Wir müssen jetzt mit einer Notlösung operieren. Für diese Notlösung haben wir hier mit dieser Landesregierung gesorgt. Sie bedeutet, dass wir als Bundesland bzw. als Nationalstaat uns dem verweigern können, wenn dieser Genmais doch zugelassen werden wird. Die richtige Lösung aber hätte es nur auf europäischer Ebene gegeben.
Es ist schon ein starkes Stück, wenn man sagt: Na ja, wir konnten nichts machen, wir haben uns enthalten, und dann ist es durchgegangen. – Das klingt nach dem Motto: Deutschland ist ein Mitgliedstaat der EU wie jeder andere und hat überhaupt keinen Einfluss. – Ich möchte nur daran erinnern, dass Deutschland sehr genau weiß, wie es sein Gewicht bei der Europäischen Kommission in die Waagschale werfen kann, wenn es denn nur will. In diesem Falle wollten Sie es nicht. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, da haben Sie ein Problem. Denn da haben
Vielen Dank, Frau Kollegin Feldmayer. – Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An einer Stelle muss ich Frau Feldmayer jetzt tatsächlich recht geben: Man muss dieses Problem auf europäischer Ebene lösen. Alles andere hilft nicht. Es gibt keine Insellösungen. Denn wir reden hier über Natur, und die Natur hat ihre eigene Dynamik. Sie hält sich nicht an irgendeine Ackergrenze, eine Gemeindegrenze, eine Landesgrenze oder Staatsgrenze. Sie ist in Bewegung, und zwar in ständiger Bewegung.
Das bedeutet: Gleich, wo es angebaut wird, es wird sich ausbreiten. Wenn es sich ausgebreitet hat, können wir es nie wieder zurückholen. Darüber muss man sich im Klaren sein, wenn man über genveränderte Produkte in der Landwirtschaft spricht. Den Prozess, den wir jetzt zulassen, werden wir nicht mehr umkehren können.
Wenn wir irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass es verheerende Auswirkungen hat – – Schon jetzt wissen wir: Es hat schwere und schlimme Auswirkungen. Es hilft nicht, irgendwelche Versorgungsnöte in der Welt zu lösen. Es schützt uns auch nicht vor irgendwelchen Insektiziden, Pestiziden und Herbiziden. Ganz im Gegenteil: Einzig die, die das produzieren, produzieren gleich noch die notwendigen Gifte und verdienen an dem Zeug doppelt. Das ist die Realität.
Deshalb brauchen wir unbedingt eine europäische Lösung. Am besten wäre eine weltweite Lösung. Denn das, was einmal ausgebracht ist, ist nicht mehr zurückzuholen. Damit werden wir leben müssen.
Daher hilft es uns nicht, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen: Dann müssen wir das eben auf die Produkte draufschreiben.
Herrjemine, jetzt gehen wir los und schauen als Erstes: Was steht auf der Verpackung, welches Produkt ist da drin? Dann schauen wir, welches Haltbarkeitsdatum draufsteht. Dann schauen wir, welche Inhaltsstoffe drin sind, denn immer mehr Menschen sind gegen immer mehr Stoffe allergisch. Dann vergleichen wir noch den Preis, das Produkt und die Inhaltsstoffe mit dem, das nebendran im Regal liegt. Wie lange soll denn jemand benötigen, um auch nur ein einziges Teil in seinen Warenkorb zu legen – und bis er dann an der Kasse steht? Es ist nicht die Lösung, zu sagen: Wir geben die Verantwortung an den Verbraucher ab und schreiben immer mehr auf die Etiketten.
Eine solche Flut an Informationen kann am Ende nicht mehr funktionieren. Die Verbraucher sind damit völlig überfordert. Die sagen nicht zu Unrecht: Wir finden schon jetzt Spuren in den Nahrungsmitteln, die wir nicht mehr wegdiskutieren können. – Das zeigt doch, dass Hessen eben nicht gentechnikfrei ist, obwohl wir in den vergangenen Jahren immer gesagt haben, Hessen sei frei von genmanipuliertem Material. Deswegen müssen wir diesen
Ich gehe davon aus, dass der Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen werden sollen. – Das machen wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Tariftreue- und Ver- gabegesetz) – Drucks. 19/349 –
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz – Drucks. 19/401 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Als Erste spricht Frau Kollegin Barth von der SPD-Fraktion zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion bringt heute ihren neuen Entwurf für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz ein.
Herr Klose, in Ihrer Rede zum Thema Vergabe sprachen Sie im März darüber, wie breit das Spektrum sei, dass es genauso die Auftragsvergabe größter Landesbehörden wie auch kleinster Kommunen regle. Das ist richtig. Deshalb hat die SPD-Fraktion in ihrem neuen Entwurf bei freihändigen Vergaben nun unterschiedliche, dem gerecht werdende Grenzen für das Land und die Kommunen festgelegt.
Bei Vergaben des Landes bleiben wir bei der Wertgrenze 10.000 €, wohingegen wir den Kommunen mehr Spielraum geben wollen und hier die Wertgrenze auf 30.000 € erhöhen. Vier andere Bundesländer machen das übrigens inzwischen genauso – darunter Bayern, gemeinhin kein Erbhof sozialdemokratischer Politik.
