Protocol of the Session on December 15, 2016

Meine Damen und Herren, ich befürchte, mit dieser Kürzung im Asylbewerberleistungsgesetz wird auf die rechte Ausländerhetze Ihrerseits reagiert. Auch in diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal sagen: So stoppt man die Rechtsentwicklung nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Hier werden Zugeständnisse nach rechts gemacht, auf dem Rücken der Schwächsten.

(Manfred Pentz (CDU): Wir stoppen die Linksentwicklung!)

Das ist jetzt kein Thema, wo man so etwas Komisches, wie sich irgendwie demagogisch damit auseinanderzusetzen, machen kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt müssen wir wahrscheinlich ein weiteres Mal damit rechnen, dass auch das neue Asylbewerberleistungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Das ist beschämend genug.

Meine Damen und Herren, ich will noch auf eine weitere gesetzliche Änderung eingehen, die am Freitag im Bundesrat zur Verabschiedung ansteht.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist aber zu Ende.

Dann sage ich es nur ganz kurz. – Das ist das Sozialgesetzbuch in Bezug auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Da ist die Sachlage genauso prekär. Auch dagegen müsste man als Landesregierung stimmen. Sie wollen schließlich eine EU und keine Desintegration.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. – Das Wort hat Herr Dr. Bartelt für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Redebeitrag meiner Vorrednerin war nicht gerade ein Beitrag zum Zusammenhalt dieser Gesellschaft.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Herrje!)

Er war auch kein konstruktiver Beitrag, eine Akzeptanz in unserer Gesellschaft zu festigen, die Flüchtlinge hier aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren. Dieser Beitrag war ein Beitrag zur Spaltung, und er hat letztlich damit indirekt auch Öl in das Feuer von Rechtsradikalismus gegossen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das macht ihr gerade!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit solch einem Redebeitrag kann man Stammtischparolen fördern,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Was? – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Man muss Gerechtigkeit walten lassen!)

und das ist nicht der Weg, den wir gehen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren – –

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Wissen Sie, was Gerechtigkeit ist?)

Das weiß ich sehr wohl. Aber ich sehe Gerechtigkeit nicht im sozialistischen Sinne der absoluten Gleichheit.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Absolute Gleichheit? Es geht um das Asylbewerberleistungsgesetz! – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Ich sehe Gerechtigkeit im Sinne der Chancengleichheit und der Entwicklungsfähigkeit des Individuums. Aber ich glaube nicht, dass ich jetzt mit Ihnen einen Konsens darüber erzielen kann, sondern möchte auf den Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückkommen und möchte sagen, dass die Verpflichtung des Asylbewerberleistungsgesetzes besagt, dass bei Vorliegen von neuen Einkommens- und Verbraucherstichproben die Höhe des Bargeldbedarfs entsprechend neu zu ermitteln und anzupassen ist. Genau das ist der Gegenstand des Gesetzentwurfs, der jetzt auf Bundesebene behandelt wird.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Vorbereitung der Abschiebung!)

Wir sind hier gesetzestreu und werden dies sorgfältig bewerten. Entsprechend wird auch die Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat entwickeln. Es ist

richtig, dass die Leistungen im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes genauso bewertet werden wie alle anderen Transferleistungen unseres Staates, so etwa auch die entsprechenden Leistungen aus der Hartz-IV-Gesetzgebung.

(Beifall bei der CDU)

Alles andere würde unsere Gesellschaft spalten. Wir stehen dazu, dass wir die Asylbewerber ausreichend und auskömmlich versorgen. Wir stehen auch dazu, dass die Leistungen entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz nur eine Übergangsphase darstellen. Wir haben in der gesamten Politik unserer Landesregierung bei der Versorgung der Asylbewerber immer darauf gedrängt, dass der Status des Asylbewerbers nur eine Übergangsphase darstellt, dass möglichst bald eine Entscheidung getroffen wird, damit dann die Menschen entsprechende andere Transferleistungen bekommen können. Daran arbeitet die Landesregierung weiterhin, und wir unterstützen die Landesregierung bei diesem Bestreben.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es!)

Wir haben vollstes Vertrauen, und das haben wir mit unserem Antrag zum Ausdruck gebracht, „dass die Landesregierung die Entscheidungen über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat fundiert und verantwortungsvoll“ und im Konsens der Gesellschaft treffen wird.

