Protocol of the Session on April 25, 2018

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26f Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamtes) – Drucks. 19/6244 zu Drucks. 19/5717 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26g Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports) – Drucks. 19/6245 zu Drucks. 19/5718 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Artikel 64 der Verfassung des Landes Hessen (Bekennt- nis zur Europäischen Integration) – Drucks. 19/6246 zu Drucks. 19/5719 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 75 der Verfassung des Landes Hessen (Herabsetzung des Wählbarkeitsalters) – Drucks. 19/6247 zu Drucks. 19/5720 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 120 und zur Ergänzung des Artikel 121 der Verfassung des Landes Hessen (Elektronische Verkündung von Ge- setzen) – Drucks. 19/6248 zu Drucks. 19/5721 –

mit dem

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucks. 19/6293 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen (Stärkung der Volksge- setzgebung) – Drucks. 19/6249 zu Drucks. 19/5722 –

mit dem

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucks. 19/6292 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 144 der Verfassung des Landes Hessen (Stärkung der Unab- hängigkeit des Rechnungshofs) – Drucks. 19/6250 zu Drucks. 19/5723 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 101 der Verfassung des Landes Hessen (Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten) – Drucks. 19/6251 zu Drucks. 19/5729 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 77a Stärkung der parlamenta

rischen Opposition) – Drucks. 19/6252 zu Drucks. 19/ 5732 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Ergänzung des Artikel 8 der Verfassung des Landes Hessen (Recht auf Wohnen) – Drucks. 19/6253 zu Drucks. 19/5734 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 59 der Verfassung des Landes Hessen (verfassungsrechtliche Verankerung der „Bildung von Anfang an“, Verbot von Studiengebühren) – Drucks. 19/6254 zu Drucks. 19/5737 –

Die gewichtige Aufgabe der Berichterstattung hat Frau Abg. Wolff übernommen. – Ich gebe Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mir erlauben, die Beschlussempfehlungen, Drucks. 19/6236 bis Drucks. 19/6254, konzentriert gemeinsam vorzutragen. Die Basis dieser Gesetzentwürfe ist die Arbeit der Enquetekommission, die zu diesen Gesetzentwürfen geführt hat. Der Landtag hat diese Gesetzentwürfe dem Hauptausschuss zugewiesen, der sie entsprechend demütig beraten hat – zunächst am 7. März 2018 in öffentlicher Anhörung, in der alle Sachverständigen gehört wurden. In der Sitzung des Hauptausschusses am 11. April 2018 wurde die Auswertung der Anhörung vorgenommen.

Frau Präsidentin, wenn Sie keine Einwände haben, würde ich nur die Stichworte der Gesetzentwürfe nennen und bei den ersten 15 Beschlussempfehlungen die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP summarisch als Antragsteller bezeichnen, um sodann das Abstimmungsergebnis vorzutragen.

Zunächst zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Art. 1 (Gleichberechtigung von Frauen und Männern): Dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.

Zu Art. 4 (Stärkung der Kinderrechte): Auch dieser Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

(Beifall des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Zu Art. 12a (Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme): einstimmig angenommen.

Zu Art. 21 und 109 (Aufhebung der Regelungen zur To- desstrafe): Auch dieser Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

Zu Art. 26a (Aufnahme eines zusätzlichen Staatszielbe- griffs): Dieser ist von den Antragstellern gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE angenommen worden.

Art. 26c (Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Dieser ist mit den Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen worden.

Art. 26d (Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur): Dieser wurde mit den Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Art. 26e (Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur): Dieser wurde mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Art. 26f (Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Eh- renamtes): Dieser wurde mit den Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Art. 26g (Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports): Dieser wurde von den antragstellenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Art. 64 (Bekenntnis zur Europäischen Integration): Dieser wurde einstimmig angenommen.

Art. 75 (Herabsetzung des Wählbarkeitsalters): Dieser wurde einstimmig angenommen.

