Ich erinnere daran, dass in Frankfurt am Main auch nach der jetzigen Rechtslage dagegen vorgegangen werden kann, wenn Mieter ihre Wohnung nicht nur zu eigenen Wohnzwecken nutzen, sondern sie als Ferienwohnung untervermieten. Auch die Nutzung als Ferienwohnung ist eine nicht genehmigte Nutzung. Auch hier ist es so, dass die Instrumente, die wir als Gesetzgeber vorgesehen haben, es der Kommune ermöglichen, eine Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern.
Wenn das aber alles möglich ist, dann frage ich mich natürlich schon, was dieser Gesetzentwurf der LINKEN soll. Wir haben uns den Entwurf deswegen sehr genau angeschaut.
Ich beginne mit Ihrer Problemstellung, wie Sie sie unter Punkt A formuliert haben. Sie stellen dort die Behauptung auf, dass sich seit 2004 in Großstädten, im Rhein-MainGebiet und in Universitätsstädten der Leerstand an Wohnraum erhöht habe. Das widerspricht jeglicher Erkenntnis, die die örtlichen Behörden haben. Die haben festgestellt, dass es einen kaum merklichen Leerstand in diesen Städten gibt – nicht zuletzt aufgrund des Wohnungsdrucks. Es gibt zwar Leerstände – aber eher in ländlichen Regionen, in denen die Nachfrage nicht so hoch ist. Dass sich nun ausgerechnet seit 2004 in den Städten angeblich der Leerstand von Wohnungen erhöht haben soll, ist eine Eingangsvoraussetzung, die nicht stimmt. Das ist aber die Grundlage für Ihren Gesetzentwurf. Sie gründen also Ihren Gesetzentwurf schon auf eine falsche Voraussetzung.
Im Vorwort behaupten Sie weiter, dass Investoren in den Siebzigerjahren in einigen Frankfurter Stadtteilen zur Umwandlung von Wohnraum beigetragen hätten, und führen dazu an, aus Wohnvierteln im Westend seien Bürogebiete entstanden. Es ist aber nicht so, dass Eigentümer so etwas von sich aus machen können. Zunächst einmal hat der Satzungsgeber, nämlich die Stadt Frankfurt am Main, Bauge
biete und -rechte vergeben. Wenn sie jetzt als zusätzliches Instrument eine Wohnraumzweckentfremdungsverordnung haben, glauben Sie denn, die Behörden würden in dem Fall anders entscheiden?
Es liegt nach wie vor im Ermessen der Kommune, ob sie ein bestimmtes Gebiet als Gewerbegebiet ausweist und Bürogebäude zulässt. Sie sehen auch daran, dass die von Ihnen gewählte Eingangsformulierung überhaupt nicht den Kern trifft und keine Grundlage dafür sein kann, so etwas hier als Gesetz einzubringen.
Ich komme zu Punkt B, der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung. Sie schreiben da: „Auch die Beschränkung von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu spekulativen Zwecken führt zum Erhalt von Mietwohnungen.“
Zunächst einmal: Es gibt keine „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“, weil jede Eigentumswohnung auch eine Mietwohnung sein kann. Insoweit ist das überhaupt kein Widerspruch. Es wird die Frage diskutiert, ob ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses berechtigt ist, das Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Auch insoweit stimmen Ihre Formulierungen nicht, weder im Vorblatt noch im Gesetzestext. Das hat aber überhaupt nichts mit dem Mietrecht zu tun. Sowohl ein Mehrfamilienhaus als auch eine Eigentumswohnung können vermietet oder unvermietet sein. Es geht nicht um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, weil jede Eigentumswohnung auch eine Mietwohnung sein kann. Die meisten Eigentumswohnungen in Frankfurt am Main sind übrigens auch Mietwohnungen.
Ich weise dann darauf hin, dass Sie zu Beginn Ihres Textes erwähnen, Ihnen gehe es darum, spekulativen Leerstand zu vermeiden. In Ihrem Gesetzestext steht aber in § 4 Abs. 3 Nr. 2: „Leerstand liegt nicht vor, wenn Wohnraum … veräußert werden soll und deshalb vorübergehend unbewohnbar ist oder leer steht.“ Das ist doch der spekulative Leerstand, von dem Sie vorne sprechen; hinten genehmigen Sie ihn aber wieder. Auch da stimmt Ihr Gesetzentwurf nicht. Manchmal hilft es, sich vorher einmal intensiv mit dem Gesetz, das man hier einbringt, zu beschäftigen, damit hier nicht so ein Unsinn eingebracht wird.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Was glauben Sie denn, wer das geschrieben hat? Bei uns schreiben nicht die Ministerien die Gesetze!)
