Insofern freue ich mich auf spannende und interessante Diskussionen im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Günter Schork. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das war die erste Lesung des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss überwiesen. – Das ist einvernehmlich.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) – Drucks. 19/1858 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die hessische SPD war die Energiewende immer mehr als der Klimaschutz und die Produktion von sauberem Strom. Für uns bedeutet die Energiewende auch eine Stärkung der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energie, die Wertschöpfung in die Region und in die Kommunen bringt.
Wenn wir Diskussionen wie die gerade zum KFA geführte verfolgen, nämlich an welcher Stelle den Kommunen immer mehr Geld vorenthalten wird, stellen wir fest, wir müssen ihnen neue Einnahmequellen eröffnen. Dazu kann auch eine dezentral organisierte Energiewende beitragen.
Deswegen haben wir alle das auf dem Hessischen Energiegipfel festgeschrieben. Da gibt es eine Passage, in der wir erklärt haben, wir wollen auch die Kommunen beteiligen, die Anrainer von Staatsforstflächen sind; denn das Land Hessen kann bei der Energiewende über den Staatsforst zukünftig richtig viele neue Einnahmen generieren. Das ist auch gut und richtig so.
Aber ich sage Ihnen klar und deutlich: Auch die Städte und Gemeinden, die in der Nähe einer Staatsforstfläche liegen, müssen daran partizipieren können. Auch sie müssen davon profitieren, wenn ihre Bewohnerinnen und Bewohner in der Nähe einer Windkraftanlage leben. Eine solche Anlage stellt eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar; das ist gar keine Frage. Dann sollen sie aber wenigstens finanziell davon profitieren.
Das war das Ergebnis des Hessischen Energiegipfels. Schwarz-Gelb hat damals lange gebraucht, um festzustellen, dass dem angeblich die Landeshaushaltsordnung entgegensteht. Das ist das, was Finanzminister Dr. Schäfer immer gesagt hat.
Die GRÜNEN waren damals noch in der Opposition. Sie haben in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht, in dem sie die Landeshaushaltsordnung entsprechend ändern wollten. Das war von den Kollegen der GRÜNEN auch gut gemacht. Jetzt regieren sie mit und wollen davon nichts mehr wissen. Das ist etwas seltsam.
Ich will jetzt ein Zitat bringen. Frau Dorn hat in der Debatte am 4. September 2013 anlässlich der zweiten Lesung im Landtag gesagt – da war schon absehbar, dass SchwarzGelb nicht zustimmen wird –:
Wir werden diesen Gesetzentwurf in einigen Monaten einfach noch einmal einbringen, und dann werden wir die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger an den Pachteinnahmen beteiligen und die Energiewende in Bürgerhänden verwirklichen.
Damals hat Herr Al-Wazir, der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, in Bezug auf eine Äußerung von Herrn Irmer, die ich hier nicht zitieren will, dazwischengerufen:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war der Zwischenruf von Herrn Al-Wazir zu Frau Dorn. Ich finde, recht hatten beide.
Aber wir haben gewartet und gesagt: Okay, wir lassen ihnen einmal knapp ein Jahr in der Regierung. – Frau Dorn, dass Ihnen das nicht schmeckt und Sie jetzt sagen: „Machen Sie weiter“, ist klar.
Wir haben Ihnen ein Jahr lang Zeit gelassen und gehofft und erwartet, dass ein solcher Gesetzentwurf von Ihnen eingebracht würde. Dieser ist aber bis zum heutigen Tage nicht gekommen.
Stattdessen haben wir einmal Anfang des Jahres im Rahmen einer Kleinen Anfrage nachgefragt, was denn jetzt mit dem Thema der Beteiligung der Anrainerkommunen sei. Daraufhin bekamen wir von Frau Hinz, der Umweltministerin, die Antwort, dass wir, statt einer ordentlichen, planbaren und für die Kommunen berechenbaren gesetzlich verankerten Grundlage einer Pachtbeteiligung, wie sie in Rheinland-Pfalz übrigens üblich ist, ein Förderprogramm bekommen sollen – ein läppisches, auf drei Jahre befristetes Förderprogramm in Höhe von 1 Million € pro Jahr, und dies auch noch zweckgebunden. Das heißt, die Kommunen können nicht frei darüber entscheiden, was sie mit dem Geld machen, sondern es wird von Ihnen auch noch an einen bestimmten Zweck gebunden.
Wir haben auch nach den Kriterien gefragt; auch dazu gibt es bis zum heutigen Tage nichts. Auf die Kleine Anfrage, die wir eingebracht haben, hieß es damals, man sei hausintern noch in der Abstimmung. Danach müsse man im Kabinett noch eine Ressortabstimmung machen. Es wurde also alles auf die lange Bank geschoben. Ich finde, das ist ein Unding. Die Kommunen haben nicht nur Brotkrumen, die Kommunen haben einen ordentlichen Anteil an der Energiewende verdient.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sieht nicht nur die SPD so. Ich möchte einmal aus der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ vom 20. Februar dieses Jahres zitieren, denn in einem Kommentar wird geschrieben:
Das Land verweist zur Begründung für sein Nein auf angebliche rechtliche Probleme. Komisch, wo das Modell in Hessens Nachbarland doch funktioniert. Komisch ist auch, dass der Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün plötzlich nicht mehr gelten soll.
