Protocol of the Session on December 14, 2017

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Roth, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch hier gilt die gleiche Vorbemerkung: Ein so umfangreiches Gesetz mit sehr vielen Detailregelungen kann man nicht innerhalb von sechs Wochen, zumindest nicht als Oppositionsfraktion, durchziehen. Darüber sind wir uns auch im Klaren gewesen. Ich glaube, das bestreitet auch niemand.

Besonders ärgerlich ist bei diesem Gesetz – das hat der Landkreistag sehr deutlich gemacht –, dass es eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden gibt. Sie gilt ab 01.01.2017. Die Kommunen gingen davon aus, dass dann zeitnah dieses Gesetz kommt. Sie kommen jetzt in die Situation, wenn das Gesetz im Dezember in Kraft gesetzt wird, bis alles zusammengetragen wird, womöglich 15 Monate rückwirkend abrechnen zu müssen. Das haben sie deutlich benannt, und das ist – ich will es hier wenigstens gesagt haben – mehr als ärgerlich.

Zwei Punkte zum Gesetz selbst. Der Landkreistag hat seinerseits sehr dafür geworben, dass der zweite Punkt in das Gesetz aufgenommen wird, den ich meinerseits sowohl in der Anhörung wie in der Auswertungssitzung angesprochen habe. Ich verstehe es nicht: Auf Landesebene legen wir sehr großen Wert darauf, dass wir entsprechende Standards – manchmal sagen wir: Mindeststandards – haben. Aber dass wir die Standards der Unterbringung – eben sind ein paar Dinge dazu genannt worden; ich muss mir das nicht alles zu eigen machen – im Gesetz aufgenommen hätten, wäre mehr als wünschenswert gewesen. Deshalb behalten wir uns auch hier vor, im kommenden Jahr entsprechende ergänzende Gesetzesänderungen einzubringen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch hierzu haben wir schon in erster Lesung ausführlich diskutiert. Lassen Sie mich deshalb noch einmal festhalten, wenn wir über die Aufnahme von Flüchtlingen in diesem Land sprechen, dass wir als Land und die Landesregierung

wie viele Kommunen und viele Menschen insgesamt in diesem Land eine Fülle von Maßnahmen, Aktivitäten und Mitteln bereitgestellt haben, die es uns überhaupt erst möglich gemacht haben, eine gute Integration, eine gute Aufnahme und eine gute Versorgung von Flüchtlingen zu gewährleisten.

Ich bin all denjenigen sehr dankbar, die seit nunmehr über zwei Jahren daran arbeiten, dass jeder Flüchtling, der hierherkommt, gut aufgenommen, gut versorgt und gut betreut wird. Das muss man an dieser Stelle zunächst einmal sagen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Land Hessen selbst hat zunächst mit 1,3 Milliarden € und im zweiten Paket mit 1,6 Milliarden € für die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und die Integration in den vielfältigsten Bereichen – von arbeitsmarktpolitischen und bildungspolitischen Maßnahmen bis zur Wohnungspolitik und vielem anderen mehr – eine unfassbar große Fülle von Maßnahmen und Mitteln vorgesehen und vorbereitet. Davon war ein Mosaikbaustein natürlich auch die Verabschiedung der Pauschalen für die Kommunen.

Kollege Bartelt hat es gesagt: Diese Pauschale ist ein Bestandteil des großen Aktionsplans, der bedeutet, dass wir uns der Verantwortung bewusst waren, dass die reale Integration vor Ort in den Kommunen stattfindet. Deswegen war auch von Anfang an die Haltung eine großzügige Haltung, wenn mit den Kommunalen Spitzenverbänden darüber verhandelt wurde, wie groß denn die große oder die kleine Pauschale ist.

Da war in jeder Situation die Stimmung die, dass, wenn die Kommunen Bedarf angemeldet haben, wir nicht ins Kleingedruckte einsteigen und fragen wollten, ob man es noch etwas billiger machen kann. Nein, es war eine absolut großzügige Haltung innerhalb der Verhandlungen.

