Protocol of the Session on July 23, 2015

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Frau Goldbach. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Hahn das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, dass ich es sehr interessant finde, wenn wir uns nach Hamburg-Altona begeben. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, wir sind im Hessischen Landtag.

(Günter Schork (CDU): Es ist aber schön da!)

Der eine sagt es so, der andere sagt es so. – Ich finde, gerade was die Quoren betrifft, können wir ganz konkret nach Hessen schauen. Es gibt eine Presseerklärung des

Hessischen Städtetags vom 2. Juli, aus der ich zitieren möchte:

„Der Hessische Städtetag lehnt eine Senkung der Zustimmungsquoren bei kommunalen Bürgerentscheiden ab“, sagt der Präsident des Verbandes Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen in der Präsidiumssitzung in Fulda.

Weiter geht das Zitat:

„Durch das Gesetzesvorhaben wird nicht mehr Bürgerbeteiligung geschaffen, sondern Minderheitspositionen zum Vetorecht gegen notwendige Sachentscheidungen auf kommunaler Ebene verholfen.“

(Beifall bei der FDP)

Ich wiederhole: Es wird „Minderheitspositionen zum Vetorecht gegen notwendige Sachentscheidungen auf kommunaler Ebene verholfen“. Der Hessische Städtetag schreibt weiter:

Dies könne die Energiewende genauso betreffen wie die Erweiterung von Gewerbegebieten. Der jüngste Frankfurter Bürgerentscheid um die umstrittene Pferderennbahn versus Fußballleistungszentrum des Deutschen Fußballbundes … zeige, wie wichtig ein Quorum von 25 % Zustimmung ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, klarer als der Hessische Städtetag in dieser Pressemeldung kann man die richtige Auffassung nicht zusammenfassen. Das ist auch die Auffassung der Freien Demokraten in diesem Haus.

(Beifall bei der FDP)

Darüber hinaus hat sich meine Vorrednerin Gedanken darüber gemacht, woher die Frauen in den Stadtparlamenten kommen sollen. Ich will Ihnen sagen, dass sich der Hessische Städtetag in derselben Presseerklärung Gedanken darüber gemacht hat, ob dann überhaupt noch Leute bereit sind, für Stadtparlamente zu kandidieren. Auch hierzu bringe ich ein Zitat, diesmal wieder von Bertram Hilgen:

Wenn wir den Stadtverordnetenversammlungen immer mehr wesentliche, wichtige und interessante Entscheidungen dadurch wegnehmen oder ihre Entscheidungen ab absurdum führen, finden wir in naher Zukunft keine Ehrenamtlichen mehr, die bereit sind, ein Mandat anzunehmen.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wie haben Sie es eigentlich geschafft, die Union, die bei dieser Frage immer eine sehr wertkonservative und mehrheitsbildende Meinung vertreten hatte, von diesem Pfad der Vernunft abzubringen? Für Hessen halte ich das für falsch.

(Beifall bei der FDP)

Einen weiteren Punkt, den wir als Freie Demokraten – früher hießen wir „Liberale“ – ablehnen, ist die Anhebung der Zahl der Bürgerinnen und Bürger, wenn es um die ehrenamtliche Führung einer Gemeinde geht. Es wird festgestellt, dass man nunmehr auch auf eine Größenordnung bis zu 5.000 Einwohnern gehen kann. Dies kann man machen. Aber die Folge davon ist nicht mehr Demokratie.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Die Folge davon ist weniger Demokratie. Die Folge davon ist mehr Macht der Verwaltung im jeweiligen Rathaus.

Wollen Sie das allen Ernstes, und wollen Sie es dann noch als ein Plus für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande verkaufen? Nein, entscheiden werden dann der Amtsleiter oder die Amtsleiterin; es gibt schon sehr viele Frauen. „Fachbereichsleiter“ heißen die jetzt, glaube ich – wie auch immer. Wie kann man in einem System wie dem, in dem wir uns derzeit bewegen, so auf das Wissen der Bürgerinnen und Bürger bzw. auf das der von ihnen direkt gewählten Hauptverwaltungsbeamten verzichten?

Ich halte das für falsch. Ich weiß, dass auch die Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker das für falsch hält. Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag wird sich jedenfalls gegen eine Änderung dieser 1.500-Einwohner-Grenze aussprechen.

