Protocol of the Session on April 2, 2014

Mit gleicher Vorbemerkung: Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der FDP, Drucks. 19/282, liegt Ihnen vor. Es gibt keine weiteren Vorschläge? – Keiner widerspricht der Wahl durch Handzeichen?

Wer für den Wahlvorschlag Drucks. 19/282 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als

Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Wiesbaden gewählt.

Normalerweise käme jetzt noch – –

(Günter Rudolph (SPD): Nein!)

„Nein“, käme nicht.

(Heiterkeit bei der SPD)

Jetzt käme normalerweise noch die erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes. Die Stimmungslage war ein Nein. Das habe ich hier mitbekommen; also rufen wir es nicht auf und könnten dann gleich in die Mittagspause eintreten.

Wenn ich Sie noch auf folgende Veranstaltung hinweisen darf: In der Mittagspause wird die Ausstellung „vhs – Erwachsenenbildung in Hessen“ eröffnet. Ich würde mich freuen, wenn Sie an der Eröffnung teilnehmen könnten und die Gelegenheit finden, sich diese Ausstellung anzusehen.

Ich weise noch einmal auf den Fototermin des Präsidiums hin. In der Mittagspause treffen sich die Mitglieder des Präsidiums wie vereinbart um 14:30 Uhr in Raum 502 A zum Fototermin.

Gut, dann haben wir jetzt 12:50 Uhr. Wir gehen in die Mittagspause, und um 15 Uhr geht es weiter. Ich darf mich bei Ihnen bedanken; die Sitzung ist jetzt unterbrochen.

(Unterbrechung von 12:51 bis 15:01 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Ausnahmeregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sichern Industriestandort Hessen – Drucks. 19/246 –

Ebenso rufe ich Tagesordnungspunkt 38 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Energiewende in Hessen erfolgreich gestalten – EEG-Novellierung muss Rücksicht auf die hessischen Interessen nehmen – Drucks. 19/228 zu Drucks. 19/216 –

Die vereinbarte Redezeit ist zehn Minuten. Herr Ministerpräsident Bouffier hat sich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Auf Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt sich der Hessische Landtag heute Nachmittag mit der Energiepolitik. Das ist ein Thema, das uns alle immer wieder interessiert. Ich halte es für richtig und geboten, nachdem gestern die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung eine Übereinkunft erzielt haben, Sie über den Inhalt dessen, was gestern erörtert und in weiten Teil konsensual festgehalten worden ist, zu unterrichten.

Zunächst einmal ist es mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es gelungen ist, trotz höchst unterschiedlicher Interessen der einzelnen Länder, in wesentlichen Fragen eine gemeinsame Position zu finden. Das halte ich nicht zuletzt deshalb für bedeutend, weil sehr häufig darüber diskutiert wird, ob wir im föderativen Staat in der Lage sind, eine gemeinsame Verantwortung wahrzunehmen. Ich glaube, ich darf für alle Kolleginnen und Kollegen sagen: Das ist uns gelungen.

Ausgangspunkt für unsere gemeinsame Arbeit war die Überzeugung, dass es uns gelingen muss, die Kostendynamik, die wir in der Energieerzeugung haben, zu durchbrechen, die EEG-Umlage zu stabilisieren und auch Planungssicherheit herzustellen.

Mit den gleich von mir im Überblick genannten Veränderungen bzw. Vereinbarungen ist dies aus meiner Sicht gelungen. Die Vereinbarungen sind ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, und, ich darf es in Erinnerung rufen, die wesentlichen Punkte sind für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.

Um die Kostendynamik zu durchbrechen, haben wir, wie es im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehen war, die Begrenzungen des Zubaus vereinbart. Das bedeutet, dass wir bei der Windenergieförderung an Land eine Begrenzung auf 2.500 MW vereinbart haben und bei der Windenergieförderung auf See – die berühmte Offshore – anstelle der früher vereinbarten 10.000 MW auf 6.500 MW heruntergehen. Bei der Biomasse ist die Deckelung auf 100 MW vorgesehen.

