Protocol of the Session on June 20, 2018

Spannend ist auch der Verweis auf § 11. Dort geht es um eine Verordnung. Deswegen wüssten wir gerne, was da genau geregelt wird. Frau Schott war noch einmal zu einer Kurzintervention bezüglich der Notfallversorgung hier vorne. Genau darum geht es hier, nämlich um die Neuregelung der Notfallversorgung. Das ist ein wichtiges Thema. Aber was haben Sie denn vor? Warum wollen Sie es denn nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung regeln? – Das braucht eine Erklärung. Die Notfallversorgung dient schließlich der Patientensicherheit.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Auf die Änderungen bei den regionalen Gesundheitskonferenzen wurde auch schon eingegangen. Diese Änderungen scheinen erst einmal marginal zu sein, auch wenn uns natürlich interessiert, warum Teilnehmende und deren Stimmrechte geändert werden sollen. Vielleicht können Sie uns auch beantworten, wie zukünftig Mehrheitsbeschlüsse getätigt werden sollen. Mit der neuen Regelung zu den Stimmanteilen erschweren Sie das. Deswegen müssten wir uns in der Anhörung darüber unterhalten, was das für Konsequenzen hat.

Wir sind unterdessen auch sehr neugierig, ob und wie man sich dort mit der Versorgung beschäftigen wird. Das soll ja jetzt mit einer Berichtspflicht an das Landesgremium angedockt werden, § 90a. In der Debatte zum Landesgremium hatten wir gemeinsam mit allen Oppositionsfraktionen mehr Transparenz, mehr Verbindlichkeit und Einblick in die Empfehlungen gefordert. Es würde uns freuen, wenn Sie mit der Anbindung der regionalen Gesundheitskonferenzen endlich auch eine solche Kehrtwendung bezwecken wollen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte hier auch noch einmal zu Protokoll geben, dass, wenn es um Versorgung geht, die standardisierte Erarbeitung von regionalen Versorgungskonzepten als Vorbereitung eines Besonderen Teils, also der Planungsergebnisse, eigentlich Teil des Krankenhausplanes ist. Der aber ist dezidiert nicht mehr als Aufgabenstellung der Gesund

heitskonferenz genannt. Vielleicht könnten Sie diesen Antagonismus, wenn Sie nach vorne treten oder wenn wir in der Debatte sind, auch einmal auflösen.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern eingehen. Diese wurde von der Deutschen Krankenhausgesellschaft letztes Jahr im März erstellt. Dort heißt es, das Land Hessen erarbeite einen Krankenhausplan. Ist das so? Wenn ja, wann ist denn mit einem Erstentwurf zu rechnen, meine Damen und Herren?

Gestolpert bin ich – genauso wie Marjana Schott – über § 17, Buchst. b, und zwar darüber, dass die landesrechtliche Regelung zum Sicherstellungszuschlag entfallen kann und dass durch Verordnung von bundesrechtlichen Regelungen abgewichen werden kann. Meine Damen und Herren, nicht nur dieser Aspekt ist holprig, sondern auch § 17, Buchst. f, in dem der folgende Satz – Marjana Schott hat schon den Anfang dazu zitiert – gestrichen werden soll. Ich zitiere ihn noch einmal gänzlich:

Zur Sicherung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen regionalen Versorgung soll der Krankenhausplan für

1. bestimmte medizinische Indikationen, insbesondere für chronische Erkrankungen, bei denen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich ist, und

2. einzelne Bereiche der Notfallversorgung einschließlich der ambulanten Notfallversorgung

Anforderungen an die Zusammenarbeit und eine Aufgabenteilung zwischen Krankenhäusern festlegen.

Das sei entbehrlich. – Ich muss Ihnen sagen: Für uns sind die Sicherung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung und die Zusammenarbeit von Disziplinen und Häusern nicht entbehrlich. Meine Damen und Herren, dieser Anspruch ist nie obsolet.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Wir fordern im Gegensatz zur Streichung, dass hier harte Kriterien ins Auge gefasst werden und endlich ein Krankenhausplan erstellt wird – er fehlt seit 2005 und seit 2009 –, um die Sicherstellung nicht zu erklären, sondern auch zu untermauern und endlich zu handeln.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Nichts brauchen wir dringender als dies. Die Festschreibung der Sicherung der gesundheitlichen Versorgung hier in Hessen kann man schließlich nicht oft genug betonen. Wir brauchen dort eine Priorität – Herr Hahn hat es ja schon gesagt –, auch im Bereich des Personals. Wo sind welche Krankenhäuser? Wo findet die Versorgung tatsächlich statt? – Da haben wir einfach keinen Plan. Den müssen wir jetzt endlich auf den Weg bringen.