In § 5 sprechen Sie ebenfalls von der eben genannten Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Dazu darf ich darauf hinweisen, dass wir als Land dazu gar keine Gesetzgebungskompetenz haben, sondern § 172 des Baugesetzbuches sieht vor, dass Landesregierungen Verordnungen erlassen können, um Kommunen zu ermächtigen, wenn sie das für sinnvoll halten. Das ist aber sicherlich keine Aufgabe des Landesgesetzgebers. Also schon aus diesem Grunde könnte man dem überhaupt nicht zustimmen – denn das Land hat hier überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz.
Dann weise ich darauf hin, dass Sie weitere Vorschläge machen, die im Endeffekt dazu führen würden, dass sich die Situation für die Vermieter und die Mieter verschlechtern würde. Beispielsweise ist es in Ihrem Gesetzentwurf
vorgesehen, dass eine Genehmigung für einen Abriss erteilt werden kann, wenn ein Ersatzwohnraum geschaffen wird. Dabei legen Sie z. B. fest, dass familiengerechter Wohnraum regelmäßig nur durch ebensolchen Wohnraum ersetzt werden darf.
Das würde doch bedeuten, wenn jemand ein Grundstück mit einem kleinen Gebäude hätte, in dem es bisher zwei große Wohnungen gibt, die sicherlich als familiengerechter Wohnraum zu bezeichnen wären, er dann dieses Gebäude abreißen und z. B. ein erheblich größeres Gebäude mit kleinen Wohnungen hinstellen wollte, beispielsweise für Studenten, dass das nach Ihrer Regelung gar nicht möglich wäre. Auch das scheint mir ziemlicher Unsinn zu sein.
Das Nächste ist: Sie wollen, wenn jemand ein Gebäude abreißt und dazu verpflichtet ist, Ersatzwohnraum zu errichten, dass dieser neu errichtete Ersatzwohnraum nur zur maximalen ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden darf. Das bedeutet bei den heutigen Baupreisen, den heutigen Standards, die wir haben, doch de facto, dass keiner mehr ein altes Gebäude abreißen und durch ein größeres ersetzen würde – denn mit den heutigen Neubaukosten kommen Sie mit der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht hin. Damit würden Sie doch eines erreichen: das Ende der Politik der Verdichtung in innerstädtischen Lagen. Aber wir arbeiten doch gerade daran, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll, ohne dass in großem Maße zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Wenn das aber richtig ist, dann kann man doch nicht verhindern, dass auf bisher wenig genutzten Grundstücken die Altsubstanz abgerissen und durch Neubau ersetzt wird. Genau das aber würden Sie mit dieser Forderung tun.
Das Dreisteste, was Sie hier machen, steckt in einem der letzten Paragrafen, nämlich in § 7. Dort wollen Sie nämlich das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 des Grundgesetzes, einschränken. Das steht wörtlich in Ihrem Entwurf drin, das ist keine Interpretation. Sie wollen das Grundrecht auf Eigentum einschränken. Das kann man tun, aber dass ausgerechnet die Partei, die unter ihrem alten Namen „SED“ die Stasi beauftragt hatte,
in den Wohnungen der Menschen herumzuschnüffeln, jetzt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung einschränken will, das zeigt nach meiner Ansicht die wahre Gesinnung dieser Linksextremisten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Wofür denn? Wofür denn? Zur Überprüfung!)
Meine Damen und Herren, wenn man sich diesen Gesetzentwurf anschaut, lautet das Ergebnis: Das ist das Gegenteil dessen, was erreicht werden muss.
Wir wollen ein investorenfreundliches Klima schaffen, damit Menschen in zusätzlichen Wohnraum investieren. Das ist die Aufgabe, die wir haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Uli Caspar, gerade was den letzten Satz anbelangt, würde ich sagen, da sind wir doch sehr dicht beieinander. Wir streiten uns nur ganz gerne einmal über den Weg, wie das funktionieren kann – dass wir das Angebot verbreitern. Das haben wir an dieser Stelle auch schon öfter getan.
Meine Damen und Herren, auch an dieser Stelle haben wir schon öfter dieses Zweckentfremdungsgesetz der Linkspartei diskutiert. Wenn mich nicht alles täuscht, ist es jetzt das dritte Mal. Leider hat sich an der Grundlage nicht so sehr viel verändert.
Ein Zweckentfremdungsgesetz ist ein tiefstgehender Eingriff in das Eigentumsrecht. Daher haben wir auch schon beim letzten Mal festgestellt, dass das Verfassungsgericht dort erhebliche Hürden aufgebaut hat, wenn ein solches Gesetz tatsächlich angewendet würde.
Beispielsweise sind im Vorfeld erst einmal erhebliche Untersuchungen über den Bedarf festzulegen. Meine Damen und Herren, Kollege Caspar hat das eben schon ausgeführt: Diese Erhebungen, wie wir sie im Moment haben, würden wohl eher dazu führen, dass selbst dann, wenn wir ein Zweckentfremdungsgesetz hätten, es nicht angewendet werden dürfte.
