Protocol of the Session on November 21, 2017

Es gibt sehr viele verschiedene Schätzungen über die Anzahl der Schwimmerinnen und Schwimmer, über die Anzahl der Schwimmbäder und der Schließungen. Ich habe mir einige einmal genauer angesehen. Dabei waren auch Schließungen von Schwimmbädern aufgezählt, die danach wieder neu gebaut und eröffnet wurden. Deswegen muss man sich diese Zahlen, wenn schon, einmal in Ruhe und genau ansehen. Vielleicht haben wir morgen Gelegenheit dazu, Thema: zehn Jahre Sportland Hessen. Ich freue mich darauf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Frau Goldbach. – Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Die Regierungserklärung ist entgegengenommen und besprochen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3, die Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds – –

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Antrag! – Günter Rudolph (SPD): Wir müssen noch über den Entschließungsantrag abstimmen!)

Vielen Dank für den Hinweis. Ich war zu schnell.

Wir haben einen Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegen, betreffend Land unterstützt Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung, dem Abbau von Schulden und der Realisierung von Investitionen. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzei

chen. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds, eines stellvertretenden Mitglieds sowie eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss

Mit Ablauf des 30. September 2017 hat Herr Kai Klose auf sein Mandat als Abgeordneter des Hessischen Landtags verzichtet. Somit scheidet er als ordentliches Mitglied aus dem Hauptausschuss aus. Ferner legt Frau Abg. Angela Dorn ihr Amt als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss nieder. Frau Abg. Ursula Hammann verzichtet auf ihr Amt als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss.

Nach § 6 Abs. 2 GOHLT werden die ordentlichen sowie alle stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag gewählt. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 19/5374 schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Angela Dorn als ordentliches Mitglied sowie Frau Abg. Ursula Hammann als stellvertretendes Mitglied und Frau Abg. Karin Müller (Kassel) als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss vor.

Wir kommen zur Wahl. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit erübrigt sich die Frage nach Gegenstimmen. Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen wurde.

Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde die Drucksache zurückgezogen.

Deswegen kommen wir zu Tagesordnungspunkt 5:

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds der Landespersonalkommission

Nach § 99 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 wählt der Hessische Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Nach § 99 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes tritt der gewählte Stellvertreter für den Rest der Amtszeit an die Stelle des Mitglieds, sobald ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus der Landespersonalkommission ausscheidet.

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Hans-Jürgen Irmer aus dem Hessischen Landtag ist ein stellvertretendes Mitglied nachzuwählen. Die Fraktion der CDU schlägt mit Drucks. 19/5376 Herrn Abg. Frank Steinraths als stellvertretendes Mitglied für das Mitglied Herr Abg. Joachim Veyhelmann vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Der Wahl durch Handzeichen wird auch nicht widersprochen.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/5376 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Zugestimmt hat auch die fraktionslose Abg. Öztürk. Gegenstimmen? – Ent

haltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist damit Herr Abg. Frank Steinraths als stellvertretendes Mitglied in die Landespersonalkommission gewählt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung

Nach Nr. V der Satzung der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung vom 30. Juli 1973 wird für jede Legislaturperiode ein Kuratorium gebildet, dem neun Abgeordnete angehören. Die Mitglieder des Kuratoriums und ihre Stellvertreter werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Bettina Wiesmann aus dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds erforderlich. Die Fraktion der CDU schlägt mit Drucks. 19/5377 als stellvertretendes Mitglied Herrn Abg. Bodo Pfaff-Greiffenhagen vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Der Wahl durch Handzeichen wird nicht widersprochen.

Deswegen komme ich zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit erübrigen sich weitere Nachfragen. Damit ist Herr Abg. Bodo Pfaff-Greiffenhagen als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung gewählt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsausschusses beim Staatstheater Kassel

Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Kassel über den Betrieb des Staatstheaters Kassel vom 9./24. November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Kassel. Beim Theaterbeirat sind zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder zu wählen.

