Das „Einstapeln unter Tage“ bedeutet das Eindicken von Lauge, die unter Tage verbracht wird. Das ist ein bergmännischer Begriff, dem nicht jeder in gleichem Maße nahe ist. – Mein Fraktionsvorsitzender schaut mich gerade an. Er hat mich ermahnt, so zu sprechen, dass auch er mich versteht.
Das ist ein Pilotprojekt; auch das habe ich gesagt. Man weiß noch nicht, ob es funktioniert. Da gab es große Skepsis. Das ist ein Verfahren, das anderswo durchaus funktioniert; aber wir wissen nicht, ob es bei K+S funktioniert.
Das muss erprobt werden. Am Ende des Pilotprozesses werden wir uns darüber unterhalten, ob es funktioniert hat. Nichts anderes steckt dahinter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor die Uhr zu laufen beginnt, will ich sagen: Wir verabreden uns für in 75 Jahren mit Rollator und Hörgerät hier im Saal, und dann werde ich gefeiert. Okay?
(Heiterkeit – Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der SPD: Bis zum Jahr 2075 sind es nur noch 60 Jahre!)
Meine Damen und Herren, zurück zum Ernst der Sache. Herr Warnecke hat in seinem Redebeitrag sehr viele Probleme aufgetürmt. Ich freue mich, dass die Landesregierung handelt und Probleme löst.
Ich freue mich, dass der Weserrat gestern eine Einigung über den Maßnahmenplan für die Jahre 2015 bis 2021 erzielt hat. Die Hessische Landesregierung hat es sich nämlich zur Aufgabe gemacht, ökologische Probleme durch den Kalisalzabbau zu lösen und gleichzeitig die Existenz von K+S – und damit die Arbeitsplätze bei K+S – zu sichern, d. h. Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen. Dem sind wir gestern ein gutes Stück näher gekommen.
Die Grundlage für den Maßnahmenplan, der gestern verabschiedet worden ist, sind die hessischen Eckpunkte zum Vier-Phasen-Plan, die mit dem Unternehmen K+S im letzten Jahr vereinbart worden sind und dann mit dem Unternehmen und der Flussgebietsgemeinschaft weiterentwickelt wurden.
Im Jahr 2018 soll die KKF-Anlage 30 % der Produktionsabwässer reduzieren. 30 % – das ist wirklich ein weiterer hervorragender Schritt.
Bei der Haldenabdeckung soll jetzt mit einem Großversuch begonnen werden. Ab dem Jahr 2021 soll die Haldenabdeckung in den Regelbetrieb übergehen. All das ist mit K+S so vereinbart, liebe Frau Schott.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Marja- na Schott (DIE LINKE))
Neu ist die Erprobung des Verfahrens „Einstapeln unter Tage“. Selbstverständlich ist ein neues Verfahren, das erprobt wird, mit Unwägbarkeiten verbunden. Aber ein Unternehmen gibt doch kein Geld für einen Versuch aus, wenn es nicht daran glauben würde, dass der am Ende einen Erfolg bringt. K+S hat diesen Vorschlag gemacht, und er ist in den Maßnahmenplan aufgenommen worden.
Wenn diese Maßnahme zusätzlich erfolgreich ist, dann braucht die Weserpipeline – der „Werra-Bypass“, wie es im Maßnahmenplan jetzt offiziell heißt, daran werden sich alle gewöhnen müssen – nur noch in einem geringeren Umfang, wenn überhaupt, umgesetzt zu werden.
Das heißt aber, um es auch für alle deutlich zu sagen: Die Oberweserpipeline wird ab jetzt geplant und muss bis zum Jahr 2018 genehmigungsreif sein. Im Zweifel muss die
Pipeline gebaut werden, damit wir die Versenkung im Jahr 2021 endgültig beenden können. Das ist der Plan.
Wenn es mit dem Eindicken nicht klappt, muss sie auf jeden Fall gebaut werden und abschließend so gebaut sein, dass die Versenkung nicht mehr stattzufinden braucht. Meine Damen und Herren, Sie können davon ausgehen, dass wir die Akzeptanz dafür auch schaffen werden.
Ein Bewirtschaftungsplan, d. h. ein Maßnahmenplan einer Gemeinschaft vieler Länder – sieben sind es in diesem Fall –, braucht die Kooperation und das Aufeinander-Zugehen aller Länder. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle bei meinen Kolleginnen und Kollegen dafür bedanken, dass wir alle gemeinsam an dieser Lösung gearbeitet haben. Das Vorsitzland Thüringen hat wirklich viel Arbeit investiert. Von dieser Stelle aus sage ich ein herzliches Dankeschön. Dass wir das hinbekommen, war nicht selbstverständlich. Insofern können wir alle stolz auf dieses Ergebnis sein.
Natürlich war das Unternehmen K+S in die ganze Entwicklung eingebunden. Wie kann man denn davon ausgehen oder nur im Entferntesten die Idee haben, dass das Land, das für die Genehmigungsverfahren zuständig ist und die Verantwortung dafür trägt, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeitsplätze gesetzt werden, nicht mit dem Unternehmen über die Investitionen redet, die es für die Maßnahmen, die notwendig wären, tätigen muss?
