Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Schott, um gleich zu Beginn Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, weil es dieser Tage immer wieder aufgewärmt wurde: Ja, die SPD-Fraktion steht dazu, dass für den Ausbau des Frankfurter Flughafens Bannwald gerodet wurde. Anders wäre die weitere Entwicklung des Flughafens nicht möglich gewesen. Die SPD ist aber auch die einzige Partei, die die Entscheidungen der Mediationsgruppe zur Entwicklung des Frankfurter Flughafens bis heute mitträgt und verteidigt,
genauso wie wir auf die Zusagen pochen, die im Zuge der Mediation gemacht worden sind, z. B. die Einführung einer Lärmobergrenze.
Wenn wir heute über diesen Entwurf reden, dann dürfte auch jedem klar sein, dass diese Bannwaldregelung den Flughafenausbau keinen Deut verhindert hätte. Das gilt auch für zukünftige Projekte dieser Art.
Wenn wir also über Bannwald reden, sollte allen Beteiligten klar sein, dass Schwarz-Weiß-Denken der falsche Ansatz ist. Wir waren 2003 alles andere als begeistert, wie unter Roland Koch praktisch der Bannwald abgeschafft wurde.
Davon war auch nicht die Rede im Mediationsverfahren. Wir sind mit den GRÜNEN einig, und das wissen Sie alle ganz genau, dass wir es am liebsten hätten, wenn Bannwald seinem Namen gerecht würde. Wir wollen, dass man die Finger vom Bannwald lässt. Nicht umsonst muss Bannwald bestimmte Kriterien erfüllen, damit ihm der höchste Schutz zuteilwird. Warum verdient ein Wald diesen besonderen Schutz? – Weil dieser Wald für das Allgemeinwohl eine herausragende Bedeutung hat.
Allein in der Nähe meines Heimatortes sind von den aktuell 54 Bannwäldern drei an der Zahl. Aus Erfahrung kann ich nur sagen: Wer Bannwald wirklich will, der braucht mehr als ein Waldgesetz. Wer Bannwald will, der braucht genügend gute Leute, die sich darum kümmern. Deswegen warne ich in diesem Zusammenhang in dieser Diskussion
Es ist in der Sache verständlich, warum die GRÜNEN das Waldgesetz nun zugunsten eines besseren Schutzes des Bannwaldes geändert haben möchten. Die SPD ist bei den GRÜNEN, wenn es um den Schutz des Waldes geht.
Man hätte aber auch in dem Gesetz die fachlichen Anforderungen an den Bannwald klären können, außerdem die Grundlagen für eine formale Ausweisung oder aber auch für eine Aufhebung fixieren müssen. Es ist im Zuge dieser Diskussion oft beteuert worden, dass der Wald ein Teil unserer Identität ist. Er bietet uns Freiräume zur Erholung, Rohstoffe, aber auch Schutz. Was aber einmal erklärt werden sollte, ist: Warum hat man sich nicht die Zeit gelassen, in aller nötigen Ruhe und Besonnenheit an der Novellierung zu arbeiten?
Dann hätte man nämlich noch mehr Dinge in dieses Waldgesetz einbinden können. Hier ist etwas hastig zusammengezimmert worden, was mehr Zeit verdient hätte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt ein Sprichwort, das heißt: Der schwerste Schritt ist der Schritt über die Schwelle. – Zwar ist dieser Gesetzentwurf nicht geeignet, Bannwald zu 100 % zu schützen, und ich bin mir auch nicht sicher, ob das überhaupt möglich ist; aber es ist der erste Schritt über die Schwelle. Die SPD-Fraktion sieht den Bedarf einer Änderung und wird dem Gesetzentwurf trotzdem in dieser Form zustimmen.
Es ist das eine, über die Schwelle zu treten, aber es ist Nachhaltigkeit, einen Schritt nachzusetzen. Darauf werden wir bei der passenden Gelegenheit pochen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Koalitionsvereinbarung mit den GRÜNEN vereinbart, dass wir ein Gesetz zur Stärkung des Bannwaldschutzes erarbeiten. Das haben wir gemacht, und darüber diskutieren wir heute in zweiter Lesung.
Herr Kollege Lotz, ich möchte Sie gerne nochmals darauf hinweisen: Auch im Jahr 2002 haben wir es nicht verändert, dass wir als einziges Bundesland die Schutzkategorien Schutzwald, Erholungswald und auch Bannwald haben. Die beiden Ziele – ein stärkerer Schutz des Bannwaldes, aber auch die nötige Flexibilität für wichtige Infrastrukturaufgaben – werden dort erfüllt.
