Protocol of the Session on July 23, 2015

Des Weiteren erwarten wir, dass die Ministerin die für das Betreuungsgeld aufgewendeten und auch für künftige Haushalte eingeplanten Mittel vollumfänglich für den Bereich Familienpolitik erhält und dass die frei werdenden Mittel ohne Abstriche in den Bereich Familie und Kinderbetreuung weitergegeben werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als CDU-Fraktion werden wir uns dafür einsetzen, dass sie im Sinne des beschriebenen Ziels von mehr Freiraum für Familien verwendet werden. Das ist sowohl über die Landesebene möglich als auch durch eine gescheite familienpolitische Ersatzmaßnahme im Bund.

Eine sehr diskussionswürdige Option ist das Elterngeld II, das die CDU-Fraktion des vorigen Landtags bereits vor Einführung des Betreuungsgelds vorgelegt hat. Mütter oder Väter, die sich auch nach dem ersten Lebensjahr ihres Kindes verstärkt den Erziehungsaufgaben widmen wollen, sollen entweder ein Jahr lang den Elterngeldsockelbetrag von 300 € erhalten oder für zwei Jahre die Hälfte davon. Einzige Voraussetzung ist, dass sie ihre Erwerbstätigkeit in dieser Zeit ein Stück weit beschränken.

Wir freuen uns auf diese Diskussion; denn Familien und ihre Bedürfnisse können nicht oft genug im Zentrum des Nachdenkens und der politischen Diskussion stehen.

Lassen Sie mich zum Schluss, in der letzten Minute, noch einmal auf die schrägen Behauptungen zahlreicher Kommentatoren eingehen. Als CDU-Fraktion wenden wir uns gegen die einfachen Wahrheiten der Volkserzieher und Volkswirte, wie es einmal sehr gut zugespitzt worden ist und von denen wir gerade wieder einige gehört haben.

Familiäre Erziehung und Bildung gerade in den frühen Jahren ist nicht hoch genug einzuschätzen, in ihren individuellen wie in ihren gesellschaftlichen Wirkungen. Es kann daher immer nur um eine kluge und stets neu auszuwiegende Ergänzung durch außerfamiliäre Angebote gehen, in Kita, Tagespflege, Kindergarten, über die Eltern nach den Bedürfnissen der Familie und besonders der Kinder entscheiden sollen, und das gilt sogar dort, wo man zu Hause nicht deutsch spricht.

Bindung geht nämlich Bildung voraus, das haben wir übrigens in der Enquetekommission noch einmal sehr ein

drücklich unterstrichen bekommen, Herr Merz. Sicher gebundene Kinder entfalten zuverlässiger ihre Potenziale als solche, denen die familiären Bezugspersonen zu früh genommen werden.

(Widerspruch bei der SPD und der LINKEN – Ja- nine Wissler (DIE LINKE): Die werden ihnen doch nicht genommen! – Weitere Zurufe)

Sie haben der Gesellschaft dann umso mehr zurückzugeben.

Last, but not least: Kinder, wie auch die Familien, in denen sie leben, sind verschieden. Jedes und jeder Einzelne hat eigene Bedürfnisse und Wünsche, über die wir nicht befinden wollen. Deshalb – letzter Satz – brauchen wir ein breites Spektrum von Optionen, in denen Familien entscheiden können, ob und wie sie Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut bringen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Es bleibt dabei: Familien brauchen Freiheit. Ein Elterngeld II wäre eine Möglichkeit, einen vernünftigen Schritt auf diesem Weg zu tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Bocklet, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle haben hier gemeinsam vor drei Jahren über die Einführung des Betreuungsgeldes auf Bundesebene diskutiert. Meine Fraktion hat damals klar und unmissverständlich geäußert, dass sie die Einführung des Betreuungsgeldes für falsch hält.

Es gab mehrere Argumente, aber die zwei wichtigsten möchte ich noch einmal aufgreifen. Damals wurde über 2 Milliarden € spekuliert; jetzt hat sich herausgestellt, dass Kosten in Höhe von etwa 1 Milliarde € entstanden sind. Wir haben das für eine falsche finanzpolitische Prioritätensetzung gehalten angesichts der Herausforderung, quantitativ und qualitativ gute Kinderbetreuung zu sichern. Deswegen haben wir gesagt, dieses Geld sei woanders besser angelegt.

Zweitens haben wir gesagt, dass auch wir natürlich den Menschen, die zu Hause ihre Kinder betreuen, eine Anerkennung zukommen lassen wollen. Wie sonst wäre die Zustimmung der GRÜNEN zum Elterngeld erklärbar, bei dem Menschen die ersten 14 Monate des Lebens ihres Kindes zu Hause betreuen und dafür eine Lohnersatzleistung bekommen? Daran kann man erkennen, dass auch wir GRÜNE schon immer ein positives Verhältnis dazu hatten, Anerkennung auch für die Betreuung zu Hause zu leisten.

