Lassen Sie uns deshalb die Lehren aus der intensiven Aufklärungsarbeit ziehen, die bereits an vielen Stellen in den vergangenen Monaten und Jahren geleistet worden ist. Ich nenne den Untersuchungsausschuss im Bundestag. Ich
nenne die Polizei und Staatsanwaltschaft, die Bundesanwaltschaft, das Landgericht Kassel und jetzt aktuell das Oberlandesgericht in München. Um es noch einmal klar zu sagen: Wir haben der Aufklärung nie entgegengestanden – das hätten wir auch nicht gekonnt, aber das haben wir auch nicht –, und wir werden ihr auch nicht entgegenstehen.
Dass das so war und so ist, das zeigt unter anderem das 68-seitige Wortprotokoll der Aussagen des früheren Innenministers Volker Bouffier vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin. Dass das nach wie vor so ist, zeigen auch die vielfältigen Programme zur Bekämpfung des Extremismus, die wir hier in Hessen haben. Ich hatte sie heute Morgen schon einmal schlagwortartig genannt. Ich tue das auch hier nur schlagwortartig: Kompetenzzentrum gegen Extremismus KOREX, Kompetenzzentrum Rechtsextremismus, Ausstiegshilfen für Rechtsextreme, die Beratungsnetzwerke, aber natürlich auch die konsequente Verfolgung extremistischer Straftäter.
Deshalb auch unsere Investitionen in Polizei und Verfassungsschutz. Und schließlich – davon können wir doch alle ausgehen – werden wir auch in dieser Legislaturperiode unser Engagement im Kampf gegen jede Art von Extremismus und somit auch gegen Rechtsextremismus verstärken.
Die Kernfrage ist aus unserer Sicht doch aber: Welche neuen Erkenntnisse soll ein Untersuchungsausschuss in Hessen bringen? – Ich traue uns Abgeordneten zwar vieles zu, aber dass wir aus denselben Unterlagen und Zeugenaussagen, die schon der Bundestag, die Staatsanwaltschaften und Gerichte geprüft haben, mehr herausfinden können als diese, da bin ich skeptisch.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der Tatablauf der Mordserie ist leider nicht vollständig aufgeklärt. Aber noch einmal: Woher nehmen wir die Hoffnung, dass wir im Hessischen Landtag mehr ans Licht bringen könnten als Bundestag, Staatsanwaltschaften, Gerichte in akribischer Arbeit vor uns, dass wir durch bloßes Befragen mehr herausfinden können als die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte durch ihre vielfältigen Ermittlungen, Abhörmaßnahmen, zeitweiser Inhaftierung, Tatortanalysen, Ermittlungen vor Ort usw., kurz der gesamten Breite und Palette der Ermittlungsarbeit? Ich wage dies zu bezweifeln. Deshalb hinterfragen wir auch ein Stück weit die Motive derer, die den Antrag, der jetzt übriggeblieben ist, anführen.
Wenn es wirklich um echte Aufklärungsarbeit gegangen wäre oder geht und darum, dass man möglichst schnell und effizient die Lehren aus diesen schlimmen Taten ziehen mag, weshalb ist man dann nicht auf unsere Angebote eingegangen? Bereits im Koalitionsvertrag, den Sie sicher alle gelesen haben, vereinbarten wir die Einrichtung einer parteiübergreifend fachlich besetzten Expertenkommission, die Vorschläge zur zukünftigen Arbeit der hessischen Sicherheitsbehörden und zur Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund machen soll.
Außerdem sind wir auf Ihre Wünsche eingegangen, auf die Wünsche der SPD, und haben weitere, darüber hinausgehende Angebote gemacht. Stellvertretend nenne ich hier die Mitwirkung von Landtagsabgeordneten in der Expertenkommission, die regelmäßige Berichterstattung dieser Kommission gegenüber dem Innenausschuss und den Dia
Ebenfalls haben wir der SPD angeboten, die parlamentarische Kontrollkommission mehr als bisher zu nutzen, um den Themenkomplex aufzuarbeiten. Diese parlamentarische Kontrollkommission – das wissen zumindest diejenigen, die sich dort mit dieser Thematik befassen – verfügt anders als der von der SPD zunächst vorgeschlagene Sonderausschuss über Instrumente, die einer Aufklärung dienlich sein können. Dort hätten Befragungen durchgeführt werden können. Man hätte Akten studieren können – die von einem Sonderausschuss nicht herangezogen werden können – und vieles mehr.