Art. 120 (Elektronische Verkündung von Gesetzen): Dieser wurde von den antragstellenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Art. 124 (Stärkung der Volksgesetzgebung): Dieser wurde von den antragstellenden Fraktionen gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Art. 144 (Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungs- hofs): Dieser wurde einstimmig angenommen.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Art. 101 (Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten): Dieser wurde von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt bei Annahme durch die FDP; dieser wurde also insgesamt abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zu Art. 77a (Stär- kung der parlamentarischen Opposition): Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu Art. 8 (Recht auf Wohnen): Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Ich komme zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zu Art. 59 der Verfassung des Landes Hessen (verfassungs- rechtliche Verankerung der „Bildung von Anfang an“, Verbot von Studiengebühren). Zunächst hat der Hauptausschuss den mündlich eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD, in der Überschrift das Wort „Kostenfrei“ vor dem Wort „Bildung“ einzufügen, abgelehnt. Sodann hat der Hauptausschuss dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN empfohlen, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Kollegin Wolff, vielen Dank. – Wir können mit der Debatte beginnen. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Hahn für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Dezember 2017 muss ich wohl etwas ganz Besonderes gesagt haben. Jedenfalls wird es dauernd von allen Kolleginnen und Kollegen zitiert. Aber irgendwie stimmt es auch. Es ist eine historische Entscheidung, die der Hessische Landtag zu treffen hat. Es wird eine historische Entscheidung sein, die die Bürgerinnen und Bürger am 28. Oktober 2018 parallel zur Landtagswahl treffen werden.

Wir haben seit über 70 Jahren eine vorkonstitutionelle Verfassung. Sie wurde vor dem Grundgesetz verabschiedet. Sie hat eine Reihe an Besonderheiten, die man nur erklären kann, wenn man sich in die Gefühle der Politik, der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Kirchen der Jahre 1945 und 1946 zurückversetzen kann.

Es war den Koalitionsfraktionen CDU und GRÜNE vorbehalten, mit der Koalitionsvereinbarung einen neuen Anstoß zu machen, eine Änderung der Verfassung vorzunehmen. Es ist ein sehr überschaubarer Auftrag, der mit der Koalitionsvereinbarung vorgelegt wurde. Wir haben dann gemeinsam in diesem Haus einen Einsetzungsbeschluss erarbeitet, in dem auch das Zauberwort herinnen war, „die Hessische Verfassung in ihrer Gesamtheit zu überarbeiten“.

Ich weiß, dass der Ministerpräsident noch vor einem halben Jahr überall und immer wieder erklärt hat, dass fünf oder sechs Änderungen angemessen seien. Ich bin als Vertreter der Freien Demokraten schon sehr stolz darauf, dass wir es immerhin auf 15 gemeinsame verfassungsändernde Vorschläge gebracht haben.

(Beifall bei der FDP)

Ich wiederhole jetzt nicht das, was in der ersten Lesung gesagt wurde und was unser ehemaliger Fraktionskollege Dieter Posch bei der Enquetekommission vor 12 oder 13 Jahren gesagt hat. Sie können davon ausgehen, dass wir als Freie Demokraten, als Liberale, die Hessische Verfassung sehr achten. Wir sehen sie als ein besonderes Dokument in der Zeit nach der Diktatur Hitlers und vor dem Grundgesetz an. Wir sind der Auffassung, dass das eine oder andere mit dem modernen Land Hessen des Jahres 2020 wenig zu tun haben wird.

Ich bin sehr dankbar, dass wir nach dieser Debatte und nach dieser Anhörung in einem Ringen mit der Bürgergesellschaft und einem Ringen mit den Mitgliedern der einzelnen Fraktionen doch eine Reihe von den Dingen umgesetzt haben, die etwas mit dem modernen Industrieland Hessen zu tun haben. Wir wollen die Bürgerrechte erheblich erweitern. Dafür will ich schon noch einmal die Werbetrommel benutzen: Wir haben auf Initiative der Freien Demokraten ein Digitalisierungsgrundrecht gemeinsam in unseren Vorschlägen verabschiedet. Wir haben das Staatsziel Infrastruktur in die Gesetzentwürfe zur Verfassung, die wir hier verabschieden, hineingebracht. Das macht deutlich, dass wir gemeinsam in das Jahr 2020 ff. schauen und dass wir wissen, dass sich die Aufgaben in den letzten 70 Jahren geändert haben.

(Beifall bei der FDP)

Auf der einen Seite ist es die historische Aufgabe, die 72 Jahre alte Verfassung zu reformieren. Auf der anderen Seite gibt es den Wunsch, die Probleme, aber auch die Wün

sche unserer Bürgerinnen und Bürger in Hessen so weit wie möglich zu berücksichtigen.