Ich habe schon gesagt, da es eigene Landesmittel sind, konnte der Förderkatalog maßgeblich erweitert werden. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weiterhin förderfähig. Aber zukünftig kann z. B. auch die grundhafte Erneuerung von Schienenstrecken gefördert werden. Das war den Kommunen sehr wichtig, genauso wie der Bau und der Ausbau von nicht bundeseigenen Schienenstrecken. Die Beschaffung von Elektrobussen kann gefördert werden, ebenso die Anschaffung von effizienzsteigernden oder emissionsmindernden Antrieben bei Fahrzeugen für den Schienenpersonenverkehr, die Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten sowie Verleihsysteme von Fahrzeugen und Fahrrädern. Sie sehen also, das ist ein breiter Strauß von Maßnahmen, durch die das Klima in der Kommune verbessert wird.
Aus unserer Sicht ist das ein gelungener Gesetzentwurf. Wir freuen uns über eine breite Zustimmung, damit die Kommunen sofort Planungssicherheit haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt wohl niemanden in diesem Hause, der dieses Gesetz für überflüssig hält. Nein, dieses Gesetz ist überfällig.
Frau Kollegin Müller, Sie haben gesagt, Sie hätten aus bestimmten Gründen so lange gewartet. Warum war es mög
lich, dass andere Bundesländer ähnliche Gesetze bereits verabschiedet haben? Wir dagegen bekommen diesen Gesetzentwurf erst am Ende der schwarz-grünen Regierung in Hessen vorgelegt. Nein, die Argumentation ist nicht stimmig. Hier stimmt der Grundsatz: Am Ende scheinen die Faulen fleißig zu werden.
Ich bin dankbar, dass die Mitglieder von Schwarz und Grün der parlamentarischen Debatte folgen. Damit ist schon viel gewonnen, wie wir beim letzten Tagesordnungspunkt gemerkt haben.
Dieses Gesetz gewährt Planungssicherheit über das Jahr 2019 hinaus. Das können die Kommunen auch erwarten. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Herr Minister gesagt, dass die Landesregierung ab 2020 – Frau Kollegin Müller, das sieht nicht nur Frau Kollegin Wissler anders, sondern auch meine Fraktion und Herr Kollege Lenders von der FDP-Fraktion sehen das anders –
Da dies von schwarz-grünen Vertretern bei Veranstaltungen auch immer wieder behauptet wird, muss ich es an dieser Stelle noch einmal klarstellen: Mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen fallen die sogenannten Entflechtungsmittel für die Bundesländer weg. Diesen Betrag will Schwarz-Grün gerade einmal um 3,5 Millionen € erhöhen. Aber als Kompensation für die wegfallenden Mittel erhalten alle Bundesländer einen höheren Anteil aus dem Umsatzsteueraufkommen. Es war also immer klar, dass die Bundesländer eigene Landesgesetze auf den Weg bringen, um die kommunale verkehrliche Infrastruktur zu fördern.
Es ist also kein Almosen, das Sie den Kommunen geben, sondern das ist, wie auch in anderen Bundesländern, eine Selbstverständlichkeit. Sehen Sie es uns nach: Für Selbstverständlichkeiten feiern wir diese Landesregierung nicht ab.
Meine Damen und Herren, allerdings gibt es auch Menschen im Land, die dieser Landesregierung zugetraut hätten, dass sie einen solchen Gesetzentwurf nicht einbringt. Die finanziellen Mittel nach diesem Gesetzentwurf kommen den Kommunen in Hessen zugute. Aber so, wie die CDU seit 19 Jahren in Hessen mit den Kommunen umgeht, hat man es der Landesregierung zugetraut, dass sie ein sol
ches Gesetz einfach unter den Tisch fallen lässt. Das ist doch nach den Erfahrungen der letzten 19 Jahre im Umgang mit den Kommunen nicht so abwegig.
Auf der Bundesebene erzählt man sich nämlich, unter den in Hessen regierenden Schwarzen schreiben die meisten Kommunen rote Zahlen. Die hessischen Kommunen belegen bei der Verschuldung den dritten Platz unter den Bundesländern. Das ist ein Spitzenplatz, auf den man auf keinen Fall stolz sein kann.
Unter sozialdemokratischer Verantwortung war das noch anders. Da belegten die Kommunen in Hessen noch den drittletzten Platz bei der Verschuldung, und genau das macht den Unterschied aus. Unter der CDU haben Hessens Kommunen bei der Verschuldung einen Spitzenplatz; unter den Sozialdemokraten liegen die Kommunen bei der Verschuldung auf einem der hinteren Plätze.
Das ist auch zu erklären. Erinnern wir uns nur an die 344 Millionen €, die die CDU den hessischen Kommunen in den letzten Jahren weggenommen hat. Dieses Geld fehlt für Kindergärten und für Schulen, aber auch für die verkehrliche Infrastruktur, insbesondere für den ÖPNV. Seit 2004 – seit der Zeit der absoluten Mehrheit für die CDU in Hessen – gibt es in Hessen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bei Bussen und Bahnen keine Fahrzeugförderung mehr. Seit 2017 gibt es wieder eine Fördermöglichkeit für Busse, aber ausschließlich für Elektrobusse. Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, kommt die Brennstoffzelle dazu.
Seit die CDU in Hessen regiert, hat sich bei den Kommunen in Hessen ein riesiger Sanierungsstau gebildet.
