Jetzt haben Sie einen Änderungsantrag eingebracht. Herr Innenminister, erst einmal herzlichen Dank an Ihre Mitarbeiter, die den Koalitionsfraktionen sicherlich ordentlich zugearbeitet haben. Wir würden das als Fraktion so nicht hinbekommen. Das ist eben das Privileg von Regierungsfraktionen.
(Holger Bellino (CDU): Sie können das auch machen lassen! Wir helfen Ihnen gerne! – Nancy Faeser (SPD): Wir kommen sehr gerne darauf zurück!)
Ach, wir hätten das auch machen lassen können? Ich nehme das Angebot gerne an, wir machen demnächst einmal einen Test.
Meine Damen und Herren, durch die Änderungen wird das alles nicht besser. Sie können bis heute nicht mit einer vernünftigen Begründung nachweisen und nachvollziehen, warum Sie bestimmte Gemeinden bestimmten Wahlkreisen zuordnen. Warum wird die Gemeinde Eiterfeld aus dem Landkreis Fulda in den Wahlkreis Hersfeld verschoben? Das haben Sie bis heute noch nicht stichhaltig nachweisen können.
Es gibt einen Beschluss des Kreistags Fulda: Der Kreistag des Landkreises Fulda spricht sich gegen eine kurzfristige Neuordnung des Landtagswahlkreises 14 aus, bei der es zu einer Herauslösung der Marktgemeinde Eiterfeld kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie reden doch sonst davon, dass Sie Sorgen und Nöte der Menschen ernst nehmen. Das sind ehrenamtliche Kommunalpolitiker. Sie haben es am Beispiel der Gemeinde Groß-Rohrheim gemacht. Das steht in der Begründung, da gab es einen Beschluss der Gemeindevertretung und des Kreistags. Es gibt auch andere Beschlüsse, z. B. in Niederdorfelden, in Nieste, in Heidenrod. Machen Sie das doch in anderen Berei
Es ist ein schwerer Mangel dieses Gesetzentwurfs, dass Sie das nicht stichhaltig begründen können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Übrigen haben wir in der Anhörung gelernt, dass ein ehemaliger amerikanischer Vizepräsident von anno dazumal das Gerrymandering erfunden hat. Das ist das willkürliche Zusammenschneiden und Zusammenschustern von Wahlkreisen nach politischen Kriterien.
Ich habe es Ihnen schon in der ersten Lesung gesagt, ich sage es Ihnen in der zweiten und werde es auch in der dritten sagen: Sie gehen sehenden Auges in eine rechtlich problematische Situation. Da kann ich Ihnen nur sagen: Borniertheit ist noch ein vornehmer Ausdruck, um das zu beschreiben.
Dann erzählen Sie uns heute Morgen, Parteien und Fraktionen müssten zusammenarbeiten und gemeinsam nach einem Konsens suchen. Sie bekommen Argumente von der Opposition, und Sie bekommen Argumente von Rechtsverstehern, die Sie ignorieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da fehlt einem jedes Verständnis.
Es gibt eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 2006. Warum wird das von Ihnen nicht angewandt? Darin steht:
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur höchstzulässigen Abweichung der Größe unterschiedlicher Wahlkreise orientiert sich maßgeblich daran, der Bildung von nicht ausgleichsfähigen Überhangmandaten entgegenzuwirken. … Anders als das Wahlrecht des Bundes sieht aber das hessische Wahlrecht die Bildung von Ausgleichsmandaten vor. … Nicht zuletzt deshalb ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlkreiseinteilung des Bundes auf das hessische Wahlrecht nicht übertragbar.
Meine Damen und Herren, das ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 2006. Das spielt im Gesetzesverfahren überhaupt keine Rolle. Auch das ist ein sehr bemerkenswerter Zustand.
Meine Damen und Herren, eine Wahlkreiskommission mit Beginn der neuen Wahlperiode einzurichten, ist ein sinnvoller Vorschlag, irgendwann wird es ja einmal neue Zahlen geben. Ein Rechtsgutachter hat übrigens auch klar ausgeführt, man müsse immer nah an den aktuellen und realistischen Zahlen sein, sonst könnten Sie auf die Idee kommen, Zahlen aus dem Jahr 2010 zu nehmen.