Unsere Kritik am Betreuungsgeld war allerdings die, dass es ein Junktim gab, nämlich dass man sein Kind nicht gleichzeitig in einer öffentlichen Kindereinrichtung be

treuen darf. Das haben wir für falsch gehalten, weil sie nämlich dazu führt, die Kinder von frühkindlicher Bildung fernzuhalten.

Aus diesen beiden Gründen haben wir es damals für falsch gehalten, und diese Position vertreten wir auch noch heute.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was aber ist jetzt entschieden worden, meine sehr verehrten Damen und Herren? Entschieden wurde, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld aus formalen Gründen gekippt hat. Wo befinden wir uns jetzt in der Entscheidungsfindung? Die Bundesregierung und die Koalition in Berlin haben sich vereinbart – erst für August; jetzt heißt es, Anfang September –, darüber zu diskutieren, was mit diesem Geld passiert.

Also kommt alles, was wir jetzt zu dieser Stunde tun, einer Geisterdebatte gleich, einer blanken Spekulation. Wir hängen hier in Hessen davon ab: Kommen diese Mittel? Wie kommen diese Mittel? Mit welchen Vorgaben kommen diese Mittel? Heute ernsthaft und seriös darüber zu diskutieren ist völlig überflüssig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Um jetzt die Sorge der Sozialdemokratie und den Geist ihres Antrags aufzugreifen – versuchen Sie, mir gedanklich zu folgen –: Wann kommen wir denn in Hessen in die Situation, darüber nachzudenken, was wir mit diesem Geld machen?

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Abrüsten, Herr Kollege, abrüsten. – Dann, wenn die Bundesregierung, die zuständige Ministerin Schwesig, beispielsweise ihr Einverständnis geben würde, dass die Länder das Betreuungsgeld mit Bundesmitteln fortführen würden, kämen wir in Hessen überhaupt erst in die Situation.

Glauben Sie von der SPD allen Ernstes daran, dass Frau Schwesig umfällt? Sind Sie so kleinmütig? Glauben Sie nicht einmal an das, was Ihre eigene SPD auf Bundesebene so bekämpft? Die SPD auf Bundesebene will kein Betreuungsgeld – warum sollte sie die Mittel dafür den Ländern freigeben? Wo ist eigentlich Ihr Selbstbewusstsein? Wir haben nicht dieses Problem mit Ihrer Ministerin. Wir glauben deswegen, hier wird eine Geisterdebatte geführt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Noch einmal: Wir können in Hessen nur beispielsweise über die 100 Millionen € und deren Verwendung reden, wenn wir diese Gelder freigegeben bekommen.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Zweitens. Wir können überhaupt nur darüber spekulieren, über Ihre Sorge, Herr Merz, wenn Frau Schwesig zustimmt und die SPD auf Bundesebene zustimmt, dass wir das etwa für die Fortführung eines Betreuungsgeldes einsetzen.

Glauben Sie wirklich, die SPD auf Bundesebene tut das? Wir glauben das nicht. Die SPD ist auf Bundesebene noch nie umgefallen. Das kann doch gar nicht passieren, oder?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da wir davon ausgehen, dass die Bundesregierung und die SPD auf Bundesebene fest im Wort stehen, wird sich diese

Frage im September in Hessen nicht stellen. So einfach kann die Welt sein. Wenn sie sich anders stellt, ist es so, dass wir GRÜNE – ich bin mir sicher, auch die CDU – wie immer kampferprobt sind. Wir stellen uns immer neuen Herausforderungen. Ob Flüchtlinge oder Betreuungsgeld, uns kann nichts erschüttern.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung respektiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Im Gegensatz zu manchen anderen in diesem Hause ist das schon eine Aussage.

(Lachen bei der SPD)

Zweitens. Ja, wir müssen uns natürlich in diesem Kontext überlegen, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung kommen. Ich finde es ganz erstaunlich, dass eine Partei, die auf Bundesebene das Gesetz mit beschlossen hat, im Hessischen Landtag begrüßt, dass dieses Gesetz gekippt worden ist. Denn es ist ein Bundesgesetz, und es ist in einer Großen Koalition im Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Die Administration dieses Gesetzes erfolgt durch das Bundesfamilienministerium, durch Frau Schwesig, die der SPD angehört.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Insofern ist es ganz erstaunlich. Ich finde, es ist auch ein Zeichen für innerparteiliche Solidarität, ob man im Ringen um Kompromisse, die in Koalitionen immer wieder getroffen werden, am Ende den Versuch unternimmt, über eine gerichtliche Entscheidung einen politischen Profit zu suchen.

Mein Problem an der jetzigen Debatte ist, dass ich es schlicht und einfach den Antragstellern, der SPD, nicht abnehme, dass es ihnen um Qualität in der Kinderbetreuung geht,

(Timon Gremmels (SPD): Was?)

sondern ich habe eindeutig den Eindruck, dass hier ausdrücklich der Versuch unternommen wird, einen Keil zwischen die Koalitionspartner in Hessen zu treiben.