An keiner einzigen Stelle wurde von der SPD eine politische Alternative benannt. Es blieb stets dabei, etwas mehr von dem zu fordern, was Schwarz-Grün bereits unternimmt oder angekündigt hat. – Weil Sie etwas verwundert schauen: Mehr vom selben zu fordern – das nenne ich eine eindeutige Bestätigung des Regierungshandelns. Einen anderen politischen Kurs beschreitet man damit nämlich nicht.
Wenn der Fraktionsvorsitzende Schäfer-Gümbel zur Kaschierung der eigenen Ideenlosigkeit die Landesregierung im hr-Interview eine Nicht-Regierungsorganisation nennt, dann bestätigt er doch letztlich nur den tief sitzenden sozialdemokratischen Frust. Frei nach Franz Müntefering strebt die SPD bislang vollständig vergebens das Ziel an, eine Nicht-Oppositionsorganisation zu werden. Dazu bräuchte es Konzepte als Alternativen zum Regierungshandeln. Die haben Sie nicht.
Um es noch einmal aufzunehmen: Eine Alternative besteht darin, etwas anderes zu tun als das Vorgeschlagene und dieses dafür zu unterlassen. Spätestens beim Haushaltsplan muss nämlich über die Alternativen entschieden werden, weil alles Gewünschte nur im Märchen finanziert werden kann. Die Aussage, dass eine Maßnahme oder ein Budgetansatz zugunsten eines anderen Vorhabens zu kürzen oder zu streichen sei, habe ich von der SPD schon lange nicht mehr gehört – vom Kollegen Schmitt aber auch nicht.
Da gibt es nur ein Fazit: Alles, was Schwarz-Grün tut, findet also auch die SPD nicht falsch. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle einmal ganz herzlich bedanken. Das sehen wir genauso.
Meine Damen und Herren, trotz dieser Feststellung einer großen Gemeinsamkeit mit der SPD-Opposition, kommt jetzt doch das Kontrastprogramm. Ich möchte nämlich über Hessen sprechen, über unser Land, wie es wirklich ist, und nicht über einen Landstrich des Mangels und der Düsternis – also das Zerrbild, das Kollege Schmitt versucht hat uns in seiner Rede einzureden.
Wir leben hier natürlich nicht ohne jegliche Probleme – quasi im Paradies. Das behauptet kein Mensch. Aber wir haben auch mit der durch Schwarz-Grün vorangetriebenen Politik für immer mehr Menschen eine hohe Lebensqualität verwirklicht. Sowohl die makroökonomischen Daten als auch die Wahrnehmungen der Menschen über ihre Lebenswirklichkeit bestätigen das. Sie sind in Hessen weit überwiegend sehr positiv. Das kann natürlich nie ausschließen, dass es auch prekäre Situationen und akuten Handlungsbedarf gibt. Aber darum kümmern wir uns intensiv; ein Stichwort dazu ist das Sozialbudget. Ganz gewiss bestimmen diese Dinge aber nicht das Bild, das sowohl Beobachter als auch die Hessinnen und Hessen von ihrem Leben in diesem Land haben.
Verehrter Kollege Schmitt, genau deswegen sollte die Politik – auch die Oppositionspolitik – nicht versuchen, so massiv gegen das positive Lebensgefühl der Menschen zu argumentieren. Schließlich sind nicht demotivierte und verunsicherte, sondern positiv engagierte Bürgerinnen und Bürger am besten in der Lage, die Herausforderungen zu meistern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren und – wenn möglich – zu intensivieren. Dass wir Engagierte und das tolle Engagement der ungezählten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in wunderbar großer Zahl in Hessen haben, hat sich im Laufe der letzten zwölf Monate bei der Flüchtlingskrise eindrucksvoll gezeigt.
Meine Damen und Herren, auf der Grundlage des Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der übrigens auch weitgehend die Zustimmung der Opposition hier im Hause fand, ist es mit vereinten Kräften gelungen, den zu uns geflüchteten Menschen wirksamen Schutz und Hilfe zu bieten. Daran sollten wir auch in der Debatte über den Haushalt 2017 gemeinsam anknüpfen. Deshalb bedanke ich
mich für die letzten Hinweise des Kollegen Schmitt. Das gibt uns Hoffnung, dass es uns wieder gelingen könnte. Denn wir wissen, dass die Aufgaben noch keineswegs alle erledigt sind. Ein wesentlicher Teil des Weges liegt noch vor uns und verlangt weitere Anstrengungen.
