Protocol of the Session on August 23, 2018

Wir haben als LINKE ein 250-seitiges Sondervotum vorgelegt. Das Sondervotum war nötig, weil wir sowohl mit der Sachdarstellung als auch mit dem Fazit der Regierungsfraktionen an vielen Stellen überhaupt nicht einverstanden sind. Schon bei der ersten Lesung des Entwurfs des Berichterstatters machten wir an 242 Stellen Anmerkungen.

CDU und GRÜNE haben von Beginn an gemeinschaftlich ihre Verfahrensmehrheit dazu missbraucht, so viel wie möglich zu blockieren. Der Ausschussvorsitz ging – wie immer – an die CDU.

Die Akten, die uns über die Staatskanzlei zugestellt wurden, kamen erst gar nicht, dann mit unzähligen Fehlblättern sowie Schwärzungen und als „geheim“ eingestuft. Auch die Geheimakten waren geschwärzt. Das heißt, man kann sie erstens nicht richtig lesen und darf zweitens nicht öffentlich darüber sprechen. Etwa 30 % aller Akten waren von Schwärzungen, Lücken und Geheimhaltungen betroffen. Versuchen Sie einmal, ein Buch zu lesen, in dem durchgängig zahlreiche Seiten fehlen und die spannendsten Stellen auch noch geschwärzt sind.

Das Amt des Berichterstatters, also desjenigen, der den Abschlussbericht verantwortet, wurde mit Jürgen Frömmrich von den GRÜNEN besetzt. Er durfte am Ende, nach vier Jahren versuchter Blockade durch CDU und GRÜNE, feststellen, was der Ausschuss angeblich herausgefunden hat und was nicht.

Immerhin, das muss man dem Bericht von Jürgen Frömmrich lassen, wird zumindest die desaströse Rolle von Andreas Temme und des Landesamts für Verfassungsschutz nicht weiter geleugnet. Es werden erstmals Fehler eingestanden. Es wird sogar eingestanden, dass Hinweisen auf Rechtsterror und den NSU nicht nachgegangen wurde und dass Akten fehlen. All das war aber nicht mehr zu leugnen, weil SPD und LINKE es im Ausschuss herausgearbeitet hatten.

Dazu gehört auch, dass dem hessischen Untersuchungsausschuss – wie auch dem Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag – entscheidende Dokumente und Akten vorenthalten wurden. Hierzu einige Beispiele:

Erstens die Vermerke zum Disziplinarverfahren gegen Temme. Sie belasten Temme und Volker Bouffier. Das ist in unserem Sondervotum nachzulesen.

Zweitens der für 120 Jahre geheime NSU-Prüfbericht des Verfassungsschutzes. Er wurde jahrelang verschwiegen und auch dem Bundestag nicht übermittelt. Er benennt gravierende Versäumnisse im NSU-Komplex in Hessen: Mas

senhaft sei Hinweisen auf Waffen- und Sprengstoffbesitz nicht nachgegangen worden, ebenso auch nicht den Hinweisen auf „allgemeinen Rechtsterror“ und auf NSU-Bezüge. 541 Aktenstücke gingen verloren. Wichtige Akten wurden auch in Hessen geschreddert.

All dies wurde lange verschwiegen – und noch dazu für 120 Jahre zur Geheimsache erklärt.

Hinzu kommt, dass die Quellenabfrage, mit der wir belegen können, dass Andreas Temme und das Landesamt für Verfassungsschutz schon vor dem NSU-Mord in Kassel dienstlich mit der Ceska-Serie befasst waren, erst nachträglich aufgrund unseres expliziten Antrags geliefert wurde. Das ist eine ganz gravierende Tatsache; denn genau das wurde der Polizei, dem Bundestag und dem Landtag gegenüber immer geleugnet und das Dokument genau deshalb zurückgehalten. Auch das ist in unserem Sondervotum nachzulesen.