Sie war so großzügig, dass der Landesrechnungshof am Ende des Tages feststellte: Na ja, eigentlich kriegen die Kommunen zu viel. – Ich habe mit dem Landesrechnungshof als Zeugen immer ein bisschen meine Probleme. Deshalb werde ich ihn auch in dieser Situation nicht als Zeugen anführen. Aber ich will zumindest sagen: Da haben wir zumindest wohl nicht zu kleinkariert agiert, sondern es gibt eine großzügige Ausstattung der Kommunen mit den Pauschalen. Daran gibt es meines Erachtens auch wenig auszusetzen. Deswegen ist dieses Gesetz auch so, wie es gefasst ist, richtig und gut. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Staatsminister Grüttner.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen mit dem Gesetz um, was wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden in langen Verhandlungsrunden vereinbart haben. Das ist ein Verfahren, das sich schon vor eineinhalb oder knapp zwei Jahren bewährt hat. Das hat sich auch dieses Mal bewährt.

Wer die Gelegenheit hatte, an der Verabschiedung des Präsidenten – jetzt a. D. – des Landkreistages, Herrn Landrat a. D. Pipa, teilzunehmen, der in seiner Rede dort noch einmal den Werdegang dieser Vereinbarung besprochen hat, wird sehen, dass das eine 1:1-Umsetzung der vereinbarten Punkte ist.

Ich will zu drei Punkten etwas sagen:

Erstens. Es ist klar, dass nie eine Erweiterung des Personenkreises im Bereich des Landesaufnahmegesetzes Gegenstand der Beratungen und Vereinbarungen war. Es kann auch nicht sein, dass ein Landesaufnahmegesetz sämtliche Personengruppen mit Fluchthintergrund aufnimmt und diesbezüglich eine Aufnahmepflicht der Kommunen normiert. Dass eine solche Forderung kommt – das wissen auch alle –, hängt schlicht und einfach damit zusammen, dass dann die Kommunen ebenfalls einen Anspruch auf eine entsprechende Pauschale bei dem Land für Familiennachzug geltend machen. So etwas müssen wir noch verhandeln. Das war nicht Gegenstand der Verhandlungen.

Zweitens. Das Gesetz wird insgesamt im Jahr 2019 zu evaluieren sein. Dann werden wir auch über die Frage von Standards, mit denen wir uns schon intensiv auseinandergesetzt haben, noch einmal reden.

Drittens. Ja, es hat lange gedauert. Es hat aber auch deswegen lange gedauert, um im Interesse der Kommunen eine Satzungslösung letztendlich auch rechtssicher zu machen, die dazu führen kann, dass die Kommunen auch für Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, KdU-Mittel, also Wohngeldmittel, abrufen können. Das entlastet die Kommunen massiv bei ihren finanziellen Aufwendungen.

Aber wir mussten eben die Rechtssicherheit herstellen, dass das länger als drei Monate rückwirkend geht. Das hat leider relativ lange gedauert. Das weiß ich. Ich habe dem Landkreistag empfohlen, diese Satzungen einfach als Blaupause zu nehmen und ebenfalls in ihren Kreistagen möglicherweise Vorratsbeschlüsse zu fassen. Wenn das Gesetz heute die Zustimmung des Gesetzgebers bekommt, kann das auch noch umgesetzt werden. Insofern ist es ein Stück mehr Aufwand, ja, allerdings war es im Interesse der Kommunen, dass wir die Rechtssicherheit an dieser Stelle hierfür wollten.

Alle anderen Einzelheiten sind auch der Rede zu entnehmen, die ich zu Protokoll gebe.

(Siehe Anlage 2 – Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen und rufe den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 36 zur Abstimmung auf.

Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der LINKEN. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über den Regionalen Lastenausgleich betreffend den Flughafen Frankfurt Main (Re

gionallastenausgleichsgesetz – RegLastG) – Drucks. 19/5697 zu Drucks. 19/5223 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Kaufmann.

