im Bereich des ÖPNV sind die Projekte meist langfristig ausgerichtet und benötigen deshalb Planungssicherheit. Deswegen die Entfristung dieses Gesetzes. Gleichwohl hatte die Landesregierung zugesagt, alle sieben Jahre über die Maßnahmen zu reden und das Gesetz zu evaluieren.
Wir legen eine 50:50-Aufteilung fest. Unter der Vorgängerregierung wurden 60 bis 70 % für den kommunalen Straßenbau ausgegeben und nur noch maximal 30 % für den ÖPNV. Wir haben damals 60 % gefordert. Jetzt sind es 50 %. Das ist ein ordentlicher Kompromiss und ein gutes Signal für die Sicherung des ÖPNV in den Kommunen.
Da es nun Landesgeld ist, konnten erstmals neue Fördertatbestände aufgenommen werden. Zuvor lehnte man sich an die Förderkriterien des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz an. Jetzt sind z. B. eingeführt worden: die Möglichkeit der grundhaften Erneuerung von Schienenstrecken, aber auch der Bau und der Ausbau von nicht bundeseigenen Schienenstrecken. Das wird die Reaktivierungsfreunde freuen.
Aus unserer Sicht ist es ein insgesamt gelungener Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat. Wir freuen uns auf die Anhörung und die zu erwartenden Anregungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eine Bemerkung machen. Der Minister hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt: Wir stellen die Weichen in Richtung Zukunft. – Ich habe mich gefragt, welche Weichen damit gemeint sein könnten und wie das wohl bei denjenigen ankommt, die jeden Morgen in Hessen in den 38.000 Stunden Stau stecken. Was halten diese Menschen wohl von diesen Weichen der Zukunft, wenn sie nicht rechtzeitig zu ihrem Arbeitsplatz kommen und dann, wenn sie auf den ÖPNV ausweichen wollen, in überfüllten und unpünktlichen S-Bahnen sitzen? – Meine Damen und Herren, da werden keine Weichen für die Zukunft gestellt, sondern es wird vor den Problemen der Gegenwart davongelaufen.
Ich komme nun zum Gesetzentwurf. Endlich legt die schwarz-grüne Landesregierung diesen Gesetzentwurf vor. Dieser ist mehr als überfällig, meine Damen und Herren. Lange, viel zu lange wurden die Kommunen in Hessen von der schwarz-grünen Landesregierung im Unklaren darüber gelassen, ob ihre mittelfristigen und langfristigen Investitionen im verkehrlichen Bereich auch über das Jahr 2019 hinaus abgesichert werden. Diese Sicherheit soll mit diesem Gesetz gegeben werden. Insofern ist nicht nur bei den Kommunen, sondern auch bei den Verbünden, den Verbänden und den örtlichen Nahverkehrsunternehmen durch die Vorlage dieses Entwurfs wahrscheinlich große Erleich
terung eingetreten. Im Grundsatz begrüßen wir ebenso wie die Betroffenen diesen Gesetzentwurf. Ob die Ausgestaltung gelungen ist, was die Betroffenen dazu sagen, da werden wir als Sozialdemokraten in der Anhörung sorgfältig zuhören.
Mit diesem Gesetz wird auch deutlich, wie viel Geld Schwarz-Grün die Stärkung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur wert ist. Frau Kollegin Müller, die Streichung der sogenannten Entflechtungsmittel ab dem Jahr 2020, die das Land vom Bund für die Unterstützung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur erhält, ist Bestandteil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Der Topf ist lediglich ein anderer. Das Land bekommt vom Bund als Ausgleich für die Streichung der Entflechtungsmittel einen höheren Anteil aus dem Umsatzsteueraufkommen. Der Topf ist also ein anderer geworden. Das verkauft die Landesregierung aber als eigene Landesmittel. Meine Damen und Herren, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Es ist recht und billig, dass die Landesregierung diesen Topf auch weiterhin für die kommunale Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellt. Das wird hier aber als eine große Heldentat gefeiert. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Kommunen dieses Geld erhalten.
Die Kommunen freuen sich sicherlich darüber, dass das Land ab 2019 den Betrag einmalig um 3,5 Millionen € erhöht. Ob das etwas mit einem Datum Ende Oktober zu tun hat, das vermag ich nicht zu beurteilen. Dazu muss sich jeder selbst ein Urteil bilden. Das Geld können die Kommunen in Hessen aber sehr gut gebrauchen.
Mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhält das Bundesland Hessen jährlich über eine halbe Milliarde Euro mehr ab dem Jahr 2020. Wissen Sie, wie hoch die Erhöhung dieser Mittel von 2019 auf 2020 sein wird? – Mindestens 27.000 €.
Das Land gibt also ab dem Jahr 2020 27.000 € mehr für die Finanzierung der verkehrlichen Infrastruktur in den Kommunen. Darauf können Sie wirklich stolz sein.
