Protocol of the Session on November 4, 2014

Im Gegensatz zu anderen Ländern übertragen wir die BAföG-Mittel in einem Volumen von 89 Millionen € 1 : 1, also vollständig, in den Hochschulbereich. Das ist die Verabredung mit dem Bund, und an diese Verabredung halten wir uns. Andere Länder tun dies nicht. Auch in diesem Hause hatten wir eine Debatte über eine mögliche Verteilung, darüber, was man mit 89 Millionen € alles anfangen kann. Wir sagen: Sie sind für die Hochschulen vorgesehen. Sie bleiben bei den Hochschulen, und sie stehen dort für Forschung, Lehre und Bildung zur Verfügung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich auf einige Dinge eingehen, die im Zuge der Debatte angeführt worden sind. Ein Thema, das uns allen am Herzen liegt, ist der Kommunale Finanzausgleich. In den Jahren 2007 bis 2009 betrug der Kommunale Finanzausgleich etwa – das war in allen drei Jahren ziemlich gleich – 3,2 Milliarden €. Im Jahr 2010, bedingt durch die Wirtschaftskrise und die sinkenden Steuereinnahmen, be

trug der Kommunale Finanzausgleich 2,8 Milliarden €. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 stehen für den Kommunalen Finanzausgleich knapp 4,1 Milliarden € zur Verfügung. Das ist ein Rekordniveau. Dies ist, je nachdem, welches Jahr man im Vergleich heranzieht – 2007 bis 2010, suchen Sie sich eines aus –, eine Steigerung im Kommunalen Finanzausgleich um gut 25 %.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bedarfsanalyse im Zusammenhang mit der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs – darüber haben wir uns in den letzten Wochen sehr intensiv unterhalten – hat ergeben, dass die Finanzausstattung der Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich angemessen ist. Vor dem Hintergrund kann von einem Ausbluten der Kommunen in dem Zusammenhang überhaupt keine Rede sein. Die Zahlen zeigen etwas völlig anderes. Das sollten auch die Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN endlich einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Auch dazu will ich ein paar Bemerkungen machen, weil es der Kollege Schmitt angesprochen hat: Das ist der neue Erlass des Innenministers im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung der Kommunen. § 92 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung verlangt seit vielen Jahren von den Kommunen, dass „der Haushalt in jedem Haushaltsjahr … ausgeglichen sein“ soll; und die Kommunen, die es nicht erreichen, haben ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, das die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung aufführt und den Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs festlegt. Das ist die Vorgabe der Hessischen Gemeindeordnung.

Zweite Bemerkung. In den Schutzschirmvereinbarungen wird ein Mindestkonsolidierungsbeitrag von 100 € je Einwohner und Jahr zugrunde gelegt.

Vor dem Hintergrund dieser beiden Punkte, die ich eben ausgeführt habe, haben die Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu dem Thema Haushaltsausgleich der Kommunen dazu geführt, dass die Kommunalen Spitzenverbände gesagt haben: Dieser Mindestkonsolidierungsbeitrag für die Schutzschirmkommunen ist für die anderen Kommunen nicht angemessen, er ist zu hoch; und es ist notwendig, den Konsolidierungsbeitrag auf die örtlichen Verhältnisse zu beziehen und angemessene Lösungswege zu finden.

Aus diesen von mir dargestellten Bemerkungen hat der Innenminister Folgerungen gezogen und ist – auch das gehört bei der politischen Diskussion zur Wahrheit dazu – auf die Kommunen zugegangen. Er hat in seinem Erlass den Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2017 zur Regel gemacht und nicht für das Jahr 2016, wie es bisher war, also ein Jahr länger Zeit gegeben. Er hat einen Konsolidierungskorridor von 40 bis 75 € je Einwohner und Jahr vorgeschlagen und festgelegt, dass im Einzelfall – jetzt reden wir wieder über den Haushaltsausgleich – eine über das Jahr 2017 hinausgehende Frist zum Haushaltsausgleich möglich ist und erreicht werden kann. Das sind die Grundregeln, die in dem Erlass festgelegt sind.

Zu einer Haushaltskonsolidierung – das ist in den Kommunen nicht anders als im Land – gehören Einnahmesteigerungen und Ausgabenreduzierungen. Beides ist ohne Zweifel notwendig. Es ist im Ermessen der kommunalen Selbst

verwaltung – auch das ist doch unbestritten –, welche Einnahmesteigerungen und Ausgabereduzierungen in welchem Umfang die Kommunen wählen, um zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.

