Protocol of the Session on September 24, 2014

Kollege Roth, heute ist doch fast eine so gute Stimmung hier, lassen Sie uns doch an dieser Stelle nicht zerstreiten.

(Ernst-Ewald Roth (SPD): Das war nicht ich!)

Wir können feststellen, dieses Institut ist mit einem sehr hohen Budget ausgestattet. Ich hoffe, es wird sich auch wirklich um das Thema der Qualität im Gesundheitswesen kümmern. Denn die Frage, was Qualität ist, ist eine der schwierigsten Fragen überhaupt. Empirisch nachzuweisen, wann eine Behandlung qualitativ erfolgreich war – dazu haben viele subjektive Beiträge zu liefern, in Krankenhäusern und bei Ärzten.

Insgesamt dürfen wir feststellen: Die medizinische Versorgung in Deutschland ist immer noch eine der besten. Aber in den nächsten Jahren werden wir alles dafür tun müssen, dass deutsche Ärzte weiterhin in Deutschland arbeiten können. Die Rahmenbedingungen, wie wir sie zurzeit haben, motivieren nicht gerade junge Mediziner – die, volkswirtschaftlich betrachtet, eine der teuersten Ausbildungen in unserem Land durchlaufen, ungefähr die siebenfachen Kosten eines Juristen, um nur einmal einen Vergleich zu nennen; und auch Juristen haben in diesem Land eine wichtige Rolle, darf ich persönlich sagen.

(Heiterkeit des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Kollege Dr. Bartelt, Sie als Mediziner wissen das. Wir müssen alles dafür tun, dass die Rahmenbedingungen für Ärzte – ob ambulant oder stationär – in einem sehr schwierigen Markt weiterhin besser werden. Deshalb wäre es besser, das Geld dort zu investieren, statt für mehrere Millionen Euro ein weiteres Institut auf den Weg zu bringen. Das hätte ich mir gewünscht.

Möglicherweise überzeugen Sie mich noch vom Gegenteil. Ich bin jedenfalls offen und freue mich, wenn es anders kommt, als ich mir das zurzeit denke.

Abschließend, Kollege Grüttner: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir halten ihn für richtig und hoffen, dass er das erreicht, was die Menschen und die Patienten von uns in unserem Land erwarten können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Kollege Rentsch. – Es liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende dieser Debatte.

Wir überweisen den Gesetzentwurf, Drucks. 19/850, zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Soziales und Integration.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetzbuches – Drucks. 19/853 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten je Fraktion. Zur Einbringung spricht Herr Kollege Merz von der SPDFraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der letzten Gelegenheit, hier über das KiföG zu sprechen, im Juni dieses Jahres, habe ich abschließend sinngemäß gesagt: Rechnen Sie nicht damit, dass das unser letztes Wort war; rechnen Sie mit unseren konkreten Vorschlägen.

In der Konsequenz dieses Satzes legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des KiföG – förmlich: des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches – vor. Aber natürlich geht es um das, was mit dem KiföG ins Werk gesetzt worden ist.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir einige der gröbsten und ärgerlichsten Mängel des bestehenden Gesetzes korrigieren. Aus unserer Sicht sind dies: erstens das Fehlen von klaren gesetzlichen Standards für die Betreuung behinderter Kinder in unseren Einrichtungen; zweitens die nicht vorhandene Finanzierung längerer Betreuungszeiten; drittens die Gefährdung kleinerer Einrichtungen, vor allem, aber nicht nur in ländlichen Räumen; viertens die Probleme, die sich gerade für neu eingerichtete Kindertagesstätten aus der Tatsache ergeben, dass es zurzeit nur einen für die Höhe der Zuschüsse maßgeblichen Stichtag gibt. Diese vier Punkte möchte ich nun im Einzelnen kurz erläutern.

(Beifall bei der SPD)

Erstens. Nach langem Hin und Her ist erfreulicherweise im Juni oder Juli dieses Jahres die Rahmenvereinbarung Einzelintegration in Kindertagesstätten zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Wohlfahrtsverbände endlich abgeschlossen und unterzeichnet worden. In dieser Auseinandersetzung hat das Land keine besonders rühmliche Rolle gespielt.

(Lachen des Ministers Stefan Grüttner)

Herr Minister, langsam, bevor Sie sich hier aufregen. Schon das letzte Mal habe ich gesagt: Immerhin an einer Stelle haben Sie Bewegung ins Spiel gebracht – als Sie sich durchgerungen haben, für die finanziellen Folgen des Kinderförderungsgesetzes auf die Integration die finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die Folgen bestanden darin, dass bei fortgeltender Rahmenvereinbarung Einzelintegration den Trägern bei einer Reduzierung der

Gruppengröße einige Förderpauschalen des Landes entgangen wären.

