In diesem Haus kommt aber auf dem normalen Wege kein einziger Antrag keiner einzigen Fraktion mehr auf die Tagesordnung, weil entweder von Ihnen eilausgefertigte Gesetzentwürfe auf die Tagesordnung gebracht werden, die schon lange hätten abgearbeitet werden müssen, oder wir – so bezeichne ich das jetzt einmal – mit Regierungserklä
rungen zugespamt werden, von denen nicht einmal mehr die Presse Notiz nimmt, so langweilig sind sie. Sie sollen nämlich verhindern, dass ernsthafte Auseinandersetzungen mit ernsthaften Anträgen hier stattfinden können. Dann bleibt einem nichts anderes übrig, als irgendwann zu sagen, dass man ihn als Setzpunkt auf die Tagesordnung setzt.
Vorhin hat sich Frau Dorn an Thüringen abgearbeitet und gesagt, dass es da alles nicht passiert. Dann will ich mich an dieser Stelle auch einmal an Thüringen abarbeiten und parallel an Hessen, nämlich zur Problemlage. Hessen hat mindestens 17 Städte, die eine echte Problemlage darstellen und die auf der Liste der Bundesregierung stehen, auf der 65 Städte stehen. Aber, wissen Sie, da steht keine Thüringer Stadt drauf. Die Not in Thüringen an dieser Stelle, mit der Frage der Verschmutzung in den Städten umzugehen – –
Na, da könnte man jetzt überlegen, ob Sie das so interpretieren. Ich würde jetzt einmal sagen, dass das an guter Politik in dem Land liegt. Das könnte man ja auch einmal so interpretieren.
Herr Minister, wenn Sie an der Stelle sagen, dass das, was verhandelt worden ist, in Bezug auf den Tarif und den Fahrschein der Landesbediensteten eben nicht möglich wäre, wenn Hessen in den Tarifvertrag der Länder zurückkehren würde, sage ich: Das ist doch purer Unsinn. Tatsache ist doch, dass es immer und zu allen Zeiten Sonderregelungen gegeben hat, wo die Länder eigenständige Positionen haben konnten und wo Länder mit eigenständigen Positionen – –
Da gibt es doch nichts zu lachen. Sie sollten sich einfach einmal damit beschäftigen. Vertiefte Sachkenntnis wäre an dieser Stelle hilfreich, bevor Sie hier lachen.
Es hat immer Sonderregelungen für einzelne Länder gegeben. Wenn ein Land in den gemeinsamen Tarif zurückkehrt, bringt es die Sonderregelung mit. Sie wird da festgeschrieben, und dann ist das in Ordnung. Das ist überhaupt kein Problem. Das könnte man machen, wenn man wollte. Auch hier hilft vertiefte Sachkenntnis dabei, Politik zu machen.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das muss man auch finanzieren! Aber das interessiert Sie ja nicht!)
Was muss man denn jetzt schon wieder finanzieren? – Ich habe hier gerade überhaupt nicht von Geldausgeben geredet. Ich habe davon geredet, wie es wäre, wenn man in den Tarifvertrag der Länder zurück wollte.
Der Minister hat gerade gesagt, das wäre nicht möglich. Ich habe diesen Satz widerlegt. Darum ging es und um nichts anderes. Sie sollten einmal beim Thema bleiben und nicht einfach immer noch irgendeine Schleife finden, wenn Ihnen in der Not nichts anderes mehr inhaltlich einfällt.
Meine Herren aus den Regierungsfraktionen, ich möchte Sie bitten, sich etwas zu mäßigen. Nicht jede Lautheit ist eine Lebendigkeit in der Debatte.
Wir überweisen den Antrag, den wir gerade debattiert haben, zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss. – Das machen wir so. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000; hier: Zustimmung durch den Hessischen Landtag – Drucks. 19/6565 zu Drucks. 19/6158 neu –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf den Bericht wie folgt geben: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und LINKEN bei Abwesenheit der FDP, den Antrag anzunehmen.
Der Antrag war dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 133. Plenarsitzung am 21. März 2018 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat zu dem Antrag am 7. Juni 2018 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 mit dem Antrag befasst und die wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. – Herzlichen Dank.
Danke, Herr Reif, für die Berichterstattung. Ich bitte um Entschuldigung, aber der Berichterstatter war, wahrscheinlich wegen der Länge des Titels dieses Tagesordnungspunkts, in meinen Unterlagen abgeschnitten. Deswegen wusste ich nicht, dass Sie es machen. Vielen Dank noch einmal für die Berichterstattung.
Ich eröffne die Debatte. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als Erster hat sich Herr Kasseckert für die CDU zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein SPDKollege sagte gerade: „Heiko, gib Gas!“ In fünf Minuten zum Landesentwicklungsplan zu sprechen, ist schon sehr ambitioniert. Ich will mich aber bemühen, es auf die wesentlichen Punkte zu reduzieren.
