Protocol of the Session on September 11, 2018

Eines ist am Ende klar: Die Beamtinnen und Beamten leisten tagtäglich für das Land eine wichtige, eine hervorragende Arbeit. Das Land ist verpflichtet, die Pensionen der Beamtinnen und Beamten zu bezahlen. Das sind Leistungen, die sie sich erworben haben. Um dieses Ziel zu erreichen, bringt der Gang an die Kapitalmärkte nichts; darauf haben die Kollegen von SPD und FDP hingewiesen. Im Gegenteil, ich halte diesen Weg für falsch. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Schalauske. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Frau Erfurth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der Philippika, die wir uns vorhin vonseiten der Linksfraktion anhören konnten, bin ich der Ansicht, dass wir mit dem Versorgungssicherungsgesetz in Hessen auf einem guten Weg zu nachhaltiger und generationengerechter Haushaltspolitik sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich will nur auf wenige Punkte hinweisen. Wir haben ein Sondervermögen, das im Bestand unangetastet bleiben soll und das zur Mitfinanzierung – nicht zur vollständigen Finanzierung; das haben wir im Ausschuss hinreichend diskutiert – der Pensionslasten in der Zukunft dienen soll. Entnahmen aus diesem Sondervermögen sollen erst dann zulässig sein, wenn das Sondervermögen eine gewisse Höhe erreicht hat. Das wollen wir auch noch einmal extra durch ein Gesetz absichern.

Ich glaube, es ist ein sehr guter Weg für Beamtinnen und Beamte – das ist der einzige Punkt, an dem ich dem Kollegen Schalauske zustimme –, die eine gute und wichtige Arbeit für das Land Hessen leisten, ihnen zu signalisieren: Wir wollen auch Sicherheit dafür schaffen, dass eure Pension, die ihr euch im Laufe eures Lebens erarbeitet habt, am lange Ende auch ausfinanziert werden kann. – Wir sind es auch den Beamtinnen und Beamten schuldig sind, ihnen eine gewisse Sicherheit zu geben.

Dieser Ansatz hat in der Anhörung durchaus Zustimmung erfahren. Ich habe auch gehört, dass die SPD ihn im Grundsatz richtig findet. Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP finden ihn im Grundsatz auch richtig. Es gab auch aus unserer Sicht keinen Anlass, aus der Anhörung heraus diesen Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen noch weiter zu verbessern. Wir haben eine sehr interessante finanzpolitische Diskussion geführt, die der Kollege Schmitt hier in Ansätzen versucht hat nachzuzeichnen. Wir haben dann noch einmal neue Anregungen mitgenommen. Zum Beispiel hat der Rechnungshof diese Diskussion dann auch damit bereichert, dass wir die Zuführung zu dem Sondervermögen künftig nicht kreditfinanziert machen sollen. Das finde ich eine schöne Anregung. Allerdings müsste dazu die Einnahmesituation in Hessen etwas anders werden. Von daher sind wir auf einem ganz guten Weg, um eben unser Ziel in Bezug auf nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik zu erreichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir sind uns, so glaube ich, auch einig, dass die Geldanlage, die der Kollege Schalauske kritisiert hat, in erster Linie sicher sein muss. Wir haben eine Art Priorisierung: Neben Sicherheit und Rentabilität der Anlagen wollen wir auch ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Das freut mich für meine Fraktion und für die GRÜNEN ganz besonders, dass wir so einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Anlageformen einführen. Das ist auch ein guter Weg in Sachen Nachhaltigkeit.

Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN noch einmal zurufen: Was ist eigentlich mit Berlin? – In Berlin gerieren Sie sich ein bisschen als Vorreiter, dass Sie nachhaltige Kriterien für Anlageformen entwickeln. Ich finde das richtig, und ich finde es auch gut, dass es diese Bewegung gibt. Aber ich dachte, da wären Sie auch mit in der Regierung und hätten da auch ein bisschen Einfluss. Jetzt sagen Sie hier: Das bringt alles nichts, und wir müssten das alles ganz anders machen. – Das finde ich schon ein bisschen seltsam.