In der Beratung des Kinderförderungsgesetzes haben wir das immer wieder vorgetragen, neben anderen Kritikpunkten. Dann haben Sie sich bereit erklärt, das zu korrigieren. Das ist in Ordnung, das habe ich auch begrüßt.

Was meines Erachtens aber fehlt und was auch unter keinem denkbaren Aspekt mehr logisch ist, das ist nach wie vor die Verankerung der Standards aus der Rahmenvereinbarung Einzelintegration im Gesetz.

Ich möchte in Erinnerung rufen, was ein namhafter Familienpolitiker in diesem Haus einmal gesagt hat: Eine Landesregierung, die es versäumt, Standards für die Inklusion ins Gesetz zu schreiben, hat ihren Auftrag verfehlt.

(Beifall bei der SPD)

Das ist und bleibt ohne jeden Zweifel richtig. Der Grund dafür, dass Sie das ursprünglich nicht ins Gesetz schreiben wollten, war die Angst davor, Konnexität auszulösen. Dieses Argument ist jetzt gegenstandslos, weil Sie doch für die finanziellen Folgen aus diesen Standards selbst geradestehen. Sie müssen also vor den Konnexitätsfolgen keine Angst mehr haben, weil Sie für diese Konnexitätsfolgen schon jetzt geradestehen.

Sozusagen umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn das Land Geld gibt, damit gewisse Standards gewährleistet werden, dann besteht meines Erachtens sogar ein Anspruch darauf – wenn man so will: umgekehrte Konnexität –, diese Standards im Gesetz auch festzuschreiben, zumal – und darauf hat unter anderem die Lebenshilfe in einer Stellungnahme zum Abschluss der Rahmenvereinbarung Integration hingewiesen – es nicht gesichert ist, dass sich immer alle zu jedem Zeitpunkt an diese Rahmenvereinbarung halten. Denn im Verhältnis zu einem Gesetz ist sie natürlich die schwächere Norm. Aus Rahmenvereinbarungen kann man austreten, sowohl als Gebietskörperschaft als auch als einzelner Träger.

Deswegen ist es sinnvoll und wichtig, im Grunde unabdingbar – und im Zeitalter der UN-Behindertenrechtskonvention sowieso, im Zeitalter der Inklusion sowieso –, die Standards, zumindest einmal hinsichtlich der Auswirkungen der Inklusion auf die Gruppengröße, im Gesetz festzuschreiben. Wie gesagt, vor den finanziellen Folgen müssen Sie keine Angst mehr haben, weil Sie bereits jetzt die Verantwortung für die Folgen dessen übernehmen, was Sie durch das KiföG ausgelöst haben.

Punkt zwei. Wie viele andere auch haben wir in der Debatte um das KiföG Kritik daran geübt, dass das KiföG keine Anreize für längere Betreuungszeiten setzt. Im Gange des Gesetzgebungsverfahrens haben Sie an einer Stelle daran etwas geändert.

(René Rock (FDP): Das war ein Fraktionsgesetz!)

Die antragstellenden Fraktionen haben dann etwas geändert, indem sie einen neuen Betreuungszeitraum von 45 Stunden und mehr sowie einen Betreuungsmittelwert eingeführt haben. Das hatte zur Folge, dass höhere Personalanforderungen und dementsprechend auch höhere Kosten bei den Trägern entstehen. Das ist insofern konsequent, weil man für längere Betreuungszeiten natürlich auch mehr Personal braucht – wenn man nicht eine Qualitätsabsenkung in Kauf nimmt. Auch das habe ich in dieser Debatte seinerzeit immer wieder gesagt.

Was Sie aber bedauerlicherweise vergessen haben, ist, diesen neuen Betreuungsmittelwert, diese längeren Betreuungszeiten, die immerhin ein Drittel aller betreuten Kinder in Hessen betreffen, mit einer entsprechend erhöhten Pauschale zu versehen und finanziell abzusichern,

(Norbert Schmitt (SPD): Das kann man schon einmal vergessen!)

sodass das Ergebnis an dieser Stelle für die Träger finanziell eine Verschlimmbesserung war: auf der einen Seite höherer Personaleinsatz erforderlich, höhere Kosten sind die Konsequenz – dem steht aber keine erhöhte Pauschale entgegen, wie das bei den anderen Betreuungsmittelwerten der Fall ist.

