Protocol of the Session on July 17, 2014

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU)

Herr Pentz, haben Sie eine Zwischenfrage? Dann lassen Sie sie jetzt einmal heraus. – Sie haben also keine Zwischenfrage. Das ist wunderbar.

Dass die Hessische Landesregierung weit von einer VierSterne-Wohnungspolitik in Hessen entfernt ist, dokumentieren Sie mit Ihrem eigenen Antrag, aus dem ich mit der freundlichen Genehmigung des Präsidenten zitieren darf:

Der Landtag setzt sich dafür ein, dass für alle Menschen in allen Regionen in Hessen angemessener Wohnraum bereitgestellt werden kann.

(Michael Boddenberg (CDU): Richtig!)

Dies erfordert die weitere Förderung des Wohnungsbaus gerade für Menschen, die sich nicht auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen können, für Familien und Alleinstehende in den Städten sowie Maßnahmen für den Erhalt attraktiver Lebensbedingungen im ländlichen Raum.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von dem, was Sie in dem ersten Punkt Ihres eigenen Antrags postulieren, sind Sie, die Mitglieder der die Regierung tragenden Fraktionen, so weit wie vom Gewinn der Weltmeisterschaft entfernt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Willi van Ooyen und Hermann Schaus (DIE LIN- KE))

Deshalb hat die SPD-Fraktion in ihrem Antrag gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Kompensationsmittel in vollem Umfang dem Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.

Wenn man Ihren Antrag genau liest, erkennt man, dass Skepsis angesagt ist. Sie schreiben nämlich, dass Sie daran festhalten wollen – offensichtlich ist es so, wie es in der Vergangenheit war –, dass die Mittel für den Wohnungsbau, die den Ländern als Kompensationsmittel zur Verfügung gestellt werden, auch für den Wohnungsbau eingesetzt werden.

Herr Kollege Kai Klose und meine Wenigkeit haben in der letzten Legislaturperiode mittels vieler Berichtsanträge versucht, herauszuarbeiten, dass die ehemalige Landesregierung genau das nicht gemacht hat. Das Ergebnis war, dass Mittel in einer Größenordnung von 5,4 Millionen € nicht für den Wohnungsbau verwandt wurden. Deshalb ist große Skepsis angesagt. Deshalb wollen wir die Festlegung, dass die Kompensationsmittel in den kommenden fünf Jahren für den Wohnungsbau bereitgestellt werden.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ich will das durchaus noch einmal konkretisieren. Denn das ist auch technisch eine Angelegenheit, die man nicht mit einem einfachen Satz lösen kann.

Die Kompensationsmittel, die der Bund den Ländern zahlt, werden nicht direkt dem Landeshaushalt überwiesen. Vielmehr werden sie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen überwiesen. Ich habe gelernt, dass Sie direkt in den Fonds gelangen, der für Wohnungsbau und Technologieförderung zur Verfügung steht. Das heißt, wenn das umgesetzt wird, bedeutet das, dass wir weitere 32 Millionen € in dem Fonds haben, der jetzt 147 Millionen € aufweist.

Wenn das passieren würde, wäre das ein großer Schritt für den Wohnungsbau. Man könnte Darlehen für all das realisieren, was wir wollen. Im Einzelfall haben wir noch darüber zu streiten, wie es denn administriert wird und für welche Bereiche im Rahmen des Wohnraumfördergesetzes es eingesetzt werden soll. Aus unserer Sicht ist völlig klar, dass wir die Priorität auf die Schaffung preiswerten Wohnraums und Sozialwohnungen legen wollen. Das sieht die momentan bestehende Koalition ein bisschen anders. Das ist legitim. Aber ich unterstreiche es noch einmal: Die Sozialdemokratie glaubt, dass die Mittel zum jetzigen Zeitraum prioritär für Sozialwohnungen und für preiswerten Wohnraum zur Verfügung gestellt werden sollten.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Willi van Ooyen und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Ich will noch etwas hinzufügen. Denn auch da geht es um fein Ziseliertes. Wir wollen, dass diese Mittel tatsächlich im Kapital der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erhalten bleiben. Herr Finanzminister, wir wollen nicht, dass über einen Trick der Versuch unternommen wird, dass die Darlehensrückflüsse on the long run in den Landeshaushalt fließen. Wenn ich es richtig verstanden habe, gab es in der letzten Legislaturperiode den Versuch, sich diese Mittel anzueignen.

Im Kern hat der Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwas von Selbstbeweihräucherung. Das ist okay. Das macht man so, wenn man regiert. Das würde ich wahrscheinlich ganz genauso machen. Das ist okay.

(Zuruf)

Das mit dem Festhalten ist ein bisschen problematisch. – Aber ich bin mir sehr sicher, dass am Ende der Debatte die zuständige Ministerin, Frau Hinz, klar sagt, wie das funk

tionieren wird. Dann steht dem nichts im Wege, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion Ihrem Antrag auch zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Herr Kollege, Sie haben die 15 Minuten exakt erreicht. Danke schön.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So kurzweilig waren die 15 Minuten noch nie! – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Das stimmt allerdings!)

Als nächste Rednerin rufe ich Frau Kollegin Feldmayer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es schön, dass es gegen Ende der Plenarwoche doch noch zu so versöhnlichen Tönen kommt. Herr Kollege Siebel, ich glaube, wir sind wirklich, was unsere Ziele bei der Wohnraumförderung in Hessen angeht, nicht weit voneinander entfernt. Auch wir wollen in Hessen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen. Das gilt für das Ballungsgebiet wie für den ländlichen Raum gleichermaßen.

