Protocol of the Session on April 29, 2015

(Timon Gremmels (SPD): Das hieß in der Antwort auf die Kleine Anfrage ganz anders!)

Im Haushalt 2015 sind hierfür im Förderprodukt Klimaschutz, Kap. 09 21, Förderprodukt 2, Mittel eingeplant.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Dort sind 1 Million € vorgesehen, um Kommunen bei der Durchführung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes, zur Steigerung der Akzeptanz des Einsatzes erneuerbarer Energien, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.

(Manfred Pentz (CDU): Sehr richtig!)

Dies gilt insbesondere für Kommunen, die von den Auswirkungen von Windkraftanlagen betroffen sind. Im Haushaltsplan sind also die erforderlichen Vorkehrungen bereits getroffen worden.

(Beifall bei der CDU)

Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung ist daher nicht notwendig. Die von der SPD beantragte Regelung sollte auch deshalb nicht in die LHO aufgenommen werden, da die Landeshaushaltsordnung im Wesentlichen ein Verfahrensgesetz darstellt und daher einzelne Fördermaßnahmen, wie erwähnt, über das Haushaltsgesetz abgebildet werden können und sollen. Folglich ist der Gesetzentwurf der SPD abzulehnen.

Ich will nur das Stichwort „Weinmeister-Erlass“ nennen; da geht es auch um die Auswirkungen von Standorten und darum, dass etwas Abhilfe geschaffen werden kann. All diese Informationen sind für die SPD aber nicht neu. Schließlich hat Frau Umweltministerin Hinz in ihrer Antwort vom 25. März 2015 auf die Kleine Anfrage des Kollegen Gremmels die erforderlichen Informationen und den aktuellen Sachstand mitgeteilt. Von daher ist die Vorlage dieses Gesetzentwurfs durch die SPD einmal mehr verwunderlich und offensichtlich nur eine politische Nebelkerze, um die GRÜNEN vorzuführen.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Nein, die CDU! Die GRÜNEN führen sich schon selbst vor!)

Letztlich zeigt die Übernahme des alten Gesetzentwurfs der GRÜNEN aber nur, dass die SPD über ein Jahr lang braucht, um einen alten Gesetzentwurf abzuschreiben, und in diesem Zeitraum keinen eigenen Entwurf, der z. B. auf die Kritik aus der damaligen Anhörung eingeht, hinbekommt. Die Anzuhörenden von damals müssen sich richtiggehend verhohnepipelt vorkommen.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass zudem auch die beihilferechtlichen Vorgaben, EU-Fördergrundsätze und das Wettbewerbsrecht bei der konkreten Ausgestaltung derartiger Vorhaben zu beachten sind, sodass eine rechtssichere Lösung sicherzustellen ist. Was Sie fordern, ist eine direkte Abgabe von Hessen-Forst an eine Kommune ohne formale Gegenleistung. Wir dürfen nicht vergessen, die Staatswaldflächen gehören der Bevölkerung des Landes Hessen, also uns allen. Der Nutzen aus diesen Flächen gehört ebenfalls uns allen. Was die SPD vorhat, ist eine Umverteilung des Eigentums aller auf eine kleine ausgewählte Gruppe. Das ist nicht sozial.

(Zuruf von der SPD)

Lassen Sie mich jetzt auf den eigentlichen Hintergrund für diesen Gesetzentwurf kommen. SPD und GRÜNE haben im Hessischen Landtag über zehn, elf Jahre Koalitionen gebildet, die immer von Zank und Streit und Streit und Zank begleitet wurden. Den früheren Hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner hat das so getroffen, dass er am Ende das Handtuch geworfen hat. Die Wahl von Walter Wallmann zum Ministerpräsidenten haben Sie nicht als Menetekel verstanden. Sie haben 1991 mit Streit und Zank und Zank und Streit weitergemacht.

Ich habe die letzten 16 Monate dieser Vorstellung miterlebt. Sie haben sich gegenseitig blockiert. Für die SPD waren die GRÜNEN immer der widerspenstige, widerborstige Teenager, den man zur Ordnung rufen muss. Eine Partnerschaft hat damals nie stattgefunden.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt hat die CDU die GRÜNEN auf Linie gebracht, als widerspenstig sind sie nicht mehr zu erkennen!)

Am Ende gab es gegenseitiges Blockieren von Gesetzesvorlagen. Wer es noch mitbekommen hat: Das Tierseuchengesetz und das Wassergesetz wurden dann zurückgezogen und nicht mehr verabschiedet. Lauter solche Geschichten. Dann gab es noch den Rücktritt einer Ministerin, eine neue Ministerin wurde ernannt. Sie sitzt heute hier hinten. Damals hat sie bei der Verabschiedung mein Vertrauen nicht bekommen. Heute hat sie mein Vertrauen.

(Zurufe von der SPD)

Heute hat sie mein Vertrauen und rechtfertigt es jeden Tag durch ihr Handeln. Das ist etwas, was die SPD in der gesamten Zeit nicht wahrgenommen hat, in 16 Jahren Opposition: Bei den GRÜNEN hat sich ein Wandel vollzogen.