Ich finde, das ist ein guter Ansatz, und ich hoffe, wir stimmen alle zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Frau Erfurth. – Für die Landesregierung spricht nun Finanzminister Schäfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin dem Haus dankbar, dass wir, so glaube ich, eine sehr breite Übereinstimmung – mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE – zu den grundsätzlichen Zielen des Gesetzentwurfes hergestellt haben, auch durch die Ergebnisse der Anhörung bestätigt. Dass man an der Stelle immer noch ein bisschen mehr vom Guten tun könnte, ist eine Frage, über die auch nicht gestritten werden muss. Da muss man sicherlich auch in einer neuen Legislaturperiode des Hessischen Landtags sehr konkret über Prioritäten reden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann die Diskussion vielleicht nicht mehr rest

los eindeutig sein wird, wie das im Moment der Fall zu sein scheint.

Ich habe ein bisschen bedauert, dass die Tierschutzministerin nicht an der Debatte teilgenommen hat. Denn als Herr Schalauske Kängurus mit blutigem Steakfleisch gefüttert hat, hat mir das irgendwie ein gewisses Grundschaudern über den Rücken laufen lassen. Aber das sei mir nur als Randbemerkung an der Stelle gestattet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP – Zuruf von der SPD: Eier legende Woll- milchsau! – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Die Eier legende Wollmilchsau brauchen wir lebend, geschlachtet ist sie schlechter. Das ist ganz sicher so.

Lassen Sie mich vielleicht noch eines hinzufügen: Kollege Schmitt hat den Vergleich zu Pensionskassen gezogen.

(Norbert Schmitt (SPD): Ich habe das relativiert!)

Da muss man ein bisschen vorsichtig sein. Die Pensionskassen haben das Problem, dass Ansprüche, unmittelbare Renten- bzw. Versorgungsansprüche, gegen sie selbst begründet worden sind. Unser Pensionssicherungsfonds begründet ja keine unmittelbaren Ansprüche der Beamten. Sie haben weiterhin ihren Anspruch gegenüber dem Staat. Es hilft nur dem Staat, also uns gemeinschaftlich, die Finanzierung dieser Ansprüche sicherzustellen. Insofern ist der Vergleich nicht ganz passend zu dem, was wir hier gerade diskutieren.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Völlig zu Recht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dort möglicherweise die Vergleichbarkeit ausschließlich im Namen besteht und weniger in dem dahinter liegenden Sachverhalt.

Ich glaube, wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel getan. Wir haben im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Regeln der Schily- und Kanther-Rücklage, die wir hätten aufheben können, nicht nur nicht aufgehoben, sondern wir haben sie verstetigt und fortgesetzt und die nach meinem Vorgänger Karlheinz Weimar benannte WeimarRücklage auch wiederum immer freiwillig dotiert.

Wir haben also sehr viel mehr gemacht, als wir hätten tun müssen. Deshalb ist auch der Kapitalstock in dieser Legislaturperiode signifikant gestiegen. Ich glaube, wir sind klug beraten, auf der Basis des jetzigen Gesetzentwurfes das zu verstetigen, sicherzustellen, dass die Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten abgekoppelt und vor dem Zugriff des einfachen Haushaltsgesetzgebers gesichert wird – auch in der Zukunft –, damit sichergestellt wird, dass die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten in zehn, 15 und mehr Jahren auch finanziert werden können.

Deshalb herzlichen Dank für die sehr konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich, wenn Sie jetzt dem Gesetzentwurf hoffentlich zustimmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Die Nachfrage nach Enthaltungen erübrigt sich. Der Gesetzentwurf hat eine Mehrheit gefunden und wird somit zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich für heute unsere Verhandlungen schließe, weise ich Sie darauf hin, dass nun der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss in Sitzungsraum 204 M zusammenkommt. Allen anderen wünsche ich einen schönen Feierabend. Wir sehen uns morgen früh.

(Schluss: 21:06 Uhr)