Für die Hessische Landesregierung kann ich nachdrücklich unterstreichen, dass die Kolleginnen und Kollegen im Ankunftszentrum und in den Ausländerbehörden alles daransetzen, solche Fälle schnell und vorbehaltlos aufzudecken. Ihnen gehören unser aller Dank und unsere Anerkennung.
Fakt 3: Ihre Forderung, dass die Regierung Bouffier den Datenabgleich ermöglichen solle, lässt mich endgültig zweifeln, ob Sie auf der Höhe der Zeit sind und sich informiert haben. Diese Landesregierung hat federführend – und das müsste Ihnen bekannt sein – einen Antrag für einen besseren Datenabgleich zwischen den Ausländerund Sozialbehörden auf der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingebracht. Dabei wurde bereits Anfang Dezember beschlossen, die Bestimmungen des § 52 Abs. 2 des SGB II und weiterer Vorschriften zu erweitern und die Abfrage des Ausländerzentralregisters in den automatisierten Datenabgleich der Sozialbehörden aufzunehmen. Erst durch diese Möglichkeit einer überprüften Identifikation können Mehrfachanträge eines Antragstellers tatsächlich ausgeschlossen werden.
Fakt ist: Ohne verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt es keinen Datenabgleich dieser Art. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund.
Wer beim Thema Vorratsdatenspeicherung oder beim Thema „Digitales Hessen“ alle Register gezogen und hier im Plenum die Fackel des Datenschutzes und der Persönlich
Herr Kollege Grüttner hat in diesen Tagen die zuständige SPD-Bundesministerin noch einmal eindringlich auf den Gesetzgebungsbedarf hingewiesen. Dies drängt, da im Verlauf des Jahres mit einer steigenden Zahl anerkannter Asylbewerber und auch einer steigenden Zahl von Leistungsbeziehern nach dem SGB II zu rechnen ist. Das Bundeskabinett hat gestern in unserem Sinne entschieden.
Diese gesetzliche Regelung des automatisierten Datenabgleichs mit dem Ausländerzentralregister ist unabdingbar, nicht nur um Missbrauchsfälle zu unterbinden, sondern auch um unsägliche Generalverdächtigungen, auch die, über die wir heute diskutieren, zurückweisen zu können.
An diesem Punkt zeigt sich die besondere Qualität des Themas der heutigen Aktuellen Stunde. Sie bringen in dieser zum Teil schon hoch emotional geführten Debatte noch zusätzlich ungerechtfertigte Pauschalierungen gegen Flüchtlinge. Sie untergraben das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, der längst tätig geworden ist, bevor Sie sich auch nur ansatzweise sachkundig gemacht haben. Beides ist unsäglich und untragbar.
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden bei der Flüchtlingsaufnahme und -integration ihren erfolgreichen und konsequenten Kurs weiter beibehalten, und zwar mit Augenmaß, Tatkraft und Verantwortungsbereitschaft für diesen Staat und die ihn tragende Werte- und Rechtsordnung. Wir sind es dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schuldig. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Wintermeyer. – Als Nächster spricht der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, Florian Rentsch. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht können die Geschäftsführer die Debatte dort führen, wo sie hingehört. Ich möchte gerne beim Thema weitermachen, weil uns das Thema wichtig ist.
Herr Staatsminister Wintermeyer, die Landesregierung versteigt sich heute in Superlativen und spricht von „unsäglich“. Ich finde es unsäglich, wenn es eine Landesregierung nicht schafft, Anfragen des Parlaments zeitnah zu be
Jetzt frage ich Sie einmal, warum Sie überhaupt aktiv geworden sind, wenn es da gar kein Problem gibt. Das ist ja interessant. Auf der einen Seite sagen Sie, Sie könnten ausschließen, dass es da ein Problem gibt. Das können Sie überhaupt nicht ausschließen, Herr Staatsminister Wintermeyer, weil Sie zurzeit keinen Datenabgleich machen. Deshalb können Sie nicht ausschließen, dass es einen Doppelbezug gibt.
Sie loben sich dafür jedoch in Ihrer Rede, die offenbar schon schriftlich vorgefertigt wurde, in der stand, dass es heute eine hoch emotionale Debatte wird. Die Debatte war gar nicht so emotional. Wir haben versucht, die Debatte sehr sachlich anzulegen.
Der Punkt ist: Warum wird die Landesregierung überhaupt tätig, wenn sie gar kein Problem sieht? Sie müssen sich entscheiden: Entweder gibt es ein Problem, dann müssen Sie aktiv werden; oder es gibt kein Problem. Dann hätte der Kollege Grüttner gar keinen Brief schreiben und auch bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz nicht aktiv werden müssen.
