Protocol of the Session on June 21, 2016

Ich möchte abschließend all denen danken, die in unserem Land tagtäglich für unseren Rechtsstaat aktiv sind, in erster Linie natürlich den Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Servicekräften – welchen Titel sie auch haben; denn die besten Gesetze nutzen nichts, wenn man nicht gute Mitarbeiter hat, die ihnen ein Gesicht verleihen und die diese Gesetze täglich richtig anwenden.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, unsere Justiz in Deutschland hat einen guten Ruf, und den hat sie zu Recht. Sie hat auch weit über die Grenzen unseres Landes hinweg einen guten Ruf. Dass die digitale Revolution auch vor den Gerichten nicht haltgemacht hat, wissen wir inzwischen alle, auch aus den Reden des heutigen Tages. Wir wissen, da unter uns auch Anwälte sind, dass es manchmal ganz schön schwierig sein kann und zu Problemen führen kann, selbst wenn man nur ein Auftraggeber ist und nur ein kleines elektronisches Anwaltspostfach programmieren soll.

Von daher ist die Aufgabe, der sich die Justiz selbst gestellt hat, nämlich die elektronische Akte und den elektronischen Rechtsverkehr flächendeckend in Deutschland einzuführen, quer durch alle Gerichte und durch alle Bundesländer, eine Herkulesaufgabe. Aber ich bin mir sicher, die Justiz wird es in ganz Deutschland schaffen und damit zeigen, dass sie es im 21. Jahrhundert drauf hat. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Honka. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Mir ist gesagt worden, der Antrag soll direkt abgestimmt werden. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 69:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend digitale Agenda für das Recht – digitalen Hausfriedensbruch bestrafen – Drucks. 19/3507 –

Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen von LINKEN und Freien Demokraten. Damit ist der Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD und bei Enthaltung der Fraktionen Freie Demokraten und LINKE beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 mit Tagesordnungspunkt 69 erledigt.

Ich stelle fest, dass es nach dem Ablaufplan schon 17:20 Uhr ist – das ist doch ein gutes Zeichen –, und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz – Drucks. 19/3428 –

Es liegt eine Wortmeldung vor, von Herrn Kollegen Franz zu diesem Tagesordnungspunkt. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion legt Ihnen heute in der ersten Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor.

(Beifall des Abg. Michael Siebel (SPD))

Ziel der gesetzlichen Ergänzung des HBKG ist es, denen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben, die sich an 365 Tagen im Jahr – ob an Sonn- und Feiertagen, ob Tag oder Nacht – für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen und dabei oft Leib und Leben riskieren.

Leider kommen auch Feuerwehrkameradinnen oder Feuerwehrkameraden bei Einsätzen ums Leben, wie jüngst ein Feuerwehrmann aus Schwäbisch Gmünd bei den großen Unwettern. Diese Risiken nehmen über 72.000 Feuerwehrleute in über 2.600 freiwilligen Feuerwehren in Hessen bewusst in Kauf und setzen sich dennoch immer wieder bei solchen Gefahren ein. Unsere Bevölkerung in Hessen kann auf eines vertrauen: Wählen die Bürger 112, wird ihnen geholfen – kompetent, effektiv und schnell.

(Beifall bei der SPD und der CDU sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die freiwilligen Feuerwehren sind daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Hessen. Wir wollen es aber nicht nur bei berechtigter Anerkennung und Würdigung belassen, sondern sehr konkret und zielgerichtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die aktiven

Männer und Frauen in den Einsatzabteilungen in ihrer arbeitsrechtlichen Stellung stärken.

Daher soll § 11 des HBKG um die Abs. 13, 14 und 15 wie vorgesehen ergänzt werden.