Sie wissen das: Wir haben deshalb in der kurzen Zeit, in der wir mit in der Regierung sind, schon viele Initiativen auf den Weg gebracht. Sie gingen in Richtung gerechte Wohnraumförderung und soziale Wohnraumförderung in Hessen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir einen Entwurf für das Wohnraumförderungsgesetz vorgelegt haben. Ich möchte Sie an die Kappungsgrenzenverordnung erinnern. Ich möchte Sie an die Fehlsubventionierungsabgabe erinnern, die wir wieder einführen werden. Ich denke, wir sind in Hessen auf einem sehr guten Weg.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Selbstverständlich wollen wir genau wie Sie, dass die Kompensationsmittel des Bundes für die Wohnraumförderung in Hessen eingesetzt werden. So wie es in der Vergangenheit geschehen ist, soll es auch zukünftig passieren, obwohl das jetzt nicht mehr per Bundesgesetz geregelt ist. In Ihrem Koalitionsvertrag steht, dass man von den Ländern erwarte, dass die Kompensationsmittel in die Wohnraumförderung fließen.

Ich sage das jetzt einmal ganz nett, ohne hier Wallungen hervorrufen zu wollen: Wir können nicht alles heilen, was im Vertrag der Großen Koalition vielleicht nicht so ist, wie Sie es sich vorgestellt haben. Man hätte das auch anders formulieren können. Wir machen es aber trotzdem so, dass die Mittel 1 : 1 in den Wohnungsbau fließen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Holger Bellino (CDU))

Vielleicht haben Sie das auch gesehen, uns wurde es letztens zugestellt. Es gab von unserer Bundestagsfraktion eine Anfrage zu dem Thema Entflechtungsmittel. Da geht es um die Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung.

Das ist Drucks. 18/1058. Es handelt sich um die Antwort auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag. Da wurde genau nach dem gefragt, was auch Sie mit Ihrem Antrag erfragen, nach dem „zweckgemäßen Einsatz der Entflechtungsmittel für Wohnraumförderung in den Bundesländern“.

Ich möchte meine Rede jetzt nicht auf 15 Minuten ausweiten. Sie haben das auch nicht getan. Ich möchte Ihnen einfach kurz etwas aus der Kleinen Anfrage unserer Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag zitieren. Die haben nämlich genau danach gefragt. Frage 17 dieser Kleinen Anfrage lautet – ich zitiere –:

Sind der Bundesregierung Beispiele für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung bekannt?

Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Bundeslän- dern, Beispielen und jeweiliger Höhe aufschlüs- seln)?

Die Antwort lautet:

Der Bundesregierung sind keine Beispiele für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung bekannt.

Ich glaube, das sagt alles. Wir werden es in Hessen weiterhin so handhaben, dass wir die Mittel in die soziale Wohnraumförderung einfließen lassen werden. Das ist gut so. So wird Hessen sozialer und gerechter werden. Das können dann drei, vier oder fünf Sterne sein. Wir können bei den Sternen durchaus ein bisschen höher gehen. Ich glaube, das ist gegen Ende der Plenarwoche eine gute Nachricht für die Mitglieder aller Fraktionen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Kollege van Ooyen für die Fraktion DIE LINKE.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Mach es kurz!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Siebel hat schon darauf hingewiesen, dass er den Antrag gestellt hat, weil er Angst hat, dass nicht alle Kompensationsmittel des Bundes in den Wohnungsbau fließen.

Auf unsere Nachfragen bei der WIBank wurde das noch einmal bestätigt. Aber – und das wird leider in dem Antrag nicht so deutlich – es geht nicht so sehr nur um diese Kompensationsmittel von 30,3 Millionen €, die für den Wohnungsbau direkt zur Verfügung gestellt werden sollen. Problematisch sind einzig und allein die Rückflüsse aus den Darlehensmitteln, die im Grunde genommen von der WIBank ausgegeben werden.

Die Rückflüsse müssten dann eigentlich wieder in die WIBank zurückfließen, um insgesamt den Fonds für den Wohnungsbau in anderen Bereichen zu fördern. Wir haben hier den Verdacht – und das müsste man aufklären, was sicherlich die Ministerin nachher tun wird –, dass diese

Rückflussmittel in andere Wohnungsbauförderprogramme des Landes eingehen.

Hier wäre also eine Klarstellung wichtig. Ich glaube, dass solche Rückflüsse dann abgestellt werden und nicht die generelle Zuweisung der Mittel infrage gestellt werden müsste. So, wie gestellt, ist der Antrag daher leider noch etwas unkorrekt.

Aber auch dem Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir nicht vollständig zustimmen. Deshalb bestehen wir auch darauf, dass Punkt 3 in einer gesonderten Abstimmung noch einmal thematisiert wird. Denn in diesem Punkt 3 fordern Sie weiterhin an der Verwendung der Mittel für Wohnraumeigentumsmaßnahmen festzuhalten. Das lehnen wir entschieden ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Die knappen Mittel für den äußerst angespannten Wohnungsmarkt sind aus unserer Sicht ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden. Bei über mindestens 40.000 offiziell anspruchsberechtigten Haushalten können wir es uns nicht leisten, die zur Verfügung stehenden Mittel anderweitig zu verwenden.