Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden bereits am 14. Dezember letzten Jahres in das Bundeskabinett eingebracht. Es folgte ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren. Die Länderstaatssekretäre haben sich mehrfach getroffen. Sie haben sich gemeinsam auf eine Linie verständigt und in Form von 45 Änderungsanträgen sehr konkrete Änderungen vorgeschlagen. Insbesondere ging es dabei um den einvernehmlichen Übergang der Bediensteten und den Ausschluss der materiellen Privatisierung. Wir haben das in den ersten Entwürfen nicht erkennen können. Es hat sich wohl auch im weiteren Verlauf der Bundestagsberatungen gezeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf bestand.
Gestern, am 31. Mai, fanden die Ausschussberatungen im Bundestag statt. Heute, am 1. Juni, hat der Bundestag beschlossen; morgen wird der Bundesrat darüber befinden. – Ja, das ist schnell. Ich würde dennoch sagen: Vor dem Hintergrund der Diskussion, die im Vorfeld gelaufen ist, wissen wir alle sehr genau, worüber heute entschieden wird. Es sind über 1.000 Seiten, die heute Abend angefertigt und morgen früh in den Bundesrat gebracht werden; das ist viel. Aber keiner kann behaupten, dass er nicht wisse, worüber dort abgestimmt wird, weil sich viele Menschen sehr intensiv mit dieser Materie beschäftigt haben und die notwendigen Entscheidungsprozesse gut und professionell vorbereitet waren.
Die bis zuletzt eingebrachten Änderungsanträge befassen sich unter anderem mit den Kontrollrechten des Bundestages, die nun noch einmal maßgeblich gestärkt werden. So sollen beispielsweise die Mitglieder des Aufsichtsrats vom Bundestag gewählt werden, und auch der Finanzierungsund Realisationsplan bedarf der Zustimmung des Haushalts- wie auch des Verkehrsausschusses, ohne jedoch einen Parlamentsvorbehalt für einzelne Vorhaben einzuräumen. Ich glaube, auch das ist ein guter Kompromiss hinsichtlich der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages.
Ein weiterer Schwerpunkt – auch das noch einmal ausdrücklich an die Adresse der LINKEN – liegt auf dem expliziten Ausschluss der materiellen Privatisierung, also der Beteiligung Dritter an der Bundesfernstraßengesellschaft, aber auch an ihren möglichen Tochtergesellschaften. Eine solche materielle Privatisierung wird es nicht geben.
Auch die funktionalen öffentlich-privaten Partnerschaften sind in ihrem Umfang klar begrenzt, und zwar nicht nur hinsichtlich einer Reichweite von 100 km, auch die maßgeblichen Teile eines Gesamtnetzes dürfen weder auf Landes- noch auf Bundesebene durch ÖPP betrieben werden.
Danke. – Es gibt zwei materielle Beschränkungen und Begrenzungen für diesen Bereich. Aber es geht aus unserer Sicht vor allem um die Mitarbeiter der Landesstraßenbaugesellschaften. Das ist in jedem Land das Gleiche. Wir haben uns zwischen den Staatssekretären sehr eng ausgetauscht. Wir haben überall die gleiche Situation. Wir haben während der gesamten letzten Monate einen sehr engen Draht zu allen Personalvertretungen gehalten. Wir haben sie auf dem Laufenden darüber gehalten, wie wir uns im Bundesrat einbringen können, was die nächsten Schritte sind und an welchen Stellen wie Einfluss genommen werden kann, um die gemeinsamen Ziele – nämlich die Interessen der Beschäftigten – entsprechend zu berücksichtigen. Wir wollen und werden es nicht zulassen, dass die Menschen, die dort arbeiten, zu einem Spielball des Föderalismus werden. Das werden sie nicht. Dafür werden wir uns auch in den kommenden Monaten einsetzen.
Für die hessischen Interessen hat sich unser Minister AlWazir in vielen Gesprächen persönlich eingesetzt. Er hat alle hessischen Bundestagsabgeordneten und auch die verkehrspolitischen Sprecher aller Fraktionen im Deutschen Bundestag angesprochen. Wir hätten uns – auch das ist kein Geheimnis – weitere Verbesserungen gewünscht. Das Gesetz ist nun aber in weiten Teilen besser als erwartet. Vor dem Hintergrund können wir auch damit leben.