Meine Damen und Herren, demgemäß stehen sowohl im Haushalt 2017 als auch für die mittelfristige Finanzplanung die Zeichen des hohen Flüchtlingszugangs ganz vornan. Wir wollen die Integration dieser Menschen in unser Alltagsleben befördern. Auch wenn die aktuellen Zahlen niedriger sind als in den vergangenen Wintermonaten, haben wir im Jahr 2016 noch einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von bis zu 400 Millionen €, der sich auch in die Folgejahre fortsetzt. Diesen Aufwand wollen wir nicht scheuen, weil wir wissen, dass unsere Gesellschaft von der Zuwanderung nur dann nachhaltig profitiert, wenn wir jetzt dafür sorgen, dass die Integration gelingt.
Demgemäß sind im Haushaltsplanentwurf für 2017 gegenüber dem gültigen Plan für 2016 280 Millionen € mehr veranschlagt – was im Ergebnis 120 Millionen € weniger sein werden als der für dieses Jahr prognostizierte Gesamtaufwand, dessen Höhe ich bereits nannte.
Meine Damen und Herren, Sie merken daran, dass wir trotz einer erheblichen Verbesserung der Datengrundlage – die Schätzparameter sind offenkundig etwas verlässlicher geworden, aber sie bleiben Schätzparameter – in diesem Bereich weiterhin mit Unsicherheiten bei der Budgetplanung leben müssen. Deshalb ist es richtig – um das an dieser Stelle klar zu unterstreichen –, eine entsprechende Vorsorge mithilfe einer flexiblen Rücklageentnahme zu treffen. Damit sind im Übrigen die Behauptungen der Opposition über den vermeintlichen Zweck der Rücklage – ich schaue den Kollegen Hahn an – eindeutig als Ausfluss schlechter Fantasien entlarvt.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Herausforderung, für eine adäquate Aufnahme der Flüchtlinge zu sorgen, zeigt deutlich, wie sich internationale Krisen und Kriege unmittelbar auf die hessische Finanzwirtschaft auswirken. Auch die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise aus dem Jahre 2008 spüren wir noch heute. Die Produktionslücke, die nach dem EU-Verfahren zu messen ist, schließt sich erst soeben wieder, sodass wir aktuell keine konjunkturbedingten Steuereinbußen mehr verzeichnen müssen, was allerdings die Finanzpolitik insgesamt noch lange nicht zum Selbstläufer macht.
Das derzeitige Zinsniveau, welches die Finanzwirtschaft keineswegs nur beglückt, ist schließlich ebenfalls eine Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise. In Form von bislang nur bedingt erfolgreichen Bemühungen, die Investitionstätigkeit der Wirtschaft zu beleben, schlägt sie auch hier auf unseren Haushalt durch. Sosehr sich die öffentlichen Kreditnehmer über niedrige Finanzierungskosten freuen, so sehr belasten die niedrigen Zinsen zugleich unsere Bilanz, in der wir geradezu eine Explosion der Höhe des Rückstellungsbedarfs erleben. Von den weiteren in diesem Zusammenhang entstehenden Probleme, z. B. bei den Sparkassen und insbesondere bei deren Kunden, den Sparerinnen und Sparern, will ich hier gar nicht reden.
Meine Damen und Herren, natürlich will und muss ich im finanzwirtschaftlichen Teil meiner Rede auch dieses Jahr die Grundentscheidung der hessischen Koalition von CDU und GRÜNEN für eine nachhaltige Finanzpolitik unter
streichen. Die Schuldenbremse ist nicht nur eine verfassungsrechtliche Vorgabe, sondern sie ist auch eine politisch gewollte konkrete Leitlinie für unsere Budgetplanung.
Nach § 11 Artikel 141-Gesetz beträgt die zulässige Kreditaufnahme für das Jahr 2017 knapp 590 Millionen €. Sie können das im Finanzplan nachlesen. Veranschlagt sind im Entwurf, der Ihnen vorliegt, nur 350 Millionen €. Wir sind also auf dem Weg der zügigen und erfolgreichen Zurückführung der Nettokreditaufnahme – so, wie wir uns das vorgenommen haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Nor- bert Schmitt (SPD))
Deswegen halte ich auch die insbesondere vom Kollegen Dr. Hahn immer wieder geäußerte Kritik für unzutreffend, wir hätten die Nettokreditaufnahme längst auf null bringen können oder gar sollen. Insbesondere angesichts der minimalen Sollzinsen – so wir sie überhaupt zahlen müssen – ist eine Vorsorge für unvorhersehbar entstehenden zusätzlichen Aufwand sehr sinnvoll und geboten.