Ich weiß nicht, wie es sich die Linkspartei vorstellt, wie man in solchen Verfahren mit Unternehmen umgeht. Es ist natürlich abgestimmt – das Unternehmen war auch im Weserrat –, und es ist vieles mit dem Unternehmen gemeinsam entwickelt worden. Dass sie einiges kritischer sehen als wir und dass sie es vor allen Dingen ganz kritisch sehen, dass eine Option zur Überprüfung von Produktionsanpassungen vorhanden ist, wenn auch mit allen Maßnahmen am Ende bestimmte Werte nicht eingehalten werden können, ist doch völlig logisch. Sie sagen: An diesem Punkt können wir nicht mitgehen. – Das würde ich von der Unternehmensseite her auch so machen.
Ich sage als Vertreterin der Hessischen Landesregierung auch: Wir werden die Verhältnismäßigkeit prüfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Produktionsdrosselung so verhältnismäßig durchgeführt werden kann, dass man dem Unternehmen die Investitionen abtrotzen kann. Von daher gehe ich davon aus, dass mit den Maßnahmen, die wir vereinbart haben, die Grenzwerte eingehalten werden können und über Produktionsdrosselungen dann kein Wort mehr verloren wird.
Ich komme zu einem anderen schwierigen Punkt, nämlich dem Thema Versenkung. Alle in diesem Saal wussten, dass wir für den Übergangszeitraum bis 2021 die Versenkung noch einmal als notwendiges Übel anerkennen müssen. Sie alle wissen, dass ich als zuständige Umweltministerin bereits im letzten Jahr gesagt habe, dass mir das zwar äußerst schwerfällt, man aber für diesen Übergangszeitraum, in dem man technische Lösungen erst einmal in Gang setzen muss, Vereinbarungen braucht und bestimmte
Jetzt steht im Maßnahmenplan: Von allen sieben Ländern wird akzeptiert, dass die Versenkung im Maßnahmenzeitraum bis 2021 beendet werden soll. Bis dahin muss die Versenkung abgeschlossen sein.
Das ist genau das, was wir mit dem Unternehmen verabredet haben. Das ist das, wozu wir stehen. Ich glaube, das ist in diesem Fall eine sinnvolle Einigung.
Das ersetzt aber – um es deutlich zu sagen – keine wasserrechtliche Genehmigung. Das ist erst einmal eine Einigung über Eckpunkte.
Für eine wasserrechtliche Genehmigung braucht man einen ordentlichen Antrag, gute Genehmigungsunterlagen und eine Überprüfung, die allem standhält – vor allem den Bestimmungen des Wasserrechts.
Der Trink- und Grundwasserschutz ist ein hohes Gut. Die Genehmigung konnte nicht verlängert werden, weil K+S die Genehmigungsunterlagen in dieser Form schuldig geblieben ist.
Das Regierungspräsidium Kassel kann nicht aufgrund unvollständiger Unterlagen ein nicht funktionstüchtiges 3-DModell genehmigen. Das ist nicht möglich. Wir hätten das gern anders gehabt – natürlich. Herr Warnecke, wenn der Gutachter erst am 9. November Zugang zu allen Daten bekommt, ist es egal, ob es das Büro ist oder ob es einer ist, der im RP sitzt. Nach dem 6. oder dem 9. November wäre es – egal, unter welchen Umständen – nicht möglich gewesen, die Kalibrierungsfähigkeit dieses Modells herzustellen. Das ist der Grund, weshalb eine Genehmigung nicht erteilt werden konnte.
Wir, d. h. das Regierungspräsidium, arbeiten jetzt an einer Übergangsregelung. Aber auch hier gilt: Der Schutz von Grund- und Trinkwasser muss gewährleistet sein.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bis zur Erteilung der Versenkerlaubnis, die Fortführung der Kaliproduktion unverzüglich durch eine Übergangsregelung zu ermöglichen.
Noch ganz kurz. – Vom Wasserrecht ist hier überhaupt nicht die Rede. Sie können doch nicht einfach hergehen und eine Genehmigung geben. Das Wasserrecht hat hier Vorrang, und es muss geprüft werden. Erst wenn das ge
Der RP ist jetzt so weit, dass das Unternehmen zu dem Genehmigungsbescheid für einen Übergangszeitraum angehört werden kann. Wir gehen davon aus, dass die Genehmigung in Kürze erteilt werden kann, aber in reduzierter Weise und auch vom Zeitraum her beschränkt. Sie enthebt das Unternehmen nicht der Verantwortung, weiter am 3-DModell zu arbeiten und dem Behördengutachter dieses Modell so vorzulegen, dass bis zum Jahr 2021 eine Versenkung stattfinden kann. Das ist Auftrag und Aufgabe des Unternehmens. Dafür hat es die Verantwortung.