Diese drei wesentlichen Einschnitte sind natürlich auch der Grund dafür, dass eine Kostendynamik abgebrochen werden kann, was wir im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit, aber auch der Bezahlbarkeit der Energie für absolut notwendig halten. Auf der anderen Seite ist es aus meiner Sicht auch gelungen, die Attraktivität der Weiterentwicklung alternativer Energieanlagen zu erhalten. Dazu sind gestern Vereinbarungen getroffen worden, die insbesondere hessische Interessen berühren.

In dem Antrag, den die Fraktion der FDP vorgelegt hat, aber auch in dem Antrag von CDU und GRÜNEN sind einige Punkte benannt. Ich will aus Zeitgründen nicht auf alle eingehen.

Sie haben aber auch zur Kenntnis nehmen können, dass wir, Kollege Al-Wazir und ich, sowie die gesamte Landesregierung, uns sehr bemüht haben, für unser Land – in der berühmten Mittellage, wie Rheinland-Pfalz, wie BadenWürttemberg, wie Saarland und andere auch – bei der Förderung alternativer Windenergieanlagen an Land eine Veränderung gegenüber den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung angestrebt haben.

Meine Damen und Herren, dies ist gelungen, indem das Referenzertragsmodell – das ist jetzt etwas für Fachleute, deswegen sage ich es kurz – zugunsten dieser Regionen, das betrifft eben auch Hessen, erheblich verbessert worden ist. Wir können heute beim besten Willen noch nicht sagen, wie viele Anlagen das betrifft, weil das von einer weiteren Fülle von Umständen abhängt. Man kann aber mit Sicherheit sagen, dass das Ziel, das wir uns vorgenommen haben, durch diese Veränderungen wesentlich besser erreicht werden kann als mit der ursprünglichen Fassung. Ich bin allen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass wir eine Veränderung erzielen konnten.

Das muss man auch sagen: Diese Veränderung ging letztlich auf Kosten der weiteren Förderung der Windenergieerzeugung auf See. Wir haben eine alternative Entscheidung zu treffen gehabt. Ich füge hinzu: Natürlich haben wir auf dem Meer und auch in Norddeutschland in der Regel stärkere Windlagen. Aber auch dort gibt es gelegentlich Situationen, in denen kein Wind weht. Deswegen ist es gut, wenn wir auch eine Substitution vornehmen können. – Das ist ein Punkt, der aus meiner Sicht erheblich weiterhilft und bei dem wir unsere Interessen zusammen mit anderen durchsetzen konnten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dass mir das noch einmal widerfährt: Beifall bei der SPD.

(Timon Gremmels (SPD): Ich erkläre auch gleich, warum!)

Ich bin mir sicher, wir sind uns jetzt auch wieder einig. – Ein zweites großes Thema steht immer unter dem Blickwinkel: Wie schaffen wir es, alternative Energieförderung attraktiv zu halten, aber nicht gleichzeitig eine Kostenexplosion zu entwickeln, die am Ende zu erheblichen Belastungen für die Wirtschaft oder die Bürger führt? Dabei stellte sich die Frage: Wie berechnen wir eigentlich den Zubau von 2.500 MW? – Bisher war die Bundesregierung der Auffassung, dass alles, was neu kommt, in diese 2.500 MW einzuberechnen ist. Das haben wir für nicht richtig gehalten. Wir sind der Auffassung, dass dieses Bruttomodell eine fehlerhafte Entwicklung ist, weil es den wirklichen Zubau eher abwürgt, und das wollen wir nicht.

Wir konnten gestern vereinbaren, dass wir in Zukunft das Nettomodell machen. Das heißt, wenn eine Anlage durch Repowering erneuert wird, wird in Zukunft der Energieertrag, den diese Anlage bisher erbracht hat, nicht mehr auf die 2.500 MW angerechnet. Das ist sozusagen 1 : 1 ersetzt, ohne dass es auf den neuen Korridor angerechnet wird. Auf den neuen Korridor würde anzurechnen sein: Wenn durch eine Repoweringanlage eine höhere Energieerzeugung erfolgt, dann bleibt das, was sie bisher schon hatten, unberücksichtigt, und das, was an Mehr hinzutritt, kommt in diese 2.500 MW.

