Wer jetzt wem was und wo aus der Tasche zieht, konnten Sie nicht erläutern. Auch Kollege Schalauske wusste nicht so recht, wie er jetzt die bundesweite Zahl des vermeintlichen Bedarfs herunterrechnen soll.
Ich gehe einmal davon aus, dass wir alle Bemühungen darauf legen sollten, die Mittel bereitzustellen, damit man dort Investitionen vornehmen kann. Niemand hat hier behauptet, es gebe keinen Investitionsbedarf. Solange das unstrittig ist, ist die Frage völlig akademisch, wie viele Millionen Euro oder gar Milliarden Euro er tatsächlich beträgt. Es macht nur Sinn, sich dafür einzusetzen und anzustrengen, neben diesen Investitionen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen. Genau das tun wir. Das, was wir – damit meine ich die Koalition aus CDU und GRÜNEN – auch mit den Aktivitäten der Vorgängerregierung – das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen – gegenüber den hessischen Kommunen machen, ist ein Dreiklangakkord.
Das Erste war, sich mit der Schuldensituation zu befassen. Da gab und gibt es den Schutzschirm. Da wird es jetzt die Hessenkasse geben. Damit können sowohl die Investitionskredite als auch die Kassenkredite zurückgeführt werden. Das Schutzschirmprogramm läuft schon eine Weile. Es ist, wie wir wissen, sehr erfolgreich. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Hessenkasse ein Erfolgsmodell wird.
Das Zweite war die Neuorganisation des Kommunalen Finanzausgleichs. Er hat zwei Teile. Zum einen ist das die Bedarfsdeckung entsprechend den Vorgaben des Staatsgerichtshofs. Das Zweite wird immer wieder einmal gern vergessen. Das ist der Stabilitätsansatz. Er stellte darüber hinaus weiterhin sicher, dass unsere Kommunen an der wirtschaftlichen Entwicklung und damit an der Geldverteilung teilnehmen.
Der dritte Teil sind die Investitionsprogramme. Wir hatten das Kommunalinvestitionsprogramm I. Wir werden jetzt das Kommunalinvestitionsprogramm II haben. Wir werden es durch Gesetzesänderung mit einbeziehen.
Sage doch einmal jemand, wer in der Vergangenheit oder wer in welchem anderen Bundesland so viel für die Kommunen wie die hessische Koalition getan hat oder tut. Sie nutzt die Möglichkeiten, die die Steuereinnahmen geben, voll aus, um hier zu helfen.
Das müsste im Parlament doch eigentlich alle erfreuen: Wir haben aus der Anhörung manches mitgenommen und umgesetzt. Zum einen geht es dabei um die Frage, wie lang die Frist für die Abzahlung sein soll.
Er lächelt nicht immer freundlich. – Gelegentlich schreibt er Pressemitteilungen. In der steht dann z. B. folgender Satz zu diesem Thema – ich zitiere –:
Der Versuch der Regierungskoalition von CDU und GRÜNEN, die armen Kommunen zu bestrafen, konnte verhindert werden.
Verehrter Herr Kollege Warnecke, so viel Selbstüberschätzung erlebe ich selten. Abgesehen davon, wenn Sie so kommen, heißt das doch nur, dass Sie eigentlich gar nicht wollen, dass wir, die Regierungsmehrheit, auf Anhörungen eingehen. Wir haben das, was uns gesagt wurde, nämlich verarbeitet. Ich finde, jetzt ist es besser. Wenn Sie meinen, Ihr Einsatz hätte verhindert, dass wir die Armen schröpfen und es den Reichen geben,
Die zweite Entscheidung kam im Wesentlichen durch die Einwände diverser Träger freier oder nicht öffentlicher Schulen. Wir werden deswegen die Trägerneutralität noch deutlicher machen. Dabei werden wir auch die Transparenz sicherstellen, indem wir nämlich einheitliche Kriterien für die Bewertung der Projekte vorgeben werden. Am Ende wird es eine in öffentlicher Debatte zu findende Endentscheidung der Vertretungskörperschaft des jeweiligen Schulträgers geben, also von den Parlamenten in den Städten oder von den Kreistagen. Das halten wir für ausgesprochen richtig.
Wie gut wir gearbeitet haben, wurde deutlich. Das hat uns der Vorsitzende bei seiner Berichterstattung klarmachen
können. Das geht nach dem Motto: Es ist doch niemand dagegen. – Da frage ich mich: Warum reden Sie so viel negatives Zeug und sagen nicht: „Alle freuen sich“? – Es wird wieder einen weiteren Schub zugunsten der hessischen Kommunen geben. Dafür sorgt diese Landesregierung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der ersten Lesung, die am 3. Mai dieses Jahres in diesem Haus stattgefunden hat, habe ich für die FDP-Fraktion schon Folgendes sagen können:
Zweitens. Leider haben die Schwarzen und die GRÜNEN einen entsprechenden Änderungsantrag zum Entwurf des Haushalts für das Jahr 2017 abgelehnt, den die FDP-Fraktion gestellt hat und mit dem ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 100 Millionen € mit hessischen Landesmitteln aufgelegt werden sollte.
