Ich will das Thema deswegen ansprechen, weil der Minister gestern von dem Dualismus von Prozessqualität und Strukturqualität gesprochen hat. Herr Minister, ich habe gelesen, was Frau Becker-Stoll geschrieben hat. Sie werden auch gehört haben, was Frau Bock-Famulla dazu gesagt hat. Sie hat in der Anhörung auch sehr viel über Prozessqualität gesprochen. Wenn ich Ihnen das noch einmal vor die Haustür legen darf: Beide haben betont, wie es auch gar nicht anders sein kann, dass das, was wir als Strukturqualität beschreiben, was im Wesentlichen auch die Frage des Personaleinsatzes ist, die Voraussetzung für Prozessqualität ist. Ohne vernünftige Personalausstattung kann ich Beziehungsarbeit, beispielsweise bei den unter Dreijährigen, nicht so machen, wie es gewünscht und notwendig wäre. Insofern war das der Versuch eines Ablenkungsmanövers, Herr Minister. Ich bin dankbar, dass ich jetzt die Gelegenheit habe, noch einmal darauf zu antworten.
Der Gesetzentwurf der FDP ist in vielem, wo es um Qualität geht und wo es um die Frage der Verbesserung des Personaleinsatzes in unseren Einrichtungen geht, in weiten Teilen deckungsgleich mit dem, was wir vorgelegt haben. Er erreicht das Ziel nur auf einem anderen Weg.
Wir haben im Wesentlichen bei einer Erhöhung der Ausfallzeiten angesetzt, bei einem 20-prozentigen Zuschlag in Bezug auf die mittelbaren pädagogischen Zeiten und bei einer fünfstündigen Leitungsfreistellung pro Gruppe. Sie gehen von einer Erhöhung des Grundschlüssels aus, den wir unberührt gelassen haben. Sie geben einen 10-prozentigen Zuschlag für die mittelbaren pädagogischen Zeiten, und Sie geben mindestens eine halbe bis maximal eine Stelle für die Leitungsfreistellung. Wenn man das an meinem Beispiel durchrechnet – viergruppige Einrichtung Ü 3 –, kommt man fast zum gleichen Ergebnis. Ich komme für eine Einrichtung nach unserem Vorschlag auf 10,3 Stellen, und bei Ihnen ist es nicht sehr viel anders. Ich glaube, man kommt bei zehn an, wenn ich es auf die Schnelle richtig gerechnet habe.
Das heißt, wir unterscheiden uns hier sozusagen nur im Weg. Man kann das so machen. Wir haben lange darüber nachgedacht, ob wir den Grundschlüssel erhalten. Wir haben uns dann daran orientiert, was in der Fachdiskussion im Vordergrund stand. Das waren die drei Punkte, die wir behandelt haben. Wie gesagt, man kann auch auf diesem Weg zu demselben Ergebnis kommen.
Was Sie allerdings natürlich beibehalten – und da unterscheiden wir uns –: Sie gehen, jedenfalls im Prinzip und mit einer Ausnahme, zu der ich gleich noch komme, nach wie vor nach dem KiföG-Prinzip vor, zumindest was die Anwendung des Fachkraftschlüssels angeht. So rechnen Sie sozusagen diese personellen Verbesserungen – jedenfalls bei der Grundausstattung – in die Faktoren nach dem Fachkraftschlüssel um. Das wird bei der Frage der mittelbaren pädagogischen Zeit durchbrochen, und es wird – wie es eigentlich auch nicht anders sein kann – bei der Frage der Leitungsfreistellung durchbrochen.
Daher will ich jetzt einfach einmal fragen: Unter 2. bb) sagen Sie, die mittelbare pädagogische Arbeit solle „mit einem 10-prozentigen Aufschlag bis 2023 berücksichtigt werden“. – Nun werde ich bei „bis …“ und „bis zu …“ nach der gestrigen Debatte extrem nervös. Ich wüsste also gern, was „bis 2023“ bedeutet. Gibt es Stufen dazwischen, oder heißt das, 2023 tritt die 10-prozentige Erhöhung in Kraft?
Zweitens wüsste ich gerne, was genau „bis zu …“ bedeutet, wenn Sie unter 2. b) schreiben, die Kosten für eine Freistellung von Fachkräften würden „bis zur Höhe der tariflichen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Fachkraft erstattet“.
