Im Streitfall geht es um eine komplexe Abwägung von Grundrechten. Diese Abwägung darf nach unserer Auffassung nicht privaten dritten Anbietern überlassen werden, sondern am Ende hat das nach unserer Auffassung ein Gericht zu entscheiden. Darüber müssen wir uns auch im Bundesrat verständigen.
Die Dienstanbieter sollen verpflichtet werden, benutzerfreundliche und altersgerechte Möglichkeiten bereitzustellen, damit Nutzer rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können.
Betroffene und Verantwortliche von gemeldeten Inhalten sollen in die Prüfungsprozesse transparent einbezogen werden. Damit die Rechte beider Seiten gewahrt bleiben, müssen wir eine solche Regelung haben. Hierzu gehört auch
Liebe Kolleginnen und Kollegen – das sage ich auch in Richtung der FDP –, Sie müssen sich einmal entscheiden, auf welcher Seite Sie stehen.
Herr Kollege Frömmrich, Sie müssen sich jetzt auch einmal entscheiden; ein bisschen Redezeit haben Sie noch.
Stehen Sie auf der Seite der Nutzerinnen und Nutzer, auf der Seite derer, die von Hass und Hetze betroffen sind, oder stehen Sie auf der Seite von Konzernen wie Facebook, Google und Co.? Dazu müssten Sie sich einmal äußern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gerade im Hause gehört, dass die FDP, also die Partei, die für sich reklamiert, die Rechtsstaatspartei zu sein, für „freie Fahrt im Netz“ ist. Damit missachtet sie, dass auch die sozialen Netzwerke eben kein rechtsfreier Raum sind, sondern im Gegenteil.
Frau Beer, wenn Sie hier auf übelste Art und Weise versuchen, zu verharmlosen, was tagtäglich im Netz passiert – hier stimmt der Ansatz von der Sekunde; denn in jeder Sekunde passieren im Netz millionen- oder gar milliardenfach Hasstiraden, Mordaufrufe, hasserfüllte Postings oder Drohungen –, dann stelle ich fest: Das sind unerträgliche Zustände, und diesen müssen wir endlich entschieden begegnen.
Sie müssten eigentlich viel besser wissen, dass solche Hasskommentare, Drohungen und hasserfüllte Postings gerade nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern Straftatbestände erfüllen.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Hass und Hetze im Netz sind die wahren Feinde der Meinungsfreiheit. Deshalb ist es auch längst überfällig, dass der Rechtsstaat endlich nachbessert und dafür Sorge trägt, dass bestehende gesetzliche Vorschriften besser durchgesetzt werden können.
Genau um diesen Punkt geht es, nicht um mehr. Es geht darum, dass die bestehenden gesetzlichen Vorschriften auch endlich durchgesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, deshalb will ich auch auf ein paar Punkte eingehen, die in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind. Ich bin auch sehr froh, dass die Bundesebene endlich den Mut hatte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nachdem die Zeit der Selbsterklärungen und der Selbstverpflichtungen der Netzwerkbetreiber, die im Jahr 2015 begonnen hat – denn es hat eine Taskforce gegeben, die auf die Selbstverpflichtungen und Selbsterklärungen der Netzwerkbetreiber gesetzt hat –, nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat.
(Wolfgang Greilich (FDP): Da sieht man, wo Ihre Koalitionen hinführen! – Hartmut Honka (CDU): Wie die Kaffeerunden beim Verbraucherschutzminister! Das ist doch das Problem!)
Jetzt hat die Bundesebene endlich die Kraft, zu sagen: Ja, wir reagieren mit einem Gesetz. – Denn die Fakten sind, dass Facebook trotz dieser Selbsterklärungen gerade einmal 39 % der Meldungen löscht; und bei Twitter sind es gerade mal 1 %. Das ist viel zu wenig.
Ich komme noch einmal zu dem Punkt, den ich angesprochen habe, dass es hier nur um eine Konkretisierung bereits bestehender Regelungen geht. Bereits heute sind die Netzwerkbetreiber nach der E-Commerce-Richtlinie und dem Telemediengesetz verpflichtet und für die Dinge mit verantwortlich, die auf ihren Netzwerken passieren, sowie für die Meldungen, die bei ihnen eingehen.
Das Gesetz ermöglicht durch ein Beschwerdemanagement, dass diese Rechte auch durchgesetzt werden können. Frau Beer, übrigens muss die Bußgeldbehörde vorher eine gerichtliche Entscheidung einholen, bevor das Bußgeld verhängt wird und die Entscheidung überhaupt erfolgt ist, ob ein rechtswidriger Inhalt vorliegt oder nicht.
Ein zweiter Punkt, der ganz wichtig ist. Sie sagen, bezüglich Facebook würden Aufgaben privatisiert. Im Gegenteil, mit diesem Gesetz implementiert der Gesetzgeber ein System, mit dem er Entscheidungen der Plattform überprüfen lässt. Vielleicht sieht es die FDP ja anders, aber einem Unternehmen wie Facebook, das im letzten Jahr 3,05 Milliarden $ Gewinn gemacht hat, kann zugemutet werden, mehr
Zur Gesetzgebungskompetenz. Das ist geprüft worden. Dieser Gesetzentwurf ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung, und die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Alles andere wäre naiv.
Frau Beer, Sie müssten es eigentlich besser wissen, Sie sind Juristin, es steht ganz klar im Gesetz. Sie haben gesagt, der Betreiber hätte nur acht Sekunden Zeit, offensichtlich rechtswidrige, Inhalte zu löschen.
Bitte sehen Sie sich § 3 des Gesetzentwurfs an. Darin steht, dass die sozialen Netzwerke verpflichtet werden, einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt nach dem Eingang der Beschwerde – bitte hören Sie genau zu – innerhalb von 24 Stunden zu entfernen oder den Zugang zu sperren.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen muss. Ich frage die Abgeordneten der CDU, ob sie noch bei Sinnen sind.