(Beifall bei der FDP)

Letzte Bemerkung zu dem Gesetzentwurf insgesamt. Es ist schön, wenn man in § 12 Abs. 1 liest, dass nun die Parteien aufgefordert werden sollen, mehr Frauen auf die Liste zu setzen. Ich finde das wirklich schön.

Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann müssen Sie bitte konsequent sein. Die GRÜNEN haben vergessen, das in den Gesetzentwurf mit zu schreiben; ich glaube nämlich nicht, dass das von den Schwarzen kommt. Dann muss dort auch noch eine Aufforderung stehen, die in etwa heißt: Liebe Wählerinnen und Wähler, verzichtet beim Kumulieren und Panaschieren bitte auf euer Recht, und macht das auch immer geschlechtsausgeglichen. – Dann enthielte diese ganze Systematik wenigstens doch eine Logik.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, dass jeder in diesem Raum, jedenfalls die Abgeordneten, die Minister und die Staatssekretäre, schon einmal Kommunallisten aufgestellt hat. Sie wissen doch, dass es gar nicht mehr so interessant ist, auf welchem Listenplatz „man“ sich befindet, da – Gott sei Dank – Kumulieren und Panaschieren Anfang des letzten Jahrzehnts eingeführt worden sind. Daran war die FDP eifrig beteiligt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie konsequent das umsetzen wollen, was Frau Goldbach eben gesagt hat – Sie würde sich freuen, dass dadurch die Möglichkeit besteht, dass mehr Frauen hineinkommen –, müssen Sie in dem Gesetz auch klar an die Wählerinnen und Wähler appellieren: Nehmt von eurem Recht des Kumulierens und Panaschierens Abstand, und schreibt jeweils eine Quote auf das Papier. – So jedenfalls haben wir uns das Kumulieren und Panaschieren nicht vorgestellt.

(Beifall bei der FDP)

Zum Schluss diskutieren wir noch über einen Gesetzentwurf, der sozusagen mit auf den Bus aufgesprungen ist. Ich weiß nicht, ob es klug ist, eine Frage, die mit diesem Gesetzentwurf wirklich nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, auch noch dazuzupacken. Ich glaube, dass dieses Thema eines separaten Verfahrens bedarf und nicht des Versteckelns in diesem Gesetzentwurf.

Wir werden uns auf die Diskussionen im Innenausschuss, auf die fachliche Anhörung sowie auf die Aussagen der kommunalen Familie und der Spitzenverbände sehr freuen. Dann werden wir entscheiden, mit welchen Änderungsanträgen, z. B. in Bezug auf die Zusammenlegung von Kreisen, wir kommen. Sie können sich daran erinnern: Wir haben die Idee von Herrn Wilkes aufgenommen und wollen die ins „Gesetz- und Verordnungsblatt“ hineinbringen.

Aber das, meine sehr verehrten Damen und Herren, war nun wirklich nicht der große Wurf für mehr Bürgerbeteiligung, sondern es bedeutet eine Einschränkung an Demokratie, und das wollen wir in unseren Kommunen nicht haben. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Hahn. – Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Schaus das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Beuth, ich möchte einmal mit einem Lob beginnen – allerdings nur, wenn Sie das aushalten können.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Er liegt schon fast unter dem Tisch!)

Ja, er liegt schon fast. – Sie haben bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs zur Bürgerbeteiligung in den Kommunen im Februar dieses Jahres einen eigenen Gesetzentwurf für Mai oder Juni angekündigt und dies auch, wie ich finde, ziemlich genau eingehalten – ganz im Gegensatz zu Frau Ministerin Hinz, bei der wir gestern festgestellt haben, dass bei der Fehlbelegungsabgabe das Ziel sozusagen um ein Jahr verfehlt wurde.

Nun wünschte ich, ich könnte Ihren Gesetzentwurf auch inhaltlich loben. Aber das kann ich leider nicht. Sie hatten nämlich angekündigt, dass in Ihrem Gesetzentwurf insbesondere das Thema Bürgerbeteiligung eine große Rolle spielen werde. In Ihrem Sammelsurium der vielen Änderungen zu HGO, HKO und anderen kommunalen Gesetzen werden aber gerade einmal an vier von 73 Punkten – wenn man es noch wohlwollend meint – Änderungen für die Bürgerbeteiligung vorgenommen. Diesem Gesetzentwurf den Titel „Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ zu geben, ist schlicht Etikettenschwindel.