Das legt zumindest den Verdacht nahe – und die heutige dpa-Meldung bestärkt das leider noch ein Stück weit –, dass es der SPD eben nicht nur um Aufklärung geht, sondern dass es ihr auch darum geht, eine Bühne für eine parteipolitische Inszenierung zu finden.
Da erlauben wir uns schon die Fragen: Ist das angemessen? Wird das den Opfern und deren Angehörigen gerecht? Wird dadurch die Arbeit unserer Sicherheitsorgane wirklich besser?
Wird durch die ständige Infragestellung, die Wiederholung mehrfach durchlaufener Prozesse nicht sogar das Vertrauen in den Staat geschwächt?
Da helfen auch die aktuellen Hinweise auf die verschiedenen Obfrauen und Obmänner nicht. Denn das, was dort von denen angesprochen und hinterfragt wurde, hat nichts mit dem schlimmen Vorgang in Hessen zu tun, sondern ist in Baden-Württemberg angesiedelt. Unseres Erachtens kann man also auch das hier nicht anführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich respektiert die CDU-Fraktion – das haben wir auch signalisiert – das Minderheitenrecht auf einen Untersuchungsausschuss. Wie ich dargelegt habe, halten wir aber diesen Untersuchungsausschuss nicht für zielführend, neue Erkenntnisse ans Licht zu bringen. Auch das hier gewählte Verfahren halten wir für parlamentarisch nicht in Ordnung.
Lange haben Sie über dieses Konstrukt gesprochen. Jetzt, zwei Stunden vor der Debatte, legen Sie es vor. In anderen Bundesländern haben Kommissionen drei, vier Monate daran gearbeitet, einen Einsetzungsbeschluss zu formulieren. Wir sind nicht in der Lage, in der Kürze der Zeit zu sehen, ob das, was dort formuliert ist, verfassungsrechtlich in Ordnung ist.
Ich komme auf Abs. 1 zu sprechen. Dort geht es um den Zeitraum. Den definieren Sie nicht einmal. Es soll auch vor dem Zeitpunkt dieses schlimmen Mordes in Hessen recherchiert werden.
Aus diesem Grund, aber auch aus den anderen Gründen, die ich bereits dargelegt habe, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Aber auch das habe ich signalisiert: Wir werden im Untersuchungsausschuss konstruktiv mitwirken. An politischen Inszenierungen, sollten die kommen, werden wir uns aber nicht beteiligen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem aber lassen wir uns nicht davon abhalten, weiter den Weg zu gehen, sachorientiert die richtigen Schlüsse zu ziehen und mithilfe der Expertenkommission die Vorschläge des Bundestagsuntersuchungsausschusses prüfen und zügig umsetzen. Denn – und da sollten wir alle einer Meinung sein – das duldet keinen Aufschub.
Daher werden wir auch keine Zeit der Verzögerung durch den Untersuchungsausschuss hinnehmen, sondern sofort mit der Einberufung einer Expertenkommission beginnen, die sich sachlich mit den einvernehmlichen Handlungsempfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses auseinandersetzt. Sie kann schon darauf zurückgreifen, was im Innenministerium geleistet wurde. Das Ministerium hat bereits ein bundesweit einmaliges Projekt „Neuausrichtung des Verfassungsschutzes“ vorgelegt. Das ist unser Weg. Er besteht in sachlicher Arbeit und in einer weiteren Optimierung unserer Sicherheitsorgane.
