Gesichtspunkte sind angeführt worden, zum Teil von Frau Wallmann, etwas näher von Frau Faeser, so auch das Trennungsgebot. Es wurde von beiden Vorrednerinnen sehr problematisiert. Dazu werden wir auch einen Änderungsantrag stellen; ob dieser dann notwendig sein oder gar zurückgezogen wird, weil vielleicht die SPD oder sogar CDU und GRÜNE einen etwas besseren haben, weiß ich nicht. Vielleicht kriegen wir es hin, dass wir einmal eine Schnittmenge haben, dass wir vielleicht das eine oder andere mischen und gemeinsam vorwärtsbringen werden.
Zum zweiten Schlagwort, es wurde, glaube ich, von Frau Faeser gebraucht: „Abschiebehaft ist gleich“ – das war die Formel – „normales Leben minus Freiheit“. Das ist für uns wichtig; es wird ein erheblicher Aspekt unseres Änderungsantrags sein. In diesem Kontext war die Frage erst profan, aber nach längerem Nachdenken war sie für mich doch erheblich: Warum werden Smartphones verboten? Warum können Handykameras nicht deaktiviert werden? Ich meine, da kann man flexibler sein.
Das ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, es ist aber ein gutes Beispiel dafür, um zu illustrieren, dass es hier einen akuten Handlungsbedarf gibt, um die Formel von Frau Faeser: „normales Leben minus Freiheit“ als Bestandteil der Anhörung etwas zu untermalen.
Genauso appelliere ich an Sie, keine Minderjährigen in Abschiebehaft zu nehmen. Wir werden versuchen, auch dazu einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen. Das sehen wir als erheblich an. Das geht auch nicht einher mit dem Appell, den wir alle in der Anhörung gehört haben und der eben mit den genannten Schlagworten auf den Punkt gebracht wurde. Wir werden versuchen, einen Änderungsantrag zu stellen, um das mit Ihnen gemeinsam auf den Punkt zu bringen, weil Minderjährige in Abschiebehaft gerade angesichts dieser Formel problematisch sind.
Vierter Gesichtspunkt. Ein wichtiger Gesichtspunkt, der in der Gesetzesanhörung zum Tragen kam, aber auch in unseren Gesprächen mit der Polizeigewerkschaft und den Justizvollzugsgewerkschaften deutlich wurde, ist die Gewährleistung der Sicherheit in der Haft selbst, der Ausgang unter Aufsicht und die Gewinnung adäquaten Personals. Ich bin aufgrund dessen, was ich gehört habe, zuversichtlich, dass gerade im Hinblick auf das Justizministerium eine Lösung gefunden wird, dass für die Abschiebehaft wirklich geeignetes Fachpersonal gefunden wird.
In der Gesetzesformulierung haben Sie allerdings eine Formulierung drin, die mir Bauchweh macht. Das hätte ich gern konkretisiert, weil ich glaube, dass das Justizministe
rium, der Minister des Innern sowie die Beratungen etwas weiter sind, sodass noch auf den Punkt gebracht werden kann, welches Personal wir dort haben wollen. Die Besonderheit der Haft im Justizvollzug, aber auch die Besonderheit einer Abschiebehaft sind in dem Gesetzentwurf bislang nicht in Einklang gebracht worden mit dem Einsatz sämtlicher Landesbediensteter. Wir müssen auch ein Augenmerk darauf haben, dass wir das als Gesetzgeber entsprechend begleiten und im Wort führen.
Meine Damen, meine Herren, zum Fazit. Herr Minister, abgesehen von den Stichpunkten, die alle genannt haben und die ich jetzt nur pointiert wiedergegeben habe, wird das Ziel des Gesetzentwurfs von der FDP grundsätzlich überprüft. Wir alle sehen, dass nachgebessert werden muss. Wir alle bessern nach. Wir machen als Liberale einmal ganz bewusst die Nagelprobe und schauen, wie vielleicht ein gemeinsamer Antrag formuliert werden könnte, gerade in Anbetracht der vorherigen Diskussionen.
Es darf zu keiner Mehrbelastung – das versehe ich mit einem Ausrufezeichen – der Polizei und des allgemeinen Vollzugsdienstes kommen. Die Gefahren für die Allgemeinheit, das will ich auch nicht unerwähnt lassen, sollen abgewandt oder gemindert werden. Wenn uns das gelingt, dann haben wir in Hessen in der Tat einen Gesetzentwurf, der dem Rechnung trägt, was in der genannten Formel auf den Punkt gebracht und mit der Abschiebehaft verbunden wird.
Ich hoffe auf eine gute Beratung und auf eine Verabschiedung in diesem Jahr, dass das Gesetz zum 01.01. zur Verfügung steht und wir das, was wir ins Auge gefasst haben und jetzt in Darmstadt konkretisieren wollen, bestmöglich als Gesetzgeber begleitet haben. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Blechschmidt hat im Prinzip das Spannungsverhältnis, in dem wir uns befinden, gut und richtig beschrieben. Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass wir das in diesem Rahmen diskutieren können.
Natürlich ist es klar, dass wir nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte den Auftrag haben, sehr deutlich zu machen, dass Abschiebehaft und Strafhaft getrennt sind. Aus diesem Grund müssen wir auch andere Formen der Unterbringungen und der Behandlung vorhalten. Das ist ein ganz klarer Grundsatz, dem wir auch mit den Änderungsanträgen gerecht werden, die noch angekündigt sind – deswegen auch die dritte Lesung. Wir werden im Innenausschuss über die verschiedenen Änderungsanträge, die von allen Fraktionen angekündigt worden sind, reden.
Frau Kollegin Faeser, es gibt durchaus unterschiedliche Gesetze. Es gibt das umfangreiche Gesetz in NordrheinWestfalen, aber wir haben in der Anhörung auch gehört,
dass z. B. in Rheinland-Pfalz die Regelung der Unterbringung ganze drei schlanke Sätze umfasst. Es gibt sehr klare Unterschiede.
Ich bin da gar nicht im Streit mit Ihnen, ich wollte es nur erläutern. Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. – Ich glaube, dass wir mit dem, was wir vorgelegt haben, der Rechtsprechung entsprechen. Gleichwohl müssen wir noch einige Dinge klarstellen und einige Regelungen nachreichen. Das haben uns in der Anhörung auch viele Anzuhörende gesagt, Kollegin Wallmann hat es erwähnt, z. B. die Frage der Ultima-Ratio-Regelung. Natürlich ist es klar, dass Abschiebehaft nur Ultima Ratio sein kann. Das ist so, das wird auch eigentlich aus dem Text – wenn man die Begründungsteile auch liest – klar. Jetzt werden wir das noch mit einem Satz verdeutlichen. Die Frage der Präambel werden wir auch noch einmal diskutieren.
Abschiebehaft ist nur dann geeignet, wenn es keine anderen Mittel gibt. Wenn es andere Mittel gibt, sind diese vorzuziehen. Die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen – vielleicht sagt der Minister noch etwas dazu – ist in der Abschiebehaft eigentlich gar nicht vorgesehen. Im Bundesgesetz ist es eigentlich ausgeschlossen.
Wir schreiben das jetzt noch einmal hinein, damit klar wird, dass unbegleitete Minderjährige damit nicht gemeint sind.
Zu der Frage der Freizeitgestaltung und des Medienkonsums – darüber ist in der Anhörung geredet worden – unterbreiten wir einen Vorschlag, wie man das noch ein bisschen weiter fassen kann. Auch zur Handynutzung werden wir eine Regelung vorschlagen, wie sie in NordrheinWestfalen umgesetzt wurde, d. h. mit einer Versiegelung die Kamera unbrauchbar zu machen, sodass das Handy aber noch genutzt werden kann. Außerdem wird es noch eine Regelung zum Zugang für Rechtsanwälte geben. Es wird präzisiert, dass § 12 Sätze 1 bis 4 nicht für Rechtsanwälte und konsularische Vertreter gelten. Auch bei diesem Punkt gehen wir auf die Vorschläge in der Anhörung ein.
Ich will noch einmal etwas Grundsätzliches sagen, weil das auch eine verbundene Debatte ist. Abschiebehaft ist für die Menschen, die in Haft genommen werden, etwas Schlimmes. Wir haben in Hessen in den letzten Jahren bewiesen, dass wir große humanitäre Leistungen erbracht haben, beispielsweise durch die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern; die Gesellschaft hat sehr viele Menschen aufgenommen. Dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, auch im Sinne der Asylgesetzgebung. Am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens steht dann die Frage, ob man bleiben darf oder gehen muss.
Die Intention der Landesregierung besteht darin, alles zu unterstützen, was die freiwillige Ausreise angeht. Es wird eine Menge getan, um die freiwillige Ausreise zu unterstützen. Es gibt einen kleinen Personenkreis, der diesen Aufforderungen nicht nachkommt. Für diesen Personenkreis ist diese Abschiebehaftanstalt gedacht.
Ich will noch einmal daran erinnern, das hat auch ein hohes Verhetzungspotenzial: Auch eine Abschiebehaft wird richterlich angeordnet. Es ist kein Willkürakt, sondern eine
Es ist wichtig, dass auch wir Einrichtungen bereitstellen müssen. Bisher haben wir Einrichtungen anderer Bundesländer genutzt, in Brandenburg, in Nordrhein-Westfalen, in Bayern und in Ingelheim. Es ist unsere Intention, jetzt selbst Plätze zu schaffen und diese Einrichtung selbst zu betreiben.
Über die Auswahl der Einrichtung ist schon geredet worden. Mit diesem Gesetz bieten wir einen rechtlichen Rahmen für diese Unterbringung. Mit den Änderungen, die wir noch vorlegen werden, unterbreiten wir Ihnen einen guten Vorschlag. Mit diesen Änderungen wird das Gesetz noch einmal präzisiert. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und auf die dritte Lesung. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Frömmrich, wenn Sie es bei der Beratung über das Gesetz belassen hätten, hätte ich mich nicht mehr gemeldet. Ich habe mich deswegen gemeldet, weil eines so nicht stehen bleiben kann: Sie haben gesagt, Sie wollten noch einmal allgemein über die Problematik reden, wie human die Abschiebepraxis in Hessen ist.
Dazu will ich Ihnen noch einmal etwas sagen. Es gibt ein umfangreiches Schreiben der freien Liga Hessen aus dem Sommer, in dem sehr massive Mängel vorgetragen werden und ein sehr restriktives Vorgehen bei der Abschiebung in Hessen bemängelt wird. Unter anderem wird jeder Asylbewerber, egal woher er kommt, am zweiten Tag gebeten, wieder in sein Heimatland zurückzureisen, unabhängig davon, ob er aus Krisengebieten kommt oder nicht. Meine Damen und Herren, das ist alles andere als human.
Herr Frömmrich, wenn Sie in der Debatte meinen, das ansprechen zu müssen, dann ist das ein wesentlicher Bestandteil dessen. Deswegen haben wir uns bei der ersten Lesung über die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs so gewundert. Wir sind froh, dass Sie ein Einsehen haben und insbesondere den Ultima-Ratio-Grundsatz einfügen. Lassen Sie es aber bitte nicht stehen, dass es gerade in Hessen eine besonders humane Abschiebepraxis gibt. Das ist nicht der Fall.
Wir werden das an einem gesonderten Ort noch einmal aufgreifen, weil wir das sehr alarmierend finden, was dort bei einer grün-schwarzen Regierung alles angemerkt wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Faeser, so, wie Sie das dargestellt haben, habe ich es nicht gesagt.
Sie brauchen offensichtlich die Kontroverse. Wir haben das in der gesamten Plenarwoche schon erlebt, Sie können eigentlich nur noch eine Richtung: Sie können nur noch mit Vollgas vor die Wand.
Sie unternehmen noch nicht einmal den Versuch, bei Dingen, die schwierig und kompliziert sind, aufeinander zuzugehen. Ich hätte gedacht, dass man das bei der Frage kann. Deswegen habe ich auch Herrn Kollegen Blechschmidt angesprochen, weil ich glaube, dass das die bessere Art ist, hier weiterzukommen. Das ist es auch für diejenigen, die betroffen sind.
Wollen Sie jetzt eine Antwort? – Es gibt kein Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland, das zwei Jahre hintereinander jeweils 1,5 Milliarden € für die Integration und den sozialen Zusammenhalt in Deutschland bereitgestellt hat. Das gibt es nirgendwo sonst in der Bundesrepublik Deutschland, sondern nur hier in Hessen.
Sich hierhin zu stellen und bei dem, was wir hier an Politik machen, zu sagen, es stünde nicht die Humanität für diese Menschen im Vordergrund, ist geradezu absurd, Frau Kollegin Faeser. Ich weiß überhaupt nicht, woher Sie das nehmen.