Ich freue mich, auf der Tribüne zu sehen: Herrn Brumm, Vorsitzender der ver.di-Fachgruppe Feuerwehr, und Herrn Janneck, Landesgruppenvorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft. Schön, dass Sie an der Debatte Interesse zeigen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Abs. 13 besagt, dass niemand am Engagement in den freiwilligen Feuerwehren gehindert werden darf und dass ihm keine Nachteile entstehen dürfen. Abs. 14 beschäftigt sich mit dem Kündigungsschutz, der künftig nur noch aus wichtigem Grund aufgehoben werden kann. In Abs. 15 wird eine Regelung getroffen, die entsprechenden Feuerwehrkameradinnen und -kameraden am bisherigen Arbeitsplatz zu belassen; niedrigere Eingruppierungen sind ebenfalls nicht zulässig.

Diesen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz sollen die Aktiven der Einsatzabteilungen erhalten. Eine solche Schutzklausel gibt es auch für alle ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger, vom Ortsbeirat bis zum Kreistagsabgeordneten. An dieser gesetzlichen Regelung, die in § 35a der Hessischen Gemeindeordnung normiert ist, hat sich unser SPD-Gesetzentwurf orientiert. Das ehrenamtliche Engagement in den freiwilligen Feuerwehren halten wir für ebenso schutzwürdig wie das politische Engagement für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in den dazugehörenden Gremien.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Beide sind tragende Säulen unseres Gemeinwesens, wobei man immer wieder eines betonen und herausstellen muss: Die Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes ist Pflichtaufgabe der Kommunen in Hessen, und sie ist ohne das hervorragende Engagement der Ehrenamtlichen in den freiwilligen Feuerwehren weder flächendeckend noch in der vom Bürger gewohnten Qualität zu leisten, von den Kosten einmal ganz abgesehen.

Momentan sind viele Jahreshauptversammlungen, und es gibt entsprechende Presseberichte darüber. Es laufen immer wieder diese Meldungen auf: Beim Personal wird es eng, wir werben um Mitglieder. – Mitgliederwerbung muss im Vordergrund stehen. Das Land Hessen hat darauf auch mit einer entsprechenden Kampagne reagiert.

Die gesetzliche Änderung hält die SPD-Fraktion für geeignet, einerseits einen Beitrag zur Stabilisierung der Personalstärken zu leisten und andererseits einen Anreiz zu bieten, sich bei den freiwilligen Feuerwehren aktiv zu engagieren. Das sollen Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen tun können, weil sie diesen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz erhalten.

Unter der Hand werden manchmal Debatten geführt, es werden Vorhaltungen gemacht: Bei wem verdienst du eigentlich dein Geld, in der Firma oder in der Feuerwehr? – Das würde damit sicherlich zurückgedrängt werden. Aber es gibt solche Debatten.

Selbstverständlich gibt es aber auch Arbeitgeber und Firmen, die sich in der Unterstützung der Aktiven und der Feuerwehren vorbildlich verhalten. Diese werden zu Recht

öffentlich als Partner der Feuerwehren ausgezeichnet. Aber wenn sie ausgezeichnet werden, kann man davon ausgehen: Das ist nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme.

Die Kritik des VhU-Geschäftsführers, Herrn Fasbender,

(Günter Rudolph (SPD): Der geht bald in Rente! Das ist auch gut so!)

zielt wohl eher auf den Kündigungsschutz. Eine solche Rhetorik des Geschäftsführers eines Unternehmerverbandes kann ich sicherlich noch nachvollziehen. Aber diese Kritik könnte sich auch als klassisches Eigentor erweisen, wenn die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz mangels Personals bei den Freiwilligen künftig hauptberuflich ausgeführt werden sollten.

(Beifall bei der SPD)

Denn dann wird es sehr teuer, und wenn es teuer wird, dann wird es auch teuer für Firmen und Unternehmen.

Die Überschrift der Pressemitteilung – Herr Präsident, wenn Sie gestatten – lautet, es wäre ein „vergiftetes Geschenk“. – Ich will mich nur an dem Begriff Geschenk orientieren. Wenn wir eine solche Regelung heute oder in den anschließenden Debatten treffen, dann geht es nicht um ein Geschenk. Es geht darum, dass Leistung durch Gegenleistung honoriert wird.