All dies mussten wir eigenständig durch Zeugenaussagen herausarbeiten, um die Landesregierung zur Herausgabe dieser Akten explizit auffordern zu können, obwohl sie längst hätten geliefert werden müssen.

Ebenso mühsam und aufwendig war der Kampf hinter den Kulissen zur teilweisen Herabstufung von Geheimpapieren, um sie für die Öffentlichkeit freizugeben. Dies sagt selbst der NSU-Ausschuss des Deutschen Bundestages – Zitat –:

Gerade auch vor diesem Hintergrund sieht der 3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode in der lückenhaften Aktenvorlage des Landes Hessen eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Aufklärungsarbeit.

Der Vorsitzende des NSU-Ausschusses im Bundestag war übrigens der CDU-Abgeordnete Binninger.

Nein, Herr Bellino, nein, Herr Hahn, die einzige Verschwörungstheorie, die wir nachweisen konnten, ist, dass der Verfassungsschutz angeblich die Verfassung schützt.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

Durch das V-Leute-System, auf dem die Arbeit des LfV wesentlich aufbaut, macht sich der Verfassungsschutz von den Informationen abhängig, die Neonazis liefern. Das sind aber oftmals mehrfach verurteilte Straftäter, die dann für ihre Informationen bezahlt werden.

Als LINKE werden wir deshalb diese Tatsache immer wieder anprangern und fordern: Hören Sie auf, Nazis dafür zu bezahlen, dass sie Nazis sind; denn damit stärken Sie nur deren Strukturen.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, es gab nachweislich gravierende Versäumnisse im Kampf gegen rechte Gewalt und rechten Terror in Hessen. Auf ca. 50 Seiten haben wir unsere wichtigsten Erkenntnisse zur nach wie vor aktiven Neonaziszene in Hessen zusammengefasst.

Insbesondere dem Geheimdienst und dem Innenministerium ist vorzuwerfen, dass über Jahre hinweg reihenweise Belege und Hinweise auf Waffen, Sprengstoff, Militanz und Rechtsterror vorlagen, dies öffentlich aber geleugnet und zur Geheimsache erklärt wurde – selbst noch nach dem Auffliegen des NSU im Jahre 2011.

Es gab seit 1998 in Hessen Hinweise auf den späteren NSU und auf Beziehungen hessischer Nazis zum späteren NSU. Hätte man die sogenannte zweite Fallanalyse des LKA Bayern nach dem Mord von Kassel ernst genommen, nämlich dass die Täter abgetauchte Neonazis mit Waffen und Sprengstoff sind, und hätte man 2006 einfach einmal in die eigenen Akte und Berichte in Hessen geschaut, dann wäre man zwangsläufig auf Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gestoßen. Denn genau dazu gab es einen LfV-Bericht an das Innenministerium.

Es gilt ferner festzustellen, dass weitere Belege auf NSUBezüge, Bilder von Beate Zschäpe mit hessischen Neonazis, angeblich nicht mehr zugeordnet werden konnten. Die Akten der im Rechtsterror-Milieu in Hessen und Thüringen sehr aktiven Corryna G. wurden aus unerklärlichen Gründen im Landesamt für Verfassungsschutz angeblich 2009 geschreddert.

In einem weiteren, bis vor Kurzem noch geheimen Dokument ist belegt, wie das Landesamt für Verfassungsschutz auf Temmes V-Mann „Gärtner“ bei dessen Vernehmung durch das BKA Einfluss nahm. Der Vorgang sollte geheim gehalten werden. Es gab die Anweisung, keine Akten anzulegen und alle Hinweise darauf zu vernichten – nachzulesen in unserem Abschlussbericht.

Niemand im Landesamt für Verfassungsschutz wurde bis heute zur Verantwortung gezogen. Im Gegenteil, Temme wurde geschützt, das Budget des Geheimdienstes wurde seither verdoppelt, die Befugnisse wurden ausgeweitet, und die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes ist weiterhin völlig unzureichend.