Der Bundesrechnungshof hat 2009 festgestellt, dass die durch höhere Vergabegrenzen erwarteten Konjunkturanreize mitnichten eingetreten sind. Zitat:
Stattdessen mussten deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr in Kauf genommen werden.
Der Bund und die meisten Bundesländer haben ihre Wertgrenzen deshalb längst wieder herabgesetzt. Meine Damen und Herren von der CDU und den GRÜNEN, was brauchen Sie noch, um Ihre Konsequenzen für Hessen zu ziehen?
Ein weiteres Thema sind die Sozial- und Umweltkriterien. Ausbildungsaktivitäten und Umweltstandards sind in unserem Entwurf Kriterien, die bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten zu einem Bonus, nämlich zum Zuschlag, führen. Meist sind es doch die kleinen und mittleren Unternehmen, die ausbilden. Dies zu honorieren macht Sinn, und deshalb steht das in unserem Entwurf.
Umweltstandards sind in der chemischen Industrie, im Pharmabereich und in der Lebensmittelindustrie Standardanforderungen. Das weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Ohne ISO 14001 oder OHSAS kein Auftrag, und sei es auch nur über 1.000 €. Gehen Sie einmal auf die Homepages vieler Handwerksunternehmen; Sie werden überrascht sein, was Sie dort inzwischen zum Umweltmanagement finden.
Bei Regelungen wie der Frauenförderung haben auch wir es bei einer Kannvorschrift belassen. Es gibt Bereiche, wo alles andere einfach keinen Sinn macht. Straßenbauunternehmen werden kaum Frauenförderpläne erfüllen.
In der Presse las ich, dass sich insbesondere die Fraktion der GRÜNEN rühme, dass Sie Sozialstandards neuerdings als freiwillige Kriterien in die Gesetze aufnehmen. Das Wort „neuerdings“ überrascht mich allerdings, denn auch im aktuell gültigen Gesetz stehen bereits soziale und umweltbezogene Anforderungen als Kannkriterien – zum Nachlesen: in § 2 des Gesetzes. Wesentlich zurückhaltender formuliert, aber möglich wäre es also schon heute. Was ist daran also neu? Ich habe eher den Verdacht, überall dort, wo Sie sich bei Ihrem Koalitionspartner nicht durchsetzen konnten, steht das Wort „kann“. Wenn aber keiner Ihre Kannbestimmung anwendet, bleibt alles beim Alten.
Herr Arnold, von Ihnen stammt das Zitat: „Was vergabefremd ist und was nicht, bestimmen wir.“ Sie legen das also fest. Warum haben Sie dann nicht den Mut zu mehr verbindlichen Regelungen?
Der wichtigste und größte Unterschied zwischen unseren Entwürfen sind aber die Bestimmungen zu Kontrollen und Sanktionen sowie die Nachunternehmerregelungen.
Die SPD-Fraktion meint es mit der Kontrolle ernst und fordert deshalb nach wie vor die Einrichtung einer Prüfbehörde als dem Wirtschaftsministerium nachgeordnete Stelle.
In Ihrem Gesetzentwurf steht übrigens auch die Einrichtung einer Nachprüfstelle – obwohl Sie sich sonst immer dagegen wehren –, aber als Kannregelung und – Überraschung – auch schon im aktuellen Gesetz. Insofern vermu
Weiterhin fordert die SPD-Fraktion regelmäßige Kontrollen. Sie wollen weiterhin Kontrollen nur bei Verdacht und bei Beschwerden anderer Bieter. Dabei gibt es ständig Beispiele dafür, dass Arbeitnehmer trotz gültiger Gesetze und anständig geleisteter Arbeit um ihren Lohn betrogen werden. Als wir im März diskutierten, war das auf der MaxBögl-Baustelle im Europaviertel der Fall. Vorhin erreichte Thorsten Schäfer-Gümbel, unseren Fraktionsvorsitzenden, und mich die Meldung der Gewerkschaft bezüglich einer Baustelle der Nassauischen Heimstätte im Künstlerviertel in Wiesbaden. Die Nassauische Heimstätte ist eine landeseigene Baugesellschaft. Hier gibt es einen ähnlichen Fall. Das können Sie morgen in der Presse nachlesen. Die Papierlage war weitgehend in Ordnung: Das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht einen tarifverbindlichen Mindestlohn von 13,95 € vor. Die Arbeitnehmer hatten sich mit dem rumänischen Subunternehmer auf 1.200 € für eine 40-Stunden-Woche geeinigt. Ich habe hier die Unterlagen: Es wurden Stundenlöhne zwischen 1,09 € und 1,99 € gezahlt. – Wir haben die Arbeitnehmer gesehen; sie arbeiten auf einer Baustelle in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Und Sie zucken hier mit den Achseln. Das finde ich erbärmlich. Es ist ein Skandal, dass Sie das weiter hinnehmen und keine Konsequenzen ziehen wollen.
Einen Moment, bitte. Ich muss unterbrechen. – Herr Kollege Pentz, zeigen Sie bitte nicht den Vogel. Ich muss Sie ausdrücklich zur Ordnung rufen.
Wir reden hier von Wiesbaden, nicht von Katar. Diese Löhne sind hier in Wiesbaden gezahlt worden, und Sie zucken nur mit den Achseln. Ich habe dafür kein Verständnis.