Protocol of the Session on October 16, 2014

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Hinz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der bestehenden Gebührenvorschriften im Fleischhygienebereich festgestellt hat, schaffen wir nun für die Zukunft die Grundlage für eine rechtmäßige Gebührenerhebung; und soweit der Gesetzentwurf eine rückwirkende Änderung der Großbetriebsdefinition vorsieht, geht es darum, einen bestehenden verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Auf einen bestehenden verfassungswidrigen Rechtszustand kann ein Betrieb im Gerichtsverfahren nicht schutzwürdig vertrauen.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch auf ein paar Punkte besonders hinweisen:

Erstens. Dass die derzeitigen Gebührenregelungen im Bereich der Fleischhygiene wegen der Unterschiede zwischen den Großbetriebsdefinitionen verfassungswidrig sind, wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof erst Ende 2013 festgestellt.

Rechtskräftig wurde dessen Urteil erst Anfang September 2014. Sie wissen, dass dies erst nach der Plenarsitzung, erste und zweite Lesung, bekannt wurde. Auch dies haben wir im Ausschuss deutlich gemacht. Ich glaube, es ist Ihnen allen einsichtig; selbst der Betrieb, um den es geht und der geklagt hat, hat erst nach der Plenarsitzung davon erfahren.

Zweitens. Die diskutierte Rückwirkung bezieht sich ausschließlich auf die Großbetriebsdefinition. Mitnichten können die Kommunen nach der Verabschiedung des Gesetzes Satzungen erlassen, die bis ins Jahr 2008 zurückreichen. Das ist nicht angedacht und ist auch nicht möglich.

Drittens. Frau Löber, es stimmt nicht, dass sich in der mündlichen Anhörung plötzlich herausgestellt habe, dass alle Anzuhörenden gegen dieses Gesetz sind. Der Hessische Landkreistag hat das Gesetz ausdrücklich begrüßt, so wie es vorliegt. Der Hessische Städtetag hat seine ablehnende Stellungnahme bekräftigt, die Ihnen vor der ersten Lesung schriftlich zugegangen ist, weil er gern eine Rahmengebühr des Landes Hessen haben will.

Der Vertreter des Landkreistags hat darauf hingewiesen – Abg. Feldmayer hat es schon vorgetragen –, dass im letzten Jahr in der Diskussion der Kommunalen Spitzenverbände und des hessischen Justizministeriums, in der alten Zusammensetzung der Regierung, darauf hingewiesen worden sei, dass eine Rahmengebühr seitens des Landes zu kompliziert sei, dass man viel zu lange brauchen würde und dass es deshalb sinnvoll sei, eine Mindestgebühr einzurichten, mit der Möglichkeit für die Kommunen, eine eigene Satzung zu erlassen. Das hat der Landkreistag vorgetragen.

Das konnten alle hören. Das steht dann sicherlich auch so im Protokoll. Deshalb ist es richtig, dass wir dieses Gesetz in dieser Form machen. Alles andere wäre auch unsinnig, weil dann für jede Schlachterei, wenn sich eine Gebührenanpassung ergibt, die Rahmengebühr für das gesamte Land wieder entsprechend geändert werden müsste.

Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand, dass das Land handeln muss. Wir wollen nicht sehenden Auges weiterhin rechtswidrige Zustände akzeptieren, und wir müssen diesen rechtswidrigen Zustand auch mit Wirkung für die Vergangenheit heilen, solange wir das noch können. Es stimmt nicht, dass der „Käs schon gegessen ist“, wie man in Hessen so schön sagt, sondern es ist ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entsprechend beschieden worden. Alle anderen Gebührenbescheide, die beklagt sind, sind zurückverwiesen worden an das Verwaltungsgericht, und die harren der Entscheidung. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir heute endlich entscheiden, damit wir das in diesem Rahmen auch für die Vergangenheit klarstellen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest, dass es sich bei der rückwirkenden Neuregelung nicht um ein Einzelfallgesetz, sondern um ein sogenanntes Anlassgesetz handelt. Aber selbst wenn es ein Einzelfallgesetz wäre, wäre es verfassungsrechtlich nicht unzulässig; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Regelung eines Einzelfalls zulässig, wenn sie von sachlichen Gründen getragen wird. Die Herstellung eines verfassungsmäßigen Rechtszustands, der es ermöglicht, ohne verfassungswidrige Ungleichbehandlung Kosten entsprechend dem Kostendeckungsprinzip zu erheben, ist aus unserer Sicht auch ein sehr sachlicher Grund. Deswegen wäre es aus unserer Sicht auch ein rechtsgültiges Gesetz, was heute entschieden werden soll.

Letztendlich geht es schlicht und einfach darum, den Kommunen zu ermöglichen, von den Betrieben die Kosten für die Fleischuntersuchungen zu erheben, die ihnen auch tat

sächlich entstanden sind. Damit von den Kommunen weiterer Schaden abgewendet werden kann, bitte ich darum, dass dem Gesetz heute zur Mehrheit verholfen wird. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung in der vorgelegten Form zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf bei Zustimmung von CDU und GRÜNEN und bei Ablehnung der übrigen Fraktionen des Hauses beschlossen worden ist. Er wird damit zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Bericht des Landesschuldenausschusses nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 27. Juni 2012 (GVBl. S. 222); hier: 62. Bericht über die Prüfung der Schulden im Haushaltsjahr 2012 – Drucks. 19/808 –

Wir verzichten auf die Berichterstattung. Das ist kein Gesetz, dann können wir das zur Kenntnis nehmen. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich stelle damit fest, dass wir den Bericht des Landesschuldenausschusses zur Kenntnis genommen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich mache einige Verfahrensbemerkungen: Wir schieben alle Punkte bis auf die, die ich jetzt noch herausnehme, in das nächste Plenum.

Herausnehmen möchte ich Tagesordnungspunkt 28:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Tötung von Eintagsküken – Drucks. 19/598 –

Er soll zur abschließenden Beratung in den Umweltausschuss. Ist das Konsens? – Dann ist das so beschlossen. Vielen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 49 auf:

Antrag der Abg. Gremmels, Frankenberger, Barth, Eckert, Faeser, Grüger, Hofmeyer, Lotz, Müller (Schwalmstadt) , Dr. Neuschäfer, Rudolph, Warnecke, Waschke, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Regelungen für Abstände von Stromtrassen zu Wohngebieten im Landesentwicklungsplan festlegen – Drucks. 19/967 –

Er soll zur abschließenden Beratung in den Wirtschafsausschuss. Ist das auch Konsens? – Dann machen wir das auch so. Vielen Dank.

Alle anderen Tagesordnungspunkte schieben wir, wie gesagt, ins nächste Plenum.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe nichts mehr. Sie haben ein schönes Wochenende vor sich. Ich wünsche Ihnen schöne Ferien. Wer Lust und Zeit hat bzw. sich verpflichtet fühlt, geht nachher um 17:30 Uhr unten in die Halle. Da wird die Erntekrone der Hessischen Landjugend überreicht; das wird Ihnen zur Teilnahme empfohlen.

Die Sitzung ist geschlossen. Vielen Dank.

(Schluss: 17:08 Uhr)