Weil das eine Abweichung von dem sonstigen Finanzierungsmechanismus ist – Sie lassen den Finanzierungsmechanismus über die Pauschalen pro besetzten Platz unberührt, mit Ausnahme der jetzt vorgesehenen Zuschläge für die mittelbaren pädagogischen Zeiten und für die Leitungsfreistellung –, wüsste ich gerne, ob das, was hier steht, bedeutet, dass diese Mittel spitz mit den Trägern abgerechnet werden. Oder wie ist das Verfahren hier zu verstehen?
Wir haben es schon miteinander erörtert: Der fundamentale Unterschied ist, dass wir das KiföG-System der platzbezo
genen Pauschalen auflösen und sowohl zu einer gruppenbezogenen Berechnung des Personalbedarfs als auch zu einer ganz anderen Mechanik der Finanzierung zurückkehren wollen.
Ich will noch einen letzten Satz sagen. Es wird vielleicht Gelegenheit geben, das noch einmal in der zweiten Lesung zu erörtern. Ich teile alle Ihre Hinweise in Bezug auf den Fachkräftemangel. Gestern bestand keine Gelegenheit, noch einmal auf diese Frage einzugehen. Ich glaube, auch weil die Anhörung am 8. März 2018 damit sehr intensiv umgegangen ist, ohne eine fundamentale Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher
Frau Präsidentin, das ist mein letzter Satz – werden alle anderen Anstrengungen, von denen Sie auch richtigerweise gesprochen haben, zu kurz greifen und ins Leere laufen. Das ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Merz. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn das Reden über Kitas, ihr alltägliches Leben und ihre Probleme hier im Landtag dazu führen würde, dass wir mehr Erzieherinnen hätten, dann hätten wir das Erzieherinnenproblem in der Zwischenzeit gelöst, so oft, wie wir hier darüber reden.
Hilfreich wäre es tatsächlich, wir kämen in ein gutes Handeln im Interesse aller Betroffenen. Davon sind wir aber leider sehr weit entfernt.
Der Entwurf der FDP geht einen Schritt in die richtige Richtung, greift aber aus unserer Sicht an vielen Stellen deutlich zu kurz. Was sicherlich niemanden im Haus verwundert, ist beispielsweise der Punkt, dass Sie bei der Förderung pro Kind geblieben sind. Das ist zum Teil Ihr Baby gewesen. Warum sollten Sie sich jetzt davon verabschieden?
Darüber hinaus wollen Sie den Fachkraftfaktor ab 2024 erhöhen. Dass man eine Übergangszeit braucht, leuchtet ein. Warum es gerade 2024 sein soll, erschließt sich nicht. Ist da wieder irgendein Wahltermin? Das ist nicht ganz klar, warum es genau dann sein soll.
Nachvollziehbar ist der prozentual höhere Fachkraftschlüssel für die über Dreijährigen, schließlich steht Hessen hier ziemlich am Ende des Rankings, kurz vor dem Saarland und den östlichen Bundesländern. Das kann man wirklich einmal langsam, aber sicher verändern.
Die Berücksichtigung der mittelbaren pädagogischen Arbeit ist ebenfalls sinnvoll, keine Frage. Sie geben selbst zu, dass 10 % zu wenig sind; die Liga der Freien Wohlfahrtspflege fordert 20 %, und andere sogar noch mehr.
Die Leitungsfreistellung ist unbedingt notwendig. In einem Teil der Kitas werden Fachkräfte für Leitungsaufgaben freigestellt, aber nur dann, wenn die Kommunen es sich leisten, weil sie höhere Zuschüsse zahlen.
Heute eine Kita zu leiten heißt in der Praxis, Personalverantwortung zu übernehmen, Personalauswahl zu organisieren, ständig Personal zu suchen, Konzepte weiterzuentwickeln, bürokratischen Hürden des KiföG neben den Herausforderungen von Integration, Inklusion, Elternarbeit, sozialräumlicher Arbeit und vielem anderen mehr nachzukommen. Das ist tatsächlich das, was hinter Leitungsarbeit steckt, die einfach viel zu wenig gewürdigt wird und für die viel zu wenig Zeit da ist.
