Protocol of the Session on June 20, 2018

Seitdem wir das letzte Mal die Debatte hier darüber hatten, dass das sozusagen Geheimgremien sind – oh Wunder, seitdem kann man sehen, dass es sie gibt. Man muss ein bisschen suchen, man muss sich ein bisschen durch die Homepage des Ministeriums klicken, aber man findet am Ende sogar etwas, wenn man sehr gezielt nachschaut, und es ist nicht furchtbar beeindruckend viel, was man da findet.

Diesmal werden zu diesen Gremien insbesondere Kostenträger und Dienstleister berufen. Die kommunale Seite ist so vertreten, dass es meist nicht zu einer demokratischen Diskussion in den Landkreisen oder kreisfreien Städte führen wird. Eine Vertretung aus den Gesundheitsämtern und eine weitere Person – das ist meist der zuständige Beigeordnete – sind von der kommunalen Ebene vorgesehen. Die Beschäftigten sind allerdings nur über die Berufsverbände, die im Landespflegerat organisiert sind, vertreten.

Sie bedauern regelmäßig den Mangel an Pflegekräften. Sie schätzen deren Arbeit und Mitwirkung immer wieder hoch. Aber wenn es darum geht, sie konkret zu beteiligen, dann ist das mit der Wertschätzung ziemlich schnell vorbei. Das ist schlechter Stil.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen demonstrieren heute Pflegekräfte nicht nur in Düsseldorf für eine bessere Personalbemessung und die Einstellung von mehr Pflegekräften, sondern auch ganz in der Nähe, in Darmstadt, und zwar gerade jetzt.

Dass die Gewerkschaften wiederum nicht in die Gesundheitskonferenzen einbezogen werden, ist eine erneute Missachtung der Interessen der Beschäftigten. Wir finden das nicht in Ordnung.

(Beifall bei der LINKEN)

Öffentliche Diskussionen, selbst die Veröffentlichung der Ergebnisse, sind im Rahmen dieses Gesetzes nicht gegeben, auch wenn, wie durch Geisterhand, jetzt eben doch etwas auf der Homepage erscheint.

Die Versorgungsgebiete des Landeskrankenhausplans hätten sich bewährt und würden dem Patientenpfad folgen – das ist eine nicht bewiesene Behauptung, die Sie hier aufstellen.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

Wir sind der Meinung, dass es hier ganz viel zu beraten gäbe, dass es eines ordentlichen Prozesses bedurft hätte. Das kann wiederum nur eine Anhörung in Eilgeschwindigkeit kurz nach der Sommerpause geben, wenn man das hier noch verabschieden will. Das zeigt, wie wenig wichtig dieser Landesregierung eine gute Versorgung auf dem Land ist, und das wird Ihnen auf die Füße fallen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Kollegin Schott. – Als nächster Redner spricht Kollege Bocklet von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei grundsätzliche Bemerkungen vorab an die Kollegen der Opposition sagen:

Erstens. Das Gesetzgebungsverfahren mit Einbringung durch eine Fraktion ist ein normales Verfahren. Es ist kein überstürztes Verfahren. Es ist eine Möglichkeit, in diesem Hessischen Landtag Gesetze zu verabschieden, und es folgt eine schriftliche oder mündliche Anhörung. Darauf folgt eine zweite Lesung, wenn es sein muss, auch eine dritte Lesung. Ich kann daran nichts Verwerfliches erkennen. Es ist ein normales Verfahren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ob Sie es wünschen, dass es vorher eine Regierungsanhörung gibt, das ist Ihr Thema. Unser Thema ist es nicht.

Zweitens. Liebe Frau Kollegin Schott, ein Spiel dauert 90 Minuten. Als Fan von Eintracht Frankfurt musste ich oft leidvoll erfahren, dass in der 90. Minute noch der Ausgleich fällt oder ein Rückstand eintritt. Genauso ist es mit der Legislaturperiode.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Verdammt noch mal! Das ist kein Fußballspiel, es geht um Krankenhäuser!)