Fakt ist – darin sind wir uns doch einig –: Bisher gibt es keine Struktur, um abzugleichen, ob Menschen in Hessen oder in einem anderen Land doppelt Bezüge erhalten. Ich denke, darin sind wir uns einig. Dass die vielen, die es richtig machen und die den Staat nicht ausnutzen, nicht mit den schwarzen Schafen in einen Topf gesteckt werden, das sollte unser gemeinsames Anliegen sein. Ich verstehe deshalb gar nicht, wo die Emotionalität auf der einen und der anderen Seite herkommt. Wer die populistischen Äußerungen von CSU-Abgeordneten in Bayern, aber auch von CDU-Abgeordneten in Niedersachsen und anderswo hört – auf die bezogen sich die Hinweise des Kollegen Rock –, der sollte doch sagen: Wir brauchen jetzt die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass ein Abgleich gemacht werden kann.
Herr Kollege Grüttner, ich finde es sehr gut, dass Sie aktiv geworden sind, nachdem wir bei diesem Thema nachgefragt haben.
Herr Kollege Beuth, ich bin mittlerweile von dieser Landesregierung gewöhnt, dass Sie alle sich hier nicht benehmen können.
Aber wenn Sie schon mal da sind: Halten Sie sich endlich einmal zurück. Ich habe langsam die Nase voll.
Setzen Sie sich in die Reihen der Abgeordneten. Sie sind doch Mitglied des Parlaments. Diskutieren Sie von dort. Wenn die Landesregierung schon einmal da ist und kein Benehmen hat, sind irgendwann die Grenzen erreicht.
Ich wäre dankbar, wenn von allen Seiten etwas mehr Ruhe wäre, wir weniger Zwischenrufe und Dialoge mit der Regierungsbank hätten.
Herr Kollege Rentsch, ich will mich bei der Gelegenheit korrigieren: Sie haben vier Minuten Redezeit. Ich habe fälschlicherweise gesagt, es seien fünf Minuten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bin gerne bereit, mit jedem in diesem Parlament zu diskutieren. Das macht aber nur dann Sinn, wenn man sich sieht und wenn man nicht ständig in den Rücken gesprochen bekommt. Das ist auch nicht unbedingt der parlamentarische Standard, den man erwarten darf.
Wir werden das Thema weiterverfolgen. Wir werden Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie mit der Aussage: „Wir haben einen Brief geschrieben“, das ganze Thema auf dem Weg nach Berlin versacken lassen. Sie haben recht: Die Zuständigkeit liegt beim Bund. Herr Kollege Grüttner, die CDU stellt zwar nicht die Ministerin für Arbeit und Soziales in Berlin, aber die CDU stellt die Bundeskanzlerin und einen tragenden Teil der Bundesregierung. Deshalb ist das Spiel, der Bund tue nichts oder handle zu langsam, in diesem Bereich nicht akzeptabel.
Wenn wir wollen, das kein falsches Licht auf diejenigen fällt, die aus guten Gründen Leistungen, die ihnen gesetzlich zustehen, in Anspruch nehmen, dann sollten wir auch dafür sorgen, dass ein Missbrauch dieser Leistungen, den Sie aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht ausschließen können, meine Damen und Herren – das wollen wir heute noch einmal festhalten –, nicht eintritt. Ich hoffe, dass es in den nächsten Monaten nicht noch zu Fällen kommen wird, die Missbräuche bestätigen.
Ich nehme erst einmal hin, dass Staatsminister Wintermeyer hier behauptet hat, er könne einen Missbrauch ausschließen. Ich denke, wir können das nicht wirklich ausschließen, aber ich hoffe, dass gegenteilige Fälle nicht noch bekannt werden, weil damit denjenigen, die dieses Thema populistisch ausnutzen, auch noch recht gegeben würde.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Für die Landesregierung spricht erneut Herr Staatsminister Wintermeyer.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich nochmals ans Rednerpult gehen muss und damit den Eintritt in die Mittagspause verzögere. Ich lasse mir aber von Ihnen, lieber Kollege Rentsch, und auch von keinem anderen Abgeordneten des Hessischen Landtags Worte in den Mund legen, die ich nicht gesagt habe. Sie haben mir als Regierungsvertreter die Aussage in den Mund gelegt, ich könne ausschließen, dass es einen Doppelbezug von öffentlichen Leistungen gibt.
Lieber Herr Rock, Sie erwecken den Eindruck, unflätig zu sein. Ständig schreien Sie hier etwas herein. Das richtet sich meiner Meinung nach von selbst.
Ich sage dem Kollegen Rentsch und dem gesamten Haus, dass ich nicht ausschließen kann – auch die Hessische Landesregierung kann das nicht ausschließen –, dass es Fälle von Doppelbezug gibt. Das habe ich auch nie anders behauptet. Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben eben versucht, mir diese Äußerung in den Mund zu legen, um in der nächsten Aktuellen Stunde, wenn irgendwo doch ein solcher Fall auftreten sollte, sagen zu können: Guck mal, die haben damals etwas Falsches gesagt. – Das können Sie mit mir nicht machen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Rock (FDP): Wir lesen nach, was Sie gesagt haben!)