In der heutigen Ausgabe der „HNA“ konnten wir etwas über ein Beispiel aus Kassel lesen. Unter der Überschrift „Jede fünfte Straße ist kaputt“ berichtete die „HNA“ darüber, dass sich in der Kommune 21 % aller kommunalen Straßen in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand befinden. Es ist nicht so, dass in Kassel in den letzten Jahren nichts getan wurde. Seit 2012 wurden jährlich 21 Millionen € in die kommunalen Straßen gesteckt. Dafür mussten teils Anlieger zur Kasse gebeten werden. Wenn es nach Schwarz-Grün geht, dann werden die Anlieger in Kassel und in anderen Kommunen auch in den nächsten Jahren für die Sanierung der Straßen bezahlen, meine Damen und Herren.
Aber es gibt zum Glück Alternativen; denn wie in Kassel stehen viele Kommunen in Hessen vor der Entscheidung: Gibt man das Geld für Schulen, Kindergärten, Straßen oder für den ÖPNV aus? – Sie müssen Prioritäten setzen. Wie bei den Landesstraßen findet auch auf kommunaler Ebene ein Werteverzehr von öffentlichem Eigentum statt, weil die Kommunen in Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern von CDU-geführten Landesregierungen finanziell unzureichend ausgestattet werden.
In der Anhörung haben die Anzuhörenden die Einbringung dieses Gesetzentwurfs im Grundsatz begrüßt. Kollegin Müller, die Kritik lag bei den Finanzmitteln, bei der Technologieförderung und bei der Grunderneuerung. Die Grunderneuerung war der dritte Punkt, der angebracht worden ist. Es war aber nicht der übliche Reflex, die For
derung nach mehr Geld, wie es die Regierungsmehrheit von Schwarz-Grün immer wieder versucht hinzustellen.
Ich kenne diese Reflexe mittlerweile. Ich bin auch Mitglied im Kulturpolitischen Ausschuss, und ich finde, die Reflexe sind in beiden Ausschüssen ziemlich identisch. Im Kulturpolitischen Ausschuss präsentiert uns der Minister immer ein Feuerwerk an Zahlen, nach dem Motto: „Wie gut ist doch alles“, die Unterrichtsversorgung sei spitze. Aber vor Ort, in den Schulen, von Eltern, von Betroffenen wird das alles ganz anders wahrgenommen, aber nicht von der Opposition.
Ähnlich ist es im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort erbringt der Minister ein Feuerwerk von Maßnahmen und Zahlen; wenn wir uns aber vor Ort umschauen, wird das alles ganz anders beurteilt. So ist die Realität in Hessen.
Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass allein für die Instandhaltung von kommunalen Verkehrswegen, ÖPNV, 3 Milliarden € fehlen. In der Diskussion um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel wurde für Hessen ein jährlicher Bedarf von mindestens 142 Millionen € festgestellt. Viele der Angehörten haben deutlich gemacht, dass die Mittel nicht ausreichen werden. Daher hilft es auch nicht – Sie haben den Förderkatalog ausgeweitet, aber von den Betroffenen vor Ort gibt es noch viel mehr Wünsche –, wenn man sozusagen nicht auf die Wünsche eingeht und die Anzahl der Maßnahmen so eingrenzt, wie das mit diesem Gesetzentwurf der Fall ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Bei den Kommunen geht es oftmals nicht um Verbesserungen; dort geht es allein um den Erhalt, nicht um mehr und nicht um weniger. Dieses Gesetz ist notwendig. Es ist aber kein großer Wurf, wenn es um Investitionen für die Kommunen und um Strategien im Bereich der Mobilität geht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sind das jetzt Landes- oder Bundesmittel? – Vielleicht sagt man es so: Es waren einmal Bundesmittel; und der Bund überträgt jetzt die Verantwortung auf die Länder. Daher sind es heute Landesmittel; und die 500 Millionen € kann das Land, solange es investiert, so ziemlich für alles ausgeben. Es sind also Investitionsausgaben.
Okay, wenn Sie sagen, es seien auch „konsumtive Ausgaben“, Herr Staatsminister, dann will ich darüber mit Ihnen nicht streiten. Insofern kann man heute sagen: Es sind Landesmittel; und es liegt jetzt in der Verantwortung des Hessischen Landtags, wofür dieses Geld ausgegeben wird.
Frau Kollegin Müller, es stimmt: Es ist ein breiter Strauß. Dieser Strauß ist noch ein bisschen breiter geworden, als er ursprünglich war. Das macht auch ein bisschen das Problem aus; denn würde ich etwas kritisieren wollen, sagte ich: mehr Fördertatbestände geschaffen, aber nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt. – Das heißt, für die einzelnen Bereiche werden weniger Mittel zur Verfügung stehen. Das ist ein grundsätzliches Problem, das sich tatsächlich nur lösen lässt, indem wir entweder aus anderen Bereichen Geld hinzutun oder der Bund, wie angesprochen, mehr in die Verantwortung genommen wird.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Föderalismusreform und der Entflechtung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern geht die Förderung der kommunalen Verkehrswege nun auf die Länder über. Auch wenn der Bund im Bereich der Großinvestitionen für den ÖPNV noch länger Mittel für Schienenprojekte zur Verfügung stellen wird, nimmt die Verantwortung des Landes für den Zustand der kommunalen Straßen und des ÖPNV mit dem Mobilitätsfördergesetz dahin gehend zu. Auch wenn der Bund noch in Teilbereichen mit drin ist, ist es jetzt wirklich die Aufgabe des Landes.
Da das Land nun für die kommunalen Verkehrswege zuständig ist, frage ich: Was wäre dann logischerweise die erste Aufgabe? – Das wäre natürlich die Feststellung des Bedarfs. In der Anhörung haben wir von verschiedenen Seiten gehört, dass die 100 Millionen € jährlich, die im Gesetz mindestens vorgesehen sind, nicht ausreichen. Wie hoch der tatsächliche Bedarf aber ist, wie der Sanierungsstau im Bereich der kommunalen Straßen also aussieht, konnte uns bis heute niemand genau beziffern.