Es geht um abstraktes Denken. Das ist vielleicht eine Überforderung, das gebe ich zu.

(Zurufe von der LINKEN: Oh!)

Ich sage es jetzt vereinfacht: Es geht darum, dass ein Spiel 90 Minuten dauert. Wenn Sie mich nicht unterbrochen hätten, hätte ich es auch erläutert, Frau Schott: Wir haben eine Legislaturperiode von fünf Jahren, und wir befinden uns im letzten.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Weniger Arroganz wäre hilfreich!)

Was ist daran Arroganz, wenn ich sage, die Legislaturperiode – –

(Fortgesetzte Zurufe der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Hallo Lautsprecher, geht es ein bisschen leiser auf der Seite? – Es ist so, dass diese Legislaturperiode noch bis in den Januar 2019 dauert. Solange sie dauert, werden die beiden Regierungsfraktionen weiterarbeiten. Wenn Sie sich erhofft haben, dass wir im Frühling des Jahres 2018 die Arbeit einstellen, ist das Ihr Problem. Wir hatten das nicht vor. Wir wollen durcharbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Eine dritte Vorbemerkung an die Kollegin Schott. Sie müssen sich entscheiden: Ist es das Papier nicht wert, auf dem der Gesetzentwurf jetzt steht, oder ist es so dramatisch schlecht, was darin steht? Nur eines von beidem kann stimmen.

Ich will es Ihnen in aller Einfachheit vortragen. Es geht um zwei Stellschrauben, die wir in diesem Land verändern wollen. Damit wird das Gesundheitswesen nicht grundlegend reformiert. Eine Revolution wird auch nicht ausgerufen. Das mag Sie enttäuschen. Aber wir sind an der Sache interessiert.

Es sind zwei Punkte. Der erste Punkt ist, dass wir die Verbundbildung fördern wollen, weil wir der Meinung sind, dass Krankenhäuser noch zu wenig für ihre Zukunftssicherung tun. Die Zahl der Krankenhäuser, die eine unwahrscheinlich geringe Auslastung haben, nimmt dramatisch zu. Wir können uns die alten Pläne anschauen, wir können uns die neuen Resultate anschauen: Es ist besorgniserregend, welche Auslastungsquoten einige Krankenhäuser haben.

Gerade wenn wir verhindern wollen, dass es urwüchsig abläuft, wie Krankenhäuser schließen, können wir nur dann dagegen arbeiten, wenn wir die Krankenhäuser in Hessen auffordern, Verbünde umzusetzen. Was wir vom Land tun, ist, dass wir diese Verbünde auch noch finanziell fördern, und zwar mit bis zu 21 Millionen €. Das ist eine gute Nachricht für alle Krankenhäuser im Lande Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Verbundförderung, das ist das eine Thema. Ich finde es relativ überschaubar und verständlich. Daran ist auch nichts Unanständiges, vor allem wenn man weiß, dass man die 21 Millionen € nicht von der alten Investitionspauschale abzieht, sondern dass sie zusätzlich eingestellt wurden. Das ist ein ordentlicher Zuschlag für die hessischen Krankenhäuser für Investitionen. Wenn es darin mündet, dass es klugerweise da stattfindet, wo Verbünde und Kooperationen geschlossen werden, dann ist es sogar noch eine richtige Investitionsentscheidung.

(Beifall der Abg. Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Jetzt kommen wir zum letzten Punkt, der uns GRÜNEN sehr wichtig war. Deswegen sage ich Ihnen auch, warum wir wollen, dass es noch in diesem Jahr passiert. Wir wollen die Stärkung der Gesundheitskonferenzen. Wir GRÜNE und auch die Kollegen von der CDU wollen, dass die Gesundheitskonferenzen gestärkt werden, dass Versorgungskonferenzen gestärkt werden. Genau deshalb haben wir es in dieses Gesetz so eingestellt, dass es stattfindet, und zwar unter Ausweitung der Beteiligten, nämlich der Menschen, die in der Pflege arbeiten.