Die Kollegin Feldmayer hat unsere gemeinsam erarbeiteten Änderungen sehr genau und detailliert vorgetragen. Daher kann ich aufgrund der besonderen Situation heute Abend den Rest meiner Rede hier zu Protokoll geben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß, vielen könnte ich jetzt einen Gefallen tun
Herr Kollege Arnold hat auch in der ersten Lesung nicht viel dazu gesagt, warum wir einen neuen Gesetzentwurf diskutieren müssen, obwohl das alte Gesetz gerade erst ein paar Monate alt und sozusagen noch warm ist. Bei der Einbringung hat der Kollege Arnold immer wieder den Koalitionsvertrag zitiert. Dieser Koalitionsvertrag sei die Grundlage und die Begründung für diese Änderung. Er hat auch gesagt: In dieser Koalition sind wir vertragstreu. – Das habe ich gar nicht anders erwartet. Aber leider macht das die Sache nicht besser, denn zu den Inhalten hat der CDU-Vertreter dann überhaupt nichts gesagt. Auf die Sache ist er gar nicht eingegangen.
Meine Damen und Herren, ein Koalitionsvertrag mag vieles begründen. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Kollege Arnold gesagt, meine vorgetragenen Bedenken seien allesamt Unsinn. Wenn ich jetzt auf die Anhörung schaue, sehe ich mich in meinen Befürchtungen einigermaßen bestätigt und darf nun feststellen: So ganz unsinnig scheint das doch nicht gewesen zu sein, was ich damals gesagt habe.
Nehmen wir einfach einmal die kommunale Familie. In Ihren Ausführungen haben Sie deutlich gemacht, dass Bannwald nicht sakrosankt ist, sondern wenn es um Projekte von überregionaler Bedeutung geht, müsste man darüber reden, dass Bannwald auch zukünftig gefällt werden dürfe. Damit versucht die CDU-Fraktion, das Bild zu stellen, dass man der Entwicklung des Landes Hessen und seiner Infrastruktur natürlich nicht im Wege stehen möchte. Zu Recht hat die kommunale Familie in der Anhörung gefragt: Was ist denn mit den regionalen Projekten, die große, herausgehobene Bedeutung haben, z. B. beim ÖPNV? Was machen wir denn mit den regionalen Entwicklungschancen unserer Kommunen in Hessen? – Meine Damen und Herren, denen
Es ist bemerkenswert, dass die kommunale Familie in dieser Richtung solch deutliche Worte gefunden hat. Ich selbst hätte es kaum klarer formulieren können. Meine Damen und Herren, beispielsweise die Stellungnahme des Landesjagdverbandes spricht eine eindeutige Sprache, ebenso der Hessische Grundbesitzerverband und die hessischen Waldbesitzer.
Dass ich nicht so ganz falsch gelegen haben kann, sieht man auch daran, dass der Hessische Waldbesitzerverband von einem logischen Bruch in der Begründung spricht. Herr Kollege von der SPD, man kann dafür oder dagegen sein, das ist gar keine Frage. Aber der Waldbesitzerverband hat ausgeführt, dass Bannwald eine ganz bestimmte Schutzfunktion hat. Genau deswegen wird dieser Wald wertgeschätzt: weil er Menschen vor Immissionen schützt, vor Dreck und vor Lärm. Genau darum geht es. Es ist überhaupt nicht sinnvoll, diesem Gesetzentwurf der CDU zu folgen und zu sagen: Wenn Bannwald schon gerodet werden muss, dann gibt es eben eine Ausgleichsfläche, und wir errichten dafür an anderer Stelle Bannwald.
Meine Damen und Herren, dann wird Eigentum zweimal bestraft: zuerst der Eigentümer des Bannwaldes, der gerodet wird, und dann wird der zweite Eigentümer bestraft – noch dazu an einer Stelle, an der ein Bannwald gar keinen Sinn ergibt. An dieser Stelle ist das Bannwaldgesetz völlig absurd. Ausgleichsmaßnahmen kann man so nicht durchführen.
In der Anhörung gab es auch klare Stellungnahmen dazu, dass die flächige Aufforstung von Wald an anderer Stelle sinnlos ist und dass diese Verknüpfung, die der Gesetzgeber hier will, vollkommen unlogisch ist.
Der Hessische Grundbesitzerverband spricht von einer Gefährdung des Eigentumsrechts. Dem kann ich mich durchaus anschließen.
Meine Damen und Herren, bei diesem Gesetzentwurf haben wir es mit keiner Kleinigkeit zu tun. Vielmehr bekommen das Umweltministerium und das hessische Energieministerium, in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt, ein Instrument an die Hand, mit dem sie eben diese Ausgleichsflächen schaffen können – und hier kann man durchaus von einem Verhinderungsdreieck, von einer Verhinderungspolitik sprechen.
Herr Kollege Arnold, wenn das alles Unsinn ist, dann können Sie das gerne richtigstellen. Dafür aber hätte es einer längeren Redezeit bedurft.
(Beifall bei der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das steht alles im Protokoll!)
Die Kollegin von den GRÜNEN, Frau Feldmayer, beispielsweise hat eben gesagt, von überregionaler Bedeutung könne durchaus auch die Energiewende sein. Übersetzt heißt das: Dann, wenn Windkraftanlagen aufgestellt werden, darf Bannwald durchaus gefällt werden.