In der Logik des Gesetzes – die wir nicht für richtig halten – versuchen wir, das zu reparieren, indem wir eine neue, angepasste Pauschale, die den Abständen der bisherigen Pauschalen folgt, einziehen wollen. Das ist angemessen und sachgerecht.

(Beifall bei der SPD)

Das Problem kleinerer Träger ist vielfach erörtert worden. Wir haben immer wieder auf die demografische und teilweise auch auf die bauliche Situation von kleinen Einrichtungen hingewiesen. Wir haben darauf hingewiesen, dass viele Einrichtungen die für die Abschöpfung des Maximums an Landesförderung eigentliche erforderliche Grenze – also die Gruppegröße bis 25 – gar nicht erreichen können, weil sie beispielsweise in kleineren ländlichen Räumen gar nicht die dafür erforderliche Zahl an Kindern zur Verfügung haben.

Wir haben viele Beispiele gehört von zwei- oder dreigruppigen Einrichtungen, die nach der Betriebserlaubnis 50 oder 75 Plätze haben, in denen aber vielleicht nur 60 Kinder betreut werden. Das Resultat ist, dass diese Einrichtungen im Grunde dieselben Kosten haben, weil sie dieselbe Anzahl an Gruppen haben, nämlich zwei oder drei, aber eben finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, weil sie nicht die für das Maximum an Landesförderung erforderliche Zahl an Kindern haben. Auch das versuchen wir mit einer praktischen Regelung zu reparieren.

Dasselbe gilt für die Frage des Stichtages. Das Problem ist offensichtlich erkannt worden. Sie versuchen, es auf außergesetzlichem Wege und zeitlich befristet zu regeln. Das halten wir für unzureichend. Wir glauben, dass es gesetzlich geregelt werden muss.

Herr Kollege Merz, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich bin gleich am Ende, Frau Präsidentin. – Wir glauben, dass das auch auf Dauer geregelt werden muss, weil uns das Problem mit neuen Einrichtungen auf Dauer – jedenfalls auf einen erheblich längeren Zeitraum als den, den Sie veranschlagen –, erhalten bleiben wird. Zum Beispiel wird und muss der U-3-Ausbau weitergehen, auch über die Dauer der Förderprogramme hinaus.

Herr Kollege Merz, bitte.

Insofern haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik nichts zurückzunehmen. Wir machen Ihnen einen praktischen Vorschlag für praktische Fragen. Deswegen sehen wir dem Gang der Beratungen mit gespannter Erwartung entgegen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Merz. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Wiesmann für die CDU-Fraktion. Redezeit: siebeneinhalb Minuten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Merz, ich höre Ihnen immer gerne zu, auch wenn es etwas länger dauert. Insofern bin ich Ihnen wirklich dankbar dafür, dass Sie mit nicht nachlassendem Elan dafür sorgen, dass eines meiner Lieblingsthemen, das Hessische Kinderförderungsgesetz, ein gutes Gesetz, in diesem Hause auf der Tagesordnung bleibt.

(Beifall bei der CDU)

Es ist und bleibt ein gutes Gesetz. Es kann aber vielleicht doch noch ein bisschen besser werden.

Dass Sie heute einen Gesetzentwurf vorlegen, der auf die Überarbeitung dieses Gesetzes zielt, ist schon ein Fortschritt. Ich begrüße ihn, weil er Ihren bisherigen Ansatz, das KiföG in Bausch und Bogen zu verurteilen und deshalb abschaffen zu wollen, substanziell weiterentwickelt. Ich finde das wirklich bemerkenswert. Es könnte ja auch bedeuten, dass wir am Ende zu einem Zustand dieses Gesetzes kommen, mit dem auch die Opposition tendenziell zufrieden sein kann. Den an der großen Aufgabe der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung Beteiligten und nicht zuletzt auch den Eltern und Kindern wäre damit wahrscheinlich gedient. Danke also für diesen Wechsel der Perspektive.

Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Er adressiert eine Reihe von Fragen, die unzweifelhaft wichtig sind. Nicht zuletzt deshalb, um diesen Fragen auf die Spur zu kommen oder sie noch intensiver zu thematisieren und das Gespräch aufzunehmen, hat die Landesregierung den Runden Tisch Kinderbetreuung gleich zu Beginn der Legislaturperiode einberufen. Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Angebot zum Austausch und zur konstruktiven Debatte von allen Beteiligten angenommen und genutzt worden ist. Prima.