Protocol of the Session on April 26, 2018

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Genau!)

zwischen Sicherheit und Freiheit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Stimmt!)

Totale staatliche Kontrolle bedeutet das Ende jeder Freiheit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Stimmt!)

Auf der anderen Seite brauchen wir funktionierende Sicherheitsbehörden, die die Menschen schützen. Denn Si

cherheit und das Gefühl, sicher zu sein, sind die Voraussetzung für ein Leben in individueller Freiheit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Stimmt!)

Das ist das Spannungsverhältnis, in dem wir uns bewegen. Da gibt es keine einfachen Antworten.

(Nancy Faeser (SPD): Ja! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Stimmt auch!)

Wir müssen uns jeden Sachverhalt anschauen und prüfen: Welche Rechte gestehen wir unseren Sicherheitsbehörden zu, um Sicherheit gewährleisten zu können?

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Aber doch, bevor man den Gesetzentwurf in den Landtag einbringt! – Gegenruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Schaus, hören Sie doch mal zu! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Und wo gehen Befugnisse zu weit, weil sie zu weit in die individuelle Freiheit eingreifen?

Diese Entscheidung kann uns als Abgeordneten niemand abnehmen. Wir haben gehört, was in der Anhörung gesagt wurde, und nehmen das sehr ernst. Wir nehmen auch sehr ernst, was die Jury des Big Brother Awards gesagt hat. Aber wenn in unserem Land etwas passiert, wenn Menschen zu Schaden kommen, wenn Menschen sogar getötet werden, werden am Ende wir Abgeordnete gefragt: Was habt ihr getan? Welche Instrumente hatten unsere Sicherheitsbehörden, und welche hatten sie nicht? – Aus dieser Verantwortung entlässt uns Abgeordnete niemand. Deshalb müssen wir diese Frage verantwortlich klären.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich sage es sehr klar: Das ist kein Plädoyer dafür, alles zu machen, was technisch geht. Es muss klare Grenzen geben, sodass einiges, was technisch machbar ist, nicht gemacht wird, weil es zu weit in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürger eingreift

(Nancy Faeser (SPD): Genau darum geht es!)

und weil es keinen hinreichenden Grund für einen so weitgehenden Eingriff gibt.

(Nancy Faeser (SPD): Ja!)

Aber die Entscheidung ist nicht leicht zu fällen.

(Nancy Faeser (SPD): Macht doch keiner!)

Deshalb ist es gut, die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sehr sorgfältig auszuwerten.

Dass diese Entscheidung nicht so einfach ist, zeigt auch die Auswertung, welche Bundesländer sich des Instruments der Onlinedurchsuchung und der Quellen-TKÜ, also der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bereits bedienen. Die Linie verläuft nicht klar in parteipolitischen Farben.

(Nancy Faeser (SPD): Stimmt!)

Das gibt einen Hinweis darauf, dass das nicht einfach ist.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ja!)

Hamburg hat die Quellen-TKÜ im Polizeirecht.

(Nancy Faeser (SPD): Keine elektronischen Durchsuchungen!)

Thüringen mit einem Ministerpräsidenten der LINKEN hat die Quellen-TKÜ im Polizeirecht.

(Nancy Faeser (SPD): Ja, im Polizeirecht!)

Rheinland-Pfalz, regiert von SPD, GRÜNEN und FDP, hat die Quellen-TKÜ

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nicht im Verfassungsschutzrecht!)

langsam, langsam – und die Onlinedurchsuchung im Polizeirecht.

Im Bund – Große Koalition – haben wir die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung im BKA-Gesetz und in der Strafprozessordnung.

(Nancy Faeser (SPD): Ja, aber nicht beim Verfassungsschutz!)

Es ist eben nicht so einfach, wie heute hier der Eindruck erweckt werden sollte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf von der SPD: Eben!)

Herr Kollege Wagner, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ja. – Lassen Sie uns darüber reden, welches dieser Instrumente wir welcher unserer Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen können – oder eben auch nicht. Dabei kann es auch notwendig sein, eine Unterscheidung zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei zu machen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Das Wort hat der Abg. Hermann Schaus, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! Der sogenannte Big Brother Award ist, wie wir gehört haben, ein Negativpreis. Niemand will ihn haben. Herr Wagner hat einige Preisträger aufgezählt. Aber dazu gehört auch, dass unangefochtener Spitzenreiter bei diesem Preis Hessen ist, und zwar Volker Bouffier. Denn Volker Bouffier hat es in unnachahmlicher Weise gleich zweimal geschafft, den Preis zu erhalten: 2002 und 2005. Und die GRÜNEN, Herr Wagner, haben darüber immer vor Wut geschäumt.

(Günter Rudolph (SPD): Erinnerungslücken!)

Denn die GRÜNEN waren damals noch eine Bürgerrechtspartei.

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gab in ihren Reihen sogar einen bemerkenswerten Abgeordneten, der genau dies immer wieder lautstark auf den Punkt gebracht hat,

(Günter Rudolph (SPD): Glaube ich nicht!)

einen Landespolitiker, der gekämpft hat wie der HessenLöwe,

(Günter Rudolph (SPD): Glaube ich nicht!)

der der bürgerfeindlichen Politik des Volker Bouffier und seiner Hessen-CDU entgegentrat.