Schauen wir uns also einmal kurz an, was Sie in Ihrem Entwurf zu Bürgerbeteiligung ändern wollen. Wir begrüßen durchaus, dass Sie endlich eine Staffelung der Quoren bei Bürgerentscheiden einführen wollen – so, wie wir es bereits seit Jahren fordern. Auch wenn die Quoren aus unserer Sicht immer noch zu hoch angesetzt sind, geht die Senkung bei Kommunen mit über 50.000 Einwohnern zumindest in die richtige Richtung. Leider war es das dann aber schon wieder mit der Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger.

In den wenigen anderen Punkten, die sich mit Bürgerbeteiligung beschäftigen, werden entweder zahnlose Tiger geschaffen oder keine Erleichterungen für die Menschen vor Ort vorgenommen. So verzichten Sie z. B. bei Bürgerbegehren weiterhin darauf, das entsprechende Quorum auch für Gemeinden mit unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu senken. Wir hatten in unserem Gesetzentwurf eine maßvolle Senkung vorgeschlagen.

Sie führen zudem das sogenannte Vertreterbegehren ein, welches es den Mitgliedern der Gemeindevertretung ermöglichen soll, den Bürgerinnen und Bürgern Entschei

dungen mittels Beschluss zu übertragen. Wir teilen die Ansicht des Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes, dass für solch eine Möglichkeit überhaupt keine Notwendigkeit besteht.

Darüber hinaus halten wir die Möglichkeit, unangenehme Entscheidungen auf die Menschen vor Ort zu übertragen, um sich so möglicherweise aus der Verantwortung zu ziehen – darum geht es wohl im Einzelnen –, für keine besonders gute Idee. Diese sogenannte Mitmach-Falle widerspricht unserer Ansicht nach auch der eigentlichen Idee von Bürgerbeteiligung. Diese sollte den Menschen vor Ort ermöglichen, für sie wichtige Begebenheiten zu thematisieren oder sich gegen Entscheidungen der Gremien zu positionieren. Das ist ein ganz anderer Ansatz als der, den Sie gewählt haben. Eine Übertragung unangenehmer Entscheidungen aus den Gremien entspricht eben nicht der Idee der Bürgerbeteiligung. Sie ist allenfalls eine Verantwortungsübertragung der gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf die Menschen. Eine solche Möglichkeit lehnen wir entschieden ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die beabsichtigte Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Einen zahnloseren Tiger hat dieses Parlament wahrscheinlich noch nicht gesehen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Da hat es schon einige gesehen!)

Trotz des großen Lobes von Frau Goldbach: Fakt ist, Frauen und Männer „sollen nach Möglichkeit … gleichermaßen berücksichtigt werden“. Wie – frage ich mich – soll diese wachsweiche Formulierung auch nur im Ansatz das von Ihnen in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf völlig richtig skizzierte Problem lösen? Frau Goldbach, wenn Sie mehr Frauen in die Kommunalpolitik bekommen möchten, müssen Sie die Rahmenbedingungen für Kommunalpolitik so gestalten, dass Frauen ein Mandat wahrnehmen können. Das betrifft z. B. familienfeindliche Sitzungszeiten genauso wie die Entschädigungsregelung des § 27 HGO für sogenannte Hausfrauen, die nach wie vor nur mit einem Durchschnittssatz abgespeist werden sollen. Frau Goldbach, mit der beabsichtigten Änderung im Kommunalwahlgesetz jedenfalls werden Sie keine einzige Frau mehr dazu bewegen, ein kommunalpolitisches Mandat anzunehmen.

Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen im Februar dieses Jahres einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die direktdemokratischen Elemente in der HGO und der HKO erweitern bzw. konkretisieren soll. So fordern wir die Einführung eines Bürgerantrags, der natürlich mit einem verbindlichen Antragsziel verbunden sein muss. Darüber hinaus wollen wir das Petitionsrecht, wie es im Übrigen in neun anderen Bundesländern bereits gang und gäbe ist, in die hessische Kommunalverfassung aufnehmen und so den Umgang mit einer kommunalen Petition regeln. Wir wollen auch Bürgerbeteiligungen und Bürgerbegehren auf Kreisebene einführen – ein Thema, das Sie gänzlich ausgelassen bzw. im Gesetzentwurf begründet abgelehnt haben.

Wir haben darüber hinaus eine ganze Reihe weiterer Vorschläge gemacht, z. B. die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Ausweitung des Wahlrechts auf Nicht-EUAusländer sowie die Übernahme dieser Regelung in die HKO. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Vorschläge eine deutliche Stärkung der direkten Demokratie darstellen