Frieden und Sicherheit unserer Bürger sind nach wie vor das höchste Gut. Je konkreter, je sachlicher und fachlicher wir uns dafür einsetzen, desto besser wird es gelingen, dieses Gut zu schützen. Extremismus, gleich von welcher Seite, darf in Hessen keinen Platz haben. Das sind wir unseren Bürgern, aber auch – und damit komme ich auf den Anfang meiner Rede zurück – den Opfern dieser furchtbaren NSU-Mordserie schuldig. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Bellino, ich will es nochmals sagen. Im Bundestagsuntersuchungsausschuss sind nur vier hessische Zeugen vernommen worden, ganze vier. Das war der Ministerpräsident, das war der damalige Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, das war Herr Hoffmann von der Kasseler Polizei, und es war Herr Temme.
Kein einziger Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft ist dabei. Das aber waren hier in Hessen die Herren des Verfahrens. Kein einziger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ist dabei, der mit der Aufklärung des Verfahrens betraut war. Herr Temme war dort, weil er zeitweise als Beschuldigter galt, nicht aber als ein Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde. Das ist doch unser Job hier: aufzuklären, warum die Behörden der Polizei und des hessischen Verfassungsschutzes hier nicht gut zusammengearbeitet haben. Das ist unsere originäre Aufgabe.
Das ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts in München. Eben habe ich den Anwalt der Familie zitiert. Er hat gesagt, er wurde dort vom Bundesanwalt darauf hingewiesen, dass zur Beantwortung all dieser Fragen ein Untersuchungsausschuss das richtige Mittel ist. Herr Bellino, wenn
Sie sich danach noch hierhin stellen und sagen, wir würden die Familie missbrauchen, dann finde ich es schlicht ehrabschneidend, in welcher Art und Weise Sie hier die Familie benutzen.
Eigentlich wollte ich zum Verfahren heute nichts mehr sagen. Herr Bellino, Sie wissen ganz genau, dass wir all die Monate nur damit verbracht haben, miteinander ins Gespräch zu kommen und konstruktiv zu sein. Wir haben uns konstruktiv in die Regierungskommission eingebracht. Wir haben jemanden von uns dafür benannt. Wenn aber eine Regierungskommission eingesetzt wird, die nur noch Handlungsempfehlungen, sprich: neue Gesetze, formulieren möchte, dann ist das etwas anderes, als wenn man auf der anderen Seite aufklärt.
Sachlich ist das etwas anderes. Zwischendurch hatte auch ich das Gefühl, dass wir uns aufeinander zu bewegen. Hätte ich in der letzten Woche nochmals das Signal bekommen, dann hätten wir alle Zeit der Welt gehabt, einen gemeinsamen Einsetzungsantrag zu formulieren. Tun Sie also bitte nicht so, als wären wir hier nicht kooperativ gewesen. Meine Damen und Herren, Sie wollen es schlicht nicht.
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn Sie sich hierher stellen und sagen, wir wollten nicht aufklären. In großen Teilen meiner Rede habe ich doch dargelegt, dass wir das sehr wohl wollen und dass wir das auch schon getan haben.
Nicht wir haben die Familie als Erste ins Spiel gebracht. Sie haben sie genannt. Ich habe das noch nicht einmal gewertet. Ich habe nur hinterfragt, und das weiß man auch aus anderen Lebensbereichen: dass nicht immer alles gut ist, was man vielleicht gut meint. Das war eine Reaktion. Keinesfalls ziehen wir die Familie auf das Schild. Das weise ich weit von mir und von uns. Das ist nicht unser Anliegen. Das war es nicht, und das machen wir nicht.
Das mit dem Konstruktiven – na ja, ich habe das hinterfragt. Ich hinterfrage es auch weiter. Wenn ich in den heutigen Meldungen sehe, Sie wollen sich „Bouffier vorknöpfen“: Ist das sachlich? Ist das der Sache angemessen?
Wenn Sie jetzt sagen, in Berlin waren nur vier Hessen: Ja, warum waren denn nicht mehr dort? Die Berliner Abgeordneten hatten alle Unterlagen aus Hessen – die Unterlagen der Staatsanwaltschaft, des Generalbundesanwaltes, die Zeugenaussagen der Polizei. Alles lag vor. Das haben die sich in akribischer Arbeit angeschaut. Anscheinend kam man dann parteiübergreifend zu der Erkenntnis, dass
man aus Hessen nur vier Personen einladen muss, weil alles andere geklärt schien. Das ist doch der Punkt.