Protocol of the Session on February 21, 2017

Wenn sich dann die Abgeordneten von SPD und LINKEN hierhin stellen und als Anwälte der Beamten gerieren, ist das ein Treppenwitz. Es ist ein Treppenwitz, weil sie doch gerade das fordern, was die Beamten nicht wollen – Stichwort: Bürgerversicherung. Das wäre nämlich nichts anderes als die vollständige Abschaffung der privilegierten Gesundheitsversorgung. Das wäre eine zwangsweise Gesundheitsversorgung über die gesetzliche Krankenversicherung.

(Beifall bei der CDU – Nancy Faeser (SPD): Zwangsweise?)

Meine Damen und Herren, nicht nur die günstige Prämienhöhe spricht dagegen, sondern auch das Leistungsniveau. SPD und LINKE fordern außerdem, dass die Beamten künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wie wichtig ihre Pläne sind, kann man daran erkennen, dass sie ein Bestandteil des SPD-Grundsatzprogramms sind.

(Manfred Pentz (CDU): Sehr richtig!)

Das wäre nach Adam Riese eine massive Kürzung – eine Nettokürzung – bei allen Beamtinnen und Beamten. Dann wollen Sie der Fürsprecher der Beamten sein? Das ist geradezu lächerlich.

(Beifall bei der CDU)

Wer so etwas fordert, legt die Axt an die Grundfesten des Berufsbeamtentums.

(Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, das sage nicht ich. Die Sorgen sind schon längst bei den Beamten angekommen. Das zeigt z. B. ein Blick in die Zeitung der Steuer-Gewerkschaft: „Offener hessischer Finanzer“, Ausgabe März 2017, Seite 3 – ich darf zitieren –:

Hingegen hat die Bundes-SPD wieder einmal das Thema der Bürgerversicherung neu entdeckt. Ziel ist, alle aktiven und vermutlich auch die passiven Beamtinnen und Beamten in eine gemeinsame „Krankenkasse“ zu überführen. Wir bewerten das als Angriff auf das Berufsbeamtentum, denn die Beihilferegelungen sind mit dem Alimentationsgrundsatz fest verbunden.

(Nancy Faeser (SPD): Das ist schlicht und einfach Unsinn, Herr Bauer! – Gegenruf von der CDU: Was wollen Sie denn?)

Ich darf noch zitieren:

Aus Sicht des Beamtenbereichs stehen wir für derartig unausgegorene Sperenzien nicht zur Verfügung und erteilen diesen Überlegungen eine klare Absage.

Das sagen Beamte zu Ihren Überlegungen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Da Sie immer wieder so nebulös „freie Heilfürsorge“ rufen – als hätte das etwas mit Wertschätzung zu tun –, sage ich Ihnen: Betrachten Sie einmal die Fakten.

(Manfred Pentz (CDU): Die haben es nicht kapiert!)

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamten schließt auch die Absicherung im Krankheitsfall und die Gesundheitsvorsorge ein.

(Nancy Faeser (SPD): Mit falschen Behauptungen gewinnen Sie den Wahlkampf nicht!)

Die Beihilfe deckt zwar nicht die Gesamtheit der Krankheitskosten, aber die Beamtenbesoldung ist so bemessen, dass eine private Krankenversicherung für die Restkosten bestritten werden kann. Wer wie Sie unsere Beamtinnen und Beamten mit der freien Heilfürsorge beglücken will, nimmt ihnen wertvolle Vorteile. Mit der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten für erstattungsfähige Aufwendungen zu 100 %. Das hört sich gut an.

Aber schauen wir einmal auf das Detail: Das ist nur auf den ersten Blick eine Verbesserung gegenüber dem hessischen Beihilfemodell. Sie verschweigen einfach, dass die Leistungen der freien Heilfürsorge nur denen im SGB V entsprechen, also in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Vorteile, die unsere Beamtinnen und Beamten durch den Status als Privatpatienten haben, braucht man doch nicht herbeizureden; die sind weiß Gott überall bekannt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Die Vorteile kennt der Beamte selbst, und vor allem der Kassenpatient weiß, welche Vorteile Privatpatienten bei Ärzten genießen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Zusammenhang mit der freien Heilfürsorge muss man auch über die Nachteile reden – die Sie verschweigen. Es gibt Leistungsbereiche, in denen die Heilfürsorge nicht alle Kosten übernimmt.

(Nancy Faeser (SPD): Wo denn?)

Das sind gerade die Bereiche, die besonders viele betreffen: Leistungen beim Zahnersatz und Leistungen für Sehhilfen. Eine völlig freie Arztwahl gibt es auch nicht; denn Sie müssen die Arztwahl mit dem Land und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung aushandeln. Die Heilfürsorge gilt auch nicht für berücksichtigungsfähige Angehörige, und sie gilt nur für die aktive Dienstzeit. Auch um eine Pflegeversicherung muss sich der Beamte, wenn er unter die Heilfürsorge fällt, selbst kümmern.

Meine Damen und Herren, es gibt einfach keine freie Heilfürsorge mit dem Leistungsumfang und dem Leistungsniveau der hessischen Beihilfe. Alle anderen Behauptungen sind Märchen, mit denen den Beamtinnen und Beamten Sand in die Augen gestreut wird.