Vor dem Hintergrund glaube ich, dass das, was der Innenminister mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und jetzt in Erlassform gegossen hat, von einem verantwortungsbewussten Handeln des Innenministers zeugt, der für die Kommunen und die Kommunalaufsicht zuständig ist. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass die Zielsetzungen, die vorgegeben sind, bis zum Jahr 2017 tatsächlich erreicht werden können.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Angesprochen war das Thema Investitionen, insbesondere die Mittel für den Landesstraßenbau; auch darauf will ich kurz eingehen. Im Haushalt stehen 130 Millionen € bereit, davon 90 Millionen € für den Bau von Landesstraßen und 40 Millionen € für die Planung von Straßenbaumaßnahmen, und zwar nicht nur für Landesstraßen, sondern auch für Bundesstraßen. Dazu kommen 13,5 Millionen € an aktivierten Eigenleistungen; die sind im doppischen Haushalt veranschlagt.

Zu dieser Position will ich noch zwei Bemerkungen machen. Zum einen sind in diesem Haushalt die tatsächlichen Verhältnisse dargestellt. Die Planungskosten sind in der tatsächlich notwendigen Höhe eingestellt. In den vergangenen Jahren war das nicht immer so; dann wurden im Laufe des Haushaltsjahres Straßenbaumittel zu Planungsmitteln umgewidmet. In diesem Haushalt sind die voraussichtlich notwendigen Planungskosten in voller Höhe eingestellt.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Das ist auch gut und notwendig, um die für das Jahr 2015 zu erwartenden Bundesmittel für den Bau, die Sanierung und den Erhalt von Bundesstraßen entsprechend umsetzen zu können. Auch dazu dienen diese Planungsmittel, und dort reden wir über ein Volumen von etwa 850 Millionen €, die zusätzlich in Bundesstraßen fließen. Es sollte unsere gemeinsame Zielsetzung sein, dafür zu sorgen, dass unsere Planungen so gut und so zügig vorangehen, dass keine Bundesmittel an dem Bundesland Hessen vorbeigehen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die 90 Millionen € für den eigentlichen Straßenbau, den Erhalt und die Sanierung sind die Mittel, die in den letzten Jahren auch tatsächlich verausgabt wurden. Die Mittel, die in den vergangenen Jahren in diesem Bereich verbaut wurden, sind auch für das Haushaltsjahr 2015 eingeplant. Das ist verantwortungsvolle Politik, die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit eindeutig nachzeichnet.

Wenn die SPD sagt, in dem Bereich seien zusätzliche Investitionen notwendig: Über die Höhe hat der Kollege Schmitt nicht gesprochen, und schon gar nicht hat er darüber gesprochen, wo er die zusätzlichen Mittel hernimmt, um im Straßenbau weiter zu investieren. Ich bin gespannt, welche Vorschläge wir im Zuge der Haushaltsberatungen zu diesem Thema vom Kollegen Schmitt hören werden.

(Armin Schwarz (CDU): Gar nichts kommt da!)

Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, weil er zeigt, dass wir im Haushaltsjahr 2015 und wahrscheinlich auch in den folgenden Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Das ist das Thema Asylbewerber und Flüchtlinge. Wir stellen im Haushaltsjahr 2015 in diesem Bereich 260 Millionen € zur Verfügung. Das ist eine große Anstrengung. Ich sage auch, diese Anstrengung ist notwendig und geboten, weil wir gemeinsam mit den Kommunen unserer humanitären Pflicht nachkommen müssen, Flüchtlinge und Asylbewerber bei uns aufzunehmen, sie entsprechend unterzubringen und ihnen eine Teilhabe am Leben in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Hessen zukommen zu lassen.

Wir lassen die Kommunen dabei nicht im Stich. Die Pauschalen wurden zu Beginn des Jahres 2014 erhöht. Das hat im Nachtragshaushalt zu einer Erhöhung der Mittel um 30 Millionen € geführt. Für das Haushaltsjahr 2015 haben wir mit den Kommunen eine weitere Erhöhung um 15 % vereinbart und entsprechend im Haushalt veranschlagt. Diese 15 % sind in den 260 Millionen € enthalten, und die Anzahl der voraussichtlich zu uns kommenden Asylbewerber ist entsprechend berücksichtigt.