Mein Fazit ist deshalb, dass die mit dem Haushaltsplanentwurf 2017 und dem Finanzplan 2016 bis 2020 vorgelegte finanzwirtschaftliche Perspektive die Elemente richtig sortiert und richtig dotiert. Damit schaffen wir für den Landeshaushalt einen Finanzierungsrahmen, der stressresistent stabil funktionieren kann und somit die nachhaltige Finanzpolitik der schwarz-grünen Koalition für den Haushaltsvollzug konkretisiert.
Meine Damen und Herren, ich möchte im Rahmen meines finanzpolitischen Redeteils sehr bewusst ein Thema ansprechen, das Sie an der Stelle vielleicht nicht erwarten, das ich in diesem Kontext aber bewusst betrachten möchte. Ich spreche von der Besoldungspolitik – konkret über den politischen Streit über die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten, der in diesem Jahr einige Wellen schlägt. Wir haben den Kollegen Schmitt gerade eben wieder zu diesem Thema erlebt.
Das Gesetz ist verabschiedet, und die erhöhten Bezüge sind bei allen Aktiven und Ruheständlern angekommen. Ich will die Sache dennoch nochmals betrachten, weil in der verbalen Schlacht die Sachargumente aus meiner Sicht bisher deutlich zu kurz gekommen sind und nicht nur im Parlament das, was dazu vorgetragen wurde, zum Teil ziemlich grenzwertig war. Es war von „Verfassungsbruch“, von einem „Sonderopfer“ und vielen weiteren unschönen Vorwürfen die Rede, unter anderem davon, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten abgehängt würden und Hessen als Dienstherr immer weniger attraktiv werde. Genau das haben wir eben noch einmal gehört.
Dem setze ich als gelernter und früher als solcher tätiger Naturwissenschaftler die präzise Empirie entgegen, nämlich die Feststellung, wie es wirklich ist. Die Naturwissenschaftler nennen das auch Messung. Im Vergleich zu unseren Nachbarbundesländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern – alle drei grenzen ja direkt an Hessen – und bei Betrachtung unterschiedlicher Laufbahnen – des mittleren und des gehobenen Verwaltungsdienstes bei der Polizei und in der Schule, also eines durchaus repräsentativen Spektrums – kann ich feststellen, das sich ein Bild
Das Ergebnis ist nämlich, dass wir in Hessen – außer bei der Polizei – bei der Höhe der Einkommen zwar regelmäßig ein Stück hinter dem Freistaat im Südosten, aber deutlich vor den anderen betrachteten Bundesländern liegen. Das gilt jeweils für das gesamte Berufsleben – bei einer durchschnittlichen Entwicklung. Man darf dabei nämlich die Beförderungsschritte nicht außer Acht lassen. Unsere hessische Besoldungspolitik – das ist gar nicht zu bestreiten – begeistert die Betroffenen aktuell nicht. Sie führt aber auch nicht ins Abseits, wie gern behauptet wurde und behauptet wird, insbesondere im Ländervergleich nicht. Die hessischen Beamtinnen und Beamten stehen mit ihrer Besoldung in allen Bereichen über dem Bundesdurchschnitt. Von einer „Missachtung“ der Beamtinnen und Beamten kann also überhaupt keine Rede sein.
Meine Damen und Herren, ich habe eben gesagt: außer bei der Polizei. Das liegt daran, dass die Polizei zumindest in einigen Bereichen sogar noch besser gestellt ist als die Polizei im Freistaat. Sie wissen, wir haben bei der Polizei die zweigeteilte Laufbahn und insoweit ganz andere Besoldungseinstiege sowie entsprechende Beförderungsmöglichkeiten als woanders.
