Protocol of the Session on September 26, 2017

die zu Mehrbelastungen geführt haben. Wenn Sie konkrete Dinge haben, dann legen Sie sie doch hier auf den Tisch. Wir können dann darüber reden. Aber offenbar kommt nichts.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Genauso ist es mit Ihrer Kritik an dem Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung. Ja, es gab kritische Stellungnahmen. Von Ministeriumsseite ist dazu aber alles erläutert worden. Wenn es so gravierende Fragen sind: Warum haben Sie das nicht diskutiert?

Ich bin gespannt, was wir jetzt im Ausschuss diskutieren werden, ob wir das ganze Paket noch einmal aufmachen und noch etwas länger hier sitzen. – Ich freue mich auf die Debatte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Für die Fraktion der FDP hat Abg. Dr. Blechschmidt das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe bei der Rede der Kollegin Müller Erfahrungen gesammelt – ich bitte auch, das so salopp aufzufassen; denn ich bin eigentlich ein großer Anhänger von Sammelgesetzen, so wie ich die Sammelgesetze auch über viele Jahre kennengelernt habe, nämlich in der Weise, dass kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen und kleinere Dinge korrigiert werden.

Ich möchte als Fraktion Sammelgesetze auch nicht kontroll- und gegenlesen müssen – so wie Herr Dr. Wilken es gesagt hat. Man könnte das auch machen. Ich will mich vielmehr darauf verlassen können, dass in Sammelgesetzen nur das drin ist, was hineingehört,

(Günter Rudolph (SPD): Die versteckten Sachen!)

und nicht Dinge darin enthalten sind, die nicht hineingehören.

(Beifall bei der FDP)

In dem Punkt möchte in an die Kritik anknüpfen, die Dr. Wilken und ich mit unterschiedlichem Zungenschlag – aber in genau derselben Richtung – bei der ersten Diskussion bezüglich des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes in das Parlament eingebracht haben. Man könnte jetzt davon ausgehen: Erfahrung gesammelt, dass bösartig ist, was durch die Hintertür eingeführt wird. – Das streiche ich sofort. Frau Ministerin, auch ich habe in den letzten zwei Monaten die Erfahrung gesammelt, dass das bei dem Gesetz nicht der Fall ist. Es kann auch sein, dass einem einmal etwas durchgeht, was bei jedem von uns vorkommen kann. Dann muss man etwas genauer arbeiten. Ich hätte mir gewünscht, dass man da vielleicht sechs bis acht Wochen vorher reagiert hätte, was uns heute im Konsens mit allen Fraktion gelungen ist.

In der Sache selbst ist das, was als redaktionelle Änderung in dem einen Gesetz zum Tragen kommt, weitaus mehr als eine redaktionelle Änderung. Das ist auch unter rechtsstaatlichen Grundsätzen etwas, was diskussionswürdig ist.

Ich halte es auch formal und materiell für richtig, dass eine dritte Lesung erfolgt, um die Bedeutung der Angelegenheit zu unterstreichen. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir schon einmal ein Sammelgesetz in dritter Lesung gehabt haben. Ich erhoffe und wünsche mir, dass das ein Ausnahmetatbestand bleibt. Ich möchte als FDP-Fraktion Sammelgesetze nicht kontroll- und gegenlesen müssen. Ich glaube, das wollen die anderen Oppositionsfraktionen auch nicht. Ich sehe das als einen Ausrutscher an, mit dem wir alle Erfahrungen gesammelt haben. Vielleicht wird in Zukunft das eine oder andere Gesetz etwas genauer vorbereitet, dass ein Sammelgesetz ein Sammelgesetz bleibt und der Inhalt aus dem zusammengesetzt ist, was redaktioneller Änderungen bedarf. Wir sollten aber die Gesetzesberatung in Dingen, die insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip zu tun haben, etwas genauer vorbereiten und dies nicht am Rande von Sammelgesetzen tun, was hier offenbar versehentlich der Fall war. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Frau Ministerin Kühne-Hörmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der zweiten Lesung des Sammelgesetzes und des dazugehörigen Änderungsantrags. Deswegen will ich zunächst zum Änderungsantrag, der von den Regierungsfraktionen vorgelegt worden ist, insgesamt etwas sagen.

Der Antrag wurde unter allen Fachleuten mehrerer Fachausschüsse besprochen. Die Änderungen, die auch in dem Änderungsantrag stehen, betreffen nicht allein den Justizbereich, sondern in dem Rahmen ist jetzt noch das Hessische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch aufgrund einer erst nach Einbringung des Sammelgesetzes verkündeten Neuregelung des Bundes geändert worden. Im Reiserecht ist es erforderlich, Art. 3 des Sammelgesetzes zu aktualisieren. Das ist der eine wichtige Punkt.

Der andere Punkt ist die Anpassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes. Die mit dem neuen Art. 10a des Sammelgesetzes vorgesehenen Änderungen sind ebenfalls aufgrund bundesrechtlicher Novellierungen erforderlich geworden. Das Landesrecht muss im Bereich des Vergaberechts entsprechend angepasst werden.

Der letzte Punkt, der geändert wird – das habe ich mit den Obleuten besprochen –, betrifft das Hessische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit der Änderung lediglich beabsichtigt war, auf Vorschlag der Fachabteilung eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen. Es sollte also nichts versteckt werden. Das will ich noch einmal ausdrücklich sagen. Herr

Blechschmidt, Sie haben es vorhin auch noch einmal angemerkt.

Hierzu gab es Rechtsprechung in einem Verfahren. Entsprechend dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers sollte im Gesetz verdeutlicht werden, dass eine elektronische Überwachung bei der Ausführung von Sicherungsverwahrten möglich ist. Die Ausführung von Sicherungsverwahrten mit der elektronische Überwachung ist das mildere Mittel, das alle wollen, sodass letztlich durch die Rechtsprechung eine Unklarheit im Gesetz entstanden ist, die dazu hätte führen können, dass am Ende zum Nachteil der Gefangenen und der Bediensteten ein Mittel hätte angewendet werden müssen, das weit mehr in die Grundrechte eingreift als das jetzige Verfahren.

Wenn man das so sieht, ist das eine Klarstellung. Man kann das aber auch anders auslegen. Deswegen bin ich sehr dankbar für die konstruktiven Gespräche mit den Obleuten. Außerdem bin ich dankbar dafür, dass wir heute Abend die Gelegenheit haben, im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Justizvollzug alle Fragen zu beantworten, um dann in die dritte Lesung gehen zu können, damit sowohl die Sicherungsverwahrten als auch die Bediensteten mit dem jetzt geübten guten Verfahren weiter rechtssicher arbeiten können.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit ist die zweite Lesung vollzogen, und die dritte Lesung ist beantragt worden.

Wir überweisen den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Rechtsausschuss und den Unterausschuss Justizvollzug. – Das ist so beschlossen.

Ich weise darauf hin, dass diese beiden Ausschüsse nach Schluss dieser Sitzung im Sitzungsraum 510 W zusammenkommen, um hierüber zu beraten.

Meine Damen und Herren, wir wollen für heute enden. Zuvor aber noch zwei Hinweise. Erstens weise ich darauf hin, dass Sie eingeladen sind, die Kunstausstellung „Künstler aus Hessen“ unten im Foyer zu besuchen. Zweitens sind Sie eingeladen zum parlamentarischen Abend der Ingenieurkammer Hessen hier im Restaurant.

Ich wünsche allen, die Besseres oder Klügeres zu tun haben, einen schönen Abend. Bis morgen früh um 9 Uhr. Auf Wiedersehen.

(Schluss: 18:23 Uhr)