Protocol of the Session on May 22, 2014

Die schwarz-grüne Koalition hatte noch vorgeschlagen, das Ganze gegebenenfalls in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu behandeln, sofern eine weitere Aufklärung erforderlich ist. Das hätte aus unserer Sicht den Nachteil gehabt, dass wir, die FDP, nicht dabei gewesen wären. DIE LINKE wäre übrigens auch nicht dabei gewesen; das hätte ich weniger bedauerlich gefunden. Aber das ist nun einmal so. Meines Erachtens hätte sich mit gutem Willen ein Modus Vivendi finden lassen, wie man das in der Parlamentarischen Kontrollkommission macht. Das war von der SPD nicht gewollt.

Das Ergebnis wochenlanger Debatten ist jetzt die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Ich stehe vor dem Problem, dass sich mir ein Mehrwert für die Sachaufklärung – nur um diese darf und sollte es gehen – nicht erschließt. Es sind viele Fragen offen, wie man feststellt, wenn man sich den Untersuchungsbericht aus Berlin anschaut oder den Prozess in München verfolgt.

Aber diese Erkenntnis ist etwas, was man sich allgemein klarmachen muss: Es werden immer Fragen offenbleiben. Ich habe die Hoffnung aufgegeben – Sie haben mir auch keine Wege nennen können, wie das gehen soll –, dass wir es gerade in Hessen schaffen, die trotz intensiver Arbeit of

fengebliebenen Fragen zu klären. Es werden Fragen bleiben.

Dieser Untersuchungsausschuss wird sich letztlich mit den Akten befassen, die der Untersuchungsausschuss im Bund schon hatte. Es ist auch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen – das finde ich sehr bedauerlich –, dass es in einem Untersuchungsausschuss aufgrund des sehr engen Korsetts und des formalen Ablaufs, vor allem aber wegen der Vorgeschichte, die ich ganz neutral zu schildern versucht habe, keinen konsensualen Weg mehr geben wird. Einen Vorgeschmack davon haben wir heute durch manche Debattenbeiträge bekommen.

Ich sage deswegen zum Schluss: Wir werden in diesem Untersuchungsausschuss, den wir weder für erforderlich noch für zielführend halten, natürlich konstruktiv mitarbeiten. Aber da wir ihn nicht zielführend finden, bitte ich um Verständnis dafür, dass wir uns bei der Abstimmung enthalten. Sie beschließen das, wir arbeiten mit, und dann ist es gut.

Ich schließe mit dem eindringlichen Appell: Instrumentalisieren Sie das heikle Thema nicht, um sich zu profilieren. Wenn der Untersuchungsausschuss kommt, lassen Sie uns dort streng an der Sache orientiert arbeiten. Das ist der Hessische Landtag den Opfern, den Familien und auch der Öffentlichkeit schuldig.

(Beifall bei der FDP, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich stelle zunächst fest, dass, soweit wir es mitbekommen haben, der Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Tagesordnungspunkt 34, zurückgezogen worden ist. Das erspart uns eine Abstimmung.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD unter Tagesordnungspunkt 69. Dazu gebe ich ein paar Erläuterungen: Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der unter das Minderheitenrecht fällt, das erfüllt ist, wenn ein Fünftel der Abgeordneten unterschrieben hat. Das ist der Fall.

Wir müssen aber, wie es formal geboten ist, trotzdem über diesen Antrag abstimmen, sodass ich jetzt frage: Wer dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Drucks. 19/445, unter Tagesordnungspunkt 69 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und DIE LINKE. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit stelle ich fest, dass der Untersuchungsausschuss eingesetzt ist durch Beschluss des Landtags, so, wie es der Formalität entspricht.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, jetzt noch nicht zu gehen. Wir haben noch etwas zu tun.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39:

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Neubenennung für ein hessisches Mitglied und zwei Stellvertreterinnen im „Ausschuss der Regionen“ (AdR) – Drucks. 19/405 –

Es ist empfohlen worden, ohne Aussprache darüber abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – DIE LINKE. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Antrag der Abg. Merz, Decker, Di Benedetto, Gnadl, Neuschäfer, Roth, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend Arbeit anerkennen – Hessen muss Rentenreformpaket unterstützen – Drucks. 19/392 –

Es wird um die direkte Abstimmung gebeten. Eine Aussprache ist nicht erwünscht. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die LINKEN. Ich stelle fest, dass der Antrag keine Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt worden ist.

Meine Damen und Herren, ich will das jetzt etwas planen.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Kollege Rudolph, nehmen Sie sich mit uns die Tagesordnung vor.

Tagesordnungspunkt 11 soll an das nächste Plenum überwiesen werden; das ist mir bekannt.

Tagesordnungspunkt 12: Soll er ebenfalls an das nächste Plenum überwiesen werden? Oder wollt ihr alle Tagesordnungspunkte ins nächste Plenum überweisen? – Herr Kollege Rudolph.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Alles!)