Drittens. Das Marketing des Finanzministeriums für 55 Millionen € Landesmittel erschien uns damals und erscheint uns heute immer noch ein bisschen überzogen. Daran hat sich nichts geändert.
(Beifall der Abg. René Rock, Jürgen Lenders (FDP) und Norbert Schmitt (SPD) – Dr. Walter Arnold (CDU): Das würde ich aber nicht so sehen!)
Lieber Walter, provoziere mich nicht. Es ist jetzt immerhin schon 19:20 Uhr, und ich denke jetzt nicht an Tiere, die man auch theoretisch in Debatten über den Landeshaushalt in Hessen einführen könnte.
Wir sind trotzdem sehr dankbar dafür, dass die Mehrheit dieses Hauses kapiert hat, dass man den Gesetzentwurf, so wie er zur ersten Lesung eingebracht wurde, in zweiter Lesung nicht beschließen kann.
Von den Koalitionsfraktionen sind die einen oder anderen Änderungen vorgelegt worden. Eine – das will ich schon ein bisschen selbstbewusster, als ich es sonst bin, sagen – –
Lieber Herr Finanzminister, wir werden in den nächsten Monaten einmal austesten, ob es da noch Luft nach oben gibt.
Ich komme wieder zum Ernst der Sache zurück. Wir sind schon sehr froh darüber, dass das Thema mit den Schulen in freier Trägerschaft aufgenommen bzw. geändert worden ist. Es war schon darin enthalten, aber die Formulierung ist geändert worden. Die Formulierung, die ursprünglich gewählt wurde, hat den Kommunen die Möglichkeit gegeben,
die Schulen in freier Trägerschaft links liegen zu lassen. Das wollen wir nicht. Wir haben gemeinsam mit Montessori und dem Landesverband der Träger freier Schulen usw. dafür gekämpft, dass eine gleichberechtigte Behandlung stattfindet und dass die Anträge, egal ob sie von einer staatliche Schule oder einer Schule aus freier Trägerschaft kommen – ich will es einmal flapsig formulieren –, auf ein und denselben Haufen gelegt werden und nicht auf zwei verschiedene Haufen. Das ist jetzt mit dieser Lösung verwirklicht worden. Wir sind ein bisschen unzufrieden darüber. Wir hätten das lieber in einem anderen gesetzlichen Rahmen hinterlegt. Aber, bitte, die Koalition sagt: Das soll nun über das Ersatzschulfinanzierungsgesetz gelöst werden. – Das ist der zweitbeste Weg; aber er ist immerhin noch viel besser als der andere.
Deshalb langer Rede kurzer Sinn: Ich habe gerade drei Minuten und ungefähr zehn Sekunden gesprochen. Wir werden uns enthalten; denn Geld für Bildung ist klug, aber 100 Millionen € eigenes Landesgeld wären noch klüger. Aber wenigstens ist es einigermaßen gerecht verteilt. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich zunächst entschuldigen. Ich habe leider keine Rede, die ich zu Protokoll geben könnte. Deshalb werde ich mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken.
Ich habe ein unterschiedliches Maß an der Fähigkeit der Landesregierung festgestellt, in Übereinstimmung mit den Redebeiträgen der Fraktionen treten zu können. Ich will das jetzt aber im Einzelnen nicht ausdiskutieren. Ich glaube, wir haben im Ausschuss gemeinschaftlich – mit einer unterschiedlichen Bereitschaft, 100-%-Lösungen zuzustimmen – einen Weg gefunden, von dem ich hoffe, dass das Haus ihn weitgehend gemeinsam tragen kann. Ich glaube, je schneller wir dazu kommen, jetzt zu beschließen, desto schneller können auch die Maßnahmen begonnen werden. Dazu will ich mit meiner Redezeit einen Beitrag leisten. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – Das übrige Haus. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben worden.
Bevor wir zum nächsten Punkt kommen, noch eine technische Durchsage. Weil ursprünglich einmal geplant war, dass es heute Abend etwas länger dauern kann, hat das Cateringunternehmen etwas vorbereitet. Ich bitte also alle, die noch gewichtsmäßig gesund und munter sind, doch zuzugreifen, nicht dass das Zeug zum Schluss stehen bleibt. Da wir noch einige haben, die noch etwas zunehmen können, ist meine herzliche Bitte, davon Gebrauch zu machen. Der Finanzminister und der Staatssekretär Weinmeister sind davon ausgenommen,