Nicht umsonst hat die Evaluation erbracht, dass das Gesetz nach den Jugendämtern die höchste Ablehnungsquote bei den Kita-Leitungen erfährt. Wen wundert das, wenn man sich das alles vor Augen führt? 2015 waren es zwei Drittel der Leitungen. Sie wollen klare Vorgaben an die Träger bezüglich des Umfangs der mittelbaren pädagogischen Arbeit sowie der Leitungsaufgaben haben, sodass sie eine anteilige Freistellung nicht jedes Mal selbst durchfechten müssen. Eine halbe Stelle für drei Gruppen wäre allerdings nur ein kleiner Schritt – pro Gruppe zehn Stunden, das ist schon ein Stück mehr entsprechend den Anforderungen, die mit der Leitung einer Bildungseinrichtung verbunden sind.
In Richtung Schwarz-Grün: Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie in der Schule klar geregelt haben, wie Leitungsaufgaben zu verteilen sind und wie viel Freistellung es dafür gibt, und warum Sie es im frühkindlichen Bildungsbereich partout nicht einführen wollen. Das kann man nicht so richtig nachvollziehen.
Wichtig ist auch die Forderung, dass die höhere Qualität vom Land finanziert werden muss. In welcher Form das nach Ansicht der FDP erfolgen soll, überlassen Sie der Landesregierung – na ja, da hat man wieder seine Bedenken mit der Erfahrung, die man hier so sammelt.
Die Einführung des höheren Mittelwerts ist eine Forderung, die aus der ersten Anhörung zu dem Gesetz und der Evaluation stammt. Leider bleiben Sie hier bei den viel zu geringen Pauschalen stehen. Die Kommunen werden durch die hohen Kosten einer ständig ausgebauten Kindertagesbetreuung erdrückt. Die haben da in der Vergangenheit unglaublich viel geleistet, und es ist häufig der größte Batzen im Haushalt der Städte und Gemeinden vor Ort.
Die Erhöhung der Qualitätspauschale erfolgt einen Tick schneller als bei Schwarz-Grün, mehr Qualität ist dabei aber auch weiterhin fraglich. Sie ermöglichen den Einrichtungen nur, den Ausgleich zu organisieren, wenn Fachkräfte eine Fortbildung besuchen.
Ob ein qualifiziertes Schulvorbereitungsjahr mit 500 € zusätzlich pro Kind zu organisieren ist, halte ich für fraglich. Es ist ein Anfang, aber ich vermute, das reicht nicht aus. Ein guter Übergang von der Kita zur Schule ist das Anliegen, das wir in jedem Fall teilen und das auch total wichtig ist, weil das einfach gelingen muss.
Ob der Betreuungs- und Bildungsbericht der Landesregierung neue Erkenntnisse bringt, bezweifle ich einmal – zumindest im Hinblick auf diese Landesregierung.
Unter Berichten versteht sie nur, Maßnahmen aufzuzählen und sich anschließend selbst zu loben. Zumindest müsste der Bericht im Landtag diskutiert werden, sonst geht es ihm genau wie dem Sozialbericht: viel Papier, spannende Sachen, hier keines Wortes wert. Das ist einfach nicht zielführend, an dieser Stelle muss man die Regierung wirklich verpflichten.
Alles in allem bleiben Sie leider bei dem untauglichen KiföG-Konzept stecken. Allerdings sind einige Verbesserung bei der Leitungsfreistellung und der mittelbaren pädagogischen Arbeit aufgegriffen worden. Wenn die Regierung dies vorgeschlagen hätte, wäre ich schon ganz schön erfreut gewesen. Da wir aber vor einer Wahl stehen und Sie in den Regierungsstartlöchern sitzen, bin ich sehr gespannt darauf, was in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich mit solch guten Ideen passiert, ob sie dann zur Realität werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Bocklet von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich finde es sehr erfreulich, dass die FDP ihren Gesetzentwurf in den Ring geworfen hat und wir es jetzt schriftlich schwarz auf weiß haben, was Ihre nächsten Schritte sind.
Herr Rock, ich sage auch Ihnen: Wenige dieser Punkte sind inhaltlich von den Zielen her strittig. Ich fange mit dem besonders Positiven an. Auch Sie wollen, ähnlich wie wir das für diesen Doppelhaushalt tun, die Qualitätspauschale von 100 € auf 300 € verdreifachen. Das tun wir von CDU und GRÜNEN jetzt. Ich freue mich, dass Sie an unserer Seite für diese Sache kämpfen. Ich sage auch noch einmal explizit, warum.