Dennoch ist natürlich die Frage berechtigt, warum wir bei der Besoldungsanpassung so entschieden haben, wie es geschehen ist und wie es eine Reihe anderer Bundesländer nicht getan hat. Wie wir alle wissen, haben CDU und GRÜNE im Koalitionsvertrag als Leitlinie eine moderate Entwicklung der Besoldung vereinbart, um die Personalkostenentwicklung zu dämpfen. Ich muss es noch einmal unterstreichen: Wenn man den Aufwand für das Personal in unserem Landeshaushalt summiert – dazu rechnen sowohl die unmittelbaren Personalkosten, die kameral in Hauptgruppe 4 gebucht werden, als auch die aus Übertragungsausgaben gedeckten Personalaufwendungen, die kameral unter anderem in Hauptgruppe 6 gebucht werden –, dann kommt man auf nahezu die Hälfte des bereinigten Gesamtaufwands in unserem Budget, die für das Personal aufgewendet wird. Wenn wir also das gemeinsame Ziel der Beendigung der Neuverschuldung verfolgen wollen, d. h. unseren Aufwand und unsere Erträge zueinanderbringen wollen, dann führt kein Weg daran vorbei, auch an dieser Hälfte des Budgets, nämlich beim Personal, entsprechende Reduktionen vorzunehmen.
Dafür gibt es zwei Handlungsparameter: zum einen die Personalmengen – technisch ausgedrückt: die Zahl der Stellen –, zum anderen die Vergütungshöhen. Wie Sie wissen, haben wir uns für eine moderate Kombination beider Maßnahmen entschieden. Das, was wir im Koalitionsvertrag angekündigt haben, haben wir mit Augenmaß und in sozialer Verantwortung umgesetzt. Wir haben darauf geachtet, dass über die Zeit keine Einbußen im Realeinkommen eintreten.
Meine Damen und Herren, gerade der Haushalt für 2017 zeigt die sozialen Aspekte an dieser Stelle sehr deutlich. Durch eine Mindesterhöhung um 240 € – für Anwärter sogar um 600 €; der Kollege Schmitt hat die Anwärter besonders angesprochen, deshalb will auch ich das herausheben – werden die niedrigen Einkommen stärker erhöht. Dazu
kommen beispielsweise die Anhebung der Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten und zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei durch Stellenhebungen.
Mit dem Haushaltsplanentwurf 2017 wird darüber hinaus die Arbeitszeit aller Beamtinnen und Beamten auf maximal 41 Stunden verringert, was nicht nur eine alte Forderung ist, sondern in unseren Augen auch dem Gebot einer fairen und gerechten Behandlung entspricht.
Verehrter Kollege Schmitt, deswegen will ich an dieser Stelle einen kleinen Einschub machen. Sie haben vorhin versucht, uns mit einer Reihe von Rechnungen oder Zahlenableitungen irgendwie Ihre Weisheit näherzubringen. Ich kann nur sagen, es ist sehr dringend nötig, dass Hessen schlauer wird, in diesem Fall speziell der Kollege Schmitt. Sie müssten nämlich Ihren Blick ein bisschen weiten und nicht immer nur genau den einen Sektor betrachten und dann in Relation zur Entwicklung setzen, wenn sich in anderen Bereichen, die zusammengehören, ganz andere Entwicklungen tun.
Um nur ein Beispiel zu nehmen: die Zahl der Stellen im Schulbereich, allein an allgemeinbildenden Schulen. Sie haben 38.000 genannt. Bei insgesamt über 50.000 Lehrerstellen gibt es noch mehr, was dazuzurechnen ist; deswegen muss man die Gesamtsumme betrachten. An dem Beispiel will ich es nur aufzeigen. Dann kommt man auch nicht zu der irrigen Ansicht, dass Lehrerstellen weggefallen seien. Das ist nämlich nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, das Gleiche gilt für den Ausgleich der rechnerisch ausfallenden Arbeitsleistung durch zusätzliche Stellen. Da hat der Kollege Schmitt auch versucht, uns vorzurechnen, dass im Ministerium ein sehr viel höherer Anteil als bei der Polizei ausgeglichen würde. Verehrter Kollege Schmitt, die Arbeitszeit wird für alle auf 41 Stunden reduziert. Die Reduktion betrifft demzufolge nur diejenigen, die bislang mehr als 41 Stunden arbeiten.
Insofern muss man es vielleicht ein klein wenig differenzierter betrachten als Ihr einfacher Dreisatz. Wenn man merkt, dass der Dreisatz nicht reicht, dann muss man ein bisschen schlauer werden.
Die durch die Arbeitszeitverkürzung rechnerisch ausfallende Arbeitsleistung wird auf jeden Fall in vollem Umfang ausgeglichen, sodass keine Arbeitsverdichtung erfolgt.