Ich finde, die „HNA“ hat völlig recht. Sie formulieren doch auch sonst jede Passage Ihres Koalitionsvertrags um, und darüber müssen wir hier dann abstimmen.
Nehmen Sie doch einfach einmal diese Passage; ich habe einmal den Koalitionsvertrag herausgesucht, denn dort steht:
Wir wollen die Kommunen an einem Teil des wirtschaftlichen Ertrags aus landeseigenen Flächen (Pachteinnahmen) beteiligen, unter der Voraussetzung, dass auch unter den Kommunen ein solidarischer Ausgleich erfolgt.
Das ist richtig. Aber wo ist denn Ihr Gesetzentwurf? Auch dann, wenn Sie dies umsetzen wollen, muss die Landeshaushaltsordnung geändert werden, aber selbstverständlich. Darauf hat Frau Hinz, Ihre Ministerin, geantwortet, dass es keine Änderung geben werde. Wir haben damals mit der Kleinen Anfrage Drucks. 19/1595 abgefragt:
Welche Möglichkeiten gibt es, diese rechtlichen Bedenken, z. B. durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung, zu beseitigen.
Vor dem Hintergrund der oben genannten haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich die Intentionen des Gesetzentwurfs Drucks. 18/7201 durch eine Zuwendung an die Kommunen einfacher erreichen.
Das heißt, Ihre eigene Ministerin sagt, dass das, was im Koalitionsvertrag steht, nicht mehr gilt. Und was sagt Frau Dorn in der „Frankfurter Rundschau“ hierauf? Sie sagen in der „Frankfurter Rundschau“, dass Sie an die CDU, Ihren Koalitionspartner, Zugeständnisse machen müssten und deswegen diese Änderung nicht voranbringen könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie haben Ihren Wahlkampf und Ihre Bilanz einmal damit überschrieben: „Grün wirkt“. Wenn Sie die Kommunen wirklich einmal ordentlich beteiligen wollen, werden wir Sie an Ihren Aussagen messen. Wir haben diesen Gesetzentwurf 1 : 1 eingebracht, also so, wie Sie ihn diesem Landtag noch als Oppositionsfraktion vorgelegt haben. Wir messen Sie jetzt an Ihren Worten vor der Wahl. Kommen Sie zur Vernunft. Kommen Sie zu dem Konsens des Hessischen Energiegipfels zurück. Lassen Sie uns die Kommunen angemessen an den Pachteinnahmen von Hessen-Forst beteiligen. Es ist ein kleiner Beitrag, um vor Ort Akzeptanz zu schaffen. Es ist eine Möglichkeit, um den Kommunen neue Einnahmequellen zu generieren. Das war Ihr Versprechen vor der Wahl. Sie haben in den Beratungen unserer Gesetzesvorlage in den Ausschüssen nun die Gelegenheit, Farbe zu bekennen. Zeigen Sie, dass Grün wirklich „wirkt“, dass Sie sich auch durchsetzen können und dass Sie sich bei einem Ihrer Kernthemen nicht von Ihrem Koalitionspartner durch die Manege ziehen lassen.
Also, Sie haben jetzt die Chance dazu. Wir haben Ihnen hiermit einen Weg aufgezeigt, den Sie noch in der letzten Wahlperiode für richtig gehalten haben. Springen Sie über Ihren Schatten. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Es ist ein guter Gesetzentwurf, er stammt ja aus Ihrer Feder. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden, dass ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag kommen würde; klar, das muss
Zur Erleichterung der Akzeptanz der Entwicklung von Windparks an geeigneten Standorten unterstützen wir eine Solidargemeinschaft zwischen dem Land und Kommunen einerseits und von Kommunen untereinander andererseits. Wir wollen die Kommunen an einem Teil des wirtschaftlichen Ertrags aus landeseigenen Flächen … beteiligen, unter der Voraussetzung, dass auch unter den Kommunen ein solidarischer Ausgleich erfolgt. Innerhalb der jeweiligen Solidargemeinschaft für ein konkretes Projekt gelten für das Land die gleichen Konditionen wie für die übrigen kommunalen Beteiligten.
Damit hat die Koalition ihre Absicht deutlich gemacht. Ziel dieses Vorgehens ist, verschiedene Kommunen zu motivieren, Solidargemeinschaften mit verschiedenen Akteuren zu bilden, um die objektiv besten, umweltschonendsten und effizientesten Standorte für Windkraftanlagen auszuwählen und Standorte eben nicht nach Eigentümerschaft auszuwählen. An solchen Prozessen der gemeinsamen Planung beteiligt sich Hessen-Forst. Wir müssen darauf achten, dass wir durch eine einseitige Abführung von Pachteinnahmen keine Fehlanreize setzen. Das Kriterium für die Auswahl der Fläche bzw. der Vorrangfläche müssen Windhöffigkeit und geringer Konflikt mit Natur-, Landschafts- und Menschenschutz sein. Eine einseitige Pachtabführung könnte private Flächeneigentümer benachteiligen. Das ist auch ein Problem der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Akteure. Um dieses im Koalitionsvertrag beschriebene Vorhaben umzusetzen, bedarf es jedoch keiner Änderung der Landeshaushaltsordnung. Dieses Vorhaben kann über eine Zuwendung an die Kommunen einfacher erreicht werden und als Fördermaßnahme im Rahmen des Haushaltsplans somit abgebildet werden.