Protocol of the Session on December 17, 2015

Deswegen bleibt es dabei: 1 Milliarde € stehen aus HEUREKA II bereit. Im Übrigen gibt es für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bis zum Jahr 2020 300 Millionen € zusätzlich aus dem HSP 2020 INVEST-Programm.

Das sind wichtige Botschaften für die Hochschulen in Hessen. Wann sollte man sie den Menschen besser mitteilen als so kurz vor Weihnachten? Es gibt berechenbare Perspektiven, und sie ermöglichen trotz der aktuellen finanziellen Herausforderungen Planungssicherheit. Das zeigt einmal mehr, welch enorme politische Wertschätzung Schwarz-Grün in Hessen den Hochschulen – Wissenschaft, Forschung und Lehre – entgegenbringt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Staatsminister Rhein. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend 1 Milliarde € mehr für den Hochschulbau in Hessen – Hochschulbauprogramm HEUREKA über das Jahr 2020 hinaus verlängert. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer lehnt ihn ab? – Das ist die FDP. Wer enthält sich? – Das sind die SPD und DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Einsetzung einer Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ – Drucks. 19/2566 –

zusammen mit dem

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucks. 19/2982 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erstem erteile ich für die CDU-Fraktion ihrem Vorsitzenden Herrn Boddenberg das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bringen heute einen Antrag in den Hessischen Landtag ein zur Errichtung einer Enquetekommission, die sich mit einer grundsätzlichen Überarbeitung der Hessischen Verfassung beschäftigen soll. Wir wollen zum einen eine „übliche“ Enquetekommission einrichten. Ich glaube, dass es klug und sinnvoll ist, dass man dies erst einmal parlamentarisch organisiert.

Zum anderen haben wir auch gesagt – das füge ich gleich hinzu –, dass wir über diese Enquetekommission hinaus, deswegen lautet der Titel „Verfassungskonvent“, eine ganze Reihe von Dingen vorhaben, die z. B. öffentliche Beteiligung sowie die Einbeziehung von wissenschaftlichem Sachverstand heißen. Auch wollen wir beispielsweise, das ist unser Vorschlag, dass zunächst einmal die Fraktionen jeweils einen weiteren Berater für die Arbeit in der Enquetekommission einbringen. Auch wollen wir durch die Kommission in diesem Konvent eine Reihe von Vorschlägen entwickeln und konkretisieren lassen, die sich mit der

Fragestellung der öffentlichen Beteiligung auseinandersetzen.

Ich glaube, uns allen ist dies bewusst, aber ich bin nicht sicher, ob es den Menschen außerhalb der Politik und des Hessischen Landtags immer bewusst ist: Die Hessische Verfassung, am 1. Dezember 1946 datiert, ist die älteste Verfassung der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Erst drei Jahre später kam es zur Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Wer sich einmal die Mühe macht, in die Hessische Verfassung zu schauen – dazu gibt es in nächster Zeit sicherlich viele Gelegenheiten –, der wird feststellen, dass einige grundlegende Elemente der Hessischen Verfassung auch Gegenstand der bundesdeutschen Verfassung geworden sind, insbesondere übrigens auch mit Blick auf eine Ewigkeitsgarantie, also beispielsweise des Art. 1 oder des Art. 20, der die Republik der Bundesrepublik Deutschland als Staatsform für dauerhaft und für nicht veränderbar erklärt.

Die Hessische Verfassung, datiert 1946, war natürlich auch Ausdruck der damaligen Zeit, ein Ausdruck dafür, dass die Alliierten relativ kurz nach der Beendigung des Zweiten Weltkriegs die Hoheitsrechte der Länder schrittweise wiederhergestellt haben. Die Nationalsozialisten hatten im Januar 1934 den Ländern mit dem sogenannten Gleichschaltungsgesetz ihre Hoheitsrechte entzogen. So war es, wie ich finde, bis heute eine sehr beeindruckende, und, ich glaube, man darf wirklich sagen, eine einmalige historische Leistung der Alliierten, zu sagen, dass man eine Dezentralität der Bundesrepublik Deutschland wolle, natürlich aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, und die Länder so schnell in die hoheitliche Verantwortung versetzt hat, sich selbst neu zu konstituieren.

