Protocol of the Session on June 24, 2015

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Ich versuche doch nur, es zu erklären. Es hilft Ihnen, wenn Sie erst einmal zuhören. – Wenn wir uns darüber einig sind, dass die jeweiligen Erfüllungen der wechselweisen Koalitionsversprechen nicht etwas sind, was man auf die Ebene des Unanständigen schieben kann, dann kann man so eine Debatte gar nicht ernst nehmen.

(Der Ministerpräsident hat einen anhaltenden Hus- tenreiz.)

Meine Damen und Herren, Verzeihung, ich habe mit extremen Zahnschmerzen zu tun, das macht die Sache nicht einfacher. Allerdings wollte ich bei dieser Debatte selbst sprechen – darum habe ich den Staatssekretär gebeten, der eigentlich sprechen sollte –, weil mir das Thema sehr wichtig ist.

(Allgemeiner Beifall)

Wenn uns das Thema wichtig ist, dann sollten wir einen Blick nehmen, der ein bisschen weitergeht. Ich habe mit großem Interesse gelesen, wie das Bundesverfassungsgericht vereinnahmt wurde. Das ist nur ein Teil der Wahrheit.

Mit mindestens genauso großer Begeisterung und noch breiterer Literatur und Rechtsprechung wird vorgetragen, dass das Bundesverfassungsgericht eine andere Position vertritt. Ich will jetzt keine lange Exegese vornehmen.

Über zwei Dinge sollten Sie aber nachdenken. Warum hat Rot-Grün damals, Anfang dieses Jahrtausends, nicht einfach beschlossen: „Wer gemeinsam Verantwortung füreinander übernimmt, der führt im Prinzip“ – ich will das nicht alles wiederholen – „genauso eine Ehe, und deswegen öffnen wir die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“? – Es ist nicht 100 Jahre her. Warum hat man es nicht gemacht, wenn das so einfach ist? Warum hat die Regierung Schröder/Fischer damals gesagt: „Wir schaffen die eingetragene Partnerschaft“? – Genau aus dem Grund. Sie haben es nicht getan, weil sie jemanden diskriminieren wollten. Das können wir ausschließen. Es war die allgemeine Überzeugung: Das Institut der Ehe ist der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten. – Man muss diese Auffassung nicht teilen, aber es gehört zur Redlichkeit dazu, dass man es wenigstens noch einmal erwähnt. Die Logik ist doch ganz einfach, und niemand hat das damals im Deutschen Bundestag anders gesehen oder anders beantragt.

Man hätte dieses Institut nicht gebraucht, wenn man der Überzeugung gewesen wäre, Ehe ist Mann und Frau, aber auch Mann und Mann, und Frau und Frau. Deshalb sollte man heute nicht so tun, als sei das alles ganz selbstverständlich. Damals wurde gegen die Einführung der eingetragenen Partnerschaft geklagt. Die Kläger haben vorgetragen, es handele sich um einen Verstoß gegen Art. 6 Grundgesetz, wonach Ehe und Familie besonders privilegiert sind.

In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Nein, das ist nicht verfassungswidrig. Die Schaffung dieses Instituts ist verfassungsgemäß. Es hat dazu ausgeführt – das können Sie dort auch nachlesen –, dass es gerechtfertigt ist, weil Unterschiede zur klassischen Vorstellung der Ehe bestehen, ein anderweitiges Institut zu schaffen. – Das ist die Rechtslage. Das hat der Bundesinnenminister gestern gerade noch einmal erklärt. Diese Auffassung muss man nicht teilen, aber man muss sie mindestens einmal respektieren.

Zweite Bemerkung. Was ist denn mit der Diskriminierung? Ich glaube, wir sind glücklicherweise so weit, dass niemand gleichgeschlechtliche Verbindungen diskriminieren will. Das darf auch nicht sein. Als ich anfing, Jura zu studieren, gab es noch Kommentare, in denen gleichgeschlechtliche Verbindungen unter Strafe gestellt wurden. Das war gerade einmal ein paar Jahre her. Seitdem hat sich viel getan, zu Recht und zum Glück. Manches, was wir noch vor fünf oder zehn Jahren kritisch diskutiert haben, ist heute kein Thema mehr.

Im Kern geht es bei diesen Fragen noch um zwei Dinge. Das eine ist die Volladoption und das andere ist die Frage: Kann man auch das Institut der Ehe sozusagen gleichsetzen mit einer gleichgeschlechtlichen Verbindung?

Herr Ministerpräsident, ich muss Sie an die Redezeit der Fraktionen erinnern.

