Ich finde, dass das ein sehr respektables Ergebnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesregierung, der Fraktionen, die das Gesetz tragen, und des Hessischen Datenschutzbeauftragten ist. Dafür sage ich ein herzliches Dankeschön.
Weil es so ist, wie ich es Ihnen gerade geschildert habe, wird das wahrscheinlich für kein anderes Gesetz so sehr gelten wie für dieses; denn man sagt, dass Gesetze nie so in die parlamentarische Beratung hineingehen, wie sie am Ende herauskommen. Der Entwurf ist eben in einem zeitlich sehr ambitionierten Rahmen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet worden.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu den Inhalten machen. Wir haben einmal die Datenschutz-Grundver
ordnung, also neues Datenschutzrecht, umzusetzen gehabt. Wir haben die JI-Richtlinie, die wir einzuarbeiten hatten. Wir haben darüber hinaus das gemacht, worüber Sie sich jetzt ereifern und worum Sie uns immer gebeten haben, nämlich dass wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Den haben wir Ihnen jetzt zum Informationszugang vorgelegt. Das ist auch klug, weil es einen entsprechenden sachlichen Zusammenhang gibt; denn es geht um personenbezogene Daten – auch beim Informationszugang von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Land. Insofern ist es wichtig, dass wir das in einem Gesetz zusammengefasst haben. Wir haben damit zukünftig nicht nur ein reines hessisches Datenschutzrecht, sondern wir haben ein Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Ich finde, das ist eine gute Entwicklung.
Meine Damen und Herren, in der Sache gibt es ein paar Regelungen, die hier auch schon angedeutet worden sind, die vielleicht ganz wichtig sind und die ich nur kurz ansprechen möchte. Das Thema Videoüberwachung spielt im Datenschutz natürlich immer eine große Rolle. Wir haben nunmehr im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz eine Regelung für die öffentlich zugänglichen Räume. Wir haben damit die gleichen Regeln hier in Hessen angelegt, die ansonsten für hessische Behörden, für hessische Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz gelten. Insofern war es wichtig, dass wir hier eine synchrone Anwendung haben.
Wir haben – das ist Ihnen schon dargestellt worden – die Aufsicht entsprechend geregelt und gestärkt. Auch hier denke ich, dass wir einen guten Weg gefunden haben, inklusive der Themen des Datenschutzbeauftragten, der Wahl des Datenschutzbeauftragten und der Frage, wer am Ende für die Informationsfreiheit in unserem Lande zuständig ist.
Damit sind wir beim Recht auf Informationszugang. Ich will dazu nur noch ganz kurz ein paar Bemerkungen machen. Wir haben hier einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen geregelt. Es bleibt dabei, dass wir natürlich den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten müssen und dass wir private und öffentliche Belange berücksichtigen müssen. Das ist in diesem Informationsfreiheitsgesetz auch entsprechend abgebildet.
Herr Kollege Holschuh, was Sie hier eben dargestellt haben und was nicht richtig war, ist, dass Informationsfreiheit – sozusagen die Herausgabe von Informationen – nicht für die Polizei und nicht für das Landesamt für Verfassungsschutz gelten soll. Das ist nicht richtig. Wir haben dort spezialgesetzliche Regelungen. Wir haben im HSOG Auskunftsersuchen für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.
Wir haben im LfV-Gesetz entsprechende Auskunftsrechte, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber diesen Sicherheitsbehörden haben. Deswegen müssen diese Rechte nicht parallel im Informationsfreiheitsgesetz geregelt werden, was am Ende zu Auslegungsschwierigkeiten führen könnte.
Zum Schluss, Herr Kollege Holschuh, darf ich den Kreistagsvorsitzenden ansprechen – Kollege Frömmrich war so freundlich, schon darauf hinzuweisen. Als Kreistagsvorsit
zender hätten Sie mit hochgekrempelten Ärmeln im Kreistag gestanden und das Land dafür kritisiert, dass es ein Gesetz macht, das die Landkreise oder die Städte und Gemeinden am Ende verpflichtet, auf ihre Kosten irgendwelche Informationen herauszugeben. – Nein, so funktioniert kommunale Selbstverwaltung in unserem Lande wirklich nicht. Kommunale Selbstverwaltung ist auch die kommunale Verantwortung, selbst darüber zu entscheiden, ob man Informationsfreiheit innerhalb seines Satzungsrechts gewähren möchte oder nicht. Das haben wir hier im Sinne der Städte, Gemeinden und Landkreise gemacht. Ich finde, auch das ist nicht kritikwürdig. Wir werden mit Sicherheit eine umfangreiche Anhörung zu dem Thema haben.
Es sind hier viele Spezialgesetze aufgerufen. Kollege Dr. Hahn hatte vorhin gefragt: Warum sind nicht alle 70 Gesetze in dem Gesetzentwurf aufgegriffen worden?
Sie hatten damals gefragt: Welche Gesetze werden wir potenziell aufnehmen müssen? Damals waren es 70, die uns aufgefallen sind. Es ist natürlich im laufenden Prozess in jedem Einzelfall geprüft worden, ob ein Gesetz sozusagen unter dem Regime der Datenschutz-Grundverordnung oder der JI-Richtlinie geändert werden muss. Wir sind am Ende zu dem Ergebnis gekommen, das jetzt hier auch in dem Gesetzentwurf steht: Es gibt einige Gesetze, bei denen wir nicht zu der Überzeugung gekommen sind, dass wir sie ändern müssen. Es gibt aber auch andere, die wir damals noch nicht auf dem Schirm hatten, die nunmehr mit im Gesetzgebungsverfahren sind. Das ist die Erklärung dafür. Wir sind schlicht und ergreifend ein Jahr weiter, und eine tief greifende Prüfung zu dem Datenschutzrecht in Hessen hat stattgefunden. Das ist der Grund dafür, warum das gegenüber der Kleinen Anfrage, die wir vor einem Jahr beantwortet haben, abweicht.
wenn es um die Sache geht. Ich glaube, dass wir uns da viel näher sind, als Sie es uns hier gerade eben alle haben glauben lassen wollen. – Vielen Dank.
Zu ein paar Dingen muss man jetzt noch einmal Stellung beziehen. Gerade – das trifft mich immer am meisten, weil ich jahrelang in der Verwaltung gearbeitet habe – habe ich es in meiner Rede klar herausgestellt und mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedankt, die diesen Gesetzentwurf in monatelanger, vielleicht schon in jahrelanger Arbeit vorbereitet haben.
Ich habe auch gleich darauf hingewiesen, dass es von den Fraktionen, die das eingebracht haben, gar nicht möglich
Es ist auch vollkommen richtig, was wir jetzt in der Diskussion mit allen Fraktionen herausgearbeitet haben. Herr Frömmrich, Sie sind in großen Teilen Ihrer Rede auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung eingegangen. Die haben wir gar nicht kritisiert.
Ich hätte mich sehr gerne länger damit beschäftigt, dann hätten wir mehr Dinge herausarbeiten können. Es sind aber ein paar Punkte dabei, die wir schon im ersten Moment gesehen haben. Herr Minister, Sie haben auf das HSOG verwiesen. Da sind schon Änderungen drin. Nach dem, was wir im ersten Moment, als wir das durchgeschaut haben, gesehen haben, sind ein paar Punkte dabei, die über die Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen. Meines Erachtens beschränken sie zu stark die Rechte der Bürgerrinnen und Bürger. Aber das werden wird in der Anhörung herausarbeiten.
Ich bin auch als Kreistagsvorsitzender angesprochen worden. Natürlich wurde auch unser Vorschlag, der zum Informationsfreiheitsgesetz schon vorlag, intensiv im Präsidium des Hessischen Landkreistags diskutiert.
Natürlich stecke ich da auch Prügel ein; das ist vollkommen klar. Ich habe aber lange genug in der Verwaltung gearbeitet, und ich habe mich jetzt auch lange genug mit diesem Thema beschäftigt, dass ich sagen kann, dass überall dort, wo Informationsfreiheitsgesetze eingeführt wurden, genau das, wovor unsere Kreise, unsere Städte und Gemeinden Angst haben, überhaupt nicht eingetroffen ist.
Es stellt für viele Städte, Gemeinden und Kreise überhaupt kein Problem dar, solche Informationen, die sie heute sowieso aufarbeiten müssen, einfach elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das ist in der heutigen Zeit überhaupt kein Problem mehr. Natürlich gibt es da Ressentiments bei den Behörden und Verwaltungen. Deshalb wird auch das, was Sie vorgeschlagen haben – eine Freiwilligkeit –, an der Stelle nie umgesetzt werden, weil die Städte und Gemeinden natürlich vor der Mehrarbeit und der Informationsfreigabe Angst haben. Deshalb ist es so wichtig, dass das Land hier entsprechend Regelungen trifft.
Dass an der Stelle auf die Konnexität verwiesen wird, ist erstaunlich. Das hätte ich mir bei vielen anderen Punkten in diesem Land gewünscht, dass das Land entsprechend auf die Konnexität achtet. Ich möchte hier nur den ganzen Bereich der Doppik nennen: was das die Städte und Gemeinden und die Kreise in unserem Land gekostet hat und was das an Personal gekostet hat.
Und was bringt es letztendlich? – Da war auch keine Vehemenz hier in diesem Kreis zu spüren, dass nach der Konnexität gefragt wurde.
An der Stelle finde ich den Verweis auf die Konnexität schon ganz spannend. Dr. Wilken hat auch darauf verwiesen. Wenn die Konnexität an der Stelle das Problem ist, habe ich schon auch meine Zweifel an diesem ganzen Informationsfreiheitsgesetz. Dann geht es Ihnen an dieser Stelle anscheinend gar nicht um die Bürgerrechte, sondern es geht Ihnen schlicht und einfach um die Kohle. – Danke schön.
Damit können wir feststellen, dass die erste Lesung vollzogen worden ist und wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss, federführend, und den Unterausschuss Datenschutz, begleitend, überweisen. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für ein Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 19/5730 –
Das ist die erste Lesung. Dafür darf ich erst einmal dem Herrn Kollegen Bellino das Wort zur Einbringung erteilen. Bitte schön.