(Beifall bei der CDU)

Wir freuen uns über die gute Arbeit der hessischen Polizei. Was braucht man dafür? Man braucht genügend Personal. Da haben wir den richtigen Weg eingeschlagen. Bei uns gibt es von Beginn an mehr Polizei auf Hessens Straßen als zu der Zeit, in der Sie regiert haben.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wir brauchen die technischen Voraussetzungen dafür. Wir brauchen eine gute Ausstattung der hessischen Polizei, und wir haben in den letzten Jahren eine Menge dafür getan. Ich will nicht immer wieder erwähnen, in welch erbärmlichem Zustand die Polizei im letzten Jahrtausend war, als Sie noch den Innenminister gestellt haben.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Wir müssen die besser schützen, die uns schützen, was die Technik, die Ausstattung und die Schutzbekleidung betrifft. Jedes Jahr wenden wir Millionenbeträge – über 50 Millionen € sind es in diesem Jahr – für Dienst- und Schutzbekleidung, für verbesserte Dienstwaffen, für die Erneuerung des Fuhrparks und für vieles mehr auf. Wir werden sicherstellen, dass die gute Ausstattung der hessischen Polizei weiter verbessert wird.

Wir tun auch eine Menge für die Verbesserung der Situation des Menschen in Uniform. Was in Baden-Württemberg gemacht wird, habe ich in einer dpa-Meldung vom 21. Mai letzten Jahres gelesen:

Polizisten müssen sich viel gefallen lassen. Sie werden manchmal auch bespuckt.

Die Polizei in Baden-Württemberg denkt deshalb darüber nach, Spuckschutz für die dortigen Beamtinnen und Beamten anzuschaffen. Das ist leider trauriger Alltag. Die Gewalt richtet sich häufig gegen die Beamten – nicht nur bei Großdemonstrationen und Großlagen; 90 % der Übergriffe finden nämlich im normalen Einzeldienst statt.

Was macht man jetzt aber, um diese Situation zu ändern? In den Ländern, in denen die SPD regiert, macht man letztlich kaum etwas, außer dass man versucht, mit solchen Allheilmitteln die Symptome zu lindern. Mit Blick auf die PKS 2016 muss man mit Abscheu feststellen, dass die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeibeamte einen Höchststand erreicht hat; sie hat erschreckend zugenommen.

Deshalb freue ich mich ausdrücklich, dass man nicht nur in die Ausstattung investiert – in Schutzwesten, in Spuckschutz, in neue Helme und in neue Schlagstöcke. Das kann man alles machen, und das muss man auch alles machen.

Aber entscheidend ist, dass man den rechtlichen Rahmen für die Ahndung tätlicher Angriffe gegen Menschen in Uniform verschärft. Der Deutsche Bundestag hat auf Drängen der Union endlich einen verbesserten Schutz für Polizeibeamte, Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte auf den Weg gebracht. Diese Änderung des Strafgesetzbuchs war längst überfällig. Sie geht im Übrigen auf eine hessische Initiative zurück; denn wir haben das im März 2015 nach den Krawallen um die EZB in Frankfurt angestoßen.

(Holger Bellino (CDU): Sehr richtig!)

Das war unsere Initiative. Man kann nicht so tun, als ob Bundesjustizminister Heiko Maas das erfunden hätte.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Manfred Pentz (CDU): Als Herr Wilken die Proteste angeführt hat!)

Es war doch unser Innenminister Peter Beuth, der auf den Innenministerkonferenzen dieses dicke Brett gebohrt hat, der für seine Argumente geworben hat, der am Ende überzeugen konnte und sich mit einem Kompromiss – natürlich war es ein Kompromiss – durchgesetzt hat. Es gibt jetzt nämlich eine Rechtsgrundlage dafür, dass Angriffe auf Polizeibeamte stärker bestraft werden. Das ist ein Erfolg.

Eines ist doch klar: Angriffe auf unsere Einsatzkräfte sind Angriffe auf unseren Rechtsstaat, und diese werden wir nicht tolerieren. Meine Damen und Herren, das muss jedem unmissverständlich klar sein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum leistet die Polizei in Hessen so gute Arbeit? Sie hat personell die Ausstattung, die sie braucht; sie hat technisch die Ausstattung, die sie braucht, und sie hat vor allem eines: Sie hat einen guten rechtlichen Rahmen. Unser modernes Polizeigesetz, seit 1999 immer wieder modernisiert, schafft den rechtlichen Rahmen für die hervorragende Polizeiarbeit.

Wir haben schon lange Rahmenbedingungen für die Polizei geschaffen, um die uns andere Bundesländer beneiden. Wir haben klare Rechtsgrundlagen für Razzien, für Videoüberwachung, für Onlineanzeigen, und wir haben Regelungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Ich bin dankbar, dass wir dort Maßnahmen ergriffen haben, wo es in anderen Ländern Sicherheitslücken gibt, beispielsweise bei der Schleierfahndung.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es!)

Warum gibt es das denn nicht in allen Bundesländern? Ich habe die Zahlen schon einmal genannt. Mit dieser verdachtsunabhängigen Kontrolle – ein Instrument, das bei uns in Hessen möglich ist – gab es 2015 254.000 Personenkontrollen, 163.000 Fahrzeuge wurden kontrolliert, und

es kam zu 6.800 Festnahmen und zu über 13.700 eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Ist das denn nichts in Zeiten hoch mobiler Gefährder und grenzübergreifender organisierter Kriminalität? Warum gibt es das nicht in Bremen, warum nicht in Berlin, und warum wird das nicht in Nordrhein-Westfalen ermöglicht? Das muss dort ein Ende haben.