(Beifall bei der SPD)

Mein letzter Satz: Mit den Hintergründen und den daraus entstehenden Konsequenzen, warum Teilaspekte in den §§ 11 und 17 gestrichen und zukünftig durch Verordnung geregelt werden, müssen wir uns in der Anhörung auseinandersetzen,

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

weil Sie nämlich diese Änderungen in Ihrem Gesetzentwurf noch nicht einmal begründen. Wir freuen uns auf eine Anhörung und ganz sicherlich auf eine streitige Debatte. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Sommer. – Für die Landesregierung spricht nun Staatssekretär Dr. Dippel. Bitte schön, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das wird sicherlich eine spannende Anhörung mit unterschiedlichen Positionen werden. Lassen Sie mich bitte vorweg etwas Grundlegendes sagen, weil auch viele Zuhörerinnen und Zuhörer da sind.

Es ist der Gemeinsame Bundesausschuss erwähnt worden. Viele wissen nicht, was der Gemeinsame Bundesausschuss für Aufgaben hat. Er legt unter anderem fest, neue Versorgungsstrukturen und -formen zu fördern. Die Qualitätssicherung liegt in seinem Aufgabenbereich. Er legt fest, welche medizinischen Leistungen erstattet werden, sowie gewisse Leistungskataloge, was von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht wird. Warum sage ich das? – Es ist ein Selbstverwaltungsgremium, das im Grunde genommen den Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und den Krankenkassen insgesamt zur Verfügung steht, um die Gesundheitspolitik in den einzelnen Ländern zu fördern. Wir müssen nicht immer so tun, als ob Politik das alles alleine macht, sondern wir haben die Selbstverwaltungsorgane, die hier im Grunde genommen auch ihre Aufgaben haben.

Wir haben auch – ich denke, morgen wird man dazu kommen – das Thema der Kassenärztlichen Vereinigung. Da sage ich ganz bewusst, auch als ehemaliger Bürgermeister: Ein Bürgermeister wird nicht entscheiden können, ob ein Arztsitz wiederbelegt wird oder nicht, sondern das wird die Kassenärztliche Vereinigung tun, indem sie nämlich die Zahlen und die Versorgungsstruktur insgesamt bewertet. Es ist ein kompetentes flexibles System, das sich zusammenfügt.

Zu unserem System, zu unserem Krankenhausgesetz – wir haben bereits 2011 eines verabschiedet –: Ich denke, das ist ein qualitativ hochwertiges Krankenhausgesetz. Die Patientengerechtigkeit stand immer im Vordergrund. Es waren auch die Ziele, die man sich insgesamt vorgenommen hat. Wer den Bund beobachtet hat, hat festgestellt, dass das gerade bei der Krankenhausreform in die Gesetzgebung auf Bundesebene eingeflossen ist.

Wir haben 2016 die Krankenhausförderung pauschaliert. In Gesprächen mit den Krankenhäusern wird das insgesamt als sehr positiv empfunden, da diese die Freiheit haben, selbst vor Ort zu entscheiden. Es ist ganz wichtig, das fort

zusetzen. Wir sind das einzige Land, das die pauschalen Fördermittel um 15 % erhöht hat. Das muss man zur Kenntnis nehmen.

Deshalb ist ein Minister bei den Gesundheitskonferenzen. Beide genannten Tatbestände haben wir natürlich auch in der Gesundheitsministerkonferenz besprochen. Minister Grüttner hat das dort einfließen lassen. Er hat sich für diese Fördermöglichkeiten starkgemacht. Deshalb muss er bei diesen Themen dabei sein und diese einspeisen.

Außerdem hat Minister Grüttner – da war er federführend; das sage ich ausdrücklich – in den letzten fünf Jahren ein Konzept entwickelt, das hier auch vorgetragen worden ist, bei dem natürlich die Verbundsysteme im Mittelpunkt stehen. Wir wissen selbst, dass es über die Verbundsysteme möglich ist, Krankenhäuser zu erhalten – seien es Verbundsysteme privater Art, seien es Verbundsysteme freier oder kommunaler Träger. Entscheidend ist, dass wir das weiterhin fördern. Das ist der richtige Weg.