Wenn man die Verfassung liest – mit Blick auf den Volksentscheid, den es vor dem 1. Dezember 1946 dazu gegeben hat, und diese Epoche –, kommt man natürlich zu einer ambivalenten Einschätzung dieser Verfassung. Ein Teil beinhaltet sehr viele historische Inhalte und zeitgeschichtliche Reaktionen der damaligen Verfassungsväter und -mütter. Wir haben – das wissen Sie – im Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir uns beispielsweise selbstverständlich auch mit der Abschaffung der Todesstrafe in der Hessischen Verfassung beschäftigen wollen. Auch das ist, glaube ich, gar nicht allen bekannt, dass sie dort noch als Relikt der Vergangenheit steht. Wir werden aber auch an anderer Stelle Dinge finden, die dort 1946 geregelt wurden und nicht mehr so ganz zeitgemäß sind, um das einfach einmal salopp zu formulieren, beispielsweise die Idee der Verstaatlichung ganzer Wirtschaftszweige.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das steht aber gar nicht im Einsetzungsbeschluss der SPD drin!)

Ich habe bei der Diskussion über K+S mit einem Blick in die Verfassung gelesen, dass genau das, nämlich die Kaliindustrie, vergemeinschaftet werden soll.

Kurzum, gibt es Gründe, dass wir über diese Dinge reden, und zwar mit zwei- oder dreierlei Maßgaben und Zielsetzungen. Das eine kann und sollte sein – das ist auch die Absicht, die wir in dem Antrag formulieren –, dass wir eine grundlegende Überarbeitung der Verfassung vornehmen. Das heißt, dass wir eine neue Verfassung schreiben. Das ist ein großer Anspruch, erst recht nach den Erfahrungen, die eine Enquetekommission in den Jahren 2003 bis 2005 gemacht hat.

Hier sitzt Herr Staatsminister Wintermeyer, der damals für die CDU-Fraktion einer der Verantwortlichen war. Dieser hat damals sehr viel Zeit und Energie investiert, und ich sage: völlig zu Recht. Er sagt aber bis heute: Es ist dann am Ende nicht gelungen. – Im Nachhinein will ich gar keine Schuld zuweisen. Ich will nur feststellen: Es ist schon ein gewaltiger Akt und eine gewaltige Herausforderung, der wir uns alle miteinander neu stellen wollen.

(Florian Rentsch (FDP): Das ist wohl wahr!)

Damit die Arbeit der damaligen Enquetekommission nicht ganz umsonst war, haben wir uns auch dazu entschlossen, zu sagen: Die Ergebnisse von damals, sofern sie unstreitig waren, sollten zunächst einmal Grundlage der Überlegungen der jetzigen Verfassungsreform sein. – Darüber hinaus haben wir aber – das wissen Sie – aus dem Koalitionsvertrag einige andere Bereiche vorgeschlagen.

Ich will ausdrücklich sagen – wir haben uns in dieser Woche an verschiedenen Stellen wechselseitig Dank ausgesprochen –: Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Fraktionen der SPD und der FDP gesagt haben, dass man auch über die Teile reden könne, die im Koalitionsvertrag dieser Regierungskoalition stehen. Aber beide Seiten haben auch sehr deutlich gesagt, dass es in dieser Debatte von ihrer Seite selbstverständlich möglicherweise sehr viel weiter gehende und darüber hinausgehende Vorschläge geben wird. Kurzum, ich bin zunächst einmal sehr dankbar dafür, dass wir dies in den Vorgesprächen, die wir mit den Fraktionsvorsitzenden geführt haben, hinbekommen haben, übrigens auch unter Beteiligung der LINKEN. Herr van Ooyen hat aber irgendwann sinngemäß erklärt, dass er sich an einigen Stellen definitiv keine Änderung vorstellen könne. Ich glaube, mit einer solchen Voraussetzung kann man nicht in solch eine offene Debatte gehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir wollen, dass die Menschen diesen Prozess zunächst durch die Beobachtung dessen, was die Enquetekommission macht, aber auch durch aktive Teilhabe von vorne bis hinten ergebnisoffen mitgestalten können. Ich will zu dieser Fragestellung durchaus noch eines anmerken, nämlich: Ich glaube, dass wir eine große Chance haben – Herr Kollege Schäfer-Gümbel, Herr Rentsch und Herr Kollege Wagner und Fraktionen –, allein mit der Durchführung und der Gestaltung dieses Prozesses dem entgegenzuwirken, was uns alle umtreiben muss und niemanden kaltlassen kann, nämlich eine nach wie vor an vielen Stellen leider zu verzeichnende Politiker- oder Politikverdrossenheit. Wir können und sollten eine Chance wie diese, über die Verfassung unseres Landes Hessen zu diskutieren, dazu nutzen, um mit den Menschen möglicherweise generell über die Frage der politischen Mitwirkung und Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu reden und vielleicht ausgerechnet im Zuge der Verfassungsänderung und -diskussion an einem konkreten Beispiel darzulegen, wie so etwas funktionieren kann.