Wir sagen: Sie sollen sich zusammenfinden, sie sollen in einem Netzwerk zusammenarbeiten. Es wird so sein, dass sie über die sechs Versorgungsgebiete, die es jetzt schon gibt, arbeiten werden, und sie werden in einem Dialog arbeiten. Die Probleme, die es da gibt, werden sie gemeinsam angehen. Sie werden sich der Frage stellen, wie es mit einer drohenden Unterversorgung aussieht, sie werden Qualitätsdefizite aufdecken. Sie werden Vorschläge zur Optimierung der Versorgung machen. Sie werden die Bildung von weiteren Kooperationen oder Netzwerken unterstützen oder moderieren.

Diese Gesundheitsnetzwerke, diese Gesundheitskonferenzen haben wichtige Aufgaben. Bisher – Frau Schott, mit dieser Bemerkung haben Sie recht – sind sie dieser Aufgabe nur sehr intransparent nachgekommen. Ich weiß auch nicht immer, was da diskutiert wird. Mir wird gesagt, dass

es sehr krankenhauslastig war. Das wollen wir verändern. Deswegen nehmen wir diesen Punkt neu in das Gesetz auf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Alle Expertinnen und Experten, alle Krankenkassen, mit denen ich gesprochen habe, auch die Kassenärztliche Vereinigung, bitten uns darum, die Gesundheitskonferenzen zu fördern, neu aufzustellen, sie mit frischem Wind zu beleben, damit es tatsächlich so ist, dass pro Versorgungsgebiet der Bürgermeister, der Landrat, die zuständigen Akteure, die Menschen aus der Pflege sektorenübergreifend zusammensitzen. Ich würde es einmal als eine Art runden Tisch der regionalen Gesundheitsversorgung bezeichnen. Sie sollen sich, wie es beispielsweise im Modellprojekt Oberzent gemacht wird, darum kümmern, dass die Patientenversorgung vor Ort zu jeder Zeit gut gewährleistet wird. Dazu werden die Gesundheitskonferenzen dienen, und deswegen haben wir dieses Gesetz so eingebracht.

Eine bessere Finanzierung von Verbünden und eine gute Gesundheitskonferenz, das sind die beiden Punkte, um die es heute geht, nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein richtiger Schritt, ein wichtiger und ein guter Schritt für die Krankenhäuser, für die Krankenversorgung und natürlich auch für die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Für eine Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Schott noch einmal zu Wort gemeldet. Frau Kollegin, Sie haben zwei Minuten Redezeit. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin – Herr Bocklet, es geht um deutlich mehr, und es geht darum, Regelungen, die vom Bund gekommen sind, auch noch zu unterlaufen.

Es wird künftig die Teilnahme an der Notfallversorgung „bestimmt“. Damit ist auch die Entscheidung verbunden, ob und inwieweit ein Krankenhaus an der Notfallversorgung teilnehmen kann, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss hierfür Strukturkriterien geschaffen hat, die eine Teilnahme in drei Stufen vorsehen. Mit der geänderten Vorschrift wird erreicht, dass die Notfallversorgung einerseits in Hessen flächendeckend gesichert ist, aber nicht jede Klinik gleichermaßen an der Notfallversorgung teilnehmen kann.

Das ist Ihr Text.

Durch die im Bundesrecht nun vorgesehenen abgestuften Zuschläge für die Notfallversorgung könnten sonst Fehlanreize erzeugt werden, sich Zuschlagstatbestände zu sichern, …

Herr Bocklet, hier können Sie es noch einmal mit der Reflexion versuchen. Das sagt klipp und klar: Wir, Landesregierung, entscheiden, welches Krankenhaus noch die Notfallversorgung übernimmt. Wir entscheiden, und das, was der Bund sagt und wo der Bund Sicherstellungen zur Ver

fügung stellt, unterlaufen wir ganz gezielt, weil wir diese Sicherstellung nicht wollen.

Wo ist, bitte schön, hier Ihre Unterstützung des ländlichen Raums?

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))