Wir haben eine Übergangslösung formuliert. Da bei K+S bisher nicht immer ein Bewusstsein dafür vorhanden war, wann welche Genehmigungen auslaufen, haben wir zuletzt eine Übergangsregelung formuliert, mit der wir eine Rah
menbedingung dafür schaffen, dass das Kalirevier nicht gefährdet wird und wir nachhaltig zu einer Verbesserung der Umweltsituation kommen.
Lassen Sie mich noch einmal auf den Antrag der LINKEN zu sprechen kommen: Frau Schott, das, was Sie und Ihre Fraktion dort vorgetragen haben, ist zwar nicht bergmännisch, aber fachlich unterirdisch.
Sie fangen wieder mit K-UTEC und der Verdampfung an. Dabei sollten Ihnen doch die Argumente, die wir alle schon ausgetauscht haben, noch erinnerlich sein.
Ich will nur zwei Argumente anführen: Zum einen gibt es die großtechnische Umsetzbarkeit überhaupt noch nicht; keiner sieht die bisher. Zum anderen tauschen wir – um Herrn Warnecke zu zitieren – mit dieser Lösung sozusagen eine Vergiftung des Wassers gegen eine Vergiftung der Luft aus. Über all das haben wir schon diskutiert. Allein das zeigt, dass die Eindampfung nicht die richtige Lösung ist. Im Übrigen ist sie auch nicht die einzig mögliche Lösung; denn an den unterschiedlichen Standorten haben wir es auch mit einer unterschiedlichen Zusammensetzung der Salzabwässer zu tun, was nicht ein, sondern mehrere Verfahren notwendig macht.
Noch eines will ich gern sagen, weil DIE LINKE immer mit einfachen Lösungen kokettiert: Die Halden sollen wieder unter Tage. – Ich weiß nicht, wie man so etwas fordern kann. Jeder Fachmann sagt Ihnen, im laufenden Betrieb ist das gar nicht möglich, und jeder Fachmann sagt Ihnen auch: Wenn Sie eine Tonne aus dem Untergrund geholt haben, ist sie vom Volumen her völlig anders. – Sie werden die Rückstände nicht mehr unter Tage verfüllen können, zumindest nicht so, dass sie irgendwann völlig verschwunden sind.
Aber ich hatte mein Resümee Ihres Antrags vorweggenommen. Eigentlich sollte man sich damit nicht weiter befassen.
Ich halte als letzten Satz fest: Diese Landesregierung und auch die Vorgängerregierung – aber erst recht diese Regierung – haben gehandelt. Mit dem Vier-Phasen-Plan, der im Masterplan aufgegangen ist, haben wir eine Perspektive aufgezeigt, die beides verbindet, was uns immer wichtig war: Ökonomie und Ökologie. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt kein Thema, über das im Umweltausschuss öfter diskutiert worden ist – eigentlich nur in öffentlichen Sitzungen. In fast jeder Plenarrunde wird über das Thema diskutiert. Das ist also ein Bereich, über den die Abgeordneten im Ausschuss und darüber hinaus auch im Plenum eigentlich genau Bescheid wissen müssten.
Herr Lenders, von daher hat es mich doch etwas verblüfft, dass Sie diese Aktuelle Stunde – auch noch mit diesem Titel – beantragt haben. Ich habe noch nichts Aktuelles entdecken können – aber nun gut.
Was die Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde betrifft, will ich eines gleich geraderücken: Die Versenkgenehmigung ist am 30. November 2015 ausgelaufen. Die Versenkung ist nicht gestoppt oder beendet worden, sondern die Genehmigung ist ausgelaufen.
Das war nicht überraschend; denn das Unternehmen hat die Antragsunterlagen nicht so rechtzeitig ins Verfahren eingebracht und hat nicht so mitgearbeitet, dass eine neue Versenkgenehmigung erteilt werden konnte. Dies habe ich zweimal, im Ausschuss und auch im Obleutegespräch, ganz genau erläutert.
Von daher wissen Sie auch, warum keine neue Versenkgenehmigung erteilt werden konnte und warum es jetzt eine Übergangsgenehmigung gibt. Diese Übergangsgenehmigung sichert im Moment den Betrieb. Von daher finde ich den Vorwurf, dass die Landesregierung nicht dafür sorgt, dass die Produktion weitergeht, ziemlich abwegig.
Aber es ist für uns als Landesregierung genauso klar, dass die Umweltgesichtspunkte – die Wasserqualität – eine solch hohe Bedeutung haben, dass genau abgewogen werden muss. Deshalb ist die Übergangsgenehmigung nur für einen begrenzten Teil der Abwässer und auch nur auf ein Jahr begrenzt erteilt worden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung sorgt mit den Rahmenbedingungen insgesamt dafür, dass das Unternehmen K+S auf die Dauer weiter bestehen und weiter produzieren kann. Damit sorgen wir auch für die Sicherheit der Arbeitsplätze.
Um aber diesen Bestand sichern zu können, ist es genauso wichtig, dass wir gemäß der Wasserrahmenrichtlinie Auflagen machen und in der Flussgebietsgemeinschaft einen Bewirtschaftungsplan aufstellen, der von der EU akzeptiert wird – und mit ihm auch die Rahmenbedingungen, unter denen der Betrieb weiter produzieren kann.