Noch einmal zu den Mitarbeitern. Sie stehen im Augenblick im Fokus unserer Arbeit. Klar ist: Keiner wird schlechter gestellt, als es heute der Fall ist. Der Bund wird alle wechselbereiten Beschäftigten übernehmen. Das ist eine qualitative Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf, der zunächst vorsah, dass der Bund die Vorschläge nur berücksichtigen muss. Jetzt ist es gesetzlich festgeschrieben, dass die Mitarbeiter, die eine eigene Wechselbereitschaft signalisiert haben, vom Bund übernommen werden. Gut ist auch, dass die Beteiligung der Personalvertretungen an dem Bund-Länder-Gremium, das die Umsetzung begleiten wird, nun im Gesetz steht – so viel zum Thema Intransparenz. Die Personalvertretungen sind in dem Bund-Länder-Gremium vertreten. Das war eine der Forderungen des Landes Hessen, für die wir uns sehr starkgemacht haben. Das wurde nun erreicht.
Unabhängig davon stehen wir vor einem erheblichen Transformationsprozess, den wir in enger Abstimmung mit Hessen Mobil und der Personalvertretung vorantreiben. Der Präsident von Hessen Mobil, Herr Burkhard Vieth, ist heute anwesend. Wir haben heute Morgen mit der Personalvertretung gesprochen. Wir werden uns morgen Nachmittag gemeinsam hinsetzen, sobald das Gesetz endgültig
verabschiedet ist, um die weiteren Schritte zu vereinbaren. Wir werden eine Steuerungsgruppe einsetzen. Eine Projektgruppe arbeitet bereits.
Natürlich ist das mit einem erheblichen Einschnitt für Hessen Mobil verbunden. Wir werden nicht unerhebliche Teile verlagern müssen. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die wir gemeinsam mit den Mitarbeitern angehen. Hessen Mobil wird nachher anders aussehen als heute. Niemand wird zum heutigen Tage exakt beschreiben können, wie groß der Umfang ist.
Wir müssen bis zum Ende des Jahres sagen, wie viele Mitarbeiter wechseln. Das heißt, wir müssen eine Aufgabenabgrenzung vornehmen. Wir werden zum 1. Januar 2019 sagen, welche Mitarbeiter wechseln. Bis dahin werden wir mit allen Beteiligten sehr intensiv sprechen, um zu schauen, wer wechseln wird und wie Hessen Mobil anschließend aufgestellt wird. Diese Frage heute zu beantworten, ist faktisch nicht möglich, sondern das ist das Ergebnis eines gemeinsamen Prozesses, den wir jetzt durchlaufen.
Lassen Sie mich noch einen Punkt erwähnen, der nicht unwichtig ist und bei dem wir gemeinsam hessische Interessen vertreten wollen. Es ist festgeschrieben, dass es zehn Tochtergesellschaften in Deutschland geben wird. Ich habe das außerordentlich große Bedürfnis, dass eine davon in Hessen angesiedelt wird. Für viele hier scheint das selbstverständlich zu sein. Ich glaube, diese Kuh ist noch nicht vom Eis. Wir werden heftig darum kämpfen müssen, dass wir eine eigene Landesgesellschaft in Hessen erhalten. Das ist wichtig für die Beschäftigten, Stichwort: Arbeitsplatzsicherung vor Ort, Arbeitsplatzgarantie auch über einen längeren Zeitraum.
An dieser Stelle sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die Beschäftigten von Hessen Mobil auch hier in Hessen weiterhin gut und qualitativ zuverlässig arbeiten können. Dafür bedanke ich mich. – Schönen Abend.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Günter Rudolph (SPD): Haben wir jetzt noch zusätzliche Redezeit?)
Danke schön. – Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/4662, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Frau Öztürk. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Ich lasse nun über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die FDP und Frau Öztürk. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich stelle fest, dass wir noch nicht erledigt haben die Tagesordnungspunkte 16, 66, 17, 18, 20, 21, 64, 22 bis 30, 32 bis 34, 37, 40 und 57. Alle gehen ins nächste Plenum.
Nein. Er fing mit 16 an. Das macht aber auch nichts. Insofern möchte ich das ergänzen. – Wir möchten, dass der unter Tagesordnungspunkt 15 aufgeführte Antrag zur abschließenden Beratung dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überwiesen wird.
Meine Damen und Herren, sind Sie damit einverstanden, dass Tagesordnungspunkt 15 nicht geschoben, sondern zur abschließenden Beratung dem Ausschuss überwiesen wird? – Dann ist das so beschlossen.
Ich stelle fest, dass wir die Tagesordnung für heute erledigt haben. Ich bedanke mich herzlich. Bis zur nächsten Sitzung. Auf Wiedersehen.