(Norbert Schmitt (SPD): Priska, du hast seltsame Freunde gefunden! – Unruhe bei der SPD – Glockenzeichen des Präsidenten)

Aus diesem widerborstigen Teenager ist eine reife junge Dame geworden, die sich nach einem Partner umschaut, der reif ist, Verständnis hat, der die GRÜNEN ernst nimmt und annimmt

(Demonstrativer Beifall des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

und der zu einer Partnerschaft auf Augenhöhe bereit ist. Das ist die Grundlage dafür, dass die Koalition in Hessen zwischen Schwarz und Grün so gut läuft. Das haben Sie bis heute nicht verstanden. Ihr Ansatz ist verschmähte Liebe, Sie sind der verschmähte Liebhaber, der der Ex jetzt einen reinwürgen will. Das ist die Geschichte, die hier abläuft.

Ich stelle zusammenfassend fest: Mittel für die Zuwendung an die Kommunen sind bereits im aktuellen Haushaltsplan vorgesehen. Eine Änderung der LHO ist aus unserer Sicht nicht erforderlich und abzulehnen. Verschmähte Liebe ist ganz und gar kein Argument für eine Gesetzesänderung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Dietz. – Es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Gremmels.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Allein dafür hat sich schon dieser Gesetzentwurf gelohnt, weil wir jetzt endlich wissen, wie das Verhältnis zwischen CDU und den GRÜNEN im Hessischen Landtag ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der LIN- KEN)

Es ist ein Tochter-Vater-Verhältnis, die GRÜNEN als Tochter und die CDU als Vater. Mir fällt jetzt schon gar nichts mehr dazu ein. Unter Freud würde mir vieles dazu einfallen.

Herr Dietz, ich wollte zu Ihrer Geschichtsstunde zurückkehren. Sie müssen sich schon einmal einig werden, was jetzt gilt. Brauchen wir aus Sicht der Landesregierung eine Änderung der Landeshaushaltsordnung, oder brauchen wir sie nicht?

Frau Hinz, Sie haben, unterschrieben am 13.03. dieses Jahres, auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion, Drucks. 19/1595, auf die Frage Nr. 5 geantwortet:

Der Gesetzentwurf Drucks. 18/7201 zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) sah die direkte Abführung von Pachteinnahmen auf landeseigenen Grundstücken, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden, an die betroffenen Kommunen vor. Dies hätte bedeutet, auf einen Teil der dem Land zustehenden vollen Pachtzahlung zu verzichten.

Das Land ist gemäß § 19 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie § 34 LHO jedoch verpflichtet, die Einnahmen vollständig zu erheben.

Also steht dem die Landeshaushaltsordnung entgegen. Herr Dietz hat genau das Gegenteil davon erzählt. Sie müssten sich in der Koalition schon einmal einig darüber werden, was nun gilt.

In der letzten Wahlperiode hat der Finanzminister genau das Gleiche auf unseren Berichtsantrag vom 13.11.2012 mitgeteilt – ein Berichtsantrag, den wir von Frau Puttrich und von Herrn Schäfer haben beantworten lassen –:

Im Ergebnis wurde herausgearbeitet, dass eine Abführung pauschaler Anteile von den Pachteinnahmen … an die Kommune nicht in Betracht gezogen werden kann, weil dafür weder in § 63 noch in § 64 Landeshaushaltsordnung eine Ermächtigungsgrundlage besteht …

(Norbert Schmitt (SPD): Hört, hört!)

Sie müssen sich schon einmal einigen. Wenn Sie sagen, wir brauchen keine Änderung der Landeshaushaltsordnung und können das in den Haushaltsberatungen einfach regeln, dann sind wir gerne bereit. Wir haben nur den Fehler gemacht, auf Sie zu hören,

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Gremmels, Sie müssten zum Schluss kommen.

weil Sie, Herr Schäfer, immer gesagt haben, dazu müsse man die Landeshaushaltsordnung ändern. Ich möchte heute von der amtierenden Landesregierung wissen, was gilt. Müsste man die Landeshaushaltsordnung ändern, ja oder nein? Einfache Frage, einfache Antwort. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Peter Stephan (CDU))

Kollege Dietz, zur Erwiderung.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gremmels, das waren jetzt viele Fragen an die Landesregierung.

(Unruhe bei der SPD – Glockenzeichen des Präsi- denten)

Eigentlich sind diese Fragen nicht passend für eine Kurzintervention. Ich will aber das eine noch klarstellen: Wir machen nichts mit Minderjährigen. Ich habe von einer reifen jungen Dame gesprochen. Das ist Ihr Problem, Sie kriegen es nicht hin. Sie suchen immer nach irgendwelchen Koalitionen, um die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten zu stellen. Wie Sie mit Ihren möglichen Partnern wirklich umspringen, haben Sie noch gar nicht kapiert. Ich hoffe, Sie kapieren es in der Zukunft auch nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Dorn, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt kommt die Tochter! Warum war das falsch, was Sie früher gemacht haben? – Torsten Warnecke (SPD): Keine Liebesgeschichten!)

Herr Kollege Rudolph, wir hatten uns einmal darauf verständigt, wenn eine Rednerin oder ein Redner nach vorne kommt, dass wir sie nicht gleich mit Zwischenrufen empfangen. – Frau Kollegin Dorn hat das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Gremmels, ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass unsere grüne Politik für Sie so maßgeblich ist, dass sie 1 : 1 Gesetze aus unseren Oppositionszeiten abschreiben. Ich nehme auch ganz erfreut zur Kenntnis, dass unser Koalitionsvertrag für Sie so wichtige Aspekte beinhaltet, dass Sie gar nicht abwarten können, wann sie endlich erfüllt werden. Das ist doch ein schönes Zeichen.