Das hat für uns eine beachtliche Konsequenz. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es überall dort, wo es sich anzeigt, sehr viel klüger ist, durch Repoweringanlagen einen möglichst hohen alternativen Energieertrag zu erzielen, als an anderen Stellen neue Standorte finden zu müssen. Hätten wir das gestern nicht geändert, wären wir zu dem ökonomisch wenig sinnvollen Ergebnis gekommen, dass alte Anlagen nicht stehen gelassen werden und nicht erneuert werden, damit man nicht das Kontingent in Anspruch nimmt. Das hat am Ende auch die Bundesregierung überzeugt. Dafür bin ich dankbar. Diesen zweiten Punkt, der für uns ebenso sehr wichtig war, konnten wir auch durchsetzen. Dafür bin ich auch sehr dankbar, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein wichtiger Punkt aus vielerlei Gründen, gerade auch bei uns in Hessen, ist die Frage: „Wie geht es weiter mit dem selbst erzeugten Strom?“, also die berühmte Eigennutzung.

Wir haben uns verständigen können, dass die alten Anlagen, also die, die es schon gibt, auch in Zukunft von der

EEG-Umlage befreit sind. Wir sind auch zu der Überzeugung gekommen, nicht zuletzt, um keine Standortvorteile aufgeben zu müssen – ich erinnere daran, dass wir eine Reihe von durchaus großen Anlagen in Hessen haben, die Eigenstrom produzieren; ich will Namen jetzt weglassen, aber viele kennen sie z. B. im Rhein-Main-Gebiet –, dass wir die Erneuerung dieser alten Anlagen genauso behandeln, d. h. sie bleiben auch von der Umlage befreit.

Wenn nun jemand Eigenstromanteile neu hinzufügt, beispielsweise im industriellen Bereich, soll er in Zukunft zwar privilegiert sein, aber auch einen Beitrag von 30 % der EEG-Umlage bezahlen. Dieser Gedanke folgt nicht zuletzt der Überlegung, dass, wenn Sie alles privilegieren, Sie die Lasten an anderer Stelle allen anderen aufschaufeln. Deshalb geht es dabei immer auch um einen vernünftigen Ausgleich. Mir erscheint das sehr vernünftig und gelungen. Die Altanlagen bleiben also befreit, der Ersatz ebenso, Neues mit 30 %.

Dann kommt der spannende Fall, wie eigentlich mit den Themen Kraft-Wärme-Kopplung, Fotovoltaik und alten Anlagen umgegangen werden soll. Hier haben wir zwei Dinge vorgesehen – wobei gestern die Prozentzahlen noch nicht vereinbart wurden; ich erkläre gleich, warum –: Wir wollen die moderne Technologie in der Frage bevorzugen, wie viel Prozent von der EEG-Umlage ihre Nutzer bezahlen müssen. Hier muss auch etwas bezahlt werden, aber weniger als von denjenigen, die alte Technologien benutzen. Das bedeutet, die neuen Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung oder Fotovoltaik werden gegenüber Altem begünstigt. Die Frage, wie viel Prozent das sein werden und wie die Spreizung zwischen dem Ganzen funktioniert – Vizekanzler Gabriel hat es uns gestern erläutert, ich kann das nachvollziehen –, ist auch ein rechtliches Problem, inwieweit man unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung hier unterschiedliche Prozentsätze nehmen kann. Ich denke aber, das wird sich bis zur Kabinettsentscheidung des Bundeskabinetts in der nächsten Woche noch klären.

Herr Ministerpräsident, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.

Frau Präsidentin, ich bemühe mich im Stakkato, aber ich will wenigstens die Punkte vortragen, die auch für die Debatte nicht ganz unwichtig sind. – Besonders wichtig erscheint mir, dass wir die Einführung einer Bagatellgrenze vorsehen, z. B. für Kraft-Wärme-Kopplung und Ähnliches mehr. Wir wollen in Zukunft bei Anlagen, die bis zu 10 kW gehen und bis zu 10 MWh im Jahr verbrauchen, diese Anlagen und diesen Verbrauch von der Abgabe der EEG-Umlage befreien. Damit müssten nach Meinung aller Sachkundiger sämtliche Ein- und Zweifamilienhausbesitzer und die normale Familie von der zusätzlichen Belastung durch die EEG-Umlage ausgenommen sein. Diese sogenannte Bagatellgrenze ist nicht nur unter bürokratischen Gesichtspunkten wichtig,