Der Landtag begrüßt weiterhin, dass vor Entscheidungen im Bundesrat zwischen der Bundesebene und den Ländern Gespräche, Abstimmungen und Verhandlungen stattfinden werden.

Wir werden eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Gesellschaft zusammenhält, und im Konsens alles tun, damit wir die Menschen würdevoll versorgen und die Integration der Flüchtlinge fördern. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Bocklet für die GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der dem Bundesrat vorliegt, sieht in wichtigen Teilbereichen Leistungsabsenkungen für Asylbewerber vor.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Aha!)

Wir sehen das als GRÜNE sehr kritisch und halten die Absenkung der Leistungen für falsch. Ich kann Ihnen sagen, dass die Vertreter der Länder, in denen die GRÜNEN mitregieren, sich heute Abend und morgen, auch der stellvertretende Ministerpräsident und der Ministerpräsident, auf dem Weg nach Berlin befinden, um dort dieses Gesetz im Bundesrat zu verhandeln. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns nicht vorstellen können, einem Asylbewerberleistungsgesetz zuzustimmen, in dem es zu Leistungskürzungen kommt, indem die Leistungen für die Bedarfe z. B. für Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege abgesenkt werden.

Dort wird formuliert, dass es in Gemeinschaftsunterkünften einen geringeren Bedarf gebe. Dazu stellen mehrere

Untersuchungen fest, dass die Bedarfe in Gemeinschaftsunterkünften sehr stark heterogen sind. Man kann also nicht von einer Paarwohngemeinschaft ausgehen. Die Bedarfe bleiben heterogen, und ein gemeinsames Wirtschaften ist nur in seltenen Fällen wirklich real. Deswegen ist die Grundannahme, die dazu führt, nicht richtig.

Auch darüber hinaus halten wir es rechtlich für schwierig, unter das Existenzminimum zu gehen. Deswegen halten wir die Absenkung der Leistungen für falsch und können uns auch nicht vorstellen, diesem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Das Wort hat der Kollege Roth für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mir in der Vorbereitung zu diesem Tagesordnungspunkt sämtliche Reden durchgelesen, die zur Gesetzesänderung im Bundestag gehalten wurden. Mir ist dabei aufgefallen, dass es eigentlich ein Paradoxon ist, wenn man es hört. Aber wenn man in die Materie einsteigt, wird es nachvollziehbar.

Auch nach dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz steigen die Leistungen, weil die Preise gestiegen sind. Die Auszahlungsbeträge aber sinken. Dafür gibt es einen Grund. Zwei wesentliche Elemente, die bisher diesen Betrag bestimmt haben, wurden aus der Rechnung herausgenommen und werden nun als Sachleistung gezahlt. Das sind im Wesentlichen die Leistungen für den Strom und die Leistungen für die Wohnungsinstandhaltung, also nicht die Wohnungskosten. Da werden Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Das wurde herausgenommen. Die Beträge für alles andere sind dringeblieben.

Ich kann noch einen weiteren Punkt nennen, der dazugekommen ist. Das ist die Anrechnung der Einkünfte aus ehrenamtlichem Engagement. Auch das ist möglich. Bis zu 200 € monatlich ist es anrechnungsfrei. Dann wird das nicht auf diesen Regelsatz angerechnet. Das ist für viele ein echtes Zubrot. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass das, was in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 steht, nämlich dass die Menschenwürde bei der Migration nicht relativiert werden darf, mit diesem Gesetz mit einer Herabsetzung der Sätze passiert wäre. Aus diesem Grund werden wir dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen können.

Nur weil bald Weihnachten ist, will ich ein paar wenige Sätze zu dem Dringlichen Entschließungsantrag sagen, den die Koalition vorgelegt hat. Man muss ihn Wort für Wort lesen und sich jedes Wort auf der Zunge zergehen lassen. Für die Debatte bringt er aber, weiß Gott, keinen Fortschritt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Abg. Rock. Er spricht für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gelernt, dass man bei der Frage, was die Grundsicherung und die Absicherung des Existenzminimums in Deutschland angeht, längst keine Entscheidungen der Politik mehr hat, sondern dass das mittlerweile eigentlich eine Diskussion zwischen Bürokratie und Gerichten geworden ist. Die politischen Spielräume sind in dem Bereich überschaubar.