Protocol of the Session on June 19, 2018

Danke schön, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:

Entspricht es den Tatsachen, dass rund 25 Schülerinnen und Schülern aus Schwalbach am Taunus beim Übergang auf die weiterführende Schule zum kommenden Schuljahr weder ihr Erst-, Zweit- noch Drittwunsch bei der Schulwahl zugestanden wurde?

Herr Kultusminister.

Nein, Frau Abg. Faeser, das entspricht nach heutigem Stand nicht den Tatsachen. Alle Kinder aus Schwalbach am Taunus haben im Ergebnis ein Schulangebot gemäß ihrem Erst-, Zweit- oder Drittwunsch erhalten.

Zusatzfrage, Frau Abg. Faeser.

Ich frage den Kultusminister: Wie konnte es dann dazu kommen, dass diese 25 Eltern erst einmal eine Ablehnung ihres Erst-, Zweit- und Drittwunsches erhalten haben? Was hat sich in der Zwischenzeit verändert?

Herr Kultusminister.

Frau Abgeordnete, das erkläre ich Ihnen gerne. Für die Bildungsgänge Realschule und Hauptschule mussten im Main-Taunus-Kreis keine Lenkungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gymnasien im Aufsichtsbereich MainTaunus-Kreis – d. h. die Albert-Einstein-Schule in Schwalbach, die Main-Taunus-Schule in Hofheim und das GrafStauffenberg-Gymnasium in Flörsheim – wurden überproportional im Verhältnis zu den nach dem Schulentwicklungsplan festgelegten Kapazitäten angewählt, außerdem ebenso und erstmals der Gymnasialzweig der Heinrichvon-Kleist-Schule in Eschborn. Das ist eine kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. – Ich sehe, Sie kennen sie.

Daher war es notwendig, in größerem Umfang Lenkungsmaßnahmen vorzunehmen. Im Rahmen der am 18. Mai 2018 vom Staatlichen Schulamt einberufenen Verteilkonferenz wurde eine Lenkungsentscheidung im Einvernehmen mit Schulträger, Kreiselternbeirat und den Schulleiterinnen und Schulleitern getroffen. Grundlage der Lenkungsentscheidung war, die in der in Schwalbach am Taunus befindlichen Friedrich-Ebert-Schule vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und auf eine Klassenmehrbildung an gymnasialen Standorten – zum Teil in anderen Städten – zu verzichten. Dabei wurde versucht, die Zweit- und Drittwünsche möglichst zu berücksichtigen, wie man das in einem Verteilverfahren immer tut.

Leider war dies bei vier Schülerinnen und Schülern der Albert-Einstein-Schule sowie bei 15 Schülerinnen und Schülern der Heinrich-von-Kleist-Schule nicht möglich. Es ging also nicht um 25, sondern um 19 Schülerinnen und Schüler.

Diese 19 Schülerinnen und Schüler erhielten zunächst ein Aufnahmeangebot der Friedrich-Ebert-Schule. Nach den Rückmeldungen der betroffenen Familien hat das Staatliche Schulamt dann erneut Gespräche mit dem Schulträger, also mit dem Main-Taunus-Kreis, geführt, was zur Umset

zung einer anderen Lösung führte, nämlich zur Einrichtung einer dritten Gymnasialklasse an der Mendelssohn-Bartholdy-Schule – auch eine kooperative Gesamtschule, aber ohne gymnasiale Oberstufe – in Sulzbach. Mit der Einrichtung dieser zusätzlichen Gymnasialklasse konnten im Ergebnis die Kinder aller Schwalbacher Eltern in einer der gewünschten Schulen aufgenommen werden.

(Nancy Faeser (SPD): Schönen Dank!)

Dann komme ich zur nächsten Frage. Das ist Frage 1054. Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Aufgaben werden durch die neuen drei Regionalbeauftragten ersetzend übernommen?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Warnecke, Teil der Stabsstelle zur Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ sind die drei Regionalbeauftragten, die kürzlich ihre Arbeit aufgenommen haben. Diese Regionalbeauftragten stehen den ländlichen Regionen mit Rat und Tat zur Seite. Sie transportieren die dortigen Anliegen nach Wiesbaden und helfen mit der Umsetzung der Landesoffensive ganz konkret den Menschen vor Ort. Sie sind Bindeglied zwischen der Staatskanzlei und der dort angesiedelten Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ einerseits und den Städten, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum sowie weiteren relevanten Ansprechpartnern in der Fläche andererseits.

Die Regionalbeauftragten stellen ein zusätzliches, bisher nicht da gewesenes und bundesweit einzigartiges Serviceangebot für Städte und Gemeinden im ländlichen Raum dar. Sie ersetzen keine Aufgaben. Vielmehr ergänzen sie weitere neue Angebote, z. B. die des Förderlotsen beim Innenministerium oder die Vielzahl der bereits bestehenden Beratungs- und Förderangebote der hessischen Landesverwaltungen in den verschiedenen Ressorts. Außerdem wird am 31. August dieses Jahres die Akademie für den ländlichen Raum in Hessen eröffnet, die weitere Angebote für den ländlichen Raum machen wird.