Aber auch hierbei werden wir dazu kommen müssen, manche Krankenhäuser zu schließen. Man muss der Bevölkerung auch mal sagen, warum, wieso und weswegen man das macht; das hilft nichts. Man kann nicht Schwarzer Peter spielen und zum Land oder zum Bund schauen. Wir müssen uns die Fakten, Daten, Zahlen ansehen, und dann wird es bewertet. Da hilft es überhaupt nichts, drum herumzureden. Vielmehr muss das klar und deutlich gemacht werden. Das schafft im Grunde genommen insgesamt Vertrauen.

Die Stichpunkte Qualität und Patientenorientierung sind hier angesprochen worden. Aber was ist „sektorenübergreifend“? Vom Vorredner wurden „ambulant und stationär“ hier aufgelistet, um die Pflegekomponenten zusammenzufügen und in die Diskussion zu stellen. Ich glaube, das Ziel des Gesetzes ist insgesamt: Wir müssen aus Sicht des Patienten überlegen, welche Versorgung jeweils die bestmögliche für den Patienten ist. – Das ist die entscheidende Vorgabe, die wir formuliert haben. Das ist aus meiner Sicht ganz wichtig.

Frau Schott, Sie haben diese Passage angesprochen – ich habe sie mir noch einmal angesehen – zu § 17, Buchst. f. Ich bitte, auf § 1 zu achten, wo die Ziele vorgegeben sind und wo im Grunde genommen ganz klar formuliert ist, dass die regionale Verbundenheit und die regionale Verortung im Mittelpunkt stehen. Das kann man in der Anhörung insgesamt vertiefen.

Ich komme zum Schluss und möchte noch einen Punkt erwähnen. Wir haben als einziges Bundesland im zuständigen Ministerium ein Referat für Qualitätssicherung und Patientensicherheit eingerichtet. Sie sehen also, dass wir dort einen Schwerpunkt bei der Vernetzung im Land Hessen setzen, aber auch mit anderen Ländern insgesamt. Wir können zusammenarbeiten. Wir können die Krankenhausplanung aktivieren. Das ist der richtige Weg.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Ich glaube, die weitere Förderung von Klinikverbünden, die Weiterentwicklung der Gesundheitszentren zu sektorenübergreifenden Versorgungssystemen und natürlich die Patientengerechtigkeit bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit – ich will das ausdrücklich betonen – stehen im Mittelpunkt dieses Gesetzes, das gut gelungen ist. Ich freue mich auf die Diskussion bei der Anhörung. – Vielen Dank, dass Sie zugehört haben.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Dippel. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 79 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – Drucks. 19/6574 –

Die erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Faeser, SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin. Sie haben fünf Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 6. April diese Jahres gab es eine Berichterstattung im „Spiegel“, aus der hervorging, dass die hessische Polizei eine Software des US-Unternehmens Palantir Technologies gekauft hat. Diese Software sollte der effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der schweren organisierten Kriminalität dienen.

Meine Damen und Herren, das war das erste Mal, dass wir von dieser Beschaffung gehört haben. Guter Stil wäre gewesen, uns im Innenausschuss darüber zu informieren, zumal die Vergabe an Palantir bereits 2017 erfolgte. Aber ich habe inzwischen meine Erwartungshaltung zur Transparenz bei dieser Landesregierung in den letzten 15 Jahren etwas zurückschrauben müssen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Aufgrund der Berichterstattung im „Spiegel“ und der doch etwas ungewöhnlichen Umstände haben sowohl die FDP als auch wir Dringliche Berichtsanträge gestellt. Im Ausschuss wurde am 9. Mai dieses Jahres über die bereits erfolgte Auftragserteilung an Palantir berichtet. Wir haben dort diskutiert.

Palantir ist als Unternehmen nicht unumstritten. Es wurde laut „Spiegel“

2004 von dem Facebook-Investor und PayPal-Erfinder Peter Thiel mithilfe von In-Q-Tel gegründet, dem Risikoinvestment-Arm des US-Geheimdienstes CIA. …