Alles? Jawohl.

Die Anträge unter Punkt 12 und 21

(Zuruf)

ja, ich mache es trotzdem – möchten wir an den Umweltausschuss überweisen.

Keiner widerspricht. Damit ist das so beschlossen. Die restlichen Tagesordnungspunkte gehen alle ins nächste Plenum. – Kein Widerspruch.

Meine Damen und Herren, dann darf ich Sie noch kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten, weil ich aus Anlass des morgigen Tages, den 23. Mai, noch etwas sagen möchte. Ich möchte an dieser Stelle an den 23. Mai 1949 erinnern. An diesem Tag vor 65 Jahren wurde vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates in Bonn das Grundgesetz verkündet. Einen Tag später trat es am 24. Mai 1949 als verfassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Im Schwerpunkt war es geprägt von den Lehren aus der Weimarer Republik und seiner provisorischen Ausgestaltung. Die vier Frauen und 61 Männer des Parlamentarischen Rates bestanden auf der Bezeichnung „Grundgesetz“, um den provisorischen Charakter herauszustellen. Es war zunächst das Grundgesetz eines Teilstaates. Es erin

nerte aber auch an den Verlust nationalstaatlicher Einheit und war zugleich Auftrag – so hieß es in der Präambel –, „… die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“.

Diese Vollendung der „Einheit und Freiheit“ erfolgte vor genau 24 Jahren. Im Jahre 1990 wurde das Grundgesetz auch für die ehemalige DDR Rechtsgrundlage. Die Erfolgsgeschichte unserer verfassungsrechtlichen Grundlage war von Beginn an nicht zu erkennen und, wie bereits erwähnt, darauf nicht angelegt. Es galt mit diesem Werk zunächst nach den Jahren des Naziterrors und des Krieges eine Ordnung zu begründen, die die ersten Jahre tragen sollte. Aber seine Ausgestaltung war so gut angelegt, dass das Grundgesetz bis heute trägt und das erfolgreich.

Natürlich gab es in den Jahrzehnten auch Änderungen und Auseinandersetzungen an und mit der Urfassung, die meist mit leidenschaftlichen Debatten begleitet wurden. Ich denke, jeder hat hierzu seine eigenen Erinnerungen aus Erlebtem oder Erzähltem. Ich erwähne in aller Kürze:

Die Einführung der Wehrpflicht in den Fünfzigerjahren – 1956 wurde sie in Art. 12 a als eigener Artikel eingefügt und veränderte die Urfassung. In den Sechzigerjahren wurde die Pressefreiheit leidenschaftlich diskutiert und Grundrechtseinschränkungen, die aus Verteidigungsfällen bei Katastrophen und Unruhen, die zu einer Gefährdung der BRD führen könnten, eingeführt. Insgesamt wurden sechs Artikel geändert und zwei aufgehoben.

Gemäß der Reform des Ehescheidungsrechts in den Siebzigerjahren wurde der Gleichberechtigungsgrundsatz aus Art. 3 nun auch für das Scheidungsrecht angewendet. Zu einer Änderung des Grundgesetzes kam es nicht. In den Achtzigerjahren wurde im Rahmen der Volkszählung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung diskutiert. Wir haben heute schon davon gehört. In den Neunzigerjahren wurde der zunächst durch die Wiedervereinigung aufgehobene Art. 23 wieder eingeführt – und das als Europaartikel. Ende der Neunzigerjahre und Anfang des neuen Jahrtausends gab es dann Änderungen im Bereich der Wohnraumüberwachung.

Insgesamt betrachtet bilden das Grundgesetz und seine Änderungen die deutsche Zeitgeschichte und seine Diskussion

deutlich ab. Es ist die verfassungsrechtliche Werteordnung unseres Staates, und den Vätern sowie Müttern des Grundgesetzes gebührt am 65. Geburtstag unserer Verfassung Anerkennung und Respekt.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Grundgesetz hat nicht nur Geschichte, es ist auch unsere Zukunft und bestimmt unsere Gegenwart. So ist auch die europäische Integrationsverantwortung des Grundgesetzes immer aktuell gewesen. Wir sollten uns bewusst sein, dass uns diese Werteordnung leitet und uns ihren Geist mit auf den Weg gibt. Das Grundgesetz gibt uns die Aufgabe der europäischen Integrationsverantwortung – das gilt auch für uns als Landesparlament und für alle Landesparlamente. So heißt es nicht erst in Art. 23, sondern bereits in der Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, verehrte Abgeordnete des Hessischen Landtags, ich schließe meine Würdigung mit dem Aufruf an alle hessischen Bürgerinnen und Bürger – das ist mit Sicherheit im Sinne aller hier Anwesenden –, unser Europa mitzugestalten und am kommenden Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Die Sitzung ist geschlossen. Auf Wiedersehen.

(Schluss: 18:44 Uhr)