In den politischen Auseinandersetzungen während der Wahlkämpfe gab es die eine Gruppe, die gesagt hat, sie wolle die Steuern sogar noch erhöhen, und die andere Gruppe, die gesagt haben: Wir haben ein Steuerbelastungsniveau, das ausreichen muss, um das Gemeinwohl zu finanzieren. – Zu diesem Steuerbelastungsniveau gehört aber auch der Solidaritätszuschlag. Er ist Bestandteil des Steuerbelastungsniveaus. Deshalb glaube ich, dass sich diejenigen, die jetzt sagen, sie seien für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags, am Ende konsistent auf einer Linie bewegt haben.
Lassen Sie mich noch auf Folgendes hinweisen. Bei der Einführung des Solidaritätszuschlags in den Neunzigerjahren regierte auf der nationalen Ebene eine Koalition aus CDU und FDP. Der Solidaritätszuschlag ist damals aus
Vorsicht, er ist als unbefristete Sonderabgabe eingeführt worden. Hätte die damalige Koalition beabsichtigt, das Ende der Abgabe an ein bestimmtes Datum zu koppeln, hätte sie das tun können. Sie hat es nicht gemacht.
Der Vorwurf der Dreistigkeit aus den Reihen der FDP an andere finde ich einen beachtlichen Vorgang. Aber lassen wir das an der Stelle.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Florian Rentsch (FDP): Das ist unglaublich!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns einen Augenblick über die Sache reden. Über die Verwendung des Solidaritätszuschlags gibt es im Moment vielfältige Diskussionen. Kollege Boddenberg hat darauf hingewiesen. Der Herr Ministerpräsident ist gerade in einer Ministerpräsidentenkonferenz ungewissen Ausgangs zu der Fragestellung, wie man die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu sortiert. Wir Hessen haben ein genuines Interesse daran, dass unsere Interessen bei dieser Frage – Stichwort: Länderfinanzausgleich – und in dieser Debatte seriös berücksichtigt werden, sodass wir eine Chance haben, ein Stück weit überproportional von der Entlastung zu profitieren.
Aber, meine Damen und Herren, dieses Interesse wird dann konterkariert, wenn der Hessische Landtag dem Ministerpräsidenten, der in Berlin gerade in diesem Sinn verhandelt, mit einem Beschluss in den Rücken fällt, wonach das Geld, das er möglicherweise benötigt, um eine Entlastung für Hessen zu erreichen, gestrichen wird. Auch so kann man jemandem in den Rücken fallen. Das machen wir ausdrücklich nicht.
Deshalb lassen Sie uns die Diskussion in Ruhe und Gelassenheit fortsetzen: Welche Elemente brauchen wir bei der Verwendung der Mittel künftig? Welcher Teil ist für die Haushaltsnotlagenländer notwendig? Brauchen wir dafür einen Fonds, oder reichen Zinszuschüsse? In welchen Dimensionen wird weiterhin Geld für den Aufbau Ost benötigt? Wie bekommen wir es hin – Kollege Boddenberg hat auch darauf hingewiesen –, den Investitionsanforderungen bei der Infrastruktur unabhängig von der Frage „Ost oder West?“ gerecht zu werden? Welchen Anteil tragen wir zu einer Tarifentlastung im Länderfinanzausgleich bei?
All das sind Fragestellungen, die man versuchen muss, zusammenzuführen, um am Ende zu einem Ergebnis zu kommen, in dem sich alle wiederfinden können, das aber auch die spezifischen Interessen Hessens als einem der großen Zahler in den Länderfinanzausgleich berücksichtigt. Das ist die Aufgabe in den nächsten Wochen und Monaten. Da hilft eine sehr detaillierte Sachbeschäftigung signifikant weiter als die Schaufensteranträge von gestern und vorgestern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir können abstimmen. Wer diesem Dringlichen Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen gedenkt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die FDP. Wer ist dagegen? – Das ist der Rest des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 15 soll zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 38 wird zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.
Tagesordnungspunkt 24 geht ins nächste Plenum. Damit verbunden geht auch Tagesordnungspunkt 30 ins nächste Plenum.
Es ist vorgeschlagen worden, Tagesordnungspunkt 25 an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss zu überweisen. Das ist der Vorschlag der beiden Fraktionen. – Kein Widerspruch.
Tagesordnungspunkt 28 geht ins nächste Plenum. Damit verbunden geht auch Tagesordnungspunkt 37 ins nächste Plenum.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP betreffend gemeinsame europäische Verantwortung leben – Zuständigkeiten für die Flüchtlingsauf
Berichterstatterin ist Frau Kollegin Wallmann. – Wir verzichten mit großem Bedauern auf ihren Bericht.
Ich lasse abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand gegen die Beschlussempfehlung? – FDP, SPD und LINKE. Dafür waren CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Arbeitsplätze in der Kali-Industrie in Hessen sowie sach- und umweltgerechte Entsorgung anfallender Abwässer sowie Laugen und Bau einer Pipeline – Drucks. 19/960 zu Drucks. 19/438 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und GRÜNE. Wer ist dagegen? – FDP und LINKE. Wer enthält sich der Stimme? – Die Sozialdemokraten. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.