Die Querverweise und die gesetzlichen Grundlagen, die es damals, in den Siebzigerjahren, für ein Zweckentfremdungsgesetz gegeben hat, sind heute überhaupt nicht mehr in Kraft und könnten so auch nicht mehr durch einfaches Landesgesetz zur Geltung gebracht werden. Das haben wir in den Anhörungen eigentlich schon einmal schön herausgearbeitet, und ich hatte eigentlich die Hoffnung, dass das damit ein Ende hat. Jetzt aber wollen Sie ein Satzungsrecht für die Kommunen durchsetzen. Ich weiß gar nicht, in welche rechtliche Unsicherheit Sie die Kommunen mit solch einem Satzungsrecht schicken wollen, das doch auf überhaupt keiner rechtlichen Grundlage mehr basiert. Meine Damen und Herren, das ist unverantwortlich gegenüber den Kommunen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Was ist daran unverantwortlich, wenn man ihn konsequent bindet?)
Herr Schaus, stellen Sie sich einmal vor, die Kommune würde eine solche Satzung erlassen, und die würde dann gerichtlich gekippt werden. Die Blamage wäre dann perfekt.
Aber es ist eben auch inhaltlich falsch. Denn wir reden nicht darüber, ob jede Menge Investoren jetzt private Wohnungen in Büroflächen verwandeln will, sondern wir haben eher die Situation, vor allen Dingen in Frankfurt, im Ballungsraum, dass wir sehr viele Büroflächen haben, die leer stehen und die man eigentlich gerne zu Privatwohnungen umwandeln würde. Das ist die aktuelle Situation.
Wenn wir an dieser Stelle etwas erreichen wollen, dann dies: diesen Eigentümern, die jetzt die Büroflächen nicht mehr am Markt unterbringen können, die Rechtssicherheit zu geben, dass sie, wenn sie diese Flächen zu einer Privatwohnung umgewandelt haben, die dann aber eines Tages ohne Probleme auch wieder zurückbekommen können als gewerbliche Flächen –
beispielsweise was die Stellplatzablösesummen anbelangt, dass man einmal anerkennt: Ja, das war einmal eine Bürofläche, der Bedarf ist im Moment nicht gegeben, ihr macht daraus jetzt eine Privatwohnung, stellt die dem Wohnungsmarkt zur Verfügung – aber wenn sich der Markt eines Tages wieder ändern sollte, dann könnt ihr auch wieder zurückkehren zu einer Gewerbefläche. Meine Damen und Herren, das wäre Planungssicherheit für Investoren.
Lieber Uli Caspar, du hast dich wirklich schon intensiv mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Das war schon eine Fleißarbeit im Vorfeld. Dafür vielen Dank. Ich glaube und befürchte aber nur, darum ging es der Linkspartei überhaupt nicht. Der ging es mehr darum,
Der Koalitionspartner der CDU hatte seinerzeit – als wir in diesen Beratungen waren und ich gedacht habe, na ja, die haben wir dann ja gleich auf unserer Seite – etwas anders reagiert. Das erklärt sich ein bisschen mit der Herkunft der GRÜNEN, mit ihren Wurzeln, die sich aus Hausbesetzerkämpfen auch in Frankfurt speisen, allen voran das grüne Flaggschiff Joschka Fischer.
Da wurde auch das Eigentum schön mit Füßen getreten. Meine Damen und Herren, in dieser Gesetzesberatung habe ich eine grüne Fraktion erlebt, die durchaus sehr viel Sympathie für solch ein Zweckentfremdungsgesetz entwickelt hat und gar nicht so klar positioniert war. Da bin ich nun einmal gespannt, welchen Verlauf jetzt diese Beratungen im Ausschuss und in einer Anhörung nehmen werden.
Ich glaube, dieser Gesetzentwurf ist dazu geeignet, um die GRÜNEN vor der Kommunalwahl ein bisschen zu ärgern. Allerdings sollte man solche Gesetzentwürfe hier nur dann einbringen, wenn man auch wirklich davon überzeugt ist, dass sie auch einmal in die Realität umgesetzt werden können, und nicht, um irgendwelche Kollegen zu ärgern.
Meine Damen und Herren, ich habe eben zum Kollegen Caspar schon gesagt: Wir streiten uns hier gerne darüber, wie wir ein Angebot verbreitern können, wie wir mehr günstigen Wohnraum erstellen können. Nach Auffassung der FDP ist der Weg über Steuererhöhungen nicht der richtige. Es ist auch nicht der Weg über die Mietpreisbremse oder über eine Fehlbelegungsabgabe. Aus unserer Sicht ist es auch nicht klug, die Stelle des Wohnungsbaukoordinators dreinzugeben, wenn es doch gerade darum geht, neue Flächen zu heben.