(Beifall bei der SPD)

Die Gefahr eines Einstellungshindernisses für die Arbeitnehmer schätzen wir eher gering ein. Entscheidend werden bei einer Einstellung überwiegend die fachliche Kompetenz und auch die soziale Kompetenz sein. Daher haben Feuerwehrleute eher einen Vorteil als einen Nachteil. Ganz ausschließen wird das aber sicherlich keiner.

Aber wer wird als Autofahrer den Sicherheitsgurt nicht anlegen, nur weil es in wenigen Einzelfällen nachteilig sein könnte? Ich kann es vielleicht so zusammenfassen: Wir wollen, dass die vorgetragenen Änderungen zur Normalität und Selbstverständlichkeit werden. Ja, lieber Feuerwehrmann, liebe Feuerwehrfrau, du bist in der Einsatzabteilung deiner freiwilligen Feuerwehr aktiv, du setzt dich ehrenamtlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein, und wir geben dir im Gegenzug gesetzlich verbrieft die erforderliche Absicherung im Arbeitsverhältnis – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

(Beifall bei der SPD)

Liefern wir in den weiteren Beratungen im Innenausschuss den Beweis dafür, dass der Hessische Landtag nicht nur Anerkennung und Würdigung ausspricht, sondern auch konkrete gesetzliche Regelungen trifft, die den Aktiven in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehr eine zusätzliche Sicherheit gewähren. Ich glaube, das sind wir ihnen schuldig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Franz. – Als Nächster spricht Herr Abg. Meysner für die CDU-Fraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD in Bezug auf den Kündigungsschutz für aktive Feuerwehrangehörige hört sich im ersten Moment sehr interessant an. So ging es mir, ehrlich gesagt, als ich vor etwa einem Jahr diese Idee mit Vorstandsmitgliedern des Landesfeuerwehrverbandes diskutierte. Schnell wurde allerdings in der Diskussion klar, dass dieser Schuss nach hinten losgeht. Was die SPD hier vorlegt, ist ein klassischer Fall von „gut gemeint ist nicht dasselbe wie gut gemacht“.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir tun den Feuerwehrleuten keinen Gefallen, wenn wir mit speziellem Kündigungsschutz in die Vertragsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hineinregieren. Der gut gemeinte Schutz wird schnell zur Hürde, die Arbeitgeber davon abhalten wird, Feuerwehrleute einzustellen.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Meine Gesprächspartner aus dem Mittelstand, viele Feuerwehrführungskräfte, Wehrführer, Vertreter der Landesfeuerwehrschule, Unternehmer und Vertreter anderer Organisationen sagen mir, dass sie große Probleme mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auf die Feuerwehrleute, aber auch auf die Unternehmen zukommen sehen. Wir gehen daher einen anderen Weg. Nicht gesetzliche Verbote, sondern ein partnerschaftliches Miteinander von Wirtschaft und Feuerwehr, das ist unser Weg.

Unbestritten ist die Leistung der Feuerwehrkräfte: ein unbezahlbarer Grundpfeiler für die Sicherheit im Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land. Dennoch hat sich in den letzten Jahren ein Nachwuchsproblem breitgemacht, das nicht allein mit dem demografischen Wandel zu begründen ist. Veränderungen in der allgemeinen Angebotsvielfalt, in der Wertigkeit der Freizeit, in der Verantwortung im Beruf sowie in der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sind nur ein paar Gründe, die ebenfalls in diesen Wandel hineinspielen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht die richtige Antwort auf diese Herausforderung. Es überwiegt die Befürchtung, dass die im Gesetzentwurf genannten Einschränkungen dazu führen werden, dass man dem Feuerwehrmann im Betrieb eher mit Skepsis begegnet, und zwar nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern auch von Arbeitskollegen. Wir dürfen nicht vergessen, dass auch in anderen Bereichen viel ehrenamtliches Engagement geleistet wird, und auch dort haben wir keinen Kündigungsschutz.