Lassen Sie uns dieses Thema nicht politisch streitig stellen. Sie wissen auch, dass insbesondere der Sozialminister mit den Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden in einem sehr engen Dialog ist und kooperationsbereit ist, zu prüfen, welche Maßnahmen weiter nötig sind. Ich wiederhole: Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, nicht zuletzt aus humanitären Gründen, die Asylbewerber und Flüchtlinge bei uns aufzunehmen und willkommen zu heißen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass wir dieses Ziel verfolgen, zeigt der Betrag von 260 Millionen €, den wir im Haushalt 2015 veranschlagt haben.

Der Haushaltsentwurf zeigt insgesamt, dass verantwortungsbewusste Haushaltskonsolidierung und politische Schwerpunktsetzung möglich sind. Wir freuen uns, diese Konzeption, die ich Ihnen in den Grundzügen vorgetragen habe, in den weiteren Beratungen gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren. Wir erwarten Ihre Vorschläge dazu. Ich freue mich auf die Beratungen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke sehr. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesen Tagesordnungspunkten vor.

Damit überweisen wir den Gesetzentwurf, Haushaltsgesetzentwurf 2015, Drucks. 19/1001, sowie den Antrag betreffend den Finanzplan, Drucks. 19/1050, zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss.

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend freie Entfaltung der Persönlichkeit jeder und jedes Einzelnen ungeachtet der sexuellen und geschlechtlichen Identität, Drucks. 19/1060. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 4 und kann, wenn nicht widersprochen wird, zusam

men mit Tagesordnungspunkt 3, also jetzt, aufgerufen werden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Missbilligung der erneuten Entgleisung des Abg. Hans-Jürgen Irmer – Drucks. 19/1053 –

und zu Tagesordnungspunkt 4:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend freie Entfaltung der Persönlichkeit jeder und jedes Einzelnen ungeachtet der sexuellen und geschlechtlichen Identität – Drucks. 19/1060 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als Erster hat sich Herr Rudolph für die SPD-Fraktion gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der CDU, Hans-Jürgen Irmer, wird in der „Frankfurter Neuen Presse“ vom 20. Oktober 2014 wie folgt zitiert:

Homosexualität ist nicht normal. Wäre sie es, hätte der Herrgott das mit der Fortpflanzung anders geregelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Irmer hat sich auch in der Vergangenheit wiederholt diskriminierend und ehrabschneidend über Homosexuelle geäußert. Nicht nur, dass er Homosexualität in seinem „Wetzlar Kurier“ als heilbar bezeichnete, er verunglimpfte auch Homosexuelle, die häufiger an psychischen Erkrankungen leiden würden als heterosexuelle Menschen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 14 Tage lang haben CDU und GRÜNE nicht darauf reagiert. Diese Äußerungen von Herrn Irmer sind ehrabschneidend, sie sind unerträglich und können nicht unwidersprochen im Hessischen Landtag hingenommen werden.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP)

Die Grüne Jugend und die Jusos haben Herrn Irmer homophobe und bisweilen rassistische Einstellungen unterstellt. Sie sagen, es sei unerträglich, einen solchen Hetzer im Landtag hören zu müssen. Es werde Zeit, dass der Ministerpräsident ein Machtwort spreche.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP)

Der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union wird wie folgt zitiert:

„Herr Irmer hat immer noch nichts dazugelernt und hetzt weiterhin gegen Schwule und Lesben“... Die hessische CDU müsse deutlich machen, dass sie die wiederholten Hassparolen Irmers missbillige und dieser nicht für die Gesamtpartei spreche. Die LSU [die Vereinigung der Schwulen und Lesben] habe eine klare und deutliche Haltung: „Solch menschenverachtende Parolen dürfen in der CDU keinen Platz haben.“

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, recht haben diese Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP)

Herr Irmer ist kein Unbekannter in diesem Landtag. Er legt auch immer wieder Wert auf seine herausgehobenen Positionen. Er war einmal eine Zeit lang nicht bildungspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender, jetzt ist er es wieder – zu Beginn dieser Wahlperiode einvernehmlich von Schwarz und Grün so geregelt und gewollt. Dabei hätte man hellhörig sein können. Herr Irmer ist auch in der Vergangenheit damit aufgefallen, dass er durchaus am rechten Rand zu wildern weiß und immer wieder mit Parolen und Äußerungen versucht hat, zu polarisieren bzw. diskriminierende und ehrabschneidende Äußerungen zu machen. Mal waren es „Zigeunerprobleme“ und „Drogenasylanten“, die er thematisiert hat. Mal hat er die Schweiz für die Volksabstimmung gegen Minarette gelobt und hätte am liebsten den ehemaligen EU-Kommissar Günter Verheugen wegen Hochverrats verklagt, weil dieser den EU-Beitritt der Türkei forcieren wollte.