Das ist kein einfaches Unterfangen. Das haben Sie ja über die zwei Jahre hinweg durch meine Unterrichtungen auch alle mitbekommen. Der Vier-Phasen-Plan ist Grundlage für den Bewirtschaftungsplan mit den einzelnen Maßnahmen: mit KKF, die im Jahr 2017 in Betrieb gehen soll, mit der Haldenabdeckung, die jetzt in den Versuch geht, ab 2018 in den Großversuch geht und ab 2021 schon während des laufenden Betriebs aufgetragen werden soll, sowie mit
Das sind die drei Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier, die im Bewirtschaftungsplan stehen. Hinzu kommt eine neue Maßnahme, die natürlich mit Kali + Salz abgesprochen ist. Auch dies habe ich im Ausschuss vorgetragen.
Das Einstapeln unter Tage kann jetzt natürlich nur in den Probebetrieb gehen, wenn es von Kali + Salz betrieben wird. Das ist doch völlig klar.
Das macht nicht die Landesregierung, das macht das Unternehmen selbst. Von daher ist das Unternehmen genau in diese Maßnahmenabfolge eingebunden. Dieser Versatz unter Tage ist das neue Instrument, das dazu führen soll, dass man am Ende weniger Produktions- und Haldenabwässer hat und dass der Werra-Bypass entweder kleiner wird oder überhaupt nicht mehr gebraucht wird, wenn es super läuft. Herr Lenders, ich habe im Ausschuss gesagt – das wissen Sie ganz genau –, ich persönlich bin skeptisch, dass das am Ende des Tages so klappt.
Aber die Techniker, die Geologen sagen: Es kann so sein, dass am Ende das Verdicken und Einstapeln unter Tage so weit geht, dass man die Oberweserpipeline nicht mehr braucht. Wenn das Unternehmen seine Investitionen überdenkt, dann wird es doch keine Weserpipeline bauen, die nicht notwendig ist. Das wäre doch völlig irre; dann müssen die ganzen Investitionen natürlich in die Maßnahme „Einstapeln unter Tage“ gesteckt werden.
Ich glaube aber, es ist wichtig, dass ich noch einmal darstelle, in welcher Abfolge das passiert, weil ich nicht einsehe, dass sich jede Fraktion immer einen Punkt herauspickt und sagt: Das finden wir gut, aber das finden wir schlecht, das passt am Ende gar nicht zusammen. – Ich will hier deutlich machen: Dies passt zusammen. Das ist der optimierte Vier-Phasen-Plan, der zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt, stattfinden soll und gleichzeitig den Bestand des Unternehmens sichert.
Jetzt komme ich zum regionalen Raumordnungsverfahren für die Oberweserpipeline. Die Oberweserpipeline, im Bewirtschaftungsplan neuerlich Werra-Bypass genannt, muss erst ab 2018 in eine Bauphase eintreten. Vorher laufen das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren. 2018 soll entschieden werden: Braucht man den Bypass, oder braucht man ihn nicht, weil das Einstapeln unter Tage gelingt? Aber das Raumordnungsverfahren muss stattfinden.
Deswegen hat das Unternehmen diesen Antrag gestellt. Das RP hat eine Antragsberatung gemacht und hat dem Unternehmen mitgeteilt: In dieser Größenordnung wird es
nach dem neuen Bewirtschaftungsplan nicht mehr so stattfinden können. – Das Unternehmen hat diesen Antrag aber eingebracht, und damit wird der Antrag bearbeitet.
Wenn der Bewirtschaftungsplan beschlossen ist – so hat das Regierungspräsidium es den betroffenen Anliegern auch noch einmal mitgeteilt –, wird das Raumordnungsverfahren mit einem Ergebnis enden, das zum beschlossenen Bewirtschaftungsplan passt. So ist die Sachlage, und so ist die Rechtslage. Das wissen auch alle Anlieger. Von daher, finde ich, gibt es überhaupt keine Besorgnis.
Frau Ministerin, ich habe zwei kurze Fragen. Niedersachsen hat mit Blick auf den Bewirtschaftungsplan wegen des Raumordnungsverfahrens deutlich Unmut artikuliert. Wie ist Ihre Einschätzung des Wegs bis zur Beschlussfassung? Wird das am Ende möglicherweise dazu führen, dass der Bewirtschaftungsplan nicht beschlossen wird? Welche Konsequenzen hätte das dann, bzw. was unternehmen Sie derzeit, um das zu verhindern?
Dazu komme ich im nächsten Schritt, weil das in der Abfolge logischerweise zu dieser Schlussfolgerung führt. Das Raumordnungsverfahren muss dann sozusagen auch auf den Bewirtschaftungsplan, wenn er beschlossen ist, abgestellt werden. Von daher sind wir mit den anderen Ländern der Flussgebietsgemeinschaft im Gespräch darüber, dass dieses genau so beschlossen wird. Die Einzigen, die derzeit Probleme sehen, sind die Regierungsträger in Niedersachsen; das sind nicht nur die GRÜNEN, das ist auch die SPD. Also: FDP, CDU – –
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich kenne das Problem, keine Sorge! – Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))
Es gibt da Beschlusslagen, die es Niedersachsen derzeit anscheinend noch schwer machen, zu dieser Beschlussfassung zu stehen, die im Weserrat auf der Fachebene schon getroffen wurde – einstimmig. Einvernehmlich wurde im Dezember über diesen Bewirtschaftungsplan im Entwurf abgestimmt.