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

ich halte es auch für ein Gebot der Gerechtigkeit, dass gerade diejenigen, die eine moderne Energieanlage in ihrem Haus haben, auch in Zukunft von dieser EEG-Umlage befreit bleiben. Ich bin froh, dass wir das vereinbart haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der dritte große Block, der für Hessen große Bedeutung hat, ist die Bioenergie. Hierzu darf ich Ihnen sagen, dass aus meiner Sicht unsere Interessen gewahrt sind, insbesondere auch die Interessen der Landwirtschaft. Wir halten daran fest, dass wir die Bestandsanlagen wie bisher erweitern können – es kann also modernisiert werden und wird nicht auf den neuen Deckel von 100 MW angerechnet, sondern bleibt draußen. Auch die entsprechende Erneuerung bleibt draußen.

Die Flexibilitätsprämie wird es weiterhin geben. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht dabei insbesondere um die Speicherfähigkeit dieser Energie. Es wird auch weiter den Formaldehydbonus geben. Unterm Strich werden wir – davon bin ich überzeugt – die für unser Land nicht ganz unwichtige Interessenlage der Bioenergieentwicklung wie auch der Landwirtschaft wahren können. Im Ergebnis sind das drei Bereiche, von denen ich glaube, dass sie für uns wichtig sind und Entscheidungen in der richtigen Richtung getroffen wurden.

Einen Punkt konnten wir nicht durchsetzen, nämlich die Frage des Stichtags. Hierbei konnte sich die Bundesregierung zu keiner Veränderung entschließen. Dieses Thema bleibt auf der Agenda. Wir werden in der übernächsten Woche in die Beratungen des Bundestags und des Bundesrats eintreten. Es wird sich zeigen, wie weit man hierbei kommt.

Die eben von mir sehr überblickartig vorgestellten Maßnahmen sollen nach den Berechnungen des Bundeswirtschaftsministers – an denen ich nicht zweifle, die ich aber nicht selbst anstellen kann – bis zum Jahr 2020 maximal 0,2 Cent mehr an Beträgen ergeben. Das würde bedeuten, wir kämen von jetzt 6,24 Cent pro Kilowattstunde auf 6,4 Cent. Das ist aus meiner Sicht ein Beleg dafür, dass alle Ziele – Berechnung der Kostendynamik, Stabilisierung der Umlage und Planbarkeit – mit diesen Beschlüssen erreicht werden können. Ich bin zuversichtlich, dass es diesbezüglich auch im parlamentarischen Prozess zu keinen Änderungen mehr kommt.

Letzter Punkt, den insbesondere die Kollegen von der FDP angesprochen haben: die Ausgleichsregelung für die Industrie. Sie kennen die Problematik, dass die Europäische Kommission der Auffassung ist, dies sei eine unzulässige Beihilfe. Im Antrag der FDP steht, dass sie das für falsch halte. Diese Auffassung wird von uns geteilt. Das Dumme ist nur, dass die Europäische Kommission und, wie wir gestern hörten, wohl auch das Gericht der Europäischen Union anderer Auffassung sind. Das werden wir hier bedauerlicherweise nicht lösen können. Der Bundeswirtschaftsminister ist heute in Brüssel, um dort zu Vereinbarungen zu kommen.

Ich möchte Ihnen unser wirklich nachdrückliches Bemühen bei Folgendem vortragen. Neben den jetzt 65 Branchen, die in Zukunft befreit werden, und denen, die als sehr energieintensive Betriebe eine Sonderregelung bekommen, gibt es auch Betriebe, die in Zukunft nach den bisherigen Kriterien voll zur Beihilfe herangezogen würden. Das halten wir nicht für vertretbar. Deshalb bin ich froh, dass wir gestern auch vereinbaren konnten, dass der Bundeswirtschaftsminister gegenüber der Europäischen Kommission vorschlagen wird – unabhängig von Branchen und Kap. 1 und 2, und was es da sonst noch alles gibt –, eine maxima