Protocol of the Session on October 13, 2016

Von daher gesehen, glaube ich, dass der Ansatz im VierPhasen-Plan der richtige war. Sie alle wissen, dass der Vier-Phasen-Plan in den „Masterplan Salzreduzierung“ mündete. Sie alle wissen, dass der „Masterplan Salzreduzierung“ eine Übereinkunft mehrerer Anliegerbundesländer ist. Alle haben ihre eigenen Interessen.

Herr Warnecke, wenn Sie sagen, dass zusätzliche Forderungen in den Plan geschrieben wurden: Das stimmt, aber Sie dürfen nicht vergessen, dass das optionale Maßnahmen sind und dass im Jahr 2018 geprüft wird, ob diese optionalen Maßnahmen funktionieren. Die Frau Ministerin hat im Umweltausschuss immer wieder vorgetragen, dass sie bei einigen dieser optionalen Maßnahmen durchaus Zweifel hat, ob sie so funktionieren, wie sich die Menschen, die an dem Kompromiss beteiligt waren, das vorstellen.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

Von daher kann ich nur sagen: Das wird in die Gesamtbetrachtung einfließen. Dann wird sich zeigen, ob diese optionalen Maßnahmen wirken oder nicht wirken.

Ich denke, wir werden über den Antrag im Ausschuss weiter diskutieren. Ich hoffe nur, dass die Kollegen dann etwas besser zuhören und dass wir eine etwas sachlichere Debatte führen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Für eine Kurzintervention hat sich Kollege Warnecke von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Redezeit: zwei Minuten.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Kollegin Erfurth! Erstens sind nicht alle Verträge, die man unterschreibt, klug. Manchmal handelt es sich um einen Kompromiss, den man hinnimmt.

Zweitens will ich Ihnen offen sagen, dass wir die Haldenabdeckung, die ein Teil des Vier-Phasen-Planes ist, nach wie vor als eine der Möglichkeiten ansehen. Ob sie klappt, muss sich in der Praxis noch erweisen. Da haben wir in der Tat Vorbehalte formuliert. Diese Vorbehalte haben sicherlich auch Sie, wenn Sie darüber nachdenken, welche Dimension eine Abdeckung hätte, was das an Nachpflege usw. bedeuten würde.

Jetzt komme ich zu zwei Punkten, die nicht ganz ohne sind. Ich möchte aus dem Papier „Detailliertes Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung gemäß § 82 WHG“ zitieren:

Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm sind behördenverbindlich.

Für jeden, der sich an die Genehmigungsbehörde heranwagt, an welche Abteilung auch immer, bedeutet das: Die Behörde muss immer den ganzen Kram, auch das, von dem wir sagen, dass es wahrscheinlich nicht geht, mit prüfen. Es kann durchaus sein, dass kluge und perspektivweisende Ideen deshalb nicht umgesetzt werden können, weil man Dinge mit prüfen und abwägen muss, von denen wir alle sagen, dass das so eigentlich nicht geht. Was soll das?

Jetzt zu Ihrer Frage. Ich will erklären, wie es war. Wir haben im Mai vergangenen Jahres darüber gesprochen, dass K+S das 3-D-Modell zur Kalibrierung vorlegt. Uns wurde im Frühherbst mitgeteilt, dass endlich die Grundlagendaten herausgegeben worden sind, damit das mit der Beurteilung beauftragte Institut in der Lage ist, das alles nachzuvollziehen. Jetzt lese ich Ihnen einfach einmal vor, was die Flussgebietsgemeinschaft dazu schreibt: „Das Regierungspräsidium Kassel geht davon aus, dass das 3-D-Modell zwar grundsätzlich kalibriert werden kann, hierfür jedoch ein Zeitbedarf von noch ca. sechs Monaten erforderlich ist.“ Das war die Einschätzung. Dieser Einschätzung hat sich die gesamte Flussgebietsgemeinschaft angeschlossen – warum auch immer. Alle Profis, alle Bergabteilungen haben gesagt: Das funktioniert.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Die Versenkerlaubnis ist am 30. November 2015, also danach, erteilt worden. Frau Erfurth, mein Vorwurf an die Politik war, dass, aufbauend auf solche Daten, Entscheidungen getroffen worden sind, die zu dem jetzigen Ergebnis geführt haben. Hätte das Regierungspräsidium nicht „sechs Monate“, sondern „ein Jahr“ geschrieben, wäre aufgrund der geänderten Situation wahrscheinlich eine Übergangserlaubnis mit einer Einleitmenge im Umfang von 1,5 Millionen m3 erteilt worden. Das hätte dem Unternehmen geholfen. Das ist der Hintergrund, so einfach ist der Zusammenhang.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Es besteht die Möglichkeit zur Erwiderung, Frau Kollegin Erfurth. Auch Sie haben zwei Minuten Redezeit.