Frau Präsidentin, gleich. – Das sind die beiden Fragen, um die es geht, übrigens nicht nur in Deutschland. Wenn man schaut, mit welchen Leidenschaften in Frankreich, in Italien oder in Spanien solche Fragen diskutiert werden, dann spürt man, dass es dort um sehr grundlegende Dinge geht. Ich glaube auch nicht, dass die Entscheidung in Irland für uns von irgendeiner Bedeutung ist. Wir sollten selbst entscheiden, was wir für richtig halten. Ich glaube, wir haben gute Gründe dafür.

Meine Damen und Herren, deshalb bleibe ich dabei: Sie, Herr Kollege Schäfer-Gümbel, haben gesagt, alle seien sich einig, nur diese verstockte Union nicht. Frau Kollegin Arnoldt hat für die Union gesprochen. Eine Partei, die regelmäßig über 40 % bekommt, ist jedenfalls nicht so daneben, dass man sich locker hierhin stellen kann und sagen kann, es ist völlig egal, was die meinen.

(Manfred Pentz (CDU): Ganz genau!)

Es ist für mich nicht nur eine Mehrheitsfrage; das ist sie gar nicht. Für mich ist eine Frage: Wie halten wir die Gesellschaft zusammen, und wie kriegen wir das hin, dass nicht der, der „Diskriminierung“ schreit, glaubt, das sei ein Argument? Das ist ein verfassungsrechtlich absolut anerkannter Grundsatz. Etwas, das aus Gründen des überwiegenden Gemeinwohls unterschiedlich behandelt wird, ist keine Diskriminierung. Wenn wir mal diesen Spruch aus der Debatte herausnehmen, dann kommen wir schon ein ganzes Stück weit.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Was ist gemeint?)

Was sind die Gründe? Die muss man nicht teilen. Aber was sind die Gründe, die vorgetragen wurden? Die Gründe, die vorgetragen wurden – auch verfassungsrechtlich –, waren, dass nur Mann und Frau in der Lage sind, die Art zu erhalten.

(Norbert Schmitt (SPD): Da wird es spannend!)

Ja. Das muss man jetzt nicht teilen, aber man muss es wenigstens zur Kenntnis nehmen.

(Zuruf: Und kinderlose Ehe?)

Jetzt ist die Frage: Sind wir der Auffassung, dass wir über diese grundlegende Position hinweggehen, uns neu orientieren? – Dort sind wir in der Diskussion, nicht nur in der Regierung, sondern, wenn ich das zurückhaltend sagen darf, auch in der Union. Ich finde, Sie tun der Sache gut, wenn Sie einen Prozess sich klug finden lassen.

(Manfred Pentz (CDU): Ja, genau!)

Es gibt Menschen mit religiöser Überzeugung – ich finde, der Kollege Klose hat das sehr gut dargestellt; man muss die Fähigkeit haben, auch wenn man das Argument nicht teilt, es jedenfalls zu würdigen –, es gibt in unserem Land eine ganze Menge Menschen, die an dieser einen Stelle sagen: Nein, das wollen wir nicht gleichstellen. – Darin liegt nicht eine bewusste Diskriminierung, darin liegt keine Unwertentscheidung, sondern darin liegt eine Glaubensüberzeugung oder eine gesellschaftspolitische Überzeugung, die man nicht teilen muss, von der ich aber bitte, dass man sie respektiert.

(Manfred Pentz (CDU): Ja!)

Genau auf dieser Ebene werden wir meines Erachtens diese Fragen vernünftig miteinander ausdiskutieren und auch eines Tages lösen können.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Es geht um Grundrechte! Man sollte nicht mit der CDU koalieren!)

Deshalb bitte ich Sie herzlich – das geht an die FDP –: Halten Sie den GRÜNEN nicht Dinge vor, die Sie als Koalitionspartner ganz genauso gemacht haben. Und den SPD-Leuten möchte ich sagen: Tun Sie nicht so, als gälten Koalitionsvereinbarungen einfach nur auf der einen Seite. Sie gelten für Sie an anderer Stelle genauso, und Sie haben sich letzten Freitag genauso verhalten.

Wenn wir dann noch gemeinsam zwei Dinge festhalten – das Thema eignet sich nicht für das klassische politische Geprügel; es ist zu ernst und erfordert Respekt und Sensibilität –, dann wären wir gemeinsam in der Lage, was wir alle wollen, Menschen, die sich, warum auch immer, wie orientieren, ein Leben in Würde und möglichst in Erfüllung zu ermöglichen.