DIE LINKE fühlt sich deshalb nachhaltig darin bestärkt, dass die Verfassungsschutzbehörden abgeschafft und in wissenschaftlich arbeitende Dokumentations-, Demokratieund Menschenrechtsstellen umgewandelt werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

DIE LINKE ist davon überzeugt, dass der Geheimdienstler Andreas Temme den Mord an Halit Yozgat wahrgenommen oder zumindest dessen Leiche gesehen haben muss. Dafür sprechen die Abläufe am Tatort und auch sein Verhalten nach dem Mord:

Temme hat sich trotz Zeugenaufruf nicht bei der Polizei gemeldet. Er hat kurz nach der Tat gegenüber seinen Kollegen behauptet, das Internetcafé und das Opfer nicht zu kennen, und damit ganz klar gelogen.

Er wusste, ohne dass dies vorher in der Zeitung stand, ebenfalls schon am Montag nach dem Mord, dass dabei die Ceska benutzt wurde.

Er wurde am selben Tag bei einem Gespräch mit seinem V-Mann „Gärtner“ nervös, als dieser ihn auf den Mord ansprach. Warum?

Temme löschte kurz darauf seinen Chat-Account, den er im Internetcafé vor bzw. während des Mordes nutzte. Er löschte also die Spur, welche die Polizei dann aber doch zu ihm führte.

All das ergibt doch nur einen Sinn, wenn Temme zumindest die Leiche gesehen und die Verbindung zur Ceska-Serie hergestellt hat. Temme hatte Wahrnehmungen des Mordes und verbirgt sie und sein Wissen bis heute.

Damit aber nicht genug: Die Polizei ermittelte, dass sich Temme einer ganzen Reihe weiterer schwerer dienstlicher

Verfehlungen schuldig gemacht hatte. So wurden Verschlusssachen bei ihm zu Hause gefunden. Er hatte private Kontakte zum lokalen Hells-Angels-Chef. Er hatte Waffen auf die Dienststelle mitgenommen. Er hatte Dutzende Nazitexte zu Hause, und vieles mehr.

Schon zu Beginn der Ermittlung begann die Vertuschung, erst durch den Geheimdienst und dann durch den ehemaligen Innenminister Bouffier. Die Polizei wollte wissen, ob Temme mit V-Leuten über die Mordserie gesprochen hatte, und wollte sie deshalb selbst vernehmen. Heute wissen wir, dass es zwei Wochen vor dem Mord eine Quellenabfrage zur Ceska-Serie gab. Nicht nur Temme, sondern alle V-Mann-Führer waren also mit der Mordserie betraut. Die Polizei hätte also allen Grund gehabt, bis tief in den Geheimdienst zu ermitteln. Das galt es zu verhindern. Temme und das Landesamt für Verfassungsschutz verheimlichten der Polizei diese Tatsache, und der Innenminister verheimlichte es dem Parlament.

Das Landesamt für Verfassungsschutz traf sich immer wieder mit Temme, auf Raststätten oder in Wiesbaden. Vorgesetzte haben ihn telefonisch beraten, wie er seine dienstliche Erklärung abfassen sollte. Das Landesamt für Verfassungsschutz weigerte sich, trotz der Mordermittlungen und der reihenweise begangenen Dienstverfehlungen, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das Landesamt für Verfassungsschutz wollte Temme sogar Mitte Juli 2006 wieder in Dienst stellen – bei laufenden Mordermittlungen. Erst als die Presse den Hinweis auf einen verdächtigen Geheimdienstler bekam, wurde Temme eiligst geraten, selbst ein Disziplinarverfahren einzuleiten, und es wurde ihm der Text hierfür diktiert. Das ist alles nachweisbar und nachlesbar.