Die Landesentwicklungsplanung gibt die Leitplanken für die – das muss man deutlich sagen – Regionalversammlungen vor. Die kommunalen Vertreter sitzen dort in den jeweiligen Gremien, die über die Entwicklung von Wohnen, Siedlungsfläche, Verkehrsfläche etc. entscheiden. Das muss man zu Beginn deutlich machen, weil in der Diskussion gelegentlich das Bild gestellt wurde, dass wir abschließend darüber entscheiden würden, wo jemand Wachstumsmöglichkeiten hat und an welcher Stelle Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt werden. Das ist mitnichten so. Ganz im Gegenteil: Wir beschließen mit dem Landesentwicklungsplan eigentlich nur Leitplanken, dargestellt in Grundsätzen und Zielen. Wesentlich ist dabei aber, dass wir über den Landesentwicklungsplan für alle Landesteile in Zukunft gleichwertige Lebensverhältnisse sowie eine Entwicklung sicherstellen können.
Dieser Landesentwicklungsplan setzt Schwerpunkte bei Siedlungsentwicklung, Freiraumplanung, Ressourcenschutz und Infrastrukturentwicklung. Er beinhaltet nicht das Thema der zentralen Orte. Auch darüber haben wir in der Vergangenheit diskutiert. Es ist eine Struktur des Landes, die letzten Endes neuerdings auch Auswirkungen auf den KFA hat. Ich glaube, es braucht Zeit, um dies in Ruhe zu diskutieren, auch um es in Ruhe neu zu justieren. Dafür
gibt es eine Expertenkommission, und deshalb wird dieser Punkt nachgereicht. In diesem Punkt ist auch das Thema „Zentrales Einzelhandelskonzept für die einzelnen Regionen“ enthalten, das wir in Südhessen bereits haben und das auf die anderen Landesteile ausgedehnt werden soll. Das heißt, uns steht zu diesem Punkt in Zukunft eine weitere Diskussion ins Haus.
Aber kommen wir zu dem zurück, was in diesem Plan steht. Wir hatten im Landesentwicklungsplan 2000 eine Änderung zu den Themen Windenergie und Flughafen. Von daher verbleibt uns jetzt, den Landesentwicklungsplan an die veränderte Bevölkerungsstruktur und an die veränderte Situation der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Wenn man einmal den Blick von 2000 auf 2018 richtet, stellt man fest: Da hat sich vieles getan. Ich denke hierbei an den Kollegen Rock, der schon früher gemeinsam mit mir in der Regionalversammlung Verantwortung getragen hat. Wir haben in dem regionalen Planungsverband bzw. Regionalverband zu Beginn über eine Struktur gesprochen, die Frankfurt noch als schrumpfende Stadt gesehen hat. Das war bis 2013 eigentlich die Grundlage.
Heute wissen wir, dass Frankfurt schon weit über 700.000 Einwohner hat. Wir sind damals noch von 630.000 Einwohnern ausgegangen. Das heißt, die Planung ist der tatsächlichen Entwicklung deutlich hinterher, und deshalb brauchen wir in diesem Landesentwicklungsplan eine Spreizung. Die Landesteile haben sich unterschiedlich stark entwickelt; Nord-, Mittel- und Südhessen haben sich unterschiedlich stark entwickelt. Deshalb ist es richtig, wie ich meine, dass dieser Landesentwicklungsplan keine Detailregelung bis nach unten auf die kommunale Ebene macht, sondern dass er Leitplanken vorgibt. Diese Leitplanken sehen vor, dass wir künftig auch in ländlichen Räumen Wachstum ermöglichen wollen. Das war ein Punkt, der in den Stellungnahmen häufig kritisiert wurde, sich aber an keiner Stelle dieses Landesentwicklungsplans tatsächlich ausdrückt.
Deshalb halte ich fest: Auch in Zukunft werden die ländlichen Räume Möglichkeiten für Siedlungserweiterungen, Wohnen und Gewerbeflächen haben. Dafür ist es notwendig, dass sie eine gute Verkehrsanbindung haben. Das liegt auf der Hand; denn auf der einen Seite wollen wir, dass auch im ländlichen Raum Arbeitsplätze entstehen. Auf der anderen Seite wollen wir, dass wir diese ländlichen Räume durch die gute Verkehrsinfrastruktur sozusagen an den Ballungsraum anbinden, damit der Siedlungsdruck im Ballungsraum allgemein zurückgeht und ganz Hessen von der insgesamt guten und positiven Entwicklung profitieren kann. Wir wollen also kommunale Gestaltungsfreiheit.
Damit komme ich wieder auf den Kollegen Rock zurück. Wir sitzen alle in Regionalversammlungen, zumindest all diejenigen, die ich im Raum Südhessen kenne. Neben dem Landesentwicklungsplan ist die tatsächliche Gestaltungsmöglichkeit sozusagen den Kolleginnen und Kollegen in die Hand gelegt, die in den Regionalversammlungen für die Regionalpläne oder für den Regionalen Flächennutzungsplan Verantwortung tragen. Von daher, lieber Kollege Rock: Wir werden uns auch in den nächsten Jahren an anderer Stelle immer wieder mit dieser Frage auseinanderzusetzen haben. Sicherlich werde ich Ihnen beweisen können, dass wir mit dem Landesentwicklungsplan Wachstum schaffen, aber eben nicht irgendwelche Limitierungen für Kommunen im ländlichen Raum.