Bewusst vorenthalten wurden. – Zuvor gab es Beratungen darüber, dass man diese Inhalte dem Gremium vorenthält. Wie soll man denn als Parlamentarier etwas kontrollieren, wenn man gar nicht weiß, dass etwas passiert ist, wenn man überhaupt nicht darüber informiert wird? Genau das ist das Problem. Anstatt wenigstens die parlamentarische Kontrolle zu stärken, tun Sie jetzt so, als wären die Mitglieder der Kontrollkommission das Sicherheitsrisiko, vor dem man geschützt werden müsste. Hier nicht Transparenz und Kontrolle herzustellen, das halte ich für ein starkes Stück, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Holger Bellino (CDU): Bauen Sie doch nicht so einen Popanz auf!)
Ich halte es für wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, ob sie Beobachtungsobjekt waren und ob in irgendeiner Form Daten von ihrem Smartphone abgegriffen worden sind. Sie verunmöglichen das jedoch durch das, was Sie dort hineinformulieren. Mithilfe von § 27 machen Sie das theoretisch möglich. Gleichzeitig schreiben Sie aber auch, dass das nur geht, wenn man von sich aus nachfragt – man wird also nicht ohne Weiteres informiert –, wenn man einen konkreten Verdacht hat und wenn man ein besonderes Interesse begründen kann. Was dieses besondere Interesse ist, das steht aber nicht im Gesetz. Das ent
Ich komme zum Schluss. – Das heißt, Betroffene erfahren weder, warum ihre Daten gespeichert wurden, noch erfahren sie, warum sie dazu keine Auskunft erhalten. Diese Kompetenzen haben mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.
Ich finde, wir brauchen einen anderen Gesetzentwurf. Es kann nicht wahr sein, dass nach der ganzen NSU-Geschichte dieser Gesetzentwurf die Konsequenz aus diesem Versagen sein soll.
Dann können wir den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung und Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss überweisen, und zwar zusammen mit dem unter Tagesordnungspunkt 31 aufgeführten Antrag der Fraktion der FDP, Drucks. 19/4877. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.