Wie aber verhielt sich dabei Innenminister Bouffier, der sowohl für die Polizei als auch für den Verfassungsschutz zuständig war? – Wir wissen, dass Bouffier ebenso wie die Spitze des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Innenministeriums sofort nach der Festnahme Temmes am 21. April 2006 informiert wurde. Die Tatsache, dass ein LfV-Mitarbeiter unter Verdacht der Beteiligung an einer Mordserie steht, dass er reihenweise Dienstverfehlungen begangen hat und dass es einen Konflikt zwischen Polizei und Geheimdienst und V-Leuten gibt, ist natürlich berichterstattungspflichtig gegenüber der Kontrollkommission und dem Innenministerium.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Innenministerium wurde aber eine Geheimhaltungsstrategie, nachweisbar durch die Vermerke aus dem Landespolizeipräsidium und aus dem Innenministerium, beschlossen. Sie, Herr Bouffier, und Ihre Mitarbeiter waren zu diesem Zeitpunkt voll im Bilde; Sie bekamen detaillierte schriftliche Berichte.

Am 17. Juli 2006 kommt es zu einer eiligst einberufenen Sondersitzung des Innenausschusses. Dort sagt der Innenminister mehrfach die Unwahrheit. Sie, Herr Bouffier, sagten, Sie hätten es gerade „erst aus der Zeitung“ erfahren, und es gebe „kein Regierungshandeln in irgendeiner Form“. Das war falsch. Sie und das Landesamt für Verfassungsschutz waren ab dem 21. April voll informiert. Ihnen lagen schriftliche Berichte vor, es gab Absprachen zum Disziplinarverfahren, und es gab die Befassung auf der Innenministerkonferenz Anfang Mai.

Sie sagten zudem: „Ein Disziplinarverfahren haben wir nicht.“ Das ist auch falsch. Das Verfahren wurde bereits

am 12.07.2006 eingeleitet. Sie und Ihre Mitarbeiter sowie das Landesamt für Verfassungsschutz wussten dies auch. Herr Bouffier, Sie haben sogar einen Tag nach der Sitzung des Innenausschusses im Ministerium zusammen die weiteren Schritte im Disziplinarverfahren besprochen. Sie, Herr Ministerpräsident, sagten dem Innenausschuss, Temme „kann es nicht gewesen sein. Daraus kann man auch ableiten, dass der Mann unschuldig ist“. Während die Mordermittlungen noch liefen, wurde diese Aussage im Innenausschuss getroffen.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Über sämtliche weiteren dienstlichen Verfehlungen von Temme sagten Sie aber kein Wort. Herr Ministerpräsident, Sie sagten, dass es „keinen dienstlichen Bezug“ in irgendeiner Form gibt, und begründeten damit auch noch, warum zuvor nicht berichtet worden war. Aber auch das war völlig falsch, wie nicht nur durch die oben angesprochene Quellenabfrage bewiesen ist. Herr Ministerpräsident, Sie behaupten im Beisein der LfV-Spitze und ihrer Mitarbeiter, die das alles wussten, es gebe „keinen dienstlichen Bezug“.

Herr Kollege Schaus, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Dann passiert das absolut Ungeheuerliche: Temme blieb trotz allem disziplinarrechtlich völlig unbehelligt, und zwar weil durch Ihre Anweisungen, Herr Ministerpräsident, das Disziplinarverfahren von Beginn an in den Sand gesetzt wurde. In den Akten steht, dass das aus „Fürsorgeerwägungen“ geschieht und dass „die Bezüge nicht gekürzt“ werden sollen. Das sei der Punkt.

Herr Ministerpräsident, das soll mein letzter Satz sein: Ebenso wie meine Kollegin Frau Faeser fordere ich Sie auf, hier und heute Stellung zu nehmen, sich bei der Familie Yozgat zu entschuldigen, Fehler einzugestehen und daraus die Konsequenzen zu ziehen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Schaus. – Das Wort hat der Abg. Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.