Die Regionalbeauftragten sorgen dafür, dass schnelle Kommunikations- und Entscheidungswege gefunden werden. Die Regionalbeauftragten sind sozusagen Ideenscouts, die Best-Praxis-Beispiele ausfindig machen und weitertragen. Die Regionalbeauftragten vernetzen natürlich auch die verschiedenen Initiativen, seien sie städtischerseits oder auch von Privaten initiiert.

Erste Rückmeldungen von kommunalen Gesprächspartnern bestätigen uns, dass deren Beratungs-, Informationsund Gesprächsangebote hochwillkommen sind und sehr gut angenommen werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Wintermeyer, darf ich daraus schließen, dass die bisherigen Kommunikationswege unzureichend waren?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Warnecke, das können Sie für sich daraus schließen. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, dass das so ist. Vielmehr habe ich vorhin vorgetragen, dass wir die drei Regionalbeauftragten als Ergänzung betrachten. Wie Sie wissen, haben wir die Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ ins Leben gerufen und mit rund 1,8 Milliarden € im Doppelhaushalt 2018/2019 von Ihnen, nämlich vom Haushaltsgesetzgeber, beschieden bekommen. Damit wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten umgesetzt, die es bisher noch nicht gab und die Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, wie z. B. Bürgerbusse, die digitale Dorflinde oder auch die Gemeindeschwester 2.0. Insofern ist das eine sinnvolle Ergänzung der Fördermöglichkeiten und auch der Ansprechpartner, die wir bisher als Hessische Landesregierung dargestellt haben.

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Wintermeyer, bitte teilen Sie uns noch mit, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Regionalbeauftragten direkt unterstützen.

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Warnecke, der Regionalbeauftragte für Ost- und Südhessen arbeitet selbstständig und allein. Der Regionalbeauftragte für Nordhessen arbeitet selbstständig und allein. Der Regionalbeauftragte für Mittelhessen arbeitet selbstständig und allein. Das heißt, sie haben keine zuarbeitenden Mitarbeiter.

Die Zusammensetzung der Stabsstelle in der Staatskanzlei ist so geregelt, dass diese von Herrn Staatssekretär Bußer geleitet wird. Daneben sind weitere Vertreter der Hausleitung, der Fachabteilung sowie der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit mit jeweils geringen Stellenanteilen in der Stabsstelle vertreten. Eine volle Stelle für die fachliche

Mitarbeit in der Stabsstelle ist derzeit im Besetzungsverfahren.

Frage 1055, Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele statistische Erhebungen für den Schulbereich werden landesweit vom oder im Kultusministerium regelmäßig erfasst?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Warnecke, zur Erfüllung der statistischen Berichtspflichten gegenüber der amtlichen Statistik und der Kultusministerkonferenz werden vom Hessischen Kultusministerium jährlich zwei statistische Erhebungen durchgeführt, zum einen die Absolventenerhebung und zum anderen die Erhebung der Landesschulstatistik.

Frage 1056 ist zurückgezogen worden.

Dann komme ich zu Frage 1057. Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele unangekündigte Unterrichtsbesuche im herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache wurden im von Konsulatslehrkräften gehaltenen Unterricht jeweils in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 und bis zum 31. Mai 2018 im Schuljahr 2017/2018 in Hessen durchgeführt, um „auch in Zukunft die Entwicklungen in der Türkei … wachsam [zu] begleiten und gegebenenfalls alle gebotenen Maßnahmen [zu] ergreifen“?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Greilich, in dem von Ihnen genannten Zeitraum fanden im sogenannten Konsulatsunterricht in türkischer Sprache vonseiten der Schulaufsicht der Staatlichen Schulämter keine unangekündigten Unterrichtsbesuche statt. Hierzu gab es auch keinen Anlass. Ob vonseiten der Schulleiterinnen und Schulleiter Unterrichtsbesuche erfolgten, haben wir in der Kürze der Zeit seit Eingang der Fragestellung nicht eruieren können und zur Entlastung der Schulleitungen nicht abfragen wollen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Greilich.

Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sie durch die Nichtdurchführung von Unterrichtsbesuchen ihrer eigenen Ankündigung gerecht wird, auch in Zukunft die Entwicklungen in der Türkei so zu verfolgen und den Unterricht entsprechend zu beobachten, dass es zu Beeinträchtigungen dessen, was wir alle für richtig halten, nicht kommt?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abgeordneter, wie ich bereits in der Antwort auf Ihre erste Frage festgestellt habe, gab es bei den türkischen Konsulatslehrkräften im genannten Zeitraum keine konkreten Anlässe für solche Maßnahmen. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass sich das Verhältnis zum türkischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main in der Vergangenheit kooperativ gestaltete, sodass einseitige Maßnahmen wie unangekündigte Unterrichtsbesuche nicht erforderlich waren.

Nichtsdestotrotz gehört das zum Arsenal der möglichen schulaufsichtlichen Maßnahmen. Wir werden die Entwicklung auch weiterhin aufmerksam und wachsam verfolgen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Greilich.

Herr Minister, ich höre das sehr wohl. Ich höre ansonsten, dass die Zahl der eingesetzten Konsulatslehrkräfte steigt. Ist seitens des Kultusministeriums eine Umkehr in diesem Bereich vorgesehen angesichts der Entwicklungen in der Türkei?

Herr Kultusminister.