Dem Land ist durch die rechtswidrigen Verfügungen schon heute ein Millionenschaden entstanden: 3 Millionen € allein für Anwalts- und Gerichtskosten. Das finanzielle Risiko ist um ein Vielfaches höher, wenn es zu einer Klage von RWE kommt.
Auch nach mehrfacher Einsicht in die Akten im Umweltministerium bleiben viele Fragen offen, zumal die Akten dort – das hat aber nicht die jetzige Ministerin zu verantworten, sondern ihre Vorgängerin, Frau Puttrich – unterirdisch geführt worden sind.
Deshalb wollen wir der Frage nachgehen, wer für die vorläufigen Stilllegungsverfügungen verantwortlich ist und welche Umstände dazu geführt haben.
Da Sie dazwischenrufen: Die CDU, insbesondere die hessische, hat jahrzehntelang die Gefahren durch die Atomenergie verniedlicht. Angesichts der schrecklichen Ereignisse in Fukushima vor rund drei Jahren
ist sie offenbar in Hektik verfallen, Herr Reif. Sie sind vor drei Jahren in Hektik verfallen, und deshalb haben Sie innerhalb weniger Tage vor allem aus wahltaktischen Gründen, nämlich wegen der Landtagswahl in Baden-Württemberg, alle rechtsstaatlichen Prinzipien und Vorgaben über Bord geworfen
Deshalb gilt auch hier: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Oder, um mit Matthias Wagner zu sprechen: Man muss es nicht nur wollen, man muss es auch können.
Jedenfalls haben Dilettantismus und Unfähigkeit zu dieser Rechtswidrigkeit geführt. Diese Rechtswidrigkeit kann den Steuerzahler deutlich mehr als 3 Millionen € kosten.
Ein Untersuchungsausschuss muss selbstverständlich klären, wer dafür die politische Verantwortung trägt.
Er muss der Rolle der damals zuständigen Ministerin, Frau Puttrich, nachgehen, ebenso wie er untersuchen muss, was die Rolle des Ministerpräsidenten bei dieser rechtswidrigen Verfügung war. Die Frage liegt doch auf der Hand: Hat der Ministerpräsident, der anscheinend um die rechtliche Brisanz dieser Verfügung gewusst hat, durch sein Eingreifen nicht gezielt den Schwarzen Peter nach Berlin schieben wollen?
Das ist eine Frage, die einfach geklärt werden muss. Zu der Dauerausrede der Hessen-CDU – die GRÜNEN haben sie leider beim letzten Mal mit aufgegriffen –, der Bund habe allein den Hut aufgehabt und das Land Hessen angewiesen,
wird der damalige Umweltminister Röttgen in einem solchen Untersuchungsausschuss sicherlich etwas sagen können.
Vor allem muss geklärt werden, warum auf die rechtsstaatlich gebotene Anhörung verzichtet wurde. Darauf gibt es weder in den uns bisher vorgelegten Akten noch durch die Auskünfte der Landesregierung eine Antwort. Deswegen werden wir dem nachgehen müssen.
Es muss auch geklärt werden, warum Warnungen aus dem Justizministerium, die es gab – es gab klare Warnungen aus dem Justizministerium –, nicht nachgegangen wurde und, vor allem, warum, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war und es sogar eine Klage gegeben hatte, die Anhörung nicht nachgeholt wurde, um den Schaden zu minimieren.
Ich jedenfalls habe bei einer solch bedeutsamen Frage mit erheblichen finanziellen Folgen noch nie eine handwerklich so miserable und anfängerhafte Verfügung gesehen. Da trägt die hessische CDU-Landesregierung in der Tat ein trauriges Alleinstellungsmerkmal. Jedenfalls wurde in keinem anderen Bundesland eine solche Verfügung beklagt, und nirgendwo sonst drohen hohe Schadenersatzforderungen. Das ist in Hessen tatsächlich einmalig.
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr – jetzt spreche ich die GRÜNEN an –, dass Sie sich, was das Verfahren, den Ablauf des Untersuchungsausschusses und auch das Aufklärungsinteresse betrifft, noch an Ihre Äußerungen von vor wenigen Monaten erinnern können. Wir werden Sie möglicherweise daran erinnern müssen. Das werden
wir dann auch machen. Aber ich setze jetzt erst einmal darauf, dass Sie das, was Sie noch vor wenigen Monaten gesagt haben, auch noch in Kürze sagen werden.
Ich komme zum letzten Satz der Begründung und werde dann auf einen kurzen Änderungsantrag eingehen. Die Öffentlichkeit hat jedenfalls ein Anrecht darauf, zu erfahren, warum rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen worden sind, warum deshalb hohe Schadenersatzforderungen drohen und wer die Verantwortung dafür trägt.
Ich darf jetzt zwei mündliche Änderungsanträge vortragen, die mit den beiden Koalitionsfraktionen und selbstverständlich auch mit meiner Fraktion abgestimmt sind. Das betrifft Punkt 2. Dieser soll jetzt heißen:
… welche rechtlichen (formell und materiell) und tatsächlichen Gründe der Stilllegungsverfügung in Hessen und in den drei weiteren betroffenen Ländern zugrunde gelegt wurden, und insbesondere, welche Bedeutung das Handeln von Bund und Ländern in diesem Zusammenhang hatte.
… ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ziel Mitglieder der Landesregierung oder der Genehmigungsbehörde mit RWE in Gespräche im Zusammenhang mit der vorläufigen Stilllegungsverfügung eintraten und wer an diesen teilnahm.
Ich hoffe auf beste Ergebnisse und auf ein ordentliches Verfahren im Untersuchungsausschuss. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Verfügung des Landes Hessen zur vorübergehenden Stilllegung des Kraftwerks in Biblis im Frühjahr 2011 war wegen fehlender Anhörungen formell rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, und das ist zu akzeptieren. Doch die Verfügung war vom Inhalt her politisch richtig, und sie war geboten. Die Biblis-Stilllegung im Rahmen des Moratoriums – so die Aussage des Gerichts – wäre auch dann nicht rechtens gewesen, wenn RWE angehört worden wäre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lautstärke in der Diskussion über ein Thema ersetzt den Inhalt nicht.
Zum achten Mal in den letzten zwölf Monaten beschäftigt uns heute das Thema „Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis im Jahr 2011“.
Heute hat die SPD den bereits am Dienstag angekündigten Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses formell eingebracht. Diesen Fakt – diesen Untersuchungs
Die Landesregierung hat rund um die Stilllegung des Kraftwerks in Biblis jederzeit größtmögliche Transparenz walten lassen. Das war bei Frau Ministerin Lucia Puttrich so, und das ist heute bei Frau Ministerin Priska Hinz ebenfalls so. Alle verfügbaren Akten waren von der Opposition einsehbar, und über die Sachverhalte wurde in den zuständigen Landtagsgremien immer wieder informiert und beraten. Es ist für uns daher nicht erkennbar, was ein Untersuchungsausschuss darüber hinaus noch zur Aufklärung beitragen soll. Es gibt seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und den intensiven Debatten in dessen Nachklang keinerlei neuen Sachstand und keine zusätzlichen Informationen.
Zudem verwundert es uns, warum die SPD keine weiteren Fragen gestellt hat – wenn es denn überhaupt noch offene Fragen für die SPD gibt. Offensichtlich geht es der SPD hier um die politische Inszenierung eines Untersuchungsausschusses, und das ausgerechnet am dritten Jahrestag der Katastrophe in Japan.