Im Rahmen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt wurde diese Broschüre bereits veröffentlicht. Sie war mit dem Aktionsplan erhältlich, und sie ist zusätzlich seit Ende Juni dieses Jahres sowohl auf der Internetseite des Sozialministeriums als auch auf der Webseite unter www.gleichgeschlechtliche-lebensweisen.hessen.de veröffentlicht. Seit Ende Juni gibt es keine neuere Auflage.
Herr Minister, wie erklären Sie sich dann, dass trotz regelmäßiger Nachfragen diese Broschüre vor der Sommerpause im hessischen Sozialministerium nicht erhältlich war?
Frau Abg. Alex, ich kann mich nicht erinnern, dass Sie mich gefragt hätten. Dann hätte ich Ihnen gesagt, dass das Ende Juni auf der Webseite veröffentlicht wurde.
Zu welchen Ergebnissen führte die erste Pilotierung des Qualifizierungsmodells für Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen (QSH) im Kooperationsverbund Mitte?
Herr Abg. Degen, das Ergebnis aus der prozessbegleitenden Evaluation lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Grundkonzept hat sich in der Form einer verbindlichen und kompetenzbezogenen Vor-dem-Amt-Qualifizierung für das Amt der Schulleiterin bzw. des Schulleiters als tragfähig erwiesen.
Nach meiner Überzeugung wird es in Zukunft einen erkennbaren Beitrag zu einer weiterhin guten Schulentwicklung in Hessen leisten. In der Summe wurde QSH von den Teilnehmenden als außerordentlich erfolgreich sowie als eine der besten Qualifizierungen, die sie bisher erlebt haben, bezeichnet.
Wenn ich mir die Zahlen anschaue, ziehe ich daraus das Fazit: Wir hatten 120 Bewerbungen für 32 Plätze im Pilotprojekt und ca. 500 Teilnehmende an der Gewinnungsveranstaltung „Lust auf Leitung“ bei der geplanten hessenweiten Einführung von QSH. Das zeigt für mich ein hohes Interesse unserer Lehrkräfte an Qualifizierung für Leitungsaufgaben und verdeutlicht, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Herr Kultusminister, haben alle Teilnehmenden die sich an die Qualifizierung anschließende Abschlussprüfung bestanden?
Nein, Herr Abgeordneter. Es hat sich eine Quote von ungefähr 20 % ergeben, die das Verfahren nicht bestanden haben – um genau zu sein, sechs von 32 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Diese sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus unterschiedlichen Schulformen und haben auch an ihrer Schule unterschiedliche Funktionen – wirklich breit gestreut.
Ich darf hinzufügen, dass sich in Nordrhein-Westfalen, wo ein ähnliches Verfahren seit zehn Jahren durchgeführt wird, über diese zehn Jahre hinweg im Durchschnitt eine vergleichbare Quote des Nichtbestehens ergeben hat. Auch das bestätigt uns darin, dass wir mit dem grundsätzlichen Schwierigkeitsgrad der Anforderungen des Verfahrens bzw. der Formulierung des Anforderungsprofils offensichtlich richtig liegen.
Waren unter den sechs Personen, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, auch Personen, die bereits mit einer Schulleitung beauftragt waren oder sind?
Aufgrund welcher Landtagsanfrage erfolgte am 29. Mai 2017 aus dem Hessischen Kultusministerium an die Staatlichen Schulämter eine mit für die Schulen hohem Arbeitsaufwand verbundene Abfrage von beruflichen Schulen zum Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte?
Herr Kultusminister, können Sie mir darstellen, weshalb auf der einen Seite Kleine Anfragen der Opposition in der Vergangenheit immer wieder mit dem Verweis beantwortet wurden, dass der Verwaltungsaufwand für die Beantwortung zu groß sei und die Beantwortung im Rahmen der Fristen abgelehnt wird, aber auf der anderen Seite Anfragen von Regierungsfraktionen ohne Fristen und Regularien beantwortet werden?
Herr Abg. Degen, zum Ersten wurde auch in diesem Fall eine Fristverlängerung ganz regulär beantragt. Zum Zweiten darf ich darauf hinweisen, dass es immer eine Betrachtung des Einzelfalls ist. Die Fragen sind: Wie viel Arbeitsaufwand ist wirklich gefordert? Was sind die Punkte, die ermittelt werden sollen? Ich möchte z. B. an Ihre Kleine Anfrage vom Februar 2015 betreffend den Einsatz von Geflügel und anderen Kleintieren an hessischen Schulen erinnern.
Wir haben durch eine Abfrage bei allen Schulen 100 Schulen einzeln ermittelt, die mit Geflügel und anderen Kleintieren arbeiten. Es ist also keineswegs so, dass es hier ein generelles Verhaltensmuster gegenüber Regierungsbzw. Oppositionsfraktionen gäbe, sondern wir schauen uns das wirklich im Einzelfall an.
In dem vorliegenden Fall war allerdings das Auskunftsersuchen aus der Sicht des Fachreferates nicht nur inhaltlich schlüssig, sondern wir konnten davon ausgehen, dass die Ergebnisse auch für das Fachreferat sehr aufschlussreich sein würden. Wir hatten Anfragen zu einer ähnlichen Thematik außerdem bereits aus einer anderen Region. Daraus konnten wir ersehen, dass hier offensichtlich eine Problematik vorliegt.
Es ist auch im Zuge der Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen ein Beitrag zur Sicherstellung der Qualität auf den verschiedenen Niveaustufen, denen die Abschlüsse zugeordnet werden können. Schließlich handelt es sich bei den Daten, die in diesem Fall abgefragt wurden, um Daten, die die Schulen ohnehin vorhalten müssen, da der Nachweis jederzeit verlangt werden kann, wenn beispielsweise ein Auszubildender den Umfang des erteilten Unterrichts beanstandet.
Deswegen ergab sich in der Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte, dass in diesem Falle die Abfrage bei den betroffenen Schulen – das war auch nur ein entsprechend eingeschränkter Kreis – ihren guten Sinn hatte.
Das ist die letzte Frage für heute. – Herr Kultusminister, da Sie sagen, die Antworten seien auch für Ihr Ministerium aufschlussreich gewesen: Würden Sie die Antworten auch der SPD-Fraktion zugänglich machen?
An wie vielen staatlichen hessischen Schulen gibt es eigene Gebets- und Andachtsräume zur Ausübung der Religion?
Herr Abgeordneter, es obliegt der jeweiligen Schule, selbstbestimmt und eigenverantwortlich beispielsweise einen Raum der Stille einzurichten, in dem dann auch die Ausübung der Religion möglich ist. Es gibt an vielen Schulen konzeptionell pädagogische Räume, die für diesen Zweck genutzt werden. Aber eine statistische Erfassung solcher Räume an hessischen Schulen gibt es nicht.
Welche Haltung hat die Landesregierung überhaupt zum Ausbau solcher Gebetsräume, insbesondere für muslimische Schüler und Schülerinnen?
Herr Abgeordneter, ich glaube, unsere bisherige Linie, dass wir das der einzelnen Schule vor Ort überlassen, ist gut und richtig. Ich hielte weder etwas davon, jetzt als Kul
tusministerium den Schulen vorzuschreiben, dass sie so etwas einzurichten hätten, noch hielte ich etwas davon, dass wir das jetzt grundsätzlich verbieten. Das würde im Übrigen auch zu Kollisionen mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung nach Art. 4 Grundgesetz führen.