Da ist eine Menge geschehen, aus der Sicht mancher noch nicht hinreichend genug. Das nehme ich sehr ernst. Aber ich nehme auch sehr ernst, dass dieser Weg ein Weg ist, der eben beschritten werden muss, wenn man Menschen nicht in eine Situation bringen will, in der die einen gegen die anderen aufgestachelt werden. Deshalb meine herzliche Bitte – Sie möchten das jetzt im Einzelnen abstimmen –: Ich wollte sehr deutlich machen, wir ringen um den besten Weg. Akzeptieren Sie unser Ringen, akzeptieren Sie unsere besten Gründe für unsere Entscheidungen, und unterstellen Sie weder Feigheit noch Diskriminierungswillen. Das gilt für die Landesregierung, und das gilt ganz sicher auch für die beiden sie tragenden Fraktionen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Natürlich ist das Diskriminierung, nichts anderes!)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Bouffier. – Es liegen jetzt weitere Wortmeldungen vor, zunächst von Herrn Kollegen Rentsch von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. Fünf Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, zunächst gute Besserung von meiner Seite.

(Ministerpräsident Volker Bouffier: Danke!)

Eine sehr ernst gemeinte Bemerkung, was dieses Thema angeht.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU)

Ich will drei Punkte sagen, die mir wichtig sind. Der erste Punkt. Herr Ministerpräsident, Sie haben die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zitiert. Die Gründe des Gemeinwohls, aber auch Erhaltung der Art sind Grundbestandteile eines Urteils, das sich aus dem Jahre 1959 sehr zentral auf die Weimarer Reichsverfassung bezieht. Ich habe ganz bewusst an diesem Pult das aktuellste Urteil, das das Thema gleichgeschlechtliche Lebenspart

nerschaften betrifft, aus dem Jahre 2013 – ich sage: 19. Februar 2013 – zitiert, wo das Bundesverfassungsgericht zum Thema Sukzessionsadoptivrecht klarstellt – ich zitiere –:

Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes.

Das ist der letzte Satz, sozusagen der letzte materiell wesentliche Satz des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema. Deshalb sollte er auch die Grundlage dieser Debatte sein und nicht mehr die Weimarer Reichsverfassung, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Ich würde auch gerne einmal über diese Frage diskutieren, denke aber, das wird heute nicht mehr klappen, was die Gründe des Gemeinwohls sein sollen, die eine solche Position in dieser Frage rechtfertigen. Das würde mich wirklich einmal interessieren.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Ein zweiter Punkt, und jetzt bin ich bei den GRÜNEN und auch verteidigend bei den GRÜNEN. Aus dem Umstand, dass kleine Koalitionspartner häufig Rücksicht auf den größeren nehmen müssen,

(Zuruf von der CDU: Wechselseitig!)

sollte man nicht den falschen Rückschluss ziehen, dass die immer alles richtig finden. Bei der Frage, wie Themen im Vorfeld gedeutet und sozusagen positioniert werden, kann man feststellen, dass für die GRÜNEN dieses Thema ein ganz elementares Thema war. Ich glaube, da gibt es keinen Dissens. Jetzt stelle ich einfach nur fest, was hinten herausgekommen ist.

Zu der Frage der Enthaltung, Herr Ministerpräsident, dem Thema „Enthaltung“, wie Sie es nennen, also der Nichtzustimmung, wie wir sie genannt haben. Die Nichtzustimmungen, die wir in fünf Jahren gemeinsam produziert haben, waren ungefähr so viele, wie Sie mittlerweile in einem Jahr im Bundesrat produziert haben. Ich habe die Liste dabei, wo die Hessische Landesregierung mittlerweile, wie Sie es formulieren, sich enthält, aus unserer Sicht nicht mehr zustimmt bzw., um es mal im Klartext zu sagen, keine Meinung mehr hat.

(Der Redner hält eine Liste hoch.)

Es geht z. B. um die Fragen Haushaltsbegleitgesetz, Gesetz zur Bekämpfung von Steuerstraftaten, Entschließung zur Regulierung von Prostitution. Ich kann die Liste gerne vorlesen und kann sie Ihnen gerne geben. Es sind mittlerweile so viele Positionen, wo diese Hessische Landesregierung, die einmal sehr stark führend war bei der Frage, dass ein Land auch in Berlin mit den Ton angegeben hat, wohin es programmatisch geht, keine Position mehr hat und nicht mehr zustimmt. Insofern ist das ein Thema, das hier zu behandeln ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Thema, das hier definitiv diskutiert werden sollte.

(Beifall bei der FDP und der SPD)