Dazu rufe ich auf den

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 19/5724 –

und den

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/5761 –

Zur Berichterstattung hat Herr Kollege Kaufmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über den Regionalen Lastenausgleich betreffend den Flughafen Frankfurt Main und zu dem Änderungsantrag Drucks. 19/5469. Beides hat der Ausschuss bereits beraten und gibt folgende Beschlussempfehlung ab:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP bei Enthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/5469 – und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 19/5697 ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe keine Wortmeldungen. – Gut, dann dürfen Sie gleich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode zwischen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Folgendes zu lesen – ich zitiere –:

Wir streben einen Lastenausgleich für besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen an. Dies soll durch eine Fortführung des vom Land eingerichteten Regionalfonds in der Säule „Nachhaltige Kommunalentwicklung“ oder andere Maßnahmen geschehen. In diesem Zusammenhang werden Aufgaben und Rahmen der „Stiftung Flughafen und Region“ überprüft.

Das Entscheidende ist: Das, was ich vorgelesen habe, was vereinbart wurde, wird realisiert und mit dem heutigen Gesetzesbeschluss dann auch ins Gesetzblatt gebracht.

Genau diese Fortsetzung der dritten Säule, nämlich eine möglichst weitgehende Freiheit der Kommunen, diese ihnen zugedachten Mittel dann auch zu verwenden, ist hier angelegt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach objektiven Kriterien, die die Belastungshöhe und die Betroffenenzahl

in den einzelnen Kommunen berücksichtigt, und ist im Detail mit dem Forum Flughafen und Region abgestimmt.

Sie ist so weit im Detail abgestimmt, dass bei der Gelegenheit auch ein Ermittlungsfehler aus dem Forum Flughafen und Region übernommen wurde und ins Gesetz gerutscht ist, sodass wir eine Änderung schon im Ausschuss beraten haben und wir heute noch eine zweite Änderung haben. Denn wenn man einmal falsch einparkt – das kennt man ja –, kommt man nicht mehr so recht hin. Jetzt war die Anlage richtig, aber die Summe, die sich jetzt in der Anlage verändert, war im Gesetzestext vergessen worden entsprechend anzupassen. Das erfolgt mit der Drucks. 19/5761, die ich Sie deshalb bitte auch noch anzunehmen.

In der Debatte sind einige Fragen aufgekommen, unter anderem die Frage, warum das auf nur fünf Jahre befristet sein soll. Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Das ist eine Garantie auf Wunsch der Kommunen, eine Planungssicherheit für fünf Jahre. Je linker die Seite dieses Hauses ist, umso eher müssen Fünfjahrespläne eigentlich in positiver Erinnerung sein.

Davon abgesehen darf ich daran erinnern, dass die Mittel an das Geschäftsergebnis der Fraport AG gebunden sind. Schließlich ist das ein Teil der Dividende, die an dieser Stelle verwendet wird. Wer heute sagen kann, wie das Geschäftsergebnis der Fraport AG in fünf Jahren sein wird, der hat den einen oder anderen Preis verdient. Insofern ist das eher ein Risiko.

Wir haben Vorsorge getroffen, auch durch eine entsprechend atmende Rücklage im Haushalt, sodass diese im Gesetz stehenden Mittel garantiert sind für die Kommunen. Wir haben darüber hinaus sinnvollerweise vorgesehen, dass die Kriterien und auch die Möglichkeiten der Finanzierung rechtzeitig evaluiert werden, bevor der Fünfjahreszeitraum ausläuft, sodass man sich noch neue Gedanken machen kann. Das werden wir aber sicherlich nicht mehr sein.

Ich will noch einen Hinweis geben, der vielleicht dem einen oder anderen nicht besonders gut gefällt. Wenn einige der Forderungen, die gelegentlich unter Lärmgesichtspunkten an den Flughafen gerichtet werden, insbesondere die Forderung der Bürgerinitiativen nach einer Reduzierung der Zahl der jährlichen Flugbewegungen auf 380.000, tatsächlich realisiert würden, dann wären diese Mittel nicht vorhanden. Insofern gäbe es wahrscheinlich keine Möglichkeit, einen Lastenausgleich zu schaffen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Dann wäre es leiser!)