Stattdessen erbat RWE einen Bescheid des Inhalts, dass die Landesregierung dies untersagen solle. RWE hat also selbst darum gebeten, ihr eigenes Recht nicht ausüben zu dürfen.
Abgesehen davon, dass RWE diesen Bescheid – es gab ja keinen von mir – gerade nicht bekommen hat, sondern eine politische Antwort, ist doch auf Folgendes hinzuweisen. RWE kann doch nicht einerseits verlangen, ihr eigenes Recht nicht ausüben zu dürfen, um andererseits aus Gründen, die RWE selbst herbeigeführt und selbst zu verantworten hat, nun von einem anderen, nämlich hier dem Land Hessen, Schadenersatz zu verlangen.
Das ist nicht nur unlogisch, das ist auch unbegründet. Deshalb ist auch Ihre Auffassung, dass dieser Brief Schadenersatzforderungen eröffne, unlogisch, unbegründet und falsch.
Ich stelle fest: Wir haben nichts zu verbergen, ich schon gar nicht. Ich habe nach bestem Wissen zum Wohle des Landes Hessen gehandelt.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Das ist falsch!)
Interessant finde ich – darauf möchte ich heute nicht verzichten –, einmal den Blick auf das Verhalten der Mitglieder der SPD zu lenken, wenn es darum geht, wirklich Aufklärung zu erhalten. Der Presse war zu entnehmen, dass der Untersuchungsausschuss einen Zeugen hören möchte, der in verantwortlicher Position im Bundesumweltministerium bereits seinerzeit, im Jahr 2011, also bevor die Schlie
ßungsverfügung herausging, festgestellt hat, dass im Fall der Schließung der Kraftwerke der Bund und nicht die Länder eventuelle Folgen einschließlich Schadenersatzansprüchen tragen muss. Sie werden mir alle zustimmen, dass das ein Umstand ist, der für die Aufklärung des Sachverhaltes und die Wahrung der Interessen des Landes von höchster Bedeutung ist.
Herr Ministerpräsident, ich darf darauf hinweisen, dass die für die Fraktionen vorgesehene Redezeit abgelaufen ist.
Sie hat es damit begründet, dass man sich in einem Schadenersatzprozess befinde. Noch eindrucksvoller sind die Antworten, die sie in einem Interview der „taz“ gegeben hat. Dort führt Frau Kollegin Hendricks aus, es genüge, nur die politische Spitze und nicht die Ministeriumsmitarbeiter zu hören. Diese Position ist schlichtweg unhaltbar. Dann brauchen wir auch keinen Untersuchungsausschuss mehr.
(Anhaltender Beifall bei der CDU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Wolfgang Greilich und Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP))
Frau Präsidentin, Verzeihung, jetzt wird es länger dauern. Aber Herr Kollege Schmitt ist einfach ein köstlicher Zwischenrufer.
(Günter Rudolph (SPD): Die SPD ist an allem schuld! – Gegenruf von der CDU: Herr Rudolph, das ist ein guter Ansatz!)
Was hat er denn dazwischengerufen? – Er hat dazwischengerufen, Frau Merkel habe die Erklärung nicht abgegeben. Ich wollte das nur einmal fürs Protokoll sagen, damit wir das streitfrei stellen.
Die Aussagegenehmigung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Ministeriums erteilt der zuständige Minister oder die zuständige Ministerin. Kabinettsbeschlüsse bedarf es für Regierungsmitglieder. Hier ging es um einen Mitarbeiter des Umweltministeriums. Meine Damen und Herren, ich wollte das einmal geklärt haben, damit Sie beim nächsten Zwischenruf nicht wieder völlig danebenliegen.
Deshalb komme ich noch einmal darauf zurück. Bei einem solchen Verhalten, wie es Frau Kollegin Hendricks an den Tag gelegt hat, hätte man doch erwarten können, dass das Aufklärungsinteresse der hessischen SPD nicht vor der Parteigenossin in Berlin haltmacht, sondern dass deutlich, klar und – lieber Herr Rudolph, wie es Ihre Art ist – laut dagegen vorgegangen wird.
Entschuldigung. – Herr Kollege Schmitt, wir wollen das Wort „gelogen“ in diesem Parlament nicht verwenden.