So wollen wir einerseits wissenschaftlichen Rat einholen. Wir wollen – das ist unser Vorschlag, und die Enquetekommission wird das sicherlich noch konkretisieren und erweitern – beispielsweise die juristischen Fakultäten der hessischen Hochschulen einbeziehen und sie bitten, sich der Verfassung anzunehmen, auch im Hinblick auf die grundsätzliche Frage: Braucht man eine völlig neue Verfassung – ich hatte ja gesagt, es gebe zwei, drei weitere

Überlegungen –, oder kann es sein, dass diese Verfassung in einen mehr oder weniger historischen und einen aktuellen, zeitgemäßen Teil gegliedert wird? Wir wollen, dass über diese Frage gerade auch von Studierenden der juristischen Fakultäten diskutiert und dass dies mit ihnen entwickelt wird.

(Florian Rentsch (FDP): Sehr guter Vorschlag!)

Wir wollen uns daher auch das Instrument der Schülerwettbewerbe ansehen. Wir sehen natürlich, dass das Internet mittlerweile für weit über 80 % ein zugängliches Medium ist, um aktiv in einen Dialogprozess einzutreten. All das wollen wir tun und nutzen, um am Ende des Tages als Ergebnis einen sehr breiten bürgerlichen Entstehungsprozess einer hoffentlich neuen Verfassung des Landes Hessen zu haben. Deswegen ist dies eine große Chance. Auf den ersten Blick könnte man sagen: Es ist ein übliches Gesetzgebungsverfahren. Auf den zweiten Blick erkennt man: Es geht um mehr als um das. Es geht um sehr grundlegende Fragen unserer Gesellschaft.

(Florian Rentsch (FDP): Sehr richtig!)

Ich will ihnen noch einmal ein Beispiel nennen. In der Verfassung des Landes Hessen steht heute so etwas wie die Verpflichtung zum Ehrenamt. Unsere Überlegung ist eigentlich eher, dass wir in der Hessischen Verfassung verankern, dass es eine Stärkung des Ehrenamtes geben muss, weil eine Verpflichtung zum Ehrenamt genau das Gegenteil von dem ist, was wir eigentlich initiieren und noch mehr in unserer Gesellschaft haben wollen – bei allem freiwilligen Engagement, das wir Gott sei Dank schon heute haben.

Kurzum, es gibt einen ganzen Strauß von sehr spannenden Themen. Ich lade uns alle, die Abgeordneten des Hessischen Landtags, dazu ein, nicht nur aktiv teilzunehmen, sondern daran mitzuwirken, dass es uns gelingt, möglichst flächendeckend in unserem Land einen intensiven Beratungs- und Dialogprozess zu initiieren, von dem alle miteinander, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, aber natürlich auch die Politik, profitieren können. – Herzlichen Dank fürs Zuhören und einen guten Start für das neue Jahr 2016.

(Beifall bei der CDU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Danke, Herr Boddenberg. – Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich ihrem Vorsitzenden, Herrn van Ooyen, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit ihrer Entstehung im 18. Jahrhundert sind Verfassungen sowie Verfassungsänderungen Ausdruck von sozialen und politischen Kämpfen und Kräfteverhältnissen. Schon die Verfassung von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1831, die Karl Marx in einem Artikel in der „New York Daily Tribune“ von 1859 als das liberalste Grundgesetz …, das je in Europa verkündet wurde“, bezeichnete, wurde zum Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Es wurde sogar ein Bundeskorps in Bewegung gesetzt, um diese Kurhessische Verfassung zu beseitigen.