Durch das Ausscheiden von Herrn Timon Gremmels aus dem Hessischen Landtag ist eine Nachwahl im Verwaltungsausschuss erforderlich. Die Fraktion der SPD schlägt mit der Drucks. 19/5394 Frau Abg. Manuela Strube als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsausschuss vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, möchte ich vorschlagen, per Handzeichen über diesen Wahlvorschlag abzustimmen. – Es möchte niemand der Wahl durch Handzeichen widersprechen.

Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/5394 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie die Abg. Öztürk. Die Gegenprobe. – Niemand. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist Frau Abg. Manuela Strube als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Kassel gewählt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Nachwahl eines Mitglieds und eines nachrückenden Mitglieds des Richterwahlausschusses

Nach § 9 Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes besteht der Richterwahlausschuss aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode nach § 10 Abs. 1 HRiG nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt werden. Zum Mitglied kann berufen werden, wer zum Landtag wählbar ist. Die Mitglieder sollen im Rechtsleben erfahren sein. Aus der Summe der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren, d’Hondt, die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig.

Mit Schreiben vom 8. November 2017 hat Herr Abg. Frank-Peter Kaufmann gegenüber dem Hessischen Ministerpräsidenten nach § 15a Abs. 1 HRiG angezeigt, dass er auf sein Amt als nachrückendes Mitglied im Richterwahlausschuss zum 15. November 2017 verzichtet. Ferner verzichtet Frau Abg. Karin Müller (Kassel) ebenfalls zum 15. November 2017 auf ihr Amt als Mitglied im Richterwahlausschuss. Dies hat sie mit Schreiben vom 8. November 2017 gegenüber dem Hessischen Ministerpräsidenten angezeigt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt mit der Drucks. 19/5403 Frau Abg. Hildegard Förster-Heldmann als Mitglied sowie Herrn Abg. Frank-Peter Kaufmann als nachrückendes Mitglied des Richterwahlausschusses vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Der Wahl durch Handzeichen wird nicht widersprochen.

Damit frage ich, wer dem Wahlvorschlag zustimmt. Ich bitte um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE sowie Frau Öztürk, also das gesamte Haus. Ich stelle fest, dass Frau Abg. Hildegard Förster-Heldmann als Mitglied sowie Herr Abg. Frank-Peter Kaufmann als nachrückendes Mitglied in den Richterwahlausschuss gewählt wurden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsausschusses beim Staatstheater Wiesbaden

Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Wiesbaden über den Betrieb des Staatstheaters Wiesbaden vom 9./24. November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Wiesbaden.

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Kai Klose ist die Nachwahl eines Mitglieds im Verwaltungsausschuss erforderlich. Ferner legt Frau Abg. Martina Feldmayer ihr Amt als stellvertretendes Mitglied nieder.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt mit Drucks. 19/5404 Frau Abg. Martina Feldmayer als Mitglied sowie Herrn Abg. Mathias Wagner (Taunus) als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsausschuss vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, möchte ich vorschlagen, hierüber abzustimmen. – Einer offenen Abstimmung wird nicht widersprochen.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und die fraktionslose Abg. Öztürk. Ge

genprobe. – Niemand. Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Ich stelle fest, dass damit Frau Abg. Martina Feldmayer als Mitglied sowie Herr Abg. Mathias Wagner als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Wiesbaden gewählt worden sind.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 10:

Nachwahl eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs wählt der Landtag sechs in der Jugendhilfe erfahrene Personen zu Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses. Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen.

Frau Abg. Lena Arnoldt verzichtet mit Ablauf des 20. November 2017 auf ihre Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 19/5406, liegt Ihnen vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Der Wahl durch Handzeichen wird nicht widersprochen.

Wir kommen also zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit stelle ich fest, dass Frau Abg. Birgit Heitland als Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss gewählt worden ist.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf und freue mich, dass wieder jemand anderes reden darf.

(Zurufe, u. a. des Abg. Holger Bellino (CDU): Tagesordnungspunkt 71! – Zuruf von der CDU: Sie sind, wie immer, Ihrer Zeit voraus! – Dr. h.c. JörgUwe Hahn (FDP): Der Hauptausschuss! – Unruhe)