Ich glaube, dass die Qualitätspauschale ein kreatives, innovatives Instrument werden kann, wenn die Kita-Leitungen selbst darüber bestimmen können, für welche der Situationen sie es anwenden, ob sie ländlich, städtisch oder sozialer Brennpunkt sind, ob sie Mittelstandskinder haben, ob sie viele Sprachen brauchen, Material oder Fachkräftesicherung, weil sie in bestimmten Regionen schwer oder häufig keine Vertretungen finden. Deswegen ist das ein guter Vorschlag, der auf unsere Zustimmung trifft.
Neu in Ihrem Gesetzentwurf haben Sie, dass Sie den Fachkräfteschlüssel ändern wollen. Das ist eine Frage, die genauso seriös zu diskutieren ist wie die Vorschläge, die Gruppen zu verkleinern. Auch das ist eine Diskussion aus der KiföG-Evaluation. In dieser Liste, diesem Wunschzettel sind etwa zehn Punkte wie kleinere Gruppen, ein anderer Fachkräfteschlüssel oder mittelbare pädagogische Arbeit.
Damit greifen Sie das auf, was die SPD auch fordert, oder Sie bestätigen, dass Sie dort auch Handlungsbedarf sehen, dass es wünschenswert wäre, dass sich auch das Land an der kommunalen Aufgabe beteiligt, dass die mittelbare pädagogische Aufgabe von den Kommunen auskömmlich finanziert wird. Wenn das nicht so ist, ist es natürlich ein wünschenswerter Anspruch an das Land, zu sagen: Das könnt ihr auch noch mitfinanzieren.
Genauso ist es bei dem dritten Punkt, den Leitungsaufgaben. Auch das ist eine kommunale Aufgabe. Viele Kommunen finanzieren es auch sehr auskömmlich, sodass die Kitas auskömmliche Leitungsfreistellungen haben.
Es ist die Frage, wie stark sich das Land daran beteiligen muss. Ich kenne nur die eine geschätzte, grobe Berechnung, dass die mittelbare pädagogische Arbeit nach dem SPD-Vorschlag etwa 230 Millionen € kostet. Das muss man dann abwägen, wenn Sie wissen, dass die Verdreifachung der Qualitätspauschale allein 50 Millionen € kostet. Ich schätze Sie als einen seriösen Finanzpolitiker, und ich glaube, dass wir in uns gehen müssen, was eine seriöse Schwerpunktsetzung ist. Wenn die Position gilt: „Im Himmel ist Jahrmarkt, und es ist uns wurscht, was es kostet, wir sind ohnehin weit über 1 Milliarde €“, dann können wir das auch mit hineinschieben. Aber so verorte ich Sie eigentlich nicht.
Viertens gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf ganz gezielt auf die qualifizierte Schulvorbereitung ein. Das ist neu. Ich finde das eine spannende Frage, weil es vor fünf oder gar schon zehn Jahren eine Position zumindest der BundesFDP war – Sie erinnern sich dunkel –, dass man sich wünschte, das letzte Kindergartenjahr in eine Kinderschule umzufunktionieren. Ich glaube, Sie haben einen Prozess mitgemacht, dass Sie davon Abstand genommen haben. Sie haben aber gesagt, Sie wollen wenigstens eine gezielte qualifizierte Schulvorbereitung.
Dazu gab es Modellprojekte, die vielerlei positive Ergebnisse gezeigt haben. Wir treffen dort auf eine Einigkeit. Ich glaube tatsächlich, dass man beispielsweise deutlich verbindlichere Tandems braucht, also Kooperationen von Kindergärten und Grundschulen. Dort muss man deutlich intensiver zusammenarbeiten und stärker darüber nachdenken, wie Kinder in der Schulvorbereitung gestärkt werden müssen. Ich würde mir wünschen, dass Sie hier noch etwas detaillierter werden, was Sie sich vorstellen, wie es genau sein soll. Es gab damals 30 Modellstandorte, an denen es getestet worden ist. Ich würde mir gerne wünschen, dass Sie etwas präziser werden, wo Sie die Sachen wünschen; denn im Bildungs- und Erziehungsplan steht auch einiges dazu.