Zugegeben, nach der Verabschiedung der Hessischen Verfassung im Jahre 1946 wurden keine bewaffneten Heere mehr ausgesandt, um die Verfassung abzuschaffen. An Bestrebungen, sie mit weniger rabiaten Mitteln zu verändern, mangelte es allerdings nicht.

Herr Boddenberg hat es gesagt, die Hessische Verfassung ist die älteste noch gültige Verfassung in Deutschland. Sie ist aber nicht nur die älteste, sondern auch weitgehend eine in ihrer Urfassung gut erhaltene Verfassung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass nach dem Verfassungsverständnis der damaligen Väter und der wenigen Mütter der Hessischen Verfassung nicht nur das Inkrafttreten der Verfassung insgesamt, sondern auch jede Verfassungsänderung einer Volksabstimmung bedarf. Eine Änderung der Hessischen Verfassung ist also ohne Volksabstimmung nicht möglich. Dennoch gab es zahlreiche Versuche, die Hessische Verfassung und ihren Charakter zu verändern.

Insgesamt wurde die Hessische Verfassung fünfmal geändert: 1950, 1970, 1991, 2002 und zuletzt 2011. Die Änderungen betrafen unter anderem die Zusammensetzung des Landtags, die Anpassung des Wahlalters, die Direktwahl der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister und Landräte sowie die Einführung des Umweltschutzes als Staatsziel. Heftig umstritten war die Einführung der Schuldenbremse. Wir erinnern uns daran.

(Florian Rentsch (FDP): Heftig umstritten im Landtag?)

Unsere Mitwirkung an dem Verfassungskonvent wird begleitet von der Erkenntnis Ferdinand Lassalles, dass Verfassungsfragen Machtfragen sind.

Vom damaligen Fraktionsvorsitzenden der KPD, Leo Bauer, wissen wir,

dass diese Verfassung mit ihren positiven und ihren negativen Seiten Papier darstellt, wenn nicht im künftigen Landtage Menschen sitzen, die den Willen haben und fest entschlossen sind, diese Verfassung in die Wirklichkeit umzusetzen.

Um zu erklären, woher das Reformbedürfnis bezüglich der Verfassung eigentlich kommt, lohnt sich ein genauerer Blick auf die Begründungen zur Einsetzung der Enquetekommission von 2003, auf deren Bericht die neue Verfassungsenquetekommission aufbauen soll.

Zwar wird in Sonntagsreden immer wieder der historische Wert der Verfassung betont. Gemeint war bei den Änderungsvorschlägen aber immer wieder etwas anderes. Wir nehmen daher zur Kenntnis, dass der Auftrag der Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ lautet, „die Hessische Verfassung in ihrer Gesamtheit zu überarbeiten und Vorschläge für ihre zukunftsfähige Gestaltung zu unterbreiten“.

Dazu haben wir einen Änderungsvorschlag eingebracht, der die Lehren aus der Vergangenheit berücksichtigt und klarere Zielvorgaben benennt als die ablenkenden Stichworte, die Sie formuliert haben.

Immer wieder wird formuliert, die Verfassung müsse der gesellschaftlichen Realität angepasst werden. So hieß es schon 2003 im Antrag der GRÜNEN:

Allerdings sollten überkommene, der entwickelten Wirklichkeit nicht mehr angepasste Regelungen verändert beziehungsweise gestrichen und eine Fortent

wicklung der hessischen Landesverfassung ermöglicht werden

Obwohl der aktuelle Antrag zur Einsetzung der Enquetekommission davon spricht, möglichst große Öffentlichkeit herzustellen, sind wir nach Kenntnis der letzten Enquetekommission der Meinung, dass der gesamte Verfassungskonvent öffentlich sein muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Beim letzten Konvent fanden die zwölf Sitzungen der Kommission vom 19.11.2003 bis 18.03.2005, mit einer Ausnahme in Form einer öffentlichen Anhörung, mit ausgewählten Teilnehmern – Herr Wintermeyer wird sich erinnern – hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidungen, welche zum Kompromiss führten, wurden sogar nur unter den vier Obleuten im stillen Kämmerlein getroffen. Dem wollen wir mit unserem Antrag entgegenwirken.