Im Gesetzentwurf ist zwar von einem Mindestbetrag die Rede, aber eine Dynamisierung ist nicht vorgesehen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass die Kommunen von der guten Laune der Landesregierung abhängig sind, wenn es um die Frage geht, ob es mehr Mittel für den Verkehr vor Ort gibt. Wenn Sie eine Dynamisierung hineingeschrieben hätten, dann wäre den Kommunen deutlich wohler gewesen.
27.000 € zusätzlich von einer halben Milliarde Euro, damit vor Ort Ersatzinvestitionen getätigt, der Ausbau der Infrastruktur vorangebracht und barrierefreie Zugänge geschaffen werden können. Hinzu kommen die Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimaschutzes.
Meine Damen und Herren, wir haben uns einmal kundig gemacht, was man denn mit 27.000 € mehr anfangen kann. Davon bekommt man zum Beispiel einen Satz Winterreifen für einen Gelenkbus oder drei Wartehäuschen für einen Busbereich in Offenbach. Insofern sind die 27.000 € eine stolze Tat.
Nach dem vorliegenden Entwurf wurde – und das finden wir auch in Ordnung – der Ausbau der förderfähigen Ausgaben erhöht. Die Verkehrswende bringt große Herausforderungen mit sich. Insofern halten wir es für richtig, dass die Fördertöpfe und die Anzahl der Fördermaßnahmen größer werden. Wenn der Kuchen aber größer wird, dann sind 27.000 € meines Erachtens zu wenig, um diese größeren Stücke bekommen zu können. Meine Damen und Herren, da haben wir als Sozialdemokraten wesentlich mehr Ambitionen.
Lassen Sie mich noch einige Worte dazu sagen, warum wir zwar erleichtert sind, aber auch kritisieren, dass dieser Gesetzentwurf erst jetzt vorgelegt wird.
Die Kollegin Müller hat darauf hingewiesen, die GRÜNEN haben bereits im Jahr 2011 einen derartigen Gesetzentwurf gefordert, weil 2014 die Zweckbindung der Entflechtungsmittel für den Verkehrsbereich ausgelaufen ist. Im Gegensatz zu Hessen haben die meisten Flächenländer dann in eigenen Landesgesetzen festgelegt, dass über 2014 hinaus diese Mittel zweckgebunden für den Verkehrsbereich verwendet werden.
Und in Hessen? – 2011 die Forderung der GRÜNEN, und folgerichtig findet sich auch Ende 2013 im Koalitionsvertrag mit den GRÜNEN eine entsprechende Vereinbarung, dass man als schwarz-grüne Landesregierung endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen will, meine Damen und Herren.
Als 2015 immer noch nichts passiert ist, haben wir Sie mit einem Antrag höflich daran erinnert, dass Sie hier Ihre Hausaufgaben aus dem Koalitionsvertrag noch zu erledigen haben. Dieser Antrag wurde dann von Schwarz-Grün abgelehnt.
Jetzt, quasi kurz vor Toresschluss, im letzten Jahr des schwarz-grünen Stillstandes in Hessen, kommt dieser Gesetzentwurf hier ins Parlament. Ich finde das für die Arbeitsweise der schwarz-grünen Landesregierung mehr als peinlich, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, die Anliegen der Verkehrsinfrastruktur werden unter sozialdemokratischer Verantwortung mit mehr Tempo und mit mehr Sorgfalt und mehr Leidenschaft vorangetrieben. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüße ich auf der Besuchertribüne den Präsidenten des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft in
Belgien, Herrn Alexander Miesen, sowie die Mitglieder seiner Delegation. Seien Sie uns herzlich willkommen, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren.
(Zuruf von der SPD: Da wäre ich mir nicht so si- cher! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht so viel hessisch reden!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Spaß beiseite. Das, was wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfs durch Herrn Staatsminister Al-Wazir gerade erlebt haben, ist nicht mehr und nicht weniger als der Versuch der Umetikettierung von Bundesmitteln.
Herr Al-Wazir, das ist so eine Dreistigkeit bei der Einbringung eines Gesetzentwurfs, dass ich echt sprachlos bin. Das muss man erst einmal hinkriegen.
Dass Sie gut dabei sind, alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen, das haben wir schon oft erlebt. Aber dies ist schon echt bemerkenswert, was Sie hier vorhaben.
Meine Damen und Herren, es geht am Ende um Mittel, die der Bund immer schon – seit den Sechzigerjahren – den Kommunen zur Verfügung stellt, um die Gemeindeverkehrskonzepte, Gemeindeverkehrsprojekte voranzubringen. Es ist schon seit Anbeginn der Zeit – fast seit Anbeginn der Zeit – klar, dass diese Mittel für den kommunalen Straßenbau wie für den ÖPNV verwendet werden können.
Es ist auch klar, Frau Müller – lassen Sie mich lügen –, seit 2007, glaube ich, ist das Verhältnis zwischen ÖPNV und kommunalem Straßenbau ungefähr 50 : 50. Das, was Sie machen, ist nichts Neues, es ist kein Paradigmenwechsel.