Ich will versuchen, es noch einmal zu verdeutlichen. Wir sprechen über die Ausleitungsmenge über den sogenannten Werra-Bypass. Es gibt starke Strömungen in unseren Nachbarländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die diesen Werra-Bypass nicht haben wollen. Um beiden Bundesländern eine Zustimmung zum „Masterplan Salzreduzierung“ zu ermöglichen, wurden optionale Maßnahmen vereinbart, die geprüft werden müssen: Einstapeln, Versatz und das Vorantreiben von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, damit die Ausleitungsmenge geringer wird. Im Jahre 2018 soll dann geprüft werden, ob es reicht oder nicht reicht. Das ist der Sachstand.

Ich weiß, dass diese optionalen Maßnahmen dem Unternehmen sehr wehtun, weil sie zum Teil – auch das steht im

„Masterplan Salzreduzierung“ – noch nicht großmaßstäblich erprobt sind und zu einem anderen Teil nicht sicher ist, ob sie überhaupt funktionieren. Auch das steht so im „Masterplan Salzreduzierung“. Deshalb verstehe ich einen Teil der Aufregung nicht. Es ging darum, Bundesländern, die sehr schwer an der Ausleitung von Salzwasser in die Oberweser zu tragen haben, eine Brücke zu bauen, indem man gesagt hat: Wir prüfen, prüfen und prüfen, und erst dann, wenn es nicht anders geht, gibt es eine Ausleitung in die Oberweser. – Genau diesen Prozess arbeiten wir jetzt ab.

Alle, die diesen Prozess schon lange verfolgen, wissen, dass es auch beim Unternehmen K+S unglaublich viel Bewegung gegeben hat, was die Erforschung von alternativen Entsorgungsmöglichkeiten angeht. Sie wissen, was das Unternehmen schon geleistet hat, um die Laugenabwassermenge zu verringern. Das will ich gar nicht verhehlen, und wir alle wissen nicht, was es an technischen Möglichkeiten noch geben wird. Wir alle können nicht in die Zukunft schauen. Diese Offenheit soll das Konzept beinhalten.

Wenn man die Situation auf den Kern der Sache zurückführt und die ganze Aufgeregtheit herausnimmt, dann wird man feststellen: Wir können mit dem „Masterplan Salzreduzierung“ sehr gut leben, weil alle Betroffenen mitmachen. Wir müssen abwarten, wie am Ende des Tages die Rechnung aussieht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Hinz. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist es für die Beschäftigten von K+S bitter, wenn sie monatelang Kurzarbeit haben, und selbstverständlich gilt die Solidarität der Landesregierung gerade den Beschäftigten, die ihre Arbeit noch nicht wieder vollständig aufnehmen konnten.

Insofern ist das Handeln der Landesregierung darauf gerichtet, die Rahmenbedingungen für einen dauerhaften, guten Betrieb von K+S sicherzustellen. Das ist doch überhaupt keine Frage. Das habe ich in der letzten Sitzung vor vier Wochen gesagt, und das sage ich auch heute gerne wieder.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Überhaupt wundere ich mich ein bisschen über die Einlassungen, die heute von einigen Rednern gemacht wurden;

(Florian Rentsch (FDP): Wir uns bis jetzt auch!)

denn Sie sind über K+S, dieses Genehmigungsverfahren und die Erstellung des „Masterplans Salzreduzierung“ so gut informiert wie über kein anderes Vorhaben der Landesregierung. Das würde ich jetzt einmal behaupten.

(Zurufe von der SPD: Ui!)

Wir haben in jeder Umweltausschusssitzung einen Tagesordnungspunkt dazu. Wir haben mindestens in jeder zweiten Plenarsitzung eine Debatte zu K+S. Wir haben Unterrichtungen der Obleute zu diesem Thema.

(Günter Rudolph (SPD): Ob das jetzt das Verdienst der Landesregierung ist? – René Rock (FDP): Dafür haben Sie uns kritisiert!)

Ich kritisiere das nicht, sondern ich sage Ihnen, dass ich Sie in dieser Sache sehr gut unterrichte. Sie wissen auch, dass wir mit dem Beschluss des Bewirtschaftungsplans Salz der Flussgebietsgemeinschaft Weser im März dieses Jahres genau die verlässlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Gewässerschutzes und für den Erhalt der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Kalirevier geschaffen haben. Dass wir Ökonomie und Ökologie mit diesem Bewirtschaftungsplan versöhnen wollen, ist unsere Antwort auf die Krise, die wir dort haben. Ich bin nach wie vor froh, dass wir dies innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft erreicht haben.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen noch einmal: Der Ausgangspunkt für den Erfolg war – auch wenn es manche nicht so gerne hören wollen – der im September 2014 von der Hessischen Landesregierung vorgelegte Vier-Phasen-Plan, den ich mit dem Vorsitzenden Steiner persönlich ausgehandelt habe.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Es war auch mit dem Vier-Phasen-Plan immer klar, dass es eine neue Versenkerlaubnis bis 2021 auf der Grundlage des 3-D-Modells geben soll. Schon 2014 hat der Vorstandsvorsitzende gesagt, dass man dafür natürlich ein rechtstaatliches Genehmigungsverfahren und eine rechtsgültige Genehmigung braucht – völlig klar. Das steht überhaupt nicht infrage. Die Planungsvoraussetzungen müssen vom Unternehmen geschaffen werden, damit geprüft und dann auch rechtssicher genehmigt werden kann.

Sie alle wissen, wie lange es gedauert hat, bis die Daten freigegeben wurden. Sie alle sind darüber informiert, wie lange es gedauert hat, bis die beiden Gutachter direkt miteinander kommunizieren durften. Wir befinden uns jetzt auf der Zielgeraden. Das heißt, das 3-D-Modell wird wahrscheinlich Ende Oktober als endkalibriert gelten können. Dann wird das natürlich noch einmal vonseiten der Fachbehörden überprüft. K+S muss seinen Endbericht dazu erstellen.

(Florian Rentsch (FDP): Hoffentlich!)

Bis Ende des Jahres kann hoffentlich die endgültige Entscheidung fallen, je nachdem, wie die Prognose ausfällt – das ist völlig klar. Die Endkalibrierung sagt nämlich noch nichts über die erfolgte Prognose aus. Auch das ist Ihnen allen klar, weil Sie mir, was diese Frage angeht, hoffentlich schon oft zugehört haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das RP Kassel hat eine Übergangsgenehmigung erteilt – nicht für ein halbes Jahr, Herr Warnecke, sondern für ein ganzes Jahr –, weil es sich bereits letztes Jahr abgezeichnet hat, dass das 3-D-Modell nicht endgültig kalibriert ist. Es war schon damals, als die Übergangsgenehmigung erteilt wurde, klar, dass nicht sicher ist, ob dieses halbe Jahr ausreichen wird.

(Zurufe der Abg. Florian Rentsch und René Rock (FDP))

Das war eine Aussage des Unternehmens K+S, auf die wir uns alle gestützt haben, und es war klug vonseiten des RP, die Übergangsgenehmigung für ein Jahr zu erteilen. Innerhalb dieses Einjahreszeitraums bewegen wir uns jetzt auch.

Natürlich hat das Unternehmen, wenn sich herausstellt, dass die diffusen Einträge, anders als vorab berechnet, schneller in die Werra gehen, das Recht – das hat es getan –, im Rahmen der Übergangsgenehmigung eine zusätzliche Versenkerlaubnis für ein weiteres Volumen zu bekommen. Das muss natürlich wasserrechtlich geprüft werden, das ist doch keine Frage. Sie wollen doch sicher ebenfalls nicht – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von K+S wollen das auch nicht –, dass das Grundwasser geschädigt und damit das Trinkwasser verseucht wird; denn dort sind alle darauf angewiesen, dass sie gesundes Trinkwasser haben.

Da das 3-D-Modell nicht funktioniert, muss man darauf besonders aufpassen und es gut berechnen und damit dem Vorsorgegrundsatz Rechnung tragen, dass der Grundwasserschutz gewährleistet ist. Ich gehe davon aus, dass wir hierzu bis Ende nächster Woche eine Aussage von Gutachtern haben werden und dass das RP Kassel mit dem Antrag von K+S entsprechend umgehen kann.

Ich will Ihnen auch noch eines sagen, denn Sie tun immer so, als würden wir darauf warten, dass K+S etwas macht, und schauen, ob da etwas passiert, um dann zu entscheiden oder auch nicht.

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Lieber Herr Lenders, nein, das stimmt nicht. Sie sind im Umweltausschuss, und Sie wissen ganz genau, dass das, was Sie jetzt hier eingeworfen haben, nicht stimmt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, gefühlt sitzen meine Mitarbeiter aus dem entsprechenden Fachreferat – das habe ich schon einmal gesagt – alle zwei Wochen mit den Vertretern des Unternehmen zusammen. Wahrscheinlich sind es mindestens alle vier Wochen, d. h. es liegen zwischen zwei und vier Wochen dazwischen. Da sitzen sie zusammen, um die Fragen zu klären, die aufgelaufen sind, und beraten das Unternehmen. Es gibt eine Taskforce zwischen dem RP Kassel, K+S und meinem Ministerium, um – immer wieder – alle Fragen dauerhaft zu klären und um das Unternehmen zu beraten.