Dann haben Sie noch etwas zur Wahlkreiskommission eingebracht. Wer sich das schon einmal hat anschauen können – der Änderungsantrag kam allerdings erst heute um 12:16 Uhr, es wird noch nicht jeder geschafft haben, ihn zu lesen, der eine oder andere Kollege hat ja auch noch etwas anderes zu tun; aber es ist ja schön, dass Sie es bis zur
Für die Wahlkreiskommission ist vorgesehen – da kann man über das Prozedere streiten, das will ich Ihnen einmal vortragen, das finde ich richtig rührend –: Der Landtagspräsident darf für die Wahlkreiskommission fünf Abgeordnete nach eigenem Gusto benennen.
Nichts gegen den Landtagspräsidenten, aber er darf dann nach eigenem Gusto fünf Abgeordnete benennen. Das ist richtig großzügig, wie nach dem Feudalrecht. Wir haben das heute Morgen bei der Diskussion über die LeuschnerMedaille schon einmal erlebt, dass jemand etwas bestimmt.
In dem Änderungsantrag steht nicht, dass alle Fraktionen berücksichtigt werden sollen, das steht nur in der Begründung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich müssen alle Fraktionen des Landtags in einer solchen Wahlkreiskommission vertreten sein. Wir als Fraktion entscheiden schon selbst, wen wir dorthin entsenden. Da gibt es kein Gnadenrecht von irgendjemandem.
Das zeigt übrigens, welcher Geist hinter diesem Gesetzentwurf steht. Das ist schon alles mehr als bedenklich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf enthält weiterhin starke Elemente verfassungswidriger Ansätze. Sie sind darauf hingewiesen worden. Ein Argument der Rechtsprechung ist, dass man nicht ohne Not Einwohner einer Stadt oder Kommune – so das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz – einer anderen Kommune zuordnen kann, weil es gewachsene Traditionen gibt. Auch das sind Argumente, die man abwägen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es besteht ein weit größerer Handlungsbedarf als über die genannten Wahlkreise. Nachdem Sie dreieinhalb Jahre gepennt haben, wollen Sie das jetzt im Schweinsgalopp durchziehen. Im Übrigen wäre es Aufgabe des Innenministers und der Landesregierung gewesen, den Gesetzentwurf vorzulegen und ein ordnungsgemäßes Verfahren in Gang zu bringen.
Aber ich will Ihnen an der Stelle einmal deutlich sagen, dass der Innenminister beispielsweise auch den Landeswahlleiter ernennt. Der ist im Nebenjob noch Abteilungsleiter im Innenministerium. Da könnte man auch auf die Idee kommen, dass die Unabhängigkeit möglicherweise nicht so gegeben ist.
Ich habe „könnte“ gesagt und den Konjunktiv verwendet. – Deswegen wäre es natürlich Job der Landesregierung gewesen, weil sie auch dafür da ist und die Möglichkeit hat, aktuelles Datenmaterial zu bekommen, Herr Bauer. Nein, dieser Gesetzentwurf ist höchst fragwürdig. Wir haben es
Deswegen werden wir es noch einmal in der dritten Lesung beraten. Wir werden sehen, ob Sie noch etwas an dem Gesetzentwurf verändern – ansonsten werden Sie schon sehen, dass es andere Möglichkeit gibt. Das ist ja nicht das erste Mal, dass Sie mit dem Kopf gegen die Wand rennen, aber meine Lebenserfahrung sagt mir, dass eine Wand immer noch stärker ist als Ihr Dickkopf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, der vorliegende Gesetzentwurf ist eine einzige Zumutung für die Fraktionen, die Parteien und letztlich für die Wählerinnen und Wähler in Hessen. Das Ganze von CDU und GRÜNEN durchgezogene Verfahren ist eine einzige Zumutung für uns alle.
Ich will es noch einmal ganz kurz rekapitulieren: Es wird eine Anhörung durchgeführt und eine Sondersitzung des Innenausschusses einberufen für Dienstag, 13 Uhr. Da wird mündlich angekündigt, es werde einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf geben. Zwei Minuten später beschließen die Regierungsfraktionen die Empfehlung an das Plenum, den vorliegenden Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen – Herr Bauer hat es uns eben als Berichterstatter noch einmal vorgetragen. Im selben Atemzug musste er aber noch sagen, es gebe doch noch einen Änderungsantrag.
Nein, das ist nicht ungewöhnlich, sondern eine Missachtung uns als Gesetzgeber gegenüber. Das ist kein ordentliches Verfahren.