeschädigungen von Linksextremisten auf.

Wenn man dann noch die Anzahl der jeweiligen Extremisten vergleicht, wird schnell deutlich, woher tatsächlich die größten Gefahren drohen. Laut dem aktuellen hessischen Verfassungsschutzbericht leben in Hessen 1.660 Rechtsextremisten und 2.600 Linksextremisten. Darüber hinaus halten sich noch 4.170 Islamisten in Hessen auf.

(Dr. Frank Grobe (AfD): Aha!)

Wir würden uns wünschen, dass sowohl den Linksextremisten als auch den Islamisten die gleiche Aufmerksamkeit vonseiten der Landesregierung geschenkt würde wie dem Rechtsextremismus.

(Beifall AfD)

Aber auf dem linken Regierungsauge – oder müsste man nicht eher sagen: auf dem grünen Regierungsauge – scheint man blind zu sein.

(Beifall AfD)

Diese Blindheit scheint ansteckend zu sein, wie die CDU einmal mehr beweist. Der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN ist das sicherlich sehr recht. Aber insofern begrüßen wir grundsätzlich jede beabsichtigte Änderung im Bereich des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes und des HSOG, die zu einer verbesserten Bekämpfung jeder Form von Extremismus führt.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: Ja, der Rechtsextremismus muss konsequent bekämpft werden. Wir als AfD erwarten, dass Sie in gleichem Maße gegen Linksextremismus und Islamismus vorgehen, die eine wesentlich größere Gefahr für unsere Gesellschaft darstellen. Da haben Sie noch erheblichen Nachholbedarf. Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben.

(Beifall AfD)

Kommen wir zu den Änderungen, die in diesem Gesetz beschlossen werden sollen. Ich beschränke mich aus zeitlichen Gründen auf einige wesentliche Themen.

Zu den Änderungen im Hessischen Verfassungsschutzgesetz zwei Punkte:

Erstens. Insbesondere die Vereinfachung des Auskunftsrechts der Bürger gegenüber dem Verfassungsschutz erachten auch wir als notwendig. Dem werden CDU und GRÜNE aber nicht ganz gerecht. Dazu müsste auch die Forderung nach einem besonderen Interesse für eine Auskunfts

erlangung im Gesetz gestrichen und durch ein berechtigtes Interesse ersetzt werden.

(Beifall AfD)

Zweitens. Die Verlängerung der Prüffristen auf zehn Jahre unter den Voraussetzungen des § 3 des Artikel 10-Gesetzes halten wir für sinnvoll. Aber auch hier gilt, dass man damit den Erfordernissen nicht ganz gerecht wird. Wir brauchen eine grundsätzliche Verlängerung der Prüffristen auf zehn Jahre für alle Fälle.

(Beifall Dr. Frank Grobe (AfD))

Zu den Änderungen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung:

Erstens, die Ergänzung von § 14 Abs. 3a und Änderungen in § 14a, die die Datenerhebung und -verarbeitung an öffentlichen Orten und gefährdeten Einrichtungen sowie Regelungen der automatischen Kennzeichenlesesysteme betreffen, zweitens, die Änderungen von § 15 bezüglich der zeitlichen Begrenzung verdeckter Maßnahmen und die Änderungen in § 15a, die das sogenannte IP-Tracking im Bereich der Gefahrenabwehr betreffen, drittens, die Einführung von § 16a, Anerkennung von richterlichen Anordnungen anderer Länder, und viertens, die Ergänzung des § 27 mit der Möglichkeit der Verlängerung der Speicherfristen personenbezogener Daten bei Erwachsenen, die im Verdacht stehen, Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen zu haben, halten wir ebenfalls für sinnvoll und zielführend.

(Beifall AfD)

Zum Gesetz zur Organisation der hessischen Bereitschaftspolizei:

Mit der Umbenennung und der damit einhergehenden Zentralisierung sollen Vorteile im täglichen Dienst und im Einsatzfall entstehen. Das liest sich zumindest auf dem Papier gut und lässt die Maßnahmen durchaus sinnvoll erscheinen. Dennoch ergeben sich Fragen aufgrund der räumlich getrennten Liegenschaften. Wer und was genau wird denn zentralisiert? Gibt es derzeit dafür genügend geeignete Räumlichkeiten, oder müssen sogar neue Räumlichkeiten geschaffen werden? Was ist mit einer „weitgehenden Zusammenführung der Spezialeinheiten“ gemeint? Vor allem, welche Kosten entstehen durch diese Umorganisation?

(Beifall AfD)

In Ihren Gesetzentwurf schreiben Sie unter „Finanzielle Auswirkungen“:

1. Auswirkungen auf die Liquiditäts- oder Ergebnisrechnung Keine.

2. Auswirkungen auf die Vermögensrechnung Keine.

3. Berücksichtigung der mehrjährigen Finanzplanung Keine.

Mit Verlaub, das wäre die erste Umstrukturierung, die keine Kosten verursachen würde.

(Beifall AfD)

Oder kalkulieren Sie mit den sogenannten Eh-da-Kosten, also mit Fixkosten, die unabhängig von der vorhandenen Kapazitätsauslastung vorzuhalten sind, weil die Kostenver

ursacher in der Behörde ohnehin vorhanden sind und zu Ausgaben führen?

Meine Damen und Herren, auch wenn wir grundsätzlich ein Hessisches Polizeipräsidium Einsatz befürworten, sind diese Fragen zu klären. Auf die Antworten des Innenministers sind wir gespannt. – Danke.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Stefan Müller von der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schlimmer als die schwarzen Sheriffs sind nur die grünen Sheriffs.

(Beifall Freie Demokraten)

Wenn man sich diesen Gesetzesentwurf anschaut, der die Unterschrift von Ihnen, Herr Wagner, trägt, dann ist es definitiv Zeit, den Bestandteil BÜNDNIS 90 aus Ihrem Parteinamen zu streichen.

(Beifall Freie Demokraten)

Die Regelungen, die in diesem Gesetz stehen, gehen weit über das hinaus, was Sie in dem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Es ist deutlich weit ausgelegt worden. Deswegen können Sie sich nicht darauf zurückziehen, dass das aus dem Koalitionsvertrag war. Das, was Sie hineingeschrieben haben, zeigt, dass Sie sich beim Thema Bürgerrechte nicht nur ausgewechselt und vom Platz genommen haben, Sie haben die Seite gewechselt. Man könnte sagen, Sie sind auf die dunkle Seite der Macht gegangen.

Ich muss sagen, das finde ich schon einigermaßen beachtlich, weil die Abwägung zwischen Schutzgütern auf der einen Seite und den Eingriffen in die Grundrechte auf der anderen Seite zu treffen ist und die Gefahr, dass man auch in Grundrechte von Menschen eingreift, die gar nichts gemacht haben, die möglicherweise auch falsch verdächtigt werden, bei diesem Gesetzentwurf extrem hoch ist.

Ich muss sagen, das ist bis jetzt noch nicht zum Tragen gekommen. Das ist auch alles versteckt. Es wird gesagt, man will den Rechtsextremismus bekämpfen. Es wird gesagt, es geht um Amokfahrten. Nein, das sind nur einzelne Beispiele. Die Regelungen, die Sie treffen, treffen Sie allgemein für alle Bereiche.

(Beifall Freie Demokraten, DIE LINKE und verein- zelt SPD)

Die GRÜNEN wollen in diesem Gesetzentwurf die Videoüberwachung an allen Sportstätten in Hessen, an allen Einkaufszentren in Hessen, an allen Packstationen in Hessen, an allen Bahnhöfen in Hessen, am Flughafen in Hessen – da haben wir nicht so viele –, überall. Wie weit sind wir denn da noch von der flächendeckenden Videoüberwachung entfernt? Es muss nicht mehr einzeln geprüft werden, ob tatsächliche Anhaltspunkte für mögliche Straftaten vorliegen, überhaupt nicht mehr. Es wird im Gesetz geregelt, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Das schreiben Sie neu hinein. Da kann ich wirklich sagen, ich bin einfach entsetzt, dass die GRÜNEN so etwas mittragen.

(Beifall Freie Demokraten, DIE LINKE und verein- zelt SPD)

Wir wenden uns nicht gegen Videoüberwachung. An neuralgischen Punkten sind wir sogar dafür.

(Holger Bellino (CDU): Oh!)

Ja, das steht in unserem Wahlprogramm. Das haben wir in der Vergangenheit auch immer betont.

(Zuruf Holger Bellino (CDU) – Glockenzeichen)

Schön, wenn Sie dazwischenrufen. Dann scheint es zu passen, Herr Bellino.